Oury Jalloh (amtlich Ouri Jallow,Schreibung in amtlichen Dokumenten sowie Gerichtsverfahren, vgl. Pressemitteilungen von BGH, GenStA NMB, OLG NMB u. a.Urteil des LG Magdeburg – Urteil vom 13. Dezember 2012 – Az. 21 Ks 141 Js 13260/10 (8/10): gebürtig höchstwahrscheinlich Mamadou Oury Diallo; * 1969 in Conakry, Guinea; † 7. Januar 2005 in Dessau) war ein Flüchtling aus Sierra Leone mit Duldung in Deutschland. Er wurde nach einem Brand in einer Gewahrsamszelle im Keller des Polizeireviers Dessau, Dienstgebäude Wolfgangstraße 25 in Sachsen-Anhalt tot, stark verbrannt und gefesselt aufgefunden. Ob Oury Jalloh zum Zeitpunkt des Brands noch lebte, ist bis heute unklar und umstritten. In mehreren Gerichtsverfahren wurde vergeblich versucht, den Tod aufzuklären.
mini|hochkant=1.7|Graffito am Frankfurter Bahnhof, das den Fall Oury Jalloh als 20 Jahre ungesühnten Mord anprangert (Januar 2025).
Zusammenfassung Der in diesem Zusammenhang wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte Dienstgruppenleiter des Polizeireviers und ein weiterer, wegen fahrlässiger Tötung angeklagter Polizeibeamter wurden zunächst am 8. Dezember 2008 vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen. Am 7. Januar 2010 wurde der Freispruch für den Dienstgruppenleiter vom Bundesgerichtshof aufgehoben.BGH, Urteil vom 7. Januar 2010, Az. 4 StR 413/09; Der Freispruch für den zweiten Polizisten war inzwischen rechtskräftig geworden. Am 12. Januar 2011 begann vor dem Landgericht Magdeburg die neue Hauptverhandlung. Am 13. Dezember 2012 wurde der Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt (insgesamt 10.800 Euro).
Infolge eines erneuten Brandgutachtens, das ausschloss, dass Oury Jalloh sich und seine Matratze selbst angezündet habe, leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im April 2014 erneut ein Ermittlungsverfahren ein. Das ARD-Magazin Monitor berichtete im November 2017, die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau halte mittlerweile stattdessen den Einsatz von Brandbeschleuniger und die Beteiligung Dritter für wahrscheinlich. Der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau war das Verfahren jedoch entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle übergeben worden. Diese stellte das Verfahren im Oktober 2017 mangels Tatverdacht gegen Dritte ein, weil „eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten“ sei.
Im Verlauf der Prozesse wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle aus den Jahren 1997 und 2002 im Kontext mit Festnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache bekannt. In einem Gutachten vom April 2017 vermutete der Leitende Oberstaatsanwalt von Dessau-Roßlau, Folker Bittmann,Leitender Oberstaatsanwalt Folker Bittmann. Website der Justus-Liebig-Universität Gießen, abgerufen am 21. November 2019. einen Zusammenhang zwischen diesen drei Todesfällen.Hagen Eichler, Jan Schumann: Fall Oury Jalloh – Wollten Dessauer Polizisten weitere Todesfälle vertuschen? In: Mitteldeutsche Zeitung, 7. Dezember 2017.Theorie von Dessauer Staatsanwalt War Jallohs Tod eine Vertuschungstat? In: TAZ.de, 7. Dezember 2017.Konrad Litschko: Neue Ermittlungen im Fall Oury Jalloh „Zwölf Jahre verwirrt und vertuscht“. In: TAZ.de, 7. Dezember 2017. Bittmann äußerte den Verdacht, dass dem Asylbewerber Jalloh zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten; auch hätten Ermittlungen zu den beiden anderen Fällen verhindert werden sollen. Akten seien vernichtet worden, was eine Aufklärung weitgehend unmöglich mache.Ralf Böhme: Fall Oury Jalloh Warum ein Verfahren gegen Polizisten bereits 13 Jahre dauert. In: Mitteldeutsche Zeitung, 10. Februar 2018.Christian Jakob: Tote im Dessauer Polizeigewahrsam Und weg sind die Akten. In: TAZ.de, 12. Februar 2018. Gegen einen aussagebereiten ehemaligen Justizwachtmeister wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.Christian Jakob: Ermittlungen zu Oury Jallohs Tod Der abgewiesene Zeuge. In: TAZ.de, 4. Januar 2018. Ein neues forensisches Gutachten des Radiologieprofessors Boris Bodelle vom Universitätsklinikum Frankfurt kam im Oktober 2019 zu dem Ergebnis, dass Oury Jalloh vor seinem Tod schwer misshandelt wurde., auch im WDR
Von Jahresanfang bis August 2020 beschäftigten sich die vom Landtag von Sachsen-Anhalt beauftragten Sonderermittler Jerzy Montag und Manfred Nötzel mit dem Fall. Sie kamen in ihrem 303-seitigen Abschlussbericht für den Rechtsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt zu dem Ergebnis, dass das Handeln der Polizei fehlerhaft und „rechtswidrig“ war. Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle im Oktober 2017 sei jedoch „nachvollziehbar und angesichts der Beweislage sachlich und rechtlich richtig“. Es gebe keine offenen Ansätze, um wegen Mordes oder Mordversuchs zu ermitteln.Abschlussbericht von Experten: Polizei-Handeln im Fall Jalloh „rechtswidrig“. ZDF.de, 28. August 2020.Christopher Piltz: Gutachter im Fall Jalloh sehen keinen Ansatz für Mordermittlungen. In: Spiegel Online, 27. August 2020.siehe auch zeit.de vom 17. August 2021: SPD lehnt Untersuchungsausschuss zum Tod von Oury Jalloh ab
Leben Laut Dokumenten, die seine Eltern später vor Gericht einreichten, wurde Jalloh 1969 in Conakry, Guinea, geboren. Einige Zeitungsberichte geben das Geburtsjahr 1968 und den Geburtsort Kabala in Sierra Leone an. Nach Ausbruch des Bürgerkriegs in Sierra Leone floh er erst ins Nachbarland Guinea, wo sich bereits seine Eltern befanden, und von dort weiter nach Deutschland.Was geschah in Zelle Nr. 5? In: Der Tagesspiegel, 7. Januar 2011.
Seit dem Jahr 1999 lebte er in Deutschland, wo er geduldet wurde, nachdem sein Asylantrag endgültig abgelehnt worden war.
Mit seiner deutschen Lebensgefährtin hatte er ein gemeinsames Kind. Nach der Trennung gab die Mutter das Kind zur Adoption frei.Wie starb Oury Jalloh? In: Der Tagesspiegel, 30. Juli 2007 ()
Wenige Wochen vor seinem Tod war er wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig.Dokumentation des 26. Prozesstags, dem 1. Oktober 2007, abgerufen am 2. Februar 2015
Die ARD-Dokumentation Tod in der Zelle – Warum starb Oury Jalloh? zeigte seinen Grabstein in Sierra Leone, auf dem als Geburtsjahr 1968 angegeben war. Jallohs Eltern bestätigten, dass ihr Sohn die deutschen Behörden über sein wahres Alter belogen hatte. Er hatte als Geburtsjahr 1983 angegeben, um bei seinem Asylverfahren bessere Chancen auf einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu bekommen.
Polizeiliche Darstellung Jalloh wurde kontrolliert, weil er mehrere Frauen belästigt haben soll. Vor Gericht sagte eine Zeugin, dass Jalloh ein Handy haben wollte, um zu telefonieren. Nach einem Gutachten hatte er knapp drei Promille Alkohol und Spuren von THC und Kokain im Blut. Jalloh habe sich geweigert, seine Ausweispapiere vorzuzeigen, und sollte in den Polizeiwagen verbracht werden. Dagegen habe er Widerstand geleistet, woraufhin ihm Hand- und Fußfesseln angelegt wurden.Fanny-Michaela Reisin und Dirk Vogelskamp, Der Freiheit beraubt und verbrannt – Der Verbrennungstod Oury Jallohs im Polizeigewahrsam zum zweiten Mal vor Gericht, in Grundrechtereport 2013 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland, herausgegeben von T. Müller-Heidelberg, E. Steven, M. Pelzer, M. Heiming, H. Fechner, R. Gössner, U. Engelfried und F. Behrens, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2013, ISBN 978-3-596-19648-7, S. 191ff. Der Festgenommene verbrachte anschließend zweieinhalb Stunden in einer Zelle auf dem Polizeirevier. Laut Aussage der Polizei soll alle 30 Minuten ein Beamter Nachschau gehalten haben; der zuständige Dienststellenleiter soll die Gegensprechanlage überwacht haben. Mehrere Beamte hatten dabei eine Flüssigkeit entdeckt, Urin ausgeschlossen, sie aber nicht genauer überprüft.Transkript „Verbrannt in Polizeizelle Nummer fünf“ (PDF; 129 kB) Seite 5, abgerufen am 1. August 2020 Die letzte Überprüfung der gefliesten Zelle sei etwa zehn Minuten vor Ausbruch des Feuers erfolgt. Danach sei es dem weiterhin mit Handschellen Gefesselten gelungen, aus seiner Tasche ein Feuerzeug zu holen (das bei der Durchsuchung nicht gefunden worden war) und seine Kleidung oder die Matratze (deren feuerhemmender Überzug durch ihn beschädigt worden sei) zu entzünden. Nachdem die Matratze in Flammen aufgegangen war, starb der Gefangene an seinen Verbrennungen.
Über eine Sprechanlage habe der Dienstgruppenleiter im ersten Stock die Zelle im Kellergeschoss abhören können. Wegen eines Telefonats habe der Beamte die Lautstärke der Anlage reduziert. Später hätten er und eine Kollegin „plätschernde Geräusche“ gehört, während gleichzeitig der Rauchmelder Alarm auslöste. Der Dienstgruppenleiter schaltete den Feueralarm vollständig ab, weil die Rauchmelder schon mehrfach falsch angeschlagen hätten. Als später der Lüftungsschalter anschlug und das „Plätschern“ lauter wurde, habe er sich auf den Weg zur Zelle gemacht. Wegen der Rauchentwicklung sei es nicht gelungen, den an den Zellenboden gefesselten Gefangenen zu retten.
Der Richter des ersten Prozesses hatte erhebliche Zweifel an der polizeilichen Darstellung, wie er bei der Urteilsverkündung mitteilte:Die Spur des Feuers, Amnesty International vom 12. November 2012, abgerufen am 1. August 2020Amnesty International „Täter unbekannt – Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland“, Seite 96, Juli 2010
Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen Am 6. Mai 2005 erhob die Staatsanwaltschaft Dessau Anklage gegen zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung: Jallohs Tod sei bei zügigerem Eingreifen vermeidbar gewesen.BGH bestätigt Urteil: Strafe gegen Polizisten im Fall Jalloh. In: Frankfurter Rundschau Online, 4. September 2014; abgerufen am 2. Februar 2015
Gegen den Dienstgruppenleiter lief seit dem 6. Mai 2005 ein Verfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge, weil dieser den Feueralarm mehrfach abgeschaltet habe, obwohl durch die Sprechanlage Schreie von Jalloh zu vernehmen gewesen seien. Der damalige innenpolitische Sprecher der PDS-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Matthias Gärtner, sage, die Brandmeldeanlage sei nach den Angaben einer Polizistin, die sich zum Tatzeitpunkt im Zimmer des Dienstgruppenleiters befunden habe, am 14. September 2004 repariert worden und seitdem fehlerfrei gelaufen. Die Polizistin widerrief diese Aussage später aber.
Feuerwehrleute bezeugten, die Leiche in ausgestrecktem Zustand gefunden zu haben. Die Polizeidirektion Dessau gab gegenüber dem Innenausschuss des Landtages an, der Gefangene sei an Händen und Füßen in der Schlichtzelle fixiert gewesen. Die polizeilichen Vorschriften erlauben eine solche Fesselung nur bei möglicher Selbstgefährdung des Inhaftierten. Im Prozess sagte der behandelnde Bereitschaftsarzt aus, er habe empfohlen, Jalloh zu fixieren, da dieser jede Gelegenheit genutzt habe, seinen Kopf vor die Wand zu stoßen und sich zu verletzen.Neurologe entlastet angeklagte Polizisten. In: Spiegel Online, 8. Mai 2007
Die Obduktion ergab, dass Jalloh in der auf über 350 Grad Celsius erhitzten Zelle an einem Hitzeschock gestorben war. Später tauchte ein wenig versehrtes Feuerzeug auf, das bei der ersten Tatort-Untersuchung nicht gefunden worden war. Mit der Begründung mangelnder Indizien für die vorsätzliche Tat eines Dritten ging die Staatsanwaltschaft Dessau davon aus, dass Jalloh die Matratze selbst angezündet habe.
Die von der Rechtsanwältin der Nebenklage beantragte Röntgenuntersuchung des Leichnams lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Nach Rücksprache mit dem rechtsmedizinischen Institut bestand kein Anlass für weitere Untersuchungen. Unklar ist auch nach Aussagen der Anwältin die Herkunft des Feuerzeugs. Die Asservatenliste vom 10. Januar 2005 führt das Utensil nicht auf, sondern erst die Liste vom 11. Januar 2005.