Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT (, , , ) ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist ein dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) unterstelltes Bundesamt.
Das BIT erbringt Informatik- und Telekommunikationsleistungen zur Unterstützung der Geschäftsprozesse der Leistungsbezüger und gewährleistet die erforderliche Sicherheit für Informatikmittel und Daten. Dabei hält es die Vorgaben des Informatikrates des Bundes (IRB) ein. Es richtet sein Angebot auf die Bedürfnisse der Leistungsbezüger aus und setzt die verfügbaren Mittel wirtschaftlich und wirksam ein. Es kann seine Leistungen gemäss den Vorgaben der Finanzhaushaltgesetzgebung auch Dritten erbringen.
Das BIT ist mit über 1'600 Vollzeitstellen der grösste interne IKT-Leistungserbringer der Bundesverwaltung. Daneben gibt es nebst dem Bundesamt für Cybersicherheit in vier weiteren Departementen eigene Leistungserbringer (das ISC-EJPD für das EJPD, das ISCeco für das WBF, die Informatik EDA und das Kommando Cyber für das VBS). Als Erbringer von Standarddiensten ist das BIT in den Bereichen Telekommunikation, Internet, betriebswirtschaftliche Lösungen und operative Sicherheit für die ganze Bundesverwaltung tätig. Es verantwortet für drei Departemente den Betrieb von Rechenzentren und Fachanwendungen, für sechs Departemente und die Bundeskanzlei die Bewirtschaftung der über 50 000 standardisierten Arbeitsplatzsysteme und für die gesamte Bundesverwaltung den Betrieb von Datennetzen und Telekommunikationsinfrastrukturen und sorgt damit für eine funktionierende Telekommunikation zwischen allen Bundesstellen im In- und Ausland.
Die strategischen Schwerpunkte des BIT liegen auf der Industrialisierung und Standardisierung der IT-Produktion, der Implementierung einer skalierbaren Software-Fabrik und dem Fokus auf Dienstleistungen mit Mehrwert. Ausserdem will das BIT die Anziehungskraft als IT-Arbeitgeber steigern und sich als attraktiver IT-Partner für die öffentliche Verwaltung positionieren.
Das BIT verrechnet den Leistungsbezügern gemäss Verrechnungspreiskonzept die gesamten Kosten für die Leistungserbringung. Im Jahr 2025 nahm das BIT dadurch 887 Millionen Franken ein, wobei sich diese Einnahmen in 604 Millionen Franken für IKT-Betriebskosten (Leistungsgruppe 1, LG1) und 283 Millionen Franken für IKT-Projekte und -Dienstleistungen (Leistungsgruppe 2, LG2) aufteilen. Die laufenden Einnahmen des BIT setzten sich hauptsächlich aus der internen Leistungsverrechnung gegenüber Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung (827,9 Mio.) für Büroautomation, Kommunikation (Netzwerk und Telefonie), Berechtigungen und Zugänge sowie den Betrieb von mehreren hundert Applikationen zusammen. Die Einnahmen aus Leistungen gegenüber Dritten ausserhalb der zentralen Bundesverwaltung betrugen 58,8 Millionen. Die laufenden Einnahmen nahmen im Vergleich zum Voranschlag 2025 insgesamt um 147,5 Millionen zu.
Bezeichnungen 1990Die Angaben bis und mit 1990 entstammen der –1998 Bundesamt für Informatik (unter dem EFD) 1999Änderung per 1.1.1999: Bildung des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation aus dem früheren Bundesamt für Informatik; Schlussbericht Regierungs- und Verwaltungsreform, Beilage D.– Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (unter dem EFD)
Vorgängerorganisationen Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung (ZOB) Nachdem die Bundesverwaltung im Zweiten Weltkrieg stark gewachsen war, setzen in der unmittelbaren Nachkriegszeit Bemühungen nach einer Zurückbildung der Verwaltung ein. In diesem Kontext wurden nebst einem Personalabbau auch weitere Rationalisierungsmassnahmen eingeleitet. So beschloss der Bundesrat 1953, eine Koordinationsstelle für die Spar- und Rationalisierungsbestrebungen innerhalb der Bundesverwaltung zu schaffen. 1954 verabschiedeten die eidgenössischen Räte schliesslich ein Bundesgesetz über die Schaffung einer Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung (ZOB),Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung (Bern) im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek die im Finanz- und Zolldepartement angesiedelt war und die fortan die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Organisation und der Arbeitsweise sowie die Möglichkeit einer sparsamen Gestaltung der Bundesverwaltung prüfen sollte. Die schnelle Entwicklung der Elektronik im Bereich der Büromaschinen veranlasste den Bundesrat am 16. Dezember 1960 zu einem Beschluss, in dem er das Pflichtenheft der ZOB um die Koordination aller Bestrebungen der Bundesverwaltung auf dem Gebiet der Automation erweiterte und innerhalb der ZOB eine Abteilung Koordinationsstelle für Automation schuf. Bis zu Beginn der 1970er-Jahre verfügte die Bundesverwaltung über vier allgemeine Rechenzentren: das Rechenzentrum der Bundesverwaltung, das Rechenzentrum des EMD, das Rechenzentrum der ETH Zürich und das Rechenzentrum der ETH Lausanne.Kurt Steiner: Zum Stand der elektronischen Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung, in: Verwaltungspraxis 27 (1973), H. 8/9, S. 230–231. Neben den allgemeinen Rechenzentren bestanden noch im Jahr 1973 erst wenige dezentrale Datenverarbeitungsdienste mit eigenen Geräten und eigenem Personal, so beispielsweise in der Meteorologischen Zentralanstalt Zürich, der Zentralen Ausgleichskasse der AHV in Genf, der Eidgenössischen Steuerverwaltung, dem Kassen- und Rechnungswesen, der Eidgenössischen Zollverwaltung, im Institut für Nuklearforschung sowie dem Rechenzentrum der Konstruktionswerkstätte und der Munitionsfabrik in Thun. Insgesamt erhöhten sich die Ausgaben für EDV-Geräte in der Bundesverwaltung rapide von rund 10 Millionen Franken im Jahr 1963 auf rund 30 Millionen Franken im Jahr 1968, auf rund 140 Millionen Franken im Jahr 1973 und schliesslich auf rund 214 Millionen Franken im Jahr 1978.
Bundesamt für Organisation (BFO) Organisatorisch wurde die 1955 geschaffene ZOB 1980 zum Bundesamt für Organisation (BFO)Schweiz. Bundesamt für Organisation im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek erhoben, wobei die Zuständigkeit im EDV-Bereich bestätigt wurde. Die entsprechende Aufgabe im Bundesgesetz von 1980 lautete: «Fördert, koordiniert und überwacht die automatische Datenverarbeitung und stellt die Gesamtplanung sicher.» Ausserdem wurde das Bundesamt dazu ermächtigt, fachtechnische Weisungen über zweckmässigen und wirtschaftlichen Einsatz von Mitteln der automatischen Datenverarbeitung zu erlassen. Die Beschaffung und Verwendung von Einrichtungen der automatischen Datenverarbeitung sowie die dafür erforderlichen Planungsarbeiten in der Bundesverwaltung bedurften weiterhin der Zustimmung des Bundesamtes.
Bundesamt für Informatik (BfI) Im Rahmen des Effizienzsteigerungsprojektes EFFI-QM-BV wurden 1990 in der Bundesverwaltung neue Führungsstrukturen nach den Grundsätzen des New Public Management (NPM) geschaffen. Dabei wurde auch der Grundsatz der Trennung von Beratung und Kontrolle verfolgt, was zur Auflösung des BFO und zur Schaffung eines neuen Bundesamtes für Informatik (BfI)Schweiz. Bundesamt für Informatik im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek führte. Dieses neue Querschnittsamt war für die Bearbeitung departementsübergreifender konzeptioneller und technischer Fragen der Informatik zuständig und trug die betriebliche Verantwortung für departementsübergreifende Informatikanwendungen. Zudem hatte es die Verwaltungseinheiten des Bundes im Bereich der Informatik zu unterstützen, zu beraten und in Zusammenarbeit mit der Informatik-Konferenz des Bundes (IKB) technische Weisungen über den Einsatz der Informatik (Standards und Normen) zu erstellen. Das Bundesamt entwickelte ausserdem selber Informatikanwendungen, bot den Verwaltungseinheiten die eigene Informatikinfrastruktur zur Verfügung und erfüllte im Auftrag anderer Ämter Informatikaufgaben. Die Bundesinformatik widmete sich unterdessen der Technik. Von den anfangs 172 Angestellten arbeiteten rund 75 Prozent im Rechenzentrum der allgemeinen Bundesverwaltung (RZ BV). Die übrigen Mitarbeitenden waren mit der Ausbildung der Benutzer, Dienstleistungen und Planung befasst. Bis 1999 wuchs deren Anzahl auf 230 Mitarbeitende an. Der Direktor des BfI, Henri Garin, leitete das Amt bis zum Übergang in das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation im Jahr 1999. Eines seiner ersten Projekte war der Neubau eines zentralen Verwaltungsgebäudes in Bern für 130 Millionen Franken. Bis dahin war das BfI an vier Standorten innerhalb der Stadt Bern untergebracht, was diverse Nachteile hatte: Arbeitsräume und gewisse Geräte mussten mehrfach vorhanden sein, Führung sowie Kommunikation waren erschwert und die periphere Lage der EDV-Betriebe verursachte Zeitverluste beim Bringen und Holen von Datenträgern sowie umfangreichen Druckarbeiten (damals bedruckte das Rechenzentrum jährlich mehr als 10 Millionen Seiten Papier). Ferner wurden jährlich rund 5000 Datenträger mit anderen EDV-Anlagen bei Bund, Kantonen und Privatwirtschaft ausgetauscht. Im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreformen in der Zweiten Hälfte der 1990er-Jahre wurden auch die Bereiche Informatik und Kommunikation vertieft untersucht. Dabei zeigte sich, dass aufgrund der raschen Entwicklung der Technologie und der in kurzer Zeit praktisch flächendeckenden Einführung der Informatik aus kleinen Anfängen sowie der, auch in Rezessionszeiten, angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt für Informatikkräfte eine unkoordinierte Entwicklung stattgefunden habe. Als wichtigster Schwachpunkt im Informatikbereich der Bundesverwaltung wurde jedoch die Führung und Steuerung bezeichnet. Im Jahr 2000 beschloss der Bundesrat daher die Bundesinformatik mittels der Verordnung und den Weisungen über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (BinfV und BInfW) erneut zu reorganisieren. Dabei wurden im Wesentlichen drei verschiedene Rollen definiert: Der aus Vertretern der Departemente und der Bundeskanzlei zusammengesetzte Informatikrat des Bundes (IRB) sollte als Stabs-, Planungs- und Koordinationsorgan die strategische Gesamtverantwortung für die Informatik der Bundesverwaltung tragen. Als Leistungsbezüger (LB) wurden alle Departemente, die Bundeskanzlei und die Verwaltungseinheiten bezeichnet, die Informatikleistungen bezogen. Angeboten wurden die Informatikleistungen von den Leistungserbringern (LE), die etwa die IT-Infrastruktur bereitstellten, Lösungen entwickelten und den Support sicherstellten. Dabei durfte es pro Departement höchstens einen LE geben, was de facto eine Zentralisierung der Informatikdienstleistungen auf Departementsstufe bedeutete. Die Verordnung erlaubte den Departementen aber auch eine weitergehende Zentralisierung durch Zusammenschlüsse von departementalen LE in überdepartementale Einheiten. Zusätzlich zu dieser Organisation wurde festgelegt, dass gewisse vom Informatikrat des Bundes (IRB) zu bestimmende Querschnittsleistungen vom neuen, aus dem ehemaligen Bundesamt für Informatik gebildeten Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) zentral für sämtliche Departemente erbracht werden sollten. Dazu zählten insbesondere die zivile Daten- und Sprachkommunikation – d. h. Telekommunikation, Internet und Intranet –, Querschnittsanwendungen, sogenannt ganzheitliche Informatikdienstleistungen wie Beratung, Konzeption, Betrieb und Support, Organisation von Kursen, Sicherstellung der Interoperabilität und Katastrophenvorsorge. Das BIT konnte aber auch als LE von Departementen dienen, was zunächst beim Heimdepartement EFD und bei der Bundeskanzlei der Fall war und später auch auf andere Departemente ausgedehnt wurde. Nebst der organisatorischen Neuausrichtung und Neustrukturierung wurden die Rechenzentren zusammengeführt, ein Kompetenzzentrum SAP und eine Abteilung für Anwendungsentwicklung geschaffen sowie die Automatisierung der Datenerfassung und der Aufbau der bundesweiten Telekommunikationsleistungen mit Anschluss der Kantone und der Botschaften im Ausland vorangetrieben.
Amtsdirektoren Marius Redli (1999–2011)