Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (, ECRML) ist ein vom Europarat verhandelter Vertrag zum Schutz und zur Förderung der geschichtlich gewachsenen Regional- und Minderheitensprachen Europas. Die Charta wurde am 5. November 1992 vom Europarat zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten aufgelegt und trat am 1. März 1998 in Kraft. Auch Nichtmitglieder des Europarats können der Charta beitreten.

Ziel Ziel der Charta ist es, dass Regional- oder Minderheitensprachen als ein einzigartiger Bestandteil des kulturellen Erbes Europas anerkannt werden. Sie setzt sich dafür ein, dass die Zusammengehörigkeit von regionalen Sprachminderheiten nicht durch politische Grenzen behindert wird. Durch das verbindende Element der Charta soll die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Anhängern einer Sprachgruppe gestärkt werden. Die Regional- und Minderheitensprachen sollen vor dem Aussterben geschützt und ihr Gebrauch im Bereich des Rechts, der Schulen, des öffentlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens sowie der Medien ausgeweitet werden. Dazu gehören der fremdsprachliche Unterricht und das Studium der jeweiligen Sprache, auch und vor allem für ihre dachsprachlichen Mitbürger. Die Charta setzt explizit auf die Verbindung verschiedener Bevölkerungsteile, nicht auf eine Abschottung voneinander.

Gliederung Die Sprachencharta (SEV Nr. 148) gliedert sich in fünf Abschnitte. Der erste Teil („Allgemeine Bestimmungen“) enthält eine sehr weite Definition des Gegenstandes, die nicht zwischen Regional- und Minderheitensprachen differenziert. Die Charta definiert sie als von einer historisch siedelnden Bevölkerungsminderheit eines Staates gebrauchte Sprache, die sich von der Amtssprache unterscheidet. Sie schützt damit weder Dialekte der Amtssprache noch die Sprachen von Immigranten. Der zweite Teil („Ziele und Grundsätze“) formuliert allgemeine Zielsetzungen und es ist den Staaten möglich, eine oder mehrere Sprachen lediglich dem „Schutz“ dieses Abschnittes zu unterstellen (der weniger verbindlich ist als der dritte Abschnitt). Dieser dritte Teil („Maßnahmen“) enthält einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Stellungen der Regional- oder Minderheitensprachen in den Bereichen „Bildungswesen“, „Justiz“, „Verwaltungsbehörden und öffentliche Dienstleistungsbetriebe“, „Medien“, „Kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen“, „Wirtschaftliches und soziales Leben“ und „Grenzüberschreitender Austausch“. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, mindestens 35 von 98 möglichen Maßnahmen aus diesem Katalog umzusetzen. Der vierte Teil („Anwendung der Charta“) regelt die Berichtspflicht der Unterzeichnerstaaten. Der fünfte („Schlußbestimmungen“) enthält Regelungen zur Unterzeichnung und zum Inkrafttreten.

Geltung Die Charta wurde bisher von 25 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert (Stand: 23. Februar 2025). Weitere neun Staaten haben die Charta unterzeichnet. mini|hochkant=1.5| + Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen:Status der Charta in den Staaten des Europarates Staat Unterzeichnung Ratifikation Inkraftsetzung Albanien Andorra Armenien Aserbaidschan Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Georgien Griechenland Irland Island Italien Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Moldau Monaco Montenegro Niederlande Nordmazedonien Norwegen Österreich Polen Portugal 7. Sep. 2021 Rumänien Russland San Marino Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Türkei Ukraine Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern

Liste der geschützten Sprachen