mini|hochkant|Joachim Steinhöfel (2008) Joachim Nikolaus Steinhöfel (* 26. Juli 1962 in Hamburg) ist ein deutscher Rechtsanwalt, der durch prominente Verfahren sowie als Publizist, Werbefigur und Moderator bekannt wurde.
Leben und Wirken Der Sohn eines VW-Managers und der SPD-Politikerin Elke Steinhöfel wuchs in Bremen auf.Tina Kaiser: Joachim Steinhöfel: Der Mann, der Facebook kleinkriegen will, Welt Online, 28. November 2021.Katrin Wilkens: Rüpel aus Leidenschaft. In: Die Zeit, 16. Mai 2007. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Universität Hamburg. 1981/82 nahm er als Segelsportler in der Laser-Klasse an der Welt- und Europameisterschaft teil. Michael Völkel: Das Lexikon der TV-Moderatoren. Anekdoten, Fakten und Sprüche aus 50 Jahren TV-Geschichte. Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-89602-524-4, S. 509 Anfang der 1990er Jahre war er Manager des Fußball-Oberligisten TuS Hoisdorf. Nach der Saison 1991/92 beendete er seine Tätigkeit in Hoisdorf.
Anwaltliche Tätigkeit Seit 1989 betreibt Steinhöfel eine eigene Kanzlei in Hamburg mit Ausrichtung auf Wettbewerbs- und Medienrecht. Mehr als zweihundert Verfahren hat er bis vor den Bundesgerichtshof geführt.
Im Jahr 1995 eröffnete er dem Unternehmen TopWare mittels der zu diesem Zeitpunkt noch ungebräuchlichen Torpedoklage die Möglichkeit, seine Telefonbuch-CD trotz absehbaren Verbots vier Wochen lang zu vertreiben. Steinhöfel diente als Testimonial auf den Covern der Topware-CDs.Ottmar Roehrig: Tolle Fundgrube. In: Die Zeit, 28. Juli 1995; Detlef Borchers: Der Trick mit der Nummer. In: Die Zeit, 24. Juni 1999. 1998 löste er Debatten über das Domainrecht aus, als er für den D-Info-Verlag, der zu Topware gehörte, eine Reihe von Domains mit dem Bestandteil D- zum Schutz der Ausschließlichkeit der Markenschreibweise verklagte und unter anderem gegen das Deutschlandradio ein Gerichtsurteil erwirkte, damit es die Adresse d-radio.de aufgibt. Ein Urteil, das durch eine Klage Steinhöfels im Bereich der Linkhaftung erstritten wurde, löste ebenfalls Diskussionen aus. Der Tenor des damaligen Urteils wurde in einer späteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekräftigt.
Mandanten Zu seinen Mandanten zählen oder zählten unter anderem:
Alternative für Deutschland Im Sommer 2020 vertrat Steinhöfel den Bundesvorstand der Alternative für Deutschland (AfD) vor dem Berliner Landgericht gegen Andreas Kalbitz, der gegen die Annullierung seiner Parteimitgliedschaft geklagt hatte.Andreas Kalbitz bleibt vorerst in der AfD In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. Juni 2020. Ein von Kalbitz gestellter Eilantrag scheiterte vor dem Landgericht Berlin,Siehe Kalbitz will Urteil zum Rauswurf aus der AfD nicht akzeptieren, Berliner Zeitung, 21. Aug. 2020 und auch in der Berufungsinstanz war Steinhöfel erfolgreich. Im Januar 2021 wies das Kammergericht Berlin die Berufung von Kalbitz gegen das Urteil des Landgerichts zurück.Siehe Kammergericht: Berufung von Herrn Kalbitz im Rechtsstreit um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft in der AfD erfolglos (PM Nr. 04/2021), berlin.de, 21. Jan. 2021 Das Kammergericht hielt den Parteiausschluss für „weder evident unrechtlich noch missbräuchlich“. Die Ausführung des Parteigremiums zur Beendigung der Parteimitgliedschaft sei „in jeder Hinsicht nachvollziehbar“.Vgl. Gericht weist Kalbitz' Antrag gegen Rauswurf aus der AfD zurück. spiegel.de, 22. Jan. 2021 Nach der Wahl des neuen Parteivorstands 2022 legte Steinhöfel sein Mandat für die AfD nieder. Laut Tilman Steffen in „Die Zeit“ bezweifelt Steinhöfel, dass Kalbitz als angeblicher „Extremist weiter unerwünscht ist.“AfD-Vorstandswahl: Anwalt der AfD im Fall Kalbitz legt Mandat nieder, von Tilman Steffen, "Die Zeit" 19. Juni 2022
Media Markt Als Anwalt war er von 1991 bis 2007 für die von der Media-Saturn-Holding betriebenen Elektrofachmärkte Media Markt und Saturn tätig (zum Ende siehe Kontroversen). Zudem trat er ab 1998 in fünf Werbekampagnen des Unternehmens auf, da man jemanden gesucht habe, der „kämpferisch, originell, glaubwürdig“ sei und „seltene Authentizität“ ausstrahle. Er begab sich dabei als Reporter an verschiedene Orte und stellte absurde Fragen, die er mit dem Satz „Gut, dass wir verglichen haben“ abschloss. Mit der Kampagne Gut, daß wir verglichen haben gewann Steinhöfel 1999 den Werbepreis EFFIE in Silber. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung urteilte 2006 über die „rüpelnde Werbefigur“, Steinhöfel gebe mit Vorliebe „den Großkotz“ und inszeniere sich in Illustrierten als „Pitbull in Robe“ – „wo ich hinlange, wächst kein Gras mehr“.
Facebook und soziale Medien Seit 2016 betreibt Steinhöfel eine Website, auf der Löschungen des sozialen Netzwerks Facebook dokumentiert werden,Website „Facebook-Sperre. Wall of Shame“. was auch international Beachtung fand.
2017 vertrat Steinhöfel den Fotografen und Blogger Markus Hibbeler in einem Rechtsstreit mit Facebook, das einen islamkritischen Beitrag Hibbelers gelöscht und den Autor sieben Tage lang gesperrt hatte. Nach einer Abmahnung Steinhöfels stellte Facebook den Text wieder her und entschuldigte sich. Von diesem Rechtsstreit hatte Steinhöfel sich eine rechtspolitische Wirkung auf das zu dieser Zeit debattierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz erhofft, um „eine Handhabe gegen Sperrungen oder Löschungen bei legitimen Äußerungen“ zu schaffen. Deren Fehlen im Gesetzentwurf bezeichnete Steinhöfel als schweren Mangel.Hendrik Wieduwilt: Anwalt: Facebook soll gelöschten Beitrag wieder zeigen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28. Mai 2017; Hendrik Wieduwilt: Nach Anwaltsbrief Facebook macht Löschung rückgängig. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29. Mai 2017; Patrick Evans: Will Germany’s new law kill free speech online? In: BBC News, 18. September 2017 (englisch).
Im November 2017 erreichte Steinhöfel, dass das gesperrte Twitter-Benutzerkonto des islamkritischen Politikwissenschaftlers Hamed Abdel-Samad umgehend wieder entsperrt wurde.Jörn Schumacher: Twitter-Account des Islamkritikers Abdel Samad gesperrt – und wieder freigegeben. In: Pro-Medienmagazin, 3. November 2017; Islam-Kritiker Abdel-Samad: „Islamisten werden in Schutz genommen, aber Kritiker gesperrt“. In: Welt Online, 3. November 2017.
Steinhöfel erstritt im Frühjahr 2018 das erste Gerichtsurteil in Deutschland, das die Löschung eines Nutzerbeitrags auf Facebook untersagte. Mit seinen Anträgen hofft er auch, dass die Rechtsprechung ein Korrektiv zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird, das anstelle konkreter Delikte aus dem Strafgesetzbuch wie Üble Nachrede unscharfe Begriffe wie „Hass“ verwende. Steinhöfel gilt als eine der „Hauptfiguren in der Debatte über Meinungsfreiheit im Netz“. Bis Mitte 2019 hatte Steinhöfel 30 Mandanten in Verfahren gegen Facebook vertreten.
Im Februar 2019 erreichte Steinhöfel, dass der Staatsminister im Außenministerium Niels Annen die Blockade eines Reporters der Jerusalem Post auf Twitter aufhob. Der Reporter hatte zuvor kritisch über Annen berichtet und war daraufhin vom offiziellen Account Annens blockiert worden.Philipp Bovermann: Auf Twitter ausgesperrt, in: Süddeutsche Zeitung vom 28. Februar 2019.
Im Juli 2019 ließ Steinhöfel Entgeltforderungen von Facebook aus geschalteter Werbung gegen die Koalitionsparteien CDU und SPD pfänden und sich überweisen, weil Facebook die Gerichtskosten in zwei Fällen trotz verlorener Verfahren nicht erstattet hatte. Laut FAZ habe Steinhöfel damit „nicht nur Facebook vorgeführt, sondern auch gleich die Regierungsparteien am Nasenring gepackt“.
Ende Mai 2020 vertrat Joachim Steinhöfel das Magazin „Tichys Einblick“ vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Prozess gegen die Recherchegruppe „Correctiv“. Das Gericht stellte, wie die FAZ berichtete,Vgl. „Tichy siegt gegen „Correctiv“ vor Gericht“, FAZ.net, 27. Mai 2020; siehe auch „Faktencheck bei Facebook muss gelöscht werden“, DIE WELT, 27. Mai 2020 in seinem Urteil vom 27. Mai 2020 per Eilentscheidung fest, dass „Correctiv“ im Auftrag von Facebook einen Beitrag von „Tichys Einblick“ „aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mit dem Stempel 'teils falsch' versehen durfte.“
„Tichys Einblick“ hatte über einen offenen Brief zum Klimawandel berichtet und den Artikel auf Facebook geteilt. „Correctiv“ unterzog diese Veröffentlichung einer Prüfung und versah den Bericht mit der Bemerkung „Behauptungen teils falsch“. Das Landgericht Mannheim hatte dies zunächst als zulässig erachtet. Das OLG revidierte dieses Urteil jedoch, u. a. weil der Prüfeintrag für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer „missverständlich“ sei.Vgl. Pressemitteilung des OLG Karlsruhe „Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook darf nicht missverständlich sein“ vom 27. Mai 2020 Mit dem Urteil, so Steinhöfel, habe „das Gericht klare Grenzen“ gesetzt und „die Meinungsfreiheit auch in den sozialen Netzwerken“ gestärkt: „Die Frage, was wahr, falsch, richtig oder unrichtig ist, sollte nach diesem Urteil auch auf Facebook dem politischen Diskurs überlassen bleiben.“ Steinhöfel, der ein wettbewerbsrechtliches Vorgehen gegen die Faktenchecks bereits 2019 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angekündigt hatte,Siehe Deutscher Bundestag, Wortprotokoll der 52. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 15. Mai 2019, S. 21 rechte Spalte bezeichnete die Praxis von Correctiv als einen als „Faktencheck getarnten Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit“. Das OLG Karlsruhe veröffentlichte zum Urteil eine Pressemitteilung: Dort verweist das Gericht darauf, dass das Urteil nicht über die grundsätzliche Zulässigkeit entschieden habe und die Missverständlichkeit insbesondere darin lag, dass der Nutzer den Eindruck erhalten könne, dass der Beitrag begutachtet worden sei und nicht der darin behandelte offene Brief.
Sachverständiger in Ausschüssen des Deutschen Bundestags Steinhöfel wurde am 16. Mai 2019 als Sachverständiger vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz angehört. Dabei bezeichnete Steinhöfel es als „Akt demokratischer, parlamentarischer und gesetzgeberischer Hygiene, das NetzDG aufzuheben“. Die Einlassung im Wortlaut findet sich in Quelle des Wortlauts: Deutscher Bundestag, Wortprotokoll der 52. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 15. Mai 2019, S. 145; Steinhöfels protokollierte Einlassungen vor dem Ausschuss ab S. 15 ff
Am 23. Oktober 2019 wurde Steinhöfel als Sachverständiger im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des fairen Wettbewerbs über Änderungen des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gehört.III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss, Bundestags-Drucksache 19/22238, Seite 13. Dabei sprach er sich insbesondere gegen eine Abschaffung des sogenannten fliegenden Gerichtsstands aus. Die geplante Abschaffung bedeute „eine massive Schwächung des bewährten Systems des Lauterkeitsrechts und des deutschen Rechtssystems im internationalen Wettbewerb.“ Ferner stelle „die Bundesregierung … die unabhängige Richterschaft unter den Generalverdacht, Helfershelfer von Rechtsmissbrauch zu sein.“ Darüber hinaus sei der Gesetzentwurf „eine gesetzgeberische Überreaktion…, die das zu lösende Problem nicht genau erfasst, eine Vielzahl von teilweise überaus bürokratisch anmutenden und auslegungsunsicheren Begriffen einführt und dem Regelungsziel nicht dient.“Stellungnahme für die öffentliche Anhörung am 23.10.2019 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, auf der Internetseite des Deutschen Bundestags