Das Gewissen wird im Allgemeinen als eine besondere Instanz im menschlichen Bewusstsein angesehen, die bestimmt, wie man urteilen soll, und die anzeigt, ob eine Handlungsweise mit demjenigen übereinstimmt bzw. nicht übereinstimmt, was ein Mensch als für sich richtig und stimmig ansieht. Es drängt, aus ethischen, moralischen und intuitiven Gründen, bestimmte Handlungen auszuführen oder zu unterlassen. Entscheidungen können als unausweichlich empfunden oder mehr oder weniger bewusst – im Wissen um ihre Interessen und denkbaren Folgen – getroffen werden (Verantwortung).
Das einzelne Gewissen wird meist als von Normen der Gesellschaft und auch von individuellen sittlichen Einstellungen der Person abhängig angesehen. Ohne eine ethische Orientierung bleibt das Gewissen „leer“; „ohne Verantwortung ist das Gewissen blind“.Honnefelder: Was soll ich tun, wer will ich sein? 2007, S. 56.
Üblicherweise fühlt man sich gut, wenn man nach seinem Gewissen handelt; das ist dann ein gutes oder reines Gewissen. Handelt jemand entgegen seinem Gewissen, so hat er ein subjektiv schlechtes Gefühl; ein schlechtes, nagendes Gewissen oder Gewissensbisse, was man auch als kognitive Dissonanz, eine fehlende Harmonie im Bewusstsein, beschreibt.
Begriffsherkunft Die heutige Bedeutung von Gewissen geht wesentlich auf Martin Luther zurück. Vor ihm konnte Gewissen auch Bewusstsein oder ein verstärktes Wissen (Gewissheit) ausdrücken. Diese verengte Wortbedeutung stammt vom griechischen syneidēsis-Begriff und dessen lateinischer Übertragung conscientia. Das kann nicht angemessen mit „Bewusstsein“ oder mit „Gewissen“ übersetzt werden; eine neutrale Übersetzung wäre „Mitwissen“. Darunter kann man konkret das Mitwissen einer übergeordneten Instanz um das eigene Handeln verstehen, manchmal eher unser eigenes, handlungsbegleitendes Wissen um den moralischen Wert der Handlungen. In diesem Sinne charakterisiert Johann Gottfried Gregorii alias Melissantes in einem auf moraltheologischer Grundlage erstellten Fürstenspiegel im Jahr 1715 das Gewissen als inneren Spiegel der Emotionen, der ohnfehlbar saget was Recht oder Unrecht ist, und also nicht heuchelt. Es ist ein unpartheyischer Richter in der Menschen-Hertzen, wo sich die Gedanken untereinander verklagen und entschuldigen. Es ist ein gewisser Zeuge, welcher am jüngsten Gerichte gar viel zu sagen haben wird.Melissantes: Curieuser AFFECTen-Spiegel. Frankfurt am Main, Leipzig [und Arnstadt] 1715, S. 57. Gewissensfreiheit fordert Melissantes im Zusammenhang mit Religionsfreiheit, „damit man das Gewissen nicht verletze“.Melissantes: Curieuser AFFECTen-Spiegel. Frankfurt am Main, Leipzig [und Arnstadt] 1715, S. 251.
Anders als der Begriff des Gewissens ist der des Daimonion des Sokrates angelegt: Eine innere Stimme warnt vor falschen Handlungen (unabhängig davon, ob diese Handlungen vom Gewissen überhaupt eingeschätzt werden können oder nicht; ein Beispiel wäre ein Weg, auf dem einem ein realistischerweise völlig unabsehbarer Unfall passiert, wovor zwar ein Daimonion, nicht aber das Gewissen, sehr wohl aber eine dem Gewissen verwandte Vorahnung warnen kann). Den Begriff des Daimonions nahm die politische Philosophin Hannah Arendt im 20. Jahrhundert auf in ihren philosophischen Betrachtungen.
Juristische Sicht (Deutschland) Der bundesdeutsche Gesetzgeber gesteht dem individuellen Gewissen eine hohe Bedeutung zu, beispielsweise indem er seinen Bürgern die Freiheit zur Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen einräumt (so Abs. 3 Grundgesetz: Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.).
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Begriff in einer Entscheidung aus dem Jahre 1961 Konturen verliehen. Als eine Gewissensentscheidung gilt danach „jede ernste sittliche, d. h. an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung […], die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte.“Vgl. BVerfGE 12, 45, 55.
Psychologie Psychoanalyse von Sigmund Freud
Das Strukturmodell der Psyche (1923) nach Sigmund Freud beruht auf der Unterscheidung von Es, Ich und Über-Ich.
Freuds Vorstellung nach wird das unbewusst-triebhafte Es in seinen Äußerungen durch das Über-Ich hemmend kontrolliert. Dabei wird das Über-Ich verstanden als Introjekt, also Verinnerlichung der elterlichen und gesellschaftlichen Autorität, wodurch sich das Gewissen herausbildet. Es veranlasst das Kind, gesellschaftlich übliche oder erwartete Verhaltensweisen und Erwartungen einzuhalten. Das reife Ich, die individuelle Persönlichkeit mit ihren aus Erfahrung gewonnenen bewussten Wertsetzungen, bildet sich in der Auseinandersetzung des Menschen mit seiner gesellschaftlichen Umwelt und durch Überwindung der Anforderungen des Über-Ichs.
Analytische Psychologie von C. G. Jung Für C. G. Jung ist 1958/1959 das Gewissen ein unbewusster, autonomer Komplex der menschlichen Psyche, der sich gegebenenfalls auch gegen die bewusste Absicht des Individuums durchsetzt. Es wird unterschieden zwischen einem sittlich-moralischen und einem ethischen Gewissen.
Das sittlich-moralische Gewissen richtet sich nach den tradierten Wertvorstellungen und Glaubenssätzen einer Gesellschaft. Alles, was hier den entsprechenden Gebräuchen, Verhaltensnormen und Moralgesetzen entspricht, gilt als sittlich bzw. als moralisch (mores: Sitten, Gebräuche; mos: zur Regel gewordener Wille, Brauch). Dabei ist das moralische Gewissen nicht nur das Ergebnis von Umwelt, Erziehung und Gewohnheit, sondern auch von vererbten instinktiven Verhaltensweisen. So unterscheidet sich das moralische Urteil von misshandelten und vernachlässigten Kindern (im Alter von drei bis fünfeinhalb Jahren) wenig von dem der Altersgenossen.
Die ethische Form des Gewissens tritt dort auf, wo zwei moralische Forderungen oder Handlungsweisen gleichberechtigt nebeneinander stehen und das Individuum in eine Pflichtenkollision treiben. Nun stehen sich Sittenkodex und das persönliche Gewissen als unvereinbar gegenüber. Der Betroffene kann zum ersten Mal erleben, dass es einen Unterschied zwischen der traditionellen und konventionellen Moral und dem Gewissen gibt. Auch zeigt sich, dass die Sitte selbst ihm hier keine befriedigende oder überhaupt keine Antwort und Hilfe geben kann, er erlebt seine Situation als höchst individuell. Ist der Betroffene bereit, seinen Gewissenskonflikt auszutragen, so mündet dies in einen neuartigen, individuellen Urteilsakt, der auch als schöpferische Leistung verstanden werden kann. Dabei ist dem Ausführenden klar, dass die Gesellschaft sein neues Handeln nicht gutheißen oder billigen wird. Er spürt aber, dass der bequeme Weg der sittengemäßen Entscheidung, durch Unterdrückung der Gewissensinhalte, langfristig in Krankheit und persönliche Entfremdung führen muss.
Aufgrund dieser autonomen Dynamik, mit der sich das ethische Gewissen auch gegen die traditionelle Moral durchzusetzen wisse, ist es als „Vox Dei“, als Gottesstimme zu verstehen. Es setzt sich gleich einer göttlichen Intervention auch gegen den Willen des Individuums durch. Nicht der Mensch hat ein Gewissen, sondern das Gewissen hat den Menschen.
Im Kontext der „primitiven“ Völker ist das ethische Gewissen eine Mana-Erscheinung und führt in seiner Umsetzung zum Tabubruch. Die traditionelle Stammesmoral mit ihren Tabu-Regeln und Ritualen wird dadurch in Frage gestellt, verändert und erneuert und den tatsächlichen Lebensbedingungen angepasst. Der ausgetragene Gewissenentscheid verhindert, dass die Gesellschaft in einem veralteten und rein konventionellen Moralkodex erstarrt.Das Gewissen in psychologischer Sicht, 1958/Gut und Böse in der Analytischen Psychologie. 1959. In: Gesammelte Werke von C. G. Jung, Band 10, 1981.
Philosophie Kantsche Philosophie
Nach Immanuel Kant (1724–1804) bezeichnet das Gewissen ein moralisches Selbstbewusstsein.Wlodzimierz Galewicz: Gewissen. In: Kant-Lexikon, hrsg. Von Marcus Willaschek, Jürgen Stolzenberg, Georg Mohr, Stefano Bacin, Band 1, de Gruyter, Berlin 2015, S. 849–851 In der Metaphysik der Sitten im Abschnitt „Von der Pflicht des Menschen gegen sich selbst, als den angebornen Richter über sich selbst“ benutzt er in Analogie zum äußeren Recht das Bild eines „inneren Gerichtshofs“, durch den „eine innere Zurechnung“ erfolgt im Falle „einer Tat, als eines unter dem Gesetz stehenden Falles“. () Das hier angesprochene Gesetz ist der Kategorische Imperativ als oberster Grundsatz des Sittengesetzes, den der Mensch sich als mit praktischer Vernunft begabtes Wesen selbst (autonom) gegeben hat. Für das Gesetz gibt es keine äußeren, kodifizierten Regeln, sondern es bedarf der Urteilskraft, um zu wissen, ob man gegen das Gesetz verstoßen hat. Man kann zwar versuchen, sich durch Gründe zu entlasten, aber bei der inneren Selbstbetrachtung kann das nicht gelingen. „Ein Mensch mag künsteln, so viel als er will, um ein gesetzwidriges Betragen, dessen er sich erinnert, sich als unvorsetzliches Versehen, als bloße Unbehutsamkeit, die man niemals gänzlich vermeiden kann, folglich als etwas, worin er vom Strom der Naturnothwendigkeit fortgerissen wäre, vorzumalen und sich darüber für schuldfrei zu erklären, so findet er doch, daß der Advocat, der zu seinem Vortheil spricht, den Ankläger in ihm keinesweges zum Verstummen bringen könne, wenn er sich bewußt ist, daß er zu der Zeit, als er das Unrecht verübte, nur bei Sinnen, d. i. im Gebrauche seiner Freiheit, war“ ()
Fichte Der Idealist Johann Gottlieb Fichte versucht, dem Gewissen in seiner Sittenlehre (1798) eine zentrale Rolle zu verleihen. Er ändert Kants Kategorischen Imperativ und fordert, dass der Mensch stets nach seinem Gewissen handeln solle (GA GA I/5: 146). Er gesteht dem Gewissen dabei oberste Priorität zu und hält es für in der Lage, in jeder Situation entscheiden zu können, was die richtige Handlung für einen Menschen ist. Gleichzeitig motiviert das Gewissen laut Fichte einen in jeder Lebenssituation im Vorfeld zum richtigen Handeln. Es gibt bei Fichte kein allgemein gültiges Gesetz, nach dem zu handeln ist, sondern eine jeweils neu anzusetzende reflektierende Urteilskraft, aus der heraus gehandelt werden soll (GA I/5: 155; GA IV/1: 80). Zusätzlich findet sich bei Fichte ein individuelles Gefühl als Beurteilungskraft, die bei Kant fehlt (SL § 15.V, GA I/5: 158). Damit versucht der Philosoph, ein System der absoluten Freiheit zu entwickeln und äußere Zwänge des Individuums zu negieren, da der Mensch Gott zur Entfaltung bringen will, der bei Fichte als Instanz in jeder Person angelegt ist. Beim Entfalten bringt einen das Gewissen dazu, moralisch zu handeln.
Nietzsche In Nietzsches Zur Genealogie der MoralZur Genealogie der Moral. Zweite Abhandlung: „Schuld“, „schlechtes Gewissen“ und Verwandtes. KSA 5, S. 291 ff. von 1887 wird das „Gewissen“ mit „Schuld“, „Pflicht“ und „Heiligkeit der Pflicht“ auf eine Ebene gestellt. Instinkte, die nicht aktiv gelebt werden können, „wenden sich nach innen“.Zur Genealogie der Moral. Zweite Abhandlung: „Schuld“, „schlechtes Gewissen“ und Verwandtes. KSA 5, S. 322. „Schuld“ und „Pflicht“ gegenüber den vorherigen Generationen werden in Gestalt des „schlechten Gewissens“ schließlich zu einer unabzahlbaren Schuld: „[Im Schuldner], in dem nunmehr das schlechte Gewissen sich dermaßen festsetzt, einfrisst, ausbreitet und polypenhaft in jede Breite und Tiefe wächst, bis endlich mit der Unlösbarkeit der Schuld auch die Unlösbarkeit der Buße, der Gedanke ihrer Unabzahlbarkeit (der ‚ewigen Strafe‘) concipiert ist –;…“.Zur Genealogie der Moral. Zweite Abhandlung: „Schuld“, „schlechtes Gewissen“ und Verwandtes. KSA 5, S. 331.