Im Land Niedersachsen werden gem. §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bei den Kommunalwahlen
der Rat der Gemeinde bzw. Rat der Stadt, der Kreistag, (in der Region Hannover: die Regionsversammlung), der/die (Ober-)Bürgermeister/-in der/die Landrat/-rätin des Landkreises (in der Region Hannover: der Regionspräsident/die Regionspräsidentin) gewählt.
Sonstige nach diesem Wahlrecht durchzuführende Wahlen sind Wahlen
des Ortsrates oder des Stadtbezirksrats, sofern solche gebildet werden, des Samtgemeinderates, sofern die Gemeinde einer Samtgemeinde angehört des Samtgemeindebürgermeisters/der Samtgemeindebürgermeisterin
Weblinks Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) Kommunalwahlen in Niedersachsen - Seite der Landeswahlleitung
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