Die Grafschaft Moers war ein am linken Niederrhein gelegenes historisches Territorium, das Teile der Städte Moers und Krefeld sowie einige umliegende Ortschaften und Gebiete umfasste. Obwohl die Grafschaft rechtlich bereits 1797/1801 aufgelöst wurde, bezieht man sich bis heute als Zusatzbezeichnung in Namen für kommunale Einrichtungen und Firmen häufig auf sie.
Geschichte Zeit vor den Grafen von Moers mini|links|hochkant|Residenzschloss Moers
Nach dem Rückzug der Römer vom Niederrhein sind für die nächsten Jahrhunderte keine Urkunden für das Gebiet der späteren Grafschaft bekannt. Für das 4. bis 6. Jahrhundert wurden nur sehr wenige fränkische Einzelfunde im Bereich von Asberg ausgegraben. 1932 wurde in Eick-West ein fränkisches Grab gefunden. Aber erst ab 1957 wurde dieser Bereich intensiver untersucht. Bis 1959 wurden 163 Gräber mit teilweise ergiebigen Grabbeilagen ausgegraben. Die Hauptnutzungszeit dieses Grabfeldes lag zwischen 570 und etwa 650 n. Chr. Der älteste Siedlungsfund im Stadtkern von Moers, ein blaugrauer Kugeltopf, stammt aus dem 9. Jahrhundert und deutet auf eine Besiedlung vor der Errichtung der ersten Gebäude im Burgbereich hin.Margret Wensky (Hrsg.): Moers. Die Geschichte der Stadt von der Frühzeit bis zur Gegenwart. Band 1, Verlag Böhlau, Köln 2000, ISBN 3-412-04600-0, S. 63–68.
Die nächsten gesicherten urkundlichen Nachrichten für das Gebiet gibt es erst ab dem 9. Jahrhundert. Dass Karl der Große in Friemersheim 799 einen Reichstag abgehalten haben soll, bezieht sich auf eine vermutlich gefälschte Urkunde.Carl Hirschberg: Geschichte der Grafschaft Moers. 2. Auflage. 1904, S. 14 (Digitalisierte Ausgabe der ULB Düsseldorf).
In einer Urkunde von 855 schenkt ein Edelmann „Hattho“ dem Kloster Echternach einen großen Herrenhof mit Wald, Wiesen, Gewässer, Mühle und 42 Hörigen im Gebiet von „Reple“. Einige Historiker vermuteten, dass das heutige Repelen dieses Reple gewesen sei. Die dortige Dorfkirche gehört zu den ältesten Kirchen am linken Niederrhein, da sie ursprünglich als kleine Kapelle vermutlich bereits im 7. Jahrhundert vom damaligen Abt des Klosters Echternach, Willibrord, auf den Namen des Heiligen Martin geweiht worden sein soll.Günther Eckhard: Die Dorfkirche von Repelen, in einem gedruckten öffentlich in der Kirche ausliegendem Informationsblatt.Dass Repelen mit „Reple“ (oder auch „Replo(e)“ geschrieben) identisch sei, kann aber nicht belegt werden. Heutige Historiker nehmen an, dass der Herrenhof nicht in Repelen, sondern in „Reppel“ in Nordbrabant gelegen habe. Nachweis: Margret Wensky: Geschichte der Stadt Moers, Band 1, 2000, S. 126/7.
Das Kloster Werden, das gegen Ende des 8. Jahrhunderts gegründet wurde, erhielt nachweisbar im 9. Jahrhundert und später einige Höfe und Gebiete im Bereich der späteren Grafschaft als Pfründe geschenkt. In den Registern dieses Klosters wurde für 1160 eine aus dem Gebiet von Moers stammende adelige Person angeführt. Im Codex Ulphilas aus dem Archiv der Abtei wird angegeben: „Wilhelmus … Comes de Moers … annis 8. obiit 1160 20 Junii“. Dieser Graf Wilhelm war von 1152 bis 1160 Abt der Abtei und damit der erste Hinweis auf die Herren „von Moers“.Hermann Altgelt: Geschichte der Grafen und Herren von Moers. 1845, S. 5.
Die nächsten urkundlich nachweisbaren Edelherren waren Elgerus und Theoderich de Murse. Sie hatten als Zeugen eine Schlichtung des Erzbischofs von Köln für einen Streit der Ortschaften Ossum und Kerpen 1186 mit beurkundet.Carl Hirschberg: Geschichte der Grafschaft Moers. 2. Auflage. 1904, S. 22 (Digitalisierte Ausgabe der ULB Düsseldorf). Diese „Bezeugung“ durch die Edelherren de Murse zeigt, dass die späteren „Grafen von Moers“ ursprünglich zum Vasallenbereich der Erzbischöfe von Köln gehörten. Ein weiterer Hinweis hierzu ist das älteste bekannte Moerser Schöffensiegel. Dieses wird in einer Urkunde von 1306 verwendet. In dieser Urkunde entschied der Ritter Dietrich von Moers einen Rechtsstreit von Moerser Schöffen. Da das Neusser Schöffengericht bis Mitte des 15. Jahrhunderts die nächsthöhere Instanz (Oberhof) für die Schöffengerichte von Moers und Krefeld war, ist auch hierdurch die anfängliche Zugehörigkeit der Edelherren de Murse zum Einflussbereich der Kölner Erzbischöfe erkennbar.Margret Wensky (Hrsg.): Moers. Die Geschichte der Stadt von der Frühzeit bis zur Gegenwart. Band 1, Verlag Böhlau, Köln 2000, ISBN 3-412-04600-0, S. 9, 98.
Lage und Gebiete der Grafschaft mini|Mürs Comitatus: Karte von Johannes Mercator, aufgenommen ca. 1591–1595
Die Grafschaft Moers war im 12. und 13. Jahrhundert von Gebieten des Erzbistums Köln im Norden und Süden, der Grafschaft Kleve im Osten, der Grafschaft Berg im Süd-Osten und der Grafschaft Geldern im Westen umgeben. Während es der nördlich gelegenen vom Erzbistum Köln lehensabhängigen Grafschaft Kleve gelang, diese Abhängigkeit 1417 durch den römisch-deutschen König Sigismund endgültig zu beenden und wie bereits Geldern und Berg auch zu einem Herzogtum zu werden, war dies Moers nicht möglich. Dass die relativ kleine Grafschaft Moers von größeren Grafschaften und kurkölnischen Gebieten umgeben war, führte zu wechselnden Abhängigkeiten und der jeweiligen Anerkennung der Oberhoheit Kurkölns und/oder dieser Grafschaften bzw. späteren Herzogtümer. Dies endete erst 1600 mit der Oberhoheit der Oranier, die 1702 bis 1946 durch die von Brandenburg-Preußen, von 1796 bis 1813 unterbrochen von Frankreich, abgelöst wurde.
Neben der Stadt Moers umfasste das Herrschaftsgebiet u. a. die heute zu Duisburg gehörenden Stadtteile und Gebiete Baerl, Friemersheim, Hochemmerich, Rumeln mit Teilen von Kaldenhausen, Oestrum und Homberg, das Gebiet der heutigen Stadt Neukirchen-Vluyn, Kapellen und Repelen.
Als Exklave innerhalb kurkölnischer Gebiete gehörte zur Grafschaft das südwestlich von Moers gelegene Krefeld mit der inzwischen untergegangenen Burg Cracau (Sitz des Moerser Drosten). Außerdem zählte zur Grafschaft – auf Grund eines alten Erbvertrages – im heutigen Krefelder Stadtteil Hüls die sogenannte Papenburg mit einem zugehörigen Straßenabschnitt (die Moersische Straße).
Auch einige kleinere Gebiete auf der heute rechten Rheinseite, wie zum Beispiel das bis zu den Rheinverlagerungen ab dem 12. Jahrhundert ursprüngliche linksrheinische Kasslerfeld in Duisburg, gehörten bis 1795/1801 zur Grafschaft Moers.Carl Hirschberg: Geschichte der Grafschaft Moers. 1904, S. (Onlinefassung).
Neben diesen Gebieten gehörten, allerdings nur kurzzeitig im Mittelalter, Brüggen, Dülken, Dahlen, Süchteln und Wassenberg für einige Jahre zur Grafschaft.Peter Caulmanns: Neukirchen-Vluyn: seine Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Michael Schiffer, 1968, S. 28.Friedrich IV. erhielt diese Gebiete als „Pfandschaften“ 1421 von Rainald von Jülich-Geldern. 1423 wurden diese Pfandschaften von Adolf VII. von Berg und dessen Miterben nach einer erneuten Zahlung bestätigt. Im Juni 1494 löste Wilhelm von Jülich-Berg diese Pfandschaften aus (Nachweis: Hugo Altmann, „Moers“, NDB 17, 1994, S. 680–682). Bei den Verhandlungen zum Vertrag von Venlo 1543 verzichtete Wilhelm II. von Neuenahr auf die Rechte aus diesen ehemaligen Pfandschaften (Nachweis: Hermann Altgelt: Geschichte der Grafen von Moers. 1845, S. 87).
1399 kam die reichsunmittelbare Grafschaft Saarwerden hinzu; doch bereits 1417 wurde sie durch Erbteilung als Grafschaft Moers-Saarwerden wieder abgespalten.
Zeit der Grafen von Moers Wo das ursprüngliche erste Allodialgebiet der ersten Edelherren von Moers lag, ist bisher nicht bekannt. Der erste urkundlich belegbare Kauf eines Grundstückes im Bereich der Burganlage in Moers stammt von 1288. Zu diesem Zeitpunkt kauften die Edelherren Dietrich und Friedrich von Moers hier Grundbesitz von der Abtei Werden.Margret Wensky (Hrsg.): Moers. Die Geschichte der Stadt von der Frühzeit bis zur Gegenwart. Band 1, Verlag Böhlau, Köln 2000, ISBN 3-412-04600-0, S. 73.Theodor Joseph Lacomblet führt für den Verkauf der „Werdener“ im Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstiftes Köln. Band 2, 1201–1300, in der Urkunde 834 als Datum den 1. Januar 1287 an.
Dietrich I. von Moers (1226–1262) (Dietrich auch Theoderich geschrieben) ist der erste urkundlich nachweisbare regierende Graf. In einer Urkunde von 1226 beurkundete er der „Abtei Camp“ ein Grundstück erworben zu haben.Theodor Joseph Lacomblet: Urkundenbuch, Band 2. 1846, Urkunde 138, S. 74 (Digitalisierte Ausgabe der ULB Bonn). Es folgten sein Sohn und Erbe Dietrich II. (1262–1294) und die weiteren Mitglieder dieser Adelsfamilie, die im Kapitel „Amtierende Grafen von Moers“ angegeben sind.Hermann Altgelt: Geschichte der Grafen und Herren von Moers. 1845, S. 6, 9. Dietrich II. war mit dem Grafen von Geldern auf der Seite von Kurköln Teilnehmer der Schlacht von Worringen, die 1288 den Limburger Erbfolgestreit entschied und die Machtverhältnisse besonders im Gebiet von Maas und Niederrhein veränderte (siehe Vertrag von Vinnbrück). Zu seiner Absicherung, falls die Partei, der er angehörte, verlieren sollte, hatte er vorher die Lehensoberhoheit der Grafen von Kleve für das Gebiet Moers anerkannt. Kleve war bei dieser Auseinandersetzung neutral und konnte deshalb nach Ende des Krieges dem in Gefangenschaft geratenen Grafen von Moers das Lehen und damit den Besitz der Grafschaft erhalten.Carl Hirschberg: Geschichte der Grafschaft Moers. 2. Auflage. 1904, S. 22 (Digitalisierte Ausgabe der ULB Düsseldorf).
Diese Lehensabhängigkeit von Kleve war später häufig umstritten. Friedrich I., amtierender Graf von Moers von 1346 bis 1356, erkannte sie nicht an.Wegen der lückenhaften Datenlage gibt es sowohl für die „Friedrichs“ wie auch die „Dietrichs“ unterschiedliche Zählweisen. Der angeführte Friedrich I. wird beispielsweise auch von einigen Historikern als Friedrich II. gezählt. Sein Nachfolger Dietrich VI. bestätigte sie zwar bei seinem Amtsantritt 1356 schriftlich, erreichte dann jedoch, dass Kleve 1361 urkundlich bestätigte, dass Schloss und Land Moers kein Mannlehen der Klever sei.Carl Hirschberg: Geschichte der Grafschaft Moers. 2. Auflage. 1904, S. 34, 42 (Digitalisierte Ausgabe der ULB Düsseldorf).Theodor Joseph Lacomblet: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstiftes Cöln, Teil 3, 1301–1400. 1853, Urkunde 625, S. 527.
Trotzdem wurde von den späteren Nachfolgern für das Herzogtum Kleve immer wieder die Lehenszuständigkeit geltend gemacht. Beispielsweise war nach Meinung von Graf Adolf II. von Kleve die Grafschaft Moers ein klevisches Lehen. Den Streit hierüber mit Friedrich III. von Moers wurde vom Bischof von Köln in einem Schiedsspruch dahin gehend entschieden, dass dieses Lehen für die Amtszeit von Friedrich III. gültig sei.Theodor Joseph Lacomblet: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheines und des Erzstiftes Cöln, Teil 4. 1858, Urkunde 67, S. 74 (Online-Ausgabe 2009).
Die Grafschaft Moers entwickelte sich schrittweise aus einem ursprünglich nur kleinen Gebiet, das den Edlen von Moers gehört hatte. Wie zu dieser Zeit üblich wurden neue Gebiete entweder mit Gewalt oder durch Kauf erworben. Zusätzlich konnten die Herrschaftsrechte durch rechtlich formale Anerkennungen gegen Ende des 13. und Beginn des 14. Jahrhunderts erweitert und abgesichert werden. Beispielsweise bestätigte König Ludwig der Bayer dem Grafen Dietrich III. von Moers 1317 schriftlich, dass dieser in seinem von Kleve zu Lehen gegebenen Gebiet sowohl für den Wildbann zuständig sei wie auch Wegegelder erheben dürfte.Theodor Joseph Lacomblet: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheines und des Erzstiftes Cöln, Teil 3, 1301–1400. 1853, Urkunde 160, S. 119.