mini|Saline Königsborn: Gradierwerk am Friedrichsborn nebst Solepumpe mit Windradantrieb, 18. Jahrhundert

Die Saline Königsborn war eine vom preußischen Staat im Jahr 1734 gegründete Saline im heutigen Stadtteil Königsborn der westfälischen Stadt Unna.

Unnaer Salzwerke als Vorläufer der Saline Königsborn Salzwerke vor dem 17. Jahrhundert mini|Salzsieden in einer rekonstruierten mittelalterlichen Saline

Die älteste professionelle Salzgewinnung in Unna ist schon für den Salzplatz zu Brockhausen im Jahr 1389 urkundlich belegt. Graf Engelbert III. von der Mark bezeichnet in der frühesten erhaltenen Urkunde die „Sälzer zu Brockhausen“ als „unsere Sälzer“. Die beiden Unnaer Salzwerke, Alter Platz der Erbsälzer (Hessenplatz) und das von der Familie von Rödinghausen betriebene Salzwerk, sind seit 1489 durch Quellen belegt. Begründer des Rödinghauser Werks war der Unnaer Richter Evert von Buttel. Von Buttel wurde 1487 vom Stift Essen mit dem Walravengut zu Brockhausen zu Dienstmannsrecht belehnt. Unter Buttels Regie standen die Salzplätze Westkamp und Übelgönne. Daneben belehnte Johann II., Herzog von Kleve und Graf von der Mark, im Jahr 1489 die Erbsälzer zu Brockhausen mit den gleichen Rechten zur Salzgewinnung. Während das Rödinghauser Salzwerk nach 40 Jahren Betriebsdauer durch den Mangel an siedefähiger Sole endgültig aufgegeben wurde, errichteten Hermann von Rödinghausen und Winold von Büren das Übelgünner Salzwerk im Jahr 1587 neu. Daneben bestanden auch weiterhin die Siederechte der Brockhausener Erbsälzer.

Von Rödinghausen und von Büren modernisierten in der Folge die ihnen unterstehenden Salinen, indem sie ein gänzlich neues Salzwerk bauten und die bisherige Holzfeuerung auf Heizung mit Steinkohle aus Dortmund und Hörde umstellten. Wie Leeck in seinem Werk (2007) im Einzelnen näher ausführt, wurde dieses bürgerlich-unternehmerische Einschreiten durch von Büren zum klassischen Beispiel für einen privaten Modernisierungsschub im Salinenwesen des ausgehenden 16. Jahrhunderts. Von den althergebrachten Pfännerschaften sei angesichts der wirtschaftlichen wie technologischen Notsituation keine Lösung zu erwarten gewesen. Privatleute stellten neben dem Landesherrn eine der beiden möglichen Geldquellen für modernisierende Investitionen dar, so zum Beispiel in Sooden a. d. Werra.

Es waren vor allem die steigenden Brennholzpreise, die die Rentabilität vieler Salzwerke minderten und häufig sogar den Salinenbetrieb zur Einstellung brachten. Die heimischen Brennholzpreise erwiesen sich als Wettbewerbsnachteil insbesondere gegenüber der vermehrten Einfuhr von Meersalz aus den Niederlanden.

Unnaer Salinenwesen im 17. Jahrhundert Zwischen 1600 und 1625 stellte von Büren das notwendige Kapital zur Errichtung eines ersten Gradierwerkes zur Verfügung.

Infolge des Klevischen Erbfolgekriegs (1609–1613) und im Verlauf der ersten Jahre des Dreißigjährigen Kriegs gerieten die Salinen zu Unna kurzfristig in eine wirtschaftliche Schieflage. Erschwerend hinzu kam der vermehrte Import preiswerteren Meersalzes aus den Niederlanden. Erst als das in den Krieg involvierte Spanien im Jahr 1625 mit der Sperrung der Rheinmündung die Salzzufuhr aus den Niederlanden empfindlich störte, ging es in Unna wieder aufwärts.

Ob die Sole Brockhausen ähnlichen Kriegsschäden wie Salinen im übrigen Nordwestdeutschland – etwa Lüneburg, Münder, Rhüden, Heyersum, Salzhemmendorf, Westernkotten und Werdohl – ausgesetzt war, einschließlich Sabotageversuchen französischer Truppen (französischen Meeressalinen sollten damit neue Absatzmärkte eröffnet werden), lässt sich nicht nachweisen.

Das Jahr 1631 markierte den ersten Versuch des brandenburgisch-preußischen Staates, auch das Unnaer Salinenwesen fest in die fiskalische Politik des Gesamtstaates einzubinden. Um 1631/32 wurde Diedrich von Diest per kurfürstlicher Berufung zum Bergvogt und Bergmeister berufen. Das kurfürstliche Patent stattete ihn mit umfangreichen bergrechtlichen und administrativen Vollmachten aus, um von den bestehenden Salzwerken den Salzzehnt konsequent einzufordern. Das geringe politische und militärische Potential der brandenburgisch-preußischen Kurfürsten reichte jedoch bis zum Ende des 17. Jahrhunderts nicht aus, einen nachhaltigen Einfluss auf das Salinenwesen Unnas auszuüben.

mini|hochkant=1.7|Die Grafschaft Mark auf einer Karte von Brandenburg-Preußen unter Kurfürst Friedrich Wilhelm (Historischer Handatlas 1886) Während der französischen Invasion in der Mark im Jahr 1672 wurde das Gesamtwerk der Saline zerstört, nachdem sich die Stadt Unna geweigert hatte, dem französischen Militär unter Marschall Turenne Einlass zu gewähren. Als Diederich von Büren nach der Zerstörung den Kurfürsten in einer Petition um die Gewährung einer Wiederaufbauhilfe in Höhe 2.000 bis 3.000 Reichstaler bat, wurde diese mangels Finanzmittel abschlägig beschieden.

Erst mit der Vereinigung zahlreicher Salzplätze unter einem neuen Besitzer nahm das Salinenwesen zu Unna neuen Aufschwung.

Für das Jahr 1689 ist belegt, dass Justiz- und Hofgerichtsrat Balthasar Caspar Zahn, Richter zu Unna, zunächst Pacht und dann Besitz an großen Teilen der Unnaer Salzwerke erhielt. Er sah mit dem staatlichen Schutz vor ausländischer Konkurrenz gute Gewinnmöglichkeiten aus der Salzproduktion bei Unna und brachte in den 1680er Jahren durch Erbschaft, Kauf und Pacht alle dortigen Salzwerke an sich. So wurde noch zu seinen Lebzeiten auf dem Alten Platz (Hessenplatz), dem Westfalenplatz und dem Bürenplatz (beide Plätze auf der Übelgünne) und einem Prumens Pütt wieder Salz gewonnen.

mini|Wichtiges Lasttier beim Salztransport war der Esel. Noch heute ist der „Unnaer Esel“ das Wahrzeichen der Stadt Unna, die ihm mit dem Brunnen auf dem Alten Markt ein Denkmal setzte.

Unmittelbar vor Beginn des 18. Jahrhunderts begann der in seinen westlichen Provinzen nunmehr ausschließlich legitimierte brandenburgisch-preußische Staat Salinenwesen und Salzhandel der Grafschaft Mark im Rahmen seiner merkantilistisch-kameralistischen Wirtschaftspolitik zu reglementieren bzw. zu verstaatlichen. So kam es seit 1690 vermehrt zu Versuchen der kurfürstlichen Regierung, die aus dem Grundeigentum abgeleiteten Rechte der Sälzerfamilien, insbesondere der Familie Zahn, anzuzweifeln und übergeordnete landesherrliche Regalrechte geltend zu machen. Obwohl ein abermaliger Versuch, die Rechtsposition Zahns zu erschüttern, 1693 erneut gerichtlich scheiterte, verfolgte die Regierung ihr Ziel bis in die 1720er Jahre.

Parallel zur rechtlichen Auseinandersetzung schikanierten die brandenburgisch-preußischen Behörden, allen voran der Rentmeister Johann Wilhelm Ernst, die Zahn’schen Betreiber bei der Aufsicht der ihnen als Salinenbetreiber obliegenden Pflichten. So mussten die Werke stets in einwandfreiem, die Produktion voll gewährleistendem Zustand sein und die Salzzehnten in voller Höhe pünktlichst abgeliefert werden. Jedwede Betriebsunterbrechung musste auf das Kleinlichste vor den Behörden gerechtfertigt werden. Dieses Vorgehen wurde auf den mittelalterlichen Rechtsgrundsatz gestützt, dass der Landesherr nach den bergrechtlichen Bestimmungen der Goldenen Bulle ein verliehenes, aber nicht betriebenes Salzwerk jederzeit einziehen und neu vergeben konnte.

Mit Ende des Seekrieges zwischen Frankreich, England und Holland 1697 setzte der Import preisgünstigeren holländischen und kurkölnischen Salzes in die Grafschaft Mark in vollem Umfange wieder ein und führte aufgrund der erheblichen Konkurrenz zur vorübergehenden Betriebsstilllegung des gesamten Zahnschen Werkes.

Unnaer Salinenwesen Anfang 18. Jahrhundert Mit dem Tode Friedrichs I. und dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I. trat der Dreierkonflikt zwischen Unternehmer, Landes- und Zentralregierung in eine neue Phase.

Im Zuge des Staatsumbaus durch den neuen König entstanden neue Verwaltungsinstanzen – allen voran das 4. Departement des Generaldirektoriums und die Kriegs- und Domänenkammer zu Kleve. Diese hatten bei der Durchsetzung von Monopol und Importverbot mit dem starken Einfluss und dem erheblichen Widerstand der klevisch-märkischen Landstände, insbesondere jedoch mit der Opposition der märkischen Adelshäuser zu kämpfen. Die Haltung des märkischen Adels in dieser Angelegenheit lässt die enge wirtschaftliche Verflechtung der Grafschaft Mark mit ihren Nachbarstaaten sowie deren Abhängigkeit vom freien Bezug der Rohstoffe und von der ungehinderten Ausfuhr der Fertigwaren offenkundig werden. Zudem mussten sowohl der Landesherr als auch die Zentralregierung erkennen, dass die dort eingesetzten Beamten regionale eigene Wirtschaftsinteressen eher verfolgten als die Beamten der Kernprovinzen, die längst den Schritt in die vorbehaltlose absolutistische Unterordnung getan hatten. Erst mit der Festigung des neuen Staatsapparates während der späten Regierungsjahre Friedrich Wilhelms I. griff der Staat auf unmittelbaren Druck des Königs hin mit allen obrigkeitsstaatlichen Mitteln auch in den westlichen Provinzen durch.

Die Zentralregierung verfolgte zum einen das Ziel, über den Salzzehnten eine deutliche Steigerung der staatlichen Einnahmen herbeizuführen, und zum anderen, vor dem Hintergrund einer merkantilistischen Außenwirtschaftspolitik die Grundversorgung der märkischen Bevölkerung mit Salz durch die Eigenproduktion im Lande zu gewährleisten. So war die Zahnsche Saline zu Unna aufgrund ihrer Solen und daraus resultierenden Kapazitäten gut geeignet, die Versorgungssicherheit des klevischen, märkischen und ravensburger Raumes sicherzustellen. Daher zwang der neue, wesentlich energischere Landesherr den Unternehmer Zahn unter Hinweis auf die Goldene Bulle im Jahr 1717 zur Wiederaufnahme des Betriebs. Sechs Jahre später verlieh der König mit einem erneuten Erlass zum Salzmonopol dem Importverbot ausländischen Salzes in die Grafschaft Mark Nachdruck. mini|links|hochkant=1.2|Ablauf des Siedeverfahrens Die Behandlung der Unternehmerfamilie Zahn durch die brandenburgisch-preußischen Behörden ließ ein sehr ambivalentes staatliches Verständnis von Unternehmertum und seinen wirtschaftlichen Risiken erkennen: Zum einen war der brandenburgisch-preußische Staat sehr bestrebt, privatwirtschaftlich betriebene Werke über das Salzregal und die bergrechtlichen Bestimmungen der Goldenen Bulle in staatlichen Besitz zu überführen, wobei er juristische Schritte kaum unversucht ließ. So musste Zahn erneut die Rechtmäßigkeit seiner Ansprüche auf die Salinen belegen. Andererseits scheuten die staatlichen Stellen das unternehmerische Risiko, insbesondere die kaum kalkulierbaren Risiken der Salzproduktion, und verpachteten die verstaatlichten Salzwerke schnell an Privatunternehmer oder beließen es bei der privatwirtschaftlich betriebenen Fortführung eines Salzwerkes, allerdings durch nicht sehr gewinnorientierte Beamte.

Es verwundert insoweit nicht, dass Zahn zwischenzeitlich der preußischen Regierung seine Salzwerke mehrmals vergeblich zum Verkauf anbot. Letztlich sah er sich gezwungen, den Betrieb unter ungünstigen Bedingungen fortzuführen und aufgrund staatlicher Versorgungsvorgaben sogar noch auszubauen. Von den landesherrlichen Vorgaben, vom drohenden Gesamtverlust des Werkes bei Betriebseinstellung, mithin von einem entgangenen Verkaufserlös, von zunehmendem Wettbewerb aus den Niederlanden und Kurköln sowie von einer Obstruktionspolitik der königlich-klevischen Regierung gegen das von der Berliner Zentralregierung erlassene Importverbot arg bedrängt, geriet Zahn zunehmend mehr in wirtschaftliche Bedrängnis. Schließlich entsandte im Jahr 1731 das Generaldirektorium den Salzfaktor Christoph Dove nach Unna, um durch seinen fachlichen Rat eine neutrale Bewertung des Salzwerks zu erhalten. Sein Urteil war eindeutig: Dove riet zum sofortigen Kauf.