Die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) regelte die Ausbildung und Lizenzierung von Luftfahrtpersonal in Deutschland. Nach Einführung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (EU-FCL) am 8. April 2015 wird dieses Gebiet weitgehend auf EU-Ebene geregelt und die zugehörigen Lizenzen wurden in Lizenzen nach EU-FCL-Recht umgeschrieben. Gleichzeitig sind die meisten Paragraphen der LuftPersV weggefallen.

Noch von der LuftPersV geregelt bleiben die Ausbildung und Lizenzierung bei Luftsportgeräten, Flugmodellen, Flugingenieuren.

Siehe auch Liste von Rechtsvorschriften zum Luftverkehr

Weblinks

Teilweiser Nachfolger zur LuftPersV

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