Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (abgekürzt SVR), umgangssprachlich die „fünf Wirtschaftsweisen“ genannt, ist ein Gremium, das im Jahr 1963 durch einen gesetzlichenVgl. Kabinett Adenauer V: Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung v. 14.08.1963 BGBl. I S. 685; zuletzt geändert durch Artikel 216 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328. Auftrag eingeführt wurde. Es befasst sich wissenschaftlich mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands. Ziel ist die periodische Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zur Erleichterung der Urteilsbildung aller wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit.
Zu diesem Zweck wird jährlich ein Gutachten erstellt, das der Bundesregierung bis zum 15. November zugeleitet wird. Spätestens acht Wochen nach Vorlage des Gutachtens nimmt die Bundesregierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts dazu Stellung. Darüber hinaus kann der Sachverständigenrat von der jeweiligen Bundesregierung mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragt werden oder selbst ein Sondergutachten erstatten, wenn auf einzelnen Gebieten eine Gefährdung der gesamtwirtschaftlichen Ziele erkennbar ist.
Entstehungsgeschichte des Sachverständigenrats mini|300px|Die „fünf Weisen“ 1964 beim Bundespräsidenten
Die Existenz des Sachverständigenrats ist im Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rechtlich verankert. Dieses Gesetz wurde am 26. Juni 1963 vom Deutschen Bundestag verabschiedet.Plenarprotokoll, 4. Wahlperiode, 81. Sitzung, S. 3946–3952. Name: Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 14. August 1963. Jedoch reichen die Überlegungen, einen solchen Wirtschaftsrat zu bilden, weiter zurück.
Erste Ideen für ein Beratungsgremium Als Vorbild für den Sachverständigenrat gilt das US-amerikanische Council of Economic Advisers, dessen Nähe zum US-amerikanischen Präsidenten in der deutschen Diskussion um wissenschaftliche Beratung in den frühen Fünfzigerjahren kritisiert wurde.Alexander Nützenadel: Stunde der Ökonomen. Wissenschaft, Politik und Expertenkultur in der Bundesrepublik 1949–1974, in: Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 166. Hg. von Helmut Berding, Jürgen Kocka, Paul Nolte, Hans-Peter Ullmann und Hans-Ulrich Wehler, Göttingen 2005, S. 152f. Auch war dem Council of Economic Advisers keine öffentliche Rolle zugedacht.Gabriele Metzler: Konzeptionen politischen Handelns von Adenauer bis Brandt. Politische Planung in der pluralistischen Gesellschaft. Paderborn 2005, S. 177. Diese Rolle sollte der SVR jedoch haben. Er wurde als ein externes und unabhängiges Gremium konzipiert, „das sich in die öffentliche Diskussion einschalten sollte“.Alexander Nützenadel: Stunde der Ökonomen. Wissenschaft, Politik und Expertenkultur in der Bundesrepublik 1949–1974. In: Helmut Berding, Jürgen Kocka, Paul Nolte, Hans-Peter Ullmann, Hans-Ulrich Wehler (Hrsg.): Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, 166, Göttingen 2005, S. 153.
Am 8. Juli 1956 schlug der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Finanzen in dem Gutachten Instrumente der Konjunkturpolitik und ihrer rechtlichen Institutionalisierung die Einrichtung eines jährlichen „Gesamtbild[s] in Form eines Wirtschaftsprogramms“ vor. In diesem jährlichen „Gesamtbild“ sollte die Bundesregierung über die Wirtschaftslage berichten und ihre für die kommende Zeitperiode vorgesehene Wirtschaftspolitik darlegen. Dieser Bericht sollte gesetzlich verankert und dem Parlament vorzulegen sein.Hans Tietmeyer: Die Gründung des Sachverständigenrates aus Sicht der Wirtschaftspolitik. In: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Vierzig Jahre Sachverständigenrat: 1963–2003. Wiesbaden 2003, S. 23. Außerdem sollte eine „Zentralbehörde für volkswirtschaftliche Gesamtrechnung“ geschaffen werden, die von drei Fachkräften geleitet werden sollte. Der Hintergrund hierfür war, dass der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft sich nicht mehr in der Lage sah, die statistischen Vorarbeiten für Gutachten zu leisten. Dies hatte finanzielle und personelle Gründe. Die Zentralbehörde sollte stattdessen diese statistischen Grundlagen liefern, aber auch als Beratungsorgan der Regierung und anderer öffentlicher Stellen dienen.Alexander Nützenadel: Stunde der Ökonomen. Wissenschaft, Politik und Expertenkultur in der Bundesrepublik 1949–1974. In: Helmut Berding, Jürgen Kocka, Paul Nolte, Hans-Peter Ullmann, Hans-Ulrich Wehler (Hrsg.): Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, 166, Göttingen 2005, S. 154. Zu diesem Zeitpunkt hatten die FDP und die SPD bereits ähnliche Vorschläge gemacht, die hier aufgegriffen wurden. So hatte die FDP im Dezember 1955 einen Gesetzesantrag eingebracht, der einen „Konjunkturbeirat“ vorsah. Der Antrag fand jedoch im Bundestag keine Mehrheit. Auch der Vorschlag der SPD, einen „volkswirtschaftlichen Beirat“ einzurichten, fand keine Zustimmung.
Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard stand einigen dieser Vorschläge skeptisch gegenüber und befürchtete unter anderem, dass durch diese institutionellen Veränderungen planwirtschaftliche Tendenzen in der Wirtschaftspolitik entstehen könnten. Erhard war jedoch an neutraler und sachlicher Information interessiert und wollte die vielen konkurrierenden Interessenkonflikte in der Wirtschaftspolitik, wie sie u. a. durch Politik und Gewerkschaften entstehen, vermeiden. Um dies zu erreichen, sollte die Meinung der Wissenschaft nicht mehr als vereinzelte Stimmen, die kaum Einfluss auf die Politik und Öffentlichkeit haben, in Erscheinung treten, sondern als starke, gebündelte Stimme in der öffentlichen Debatte vertreten werden.Hans Tietmeyer: Die Gründung des Sachverständigenrates aus Sicht der Wirtschaftspolitik. In: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Vierzig Jahre Sachverständigenrat: 1963–2003. Wiesbaden 2003, S. 24 f.
Sein Ziel war deshalb eine „Versachlichung“ der wirtschaftspolitischen Debatten, was eine „Erleichterung einer Wirtschaftspolitik der Vernunft“ zur Folge haben sollte. Ihm lag außerdem an einer Informierung und Beratung der politischen Öffentlichkeit, weniger an einer Beratung der Regierung. Diese sah er durch das Ministerium für Wirtschaft ausreichend beraten.
1958 schlug Erhard gemeinsam mit Bundesarbeitsminister Theodor Blank ein „Sachverständigengremium für Wirtschafts- und Sozialpolitik“ vor. Der Vorschlag wurde jedoch vom Bundeskanzleramt und der CDU/CSU abgelehnt. Bundeskanzler Konrad Adenauer reagierte auf den Vorschlag mit Entrüstung und soll den Bundeswirtschaftsminister gefragt haben: „Erhard, woll’n Sie sich ’ne Laus in ’n Pelz setzen?“Olaf Storbeck: Der „Rat“ steckt in einem Reformprozess. Wieder weiser, wieder schmaler. In: Handelsblatt, 7. November 2005; abgerufen am 28. März 2016.
Verabschiedung des Gesetzes Aufgrund dieser vehementen Ablehnung, auf die Erhards Vorschlag stieß, wurde die Idee zunächst verworfen und erst 1961 wieder aufgegriffen. Zu dieser Zeit gefährdete ein enormer Wirtschaftsboom die Preisstabilität und Lohnentwicklung in der BRD. Auch die von Erhard durchgesetzte D-Mark-Aufwertung konnte das Wachstum nicht bremsen. Anfang 1962 schrieb Ludwig Erhard deshalb einen Brief an Adenauer, in dem er nochmals die Bildung eines Sachverständigenrats vorschlug, der für politische Entscheidungsträger und Tarifpartner eine gesamtwirtschaftliche Orientierung bieten und öffentlichen Druck ausüben sollte. Adenauer fürchtete jedoch genau dies, da er hier die Handlungsfreiheit und Entscheidungsfreiheit der Regierung eingeschränkt sah.Hans Tietmeyer: Der deutsche Sachverständigenrat und sein Einfluss auf die Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik. In: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, 1/2011, S. 38. Erhard gab aber dieses Mal nicht nach und fand auch Unterstützung in den Medien. Ein Gesetzentwurf wurde im Oktober 1962 von den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und der FDP als Initiativantrag in den Bundestag eingebracht und zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Der Ausschuss unterstützte den Antrag, nahm allerdings Änderungen am Entwurf vor. So wurde das generelle Empfehlungsverbot, wie es zunächst vorgesehen war, abgemildert (§ 2 SVRG). Erhard wollte damit Adenauers bereits geschilderte Besorgnis lindern. Ebenfalls wurde das Kooptationsverfahren, also die Berufung neuer Mitglieder durch Mitglieder des Rats, gestrichen. Stattdessen sollten neue Mitglieder nun durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung berufen werden (§ 7 SVRG).
Das SVR-Gesetz wurde am 14. August 1963 im Bundestag einstimmig verabschiedet und von Bundespräsident Heinrich Lübke und Vizekanzler Ludwig Erhard (nicht von Bundeskanzler Adenauer) unterzeichnet. Als Beratungsort des Sachverständigenrats einigte man sich auf das Statistische Bundesamt in Wiesbaden. Man wählte bewusst keinen Ort in Bonn, da man die politische Unabhängigkeit des Sachverständigenrats durch die räumliche Distanz zur Bundesregierung betonen wollte.
Seit Mitte des Jahres 2024 hat der Sachverständigenrat jedoch auch einen Standort in Berlin.
Aufgaben des Sachverständigenrats Die Aufgaben des Sachverständigenrates und die Berufung der Mitglieder sind in einem eigenen Gesetz zur Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geregelt. Der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats besteht darin, die gesamtwirtschaftliche Lage und ihre absehbare Entwicklung im Sinne einer Prognose darzustellen. Dabei soll nach Möglichkeiten gesucht werden, das Preisniveau stabil zu halten, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht zu halten oder herzustellen. Dies solle alles im Rahmen der freien Marktwirtschaft und bei stetigem und angemessenem Wachstum geschehen. Die Verteilung von Einkommen und Vermögen soll ebenfalls berücksichtigt werden. Die wirtschaftliche Lage wird auch auf mögliche aktuelle Spannungen zwischen Nachfrage und Angebot untersucht. Dabei sollen eventuelle Fehlentwicklungen erörtert werden.
Der Rat verfolgt die als Magisches Viereck bezeichneten vier wirtschaftspolitischen Ziele: Stabilität des Preisniveaus (Geldwertstabilität), hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum.Peter Weingart, Justus Lentsch: Wissen – Beraten – Entscheiden. Form und Funktion wissenschaftlicher Politikberatung in Deutschland. Hrsg. von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Weilerswist 2008, S. 99. Er darf in seinem Gutachten keinen Lösungsweg empfehlen.
Mitglieder des Rates
Berufungsregeln Der Rat hat fünf Mitglieder, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Die Mitglieder des Sachverständigenrates dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch dem öffentlichen Dienst oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts angehören; ausgenommen sind Hochschullehrer und Wissenschaftler. Wiederberufungen sind möglich. Jeweils zum 1. März, dem Ende des Ratsjahres, endet die Berufungszeit eines Mitglieds durch die sogenannten rollierenden Wahlperioden der Räte.Interview mit Beatrice Weder di Mauro: Globale Märkte. »Sonst gibt es Inzucht«. In: Die Zeit, Nr. 6/2008, S. 27.
Traditionsgemäß wird jeweils ein Mitglied auf Vorschlag des Gemeinschaftsausschusses der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft („Arbeitgeberticket“) und der Gewerkschaften („Gewerkschaftsticket“) berufen. Mitglied auf dem Arbeitgeberticket ist Martin Werding, während Achim Truger auf Vorschlag der Gewerkschaften im Rat sitzt.
Derzeitige Mitglieder