mini|Sieben Sanitätsoffiziere im Kieler Tirpitzhafen, 2006
Ein Sanitätsoffizier ist ein Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder Apotheker, der als Offizier im Sanitätswesen der Streitkräfte dient. Abgesehen vom Apotheker wird er auch als Militärarzt, früher auch Feldarzt, bezeichnet.
Begriffsbestimmung mini|Sanitätsoffiziere und Sanitätspersonal verschiedener Nationen, darunter eine deutsche Stabsärztin der Luftwaffe
Von den approbierten Sanitätsoffizieren zu unterscheiden ist der „Offizier im Sanitätsdienst“. Ihnen obliegen beispielsweise die Unterhaltung und Schutz von Einrichtungen, Gebäuden und Fahrzeugen des Sanitätsdienstes, Logistik und Personalverwaltung. Diese Aufgaben werden allerdings im Sanitätswesen der Streitkräfte oft auch durch approbierte Offiziere wahrgenommen.
Uniform und Status Sanitätsoffiziere tragen meist die reguläre Uniform eines Kombattanten und sind wie andere Offiziere häufig Vorgesetzte anderer Soldaten und dazu in die Rangordnung der Streitkräfte vollständig integriert. In einigen Streitkräften, wie zum Beispiel der Bundeswehr, unterscheiden sich aber die Dienstgradbezeichnungen der approbierten Ärzte und Apotheker von denen anderer Offiziere. In einigen Streitkräften werden die „regulären“ Dienstgrade oft um einen Zusatz, wie z. B. (MC) für medical corps (englisch für „Medizinisches Korps“), ergänzt. Obwohl Sanitätsoffiziere also in dieser Hinsicht „reguläre“ Soldaten sind, gelten Sanitätsoffiziere, wenn sie in einer der Einrichtungen des Sanitätsdienstes ärztlich oder als Apotheker tätig sind, als Nichtkombattanten. Sie sind dann durch besondere Schutzzeichen gekennzeichnet, stehen unter dem besonderen Schutz der Genfer Konventionen und sind nur zum Selbstschutz, bzw. dem Schutz ihrer Patienten und Sanitätseinrichtungen bewaffnet.
Bundeswehr
Definition Sanitätsoffizier der Bundeswehr ist, wer einen Dienstgrad trägt, der gemäß Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten und Zentraler Dienstvorschrift 14/5 Hauptleuten, Stabsoffizieren und Generalen vorbehalten istvgl. Art. 1, und gemäß Soldatenlaufbahnverordnung in Verbindung mit der Zentralen Dienstvorschrift 20/7 einer der Laufbahnen für Offiziere des Sanitätsdienstes angehört. Beachte auch: ZDv 20/7 auf Grundlage der Soldatenlaufbahnverordnung ( )
Gemäß Zentraler Dienstvorschrift 14/5 und Soldatenlaufbahnverordnung führen Sanitätsoffiziere besondere, in der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten definierte Dienstgrade. Gemäß ZDv 14/5 lassen sich diese Dienstgrade in die Dienstgradgruppen Generale, Stabsoffiziere und Hauptleute gliedern. Diese Dienstgrade werden auch als „Sanitätsoffiziersdienstgrade“ oder „Sanitätsdienstgrade“ bezeichnet. Im Einzelnen sind dies die in der folgenden Tabelle aufgezählten Dienstgrade.
Genannt werden zunächst jeweils die Dienstgrade für HeeresAnmerkung: Die Bundeswehr bezeichnet als Heeres- bzw. Luftwaffen- bzw. Marineuniformträger alle Soldaten, die die Uniform der jeweiligen Teilstreitkraft tragen. Der Begriff umfasst also auch Soldaten außerhalb der drei Teilstreitkräfte, also beispielsweise in der Streitkräftebasis, vgl. - und Luftwaffenuniformträger, erst zuletzt ggf. die Dienstgradbezeichnungen der Marineuniformträger. Zunächst werden jeweils die Dienstgradbezeichnungen für Humanmediziner (entsprechen auch immer denen für Zahnärzte), dann die für Apotheker zuletzt ggf. die für Veterinäre aufgeführt. Sind die Dienstgradbezeichnungen in allen Uniformträgerbereichen identisch, wird auf eine erneute Aufzählung für Marineuniformträger verzichtet.
Dienstgradgruppe Dienstgrade I Generale GeneraloberstabsarztH&L, AdmiraloberstabsarztM GeneralstabsarztH&L, AdmiralstabsarztM GeneralarztH&L, Generalapotheker† H&L, AdmiralarztM II Stabsoffiziere OberstarztH&L, OberstapothekerH&L, OberstveterinärH, FlottenarztM, FlottenapothekerM OberfeldarztH&L, OberfeldapothekerH&L, OberfeldveterinärH, FlottillenarztM, FlottillenapothekerM Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker, OberstabsveterinärH III Hauptleute Stabsarzt, Stabsapotheker, StabsveterinärH H nur Heeresuniformträger H&L nur Heeres- oder Luftwaffenuniformträger M nur Marineuniformträger † In den Dienstgrad Generalapotheker werden zurzeit bis auf Weiteres keine Soldaten mehr ernannt, weil der Haushalt keine Neubeförderungen mehr vorsieht.
Hinweis: Wenn ein Dienstgrad weder mit einem hoch gestellten „H“, noch mit „H&L“ noch mit „M“ indiziert ist, dann findet sich der Dienstgrad in allen Uniformträgerbereichen. Alle oben aufgezählten Dienstgrade führen Sanitätsoffiziere exklusiv. Bezeichnung „-arzt“ für Human- inklusive Zahnmediziner, „-apotheker“ für Apotheker, „-veterinär“ für Tierärzte.
Befehlsbefugnis und Dienststellungen mini|Oberstabsärztin und Hauptfeldwebel
Sanitätsoffiziere sind anderen Offizieren hinsichtlich ihrer Vorgesetztenfunktion gleichgestellt und können unabhängig von ihrem Dienstgrad auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere ohne und mit Portepee sowie der Leutnante Befehle erteilen.
Sanitätsoffiziere werden überwiegend in Einrichtungen und Verbänden des Sanitätsdienstes der Bundeswehr eingesetzt. Sanitätsoffiziere werden vor allem in der medizinischen Behandlung von Patienten eingesetzt. Dazu dienen sie in den Bundeswehrkrankenhäusern, Fachsanitätszentren, oder teils auch direkt in der Truppe als Truppenarzt, Schiffsarzt oder Fliegerarzt als Ärzte. Apotheker sind in den Bundeswehrapotheken oder in einem Versorgungs- und Instandsetzungszentrum Sanitätsmaterial für den Nachschub des Sanitätsmaterials und (Krankenhaus-)Hygiene zuständig. Veterinäre sind mit der Behandlung und Fragen der Tierhaltung und Tierzucht beschäftigt und dienen in dieser Funktion häufig in der Diensthundeklinik oder im Tragtierzentrum oder dort, wo Versuchstiere gehalten werden und sind für Fachfragen der Lebensmittelüberwachung zuständig. Neben der kurativen Tätigkeit sind Sanitätsoffiziere in den Instituten des Sanitätsdienstes und weiteren Dienststellen aber auch in der wehrmedizinischen Forschung und Analytik eingesetzt. Von besonderem Interesse sind Untersuchungen zu Seuchen und spezifischen Krankheitsbildern in den Einsatzländern, den Auswirkungen von ABC- und konventionellen Waffen, der Toxikologie und in diesem Zusammenhang stehenden Untersuchungsgegenständen der Pharmakologie. In der Lebensmittel- und Arzneimittelüberwachung, im Tier- und Umwelt- und Gesundheitsschutz, sowie der Tierseuchenkontrolle erfüllen vor allem Veterinäre und Apotheker auch öffentlich-rechtliche Aufgaben im Bereich der Bundeswehr. Beratend unterstützen leitende Sanitätsoffiziere im Heer als Divisions- oder Brigadearzt die Kommandeure in medizinischen Fachfragen. Höherrangige Sanitätsoffiziere werden in den genannten Einrichtungen oder in Stabsabteilungen anderer Ämter, Kommandobehörden und im Ministerium als Referats-, Abteilungs- und Laborleiter, Ober- und Chefarzt eingesetzt. Sanitätsoffiziere werden wie Truppenoffiziere auch in eher „klassischen“ Kommandeursfunktionen als Einheitsführer eingesetzt, wenn sie als Kompaniechef einer Sanitätskompanie oder Kommandeur eines Lazarett- oder Sanitätsregiments oder eines Versorgungs- und Instandsetzungszentrums dienen. In diesen Dienststellungen stehen insbesondere Fragen der Logistik, Eigensicherung und Truppenführung im Vordergrund. Sanitätsoffiziere der Bundeswehr dürfen gemäß Erlass vom 16. Dezember 1960 auch in Nebentätigkeit privat praktizieren, insofern dies die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben nicht gefährdet. Insgesamt dienen in der Bundeswehr (Stand Dezember 2007) 3150 Sanitätsoffiziere, davon 2400 als Ärzte, 430 als Zahnärzte, 240 als Apotheker und 80 als Veterinäre.Gesundheit schützen, erhalten und wiederherstellen. In: Zahnärztliche Mitteilung, 97, Nr. 24, 16. Dezember 2007, S. 42–47.
Aufgrund der geschilderten und ähnlicher Dienststellungen können die allermeisten Sanitätsoffiziere in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen. In ihrem Fachgebiet sind Sanitätsoffiziere fast immer auch Fachvorgesetzte anderer Soldaten. Sanitätsoffiziere sind als Einheitsführer Disziplinarvorgesetzte der ihnen truppendienstlich unterstellten Soldaten gemäß Wehrdisziplinarordnung.
Ernennung und Besoldung Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Sanitätsoffizier trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum Sanitätsoffizier können Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und beorderte Reservisten ernannt werden. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einer der Laufbahnen für Sanitätsoffiziere und die Approbation als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder Apotheker. Für Apotheker ist zusätzlich die Qualifikation zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker nötig. Der Dienstgrad Stabsarzt, Stabsapotheker bzw. Stabsveterinär kann frühestens drei Jahre nach Eintritt in eine der Offizierslaufbahnen des Sanitätsdienstes erreicht werden.Durch das lange Studium erfolgt die Ernennung von Sanitätsoffizieranwärtern zu Sanitätsoffizieren aber in der Praxis aber deutlich später. Sanitätsoffizieranwärter beenden in der Regel im Dienstgrad Leutnant (zur See)Sie sind also bereits Offiziere. Gleichzeitig bleiben sie bis zu ihrer Approbation und Ernennung zum Sanitätsoffizier Sanitätsoffizieranwärter. ihr Studium an einer zivilen Universität und werden mit der Approbation zum Sanitätsoffizier befördert.Der Dienstgrad Oberleutnant (zur See) wird in der Regel also „übersprungen“. Eine Einstellung mit dem Dienstgrad Stabsarzt, Stabsapotheker oder Stabsveterinär oder einem der höheren Dienstgrade ist mit einer der Verwendung entsprechenden Qualifikation ebenfalls möglich.Voraussetzung ist mindestens die Approbation (für Apotheker zusätzlich die staatliche Prüfung zum Lebensmittelchemiker), eine Verpflichtung für mindestens ein Jahr und eine erfolgreich abzuleistende Eignungsübung. Für höhere Dienstgrade ist beispielsweise eine mehrjährige Berufspraxis und/oder die Zulassung als Fachtierarzt, Facharzt, Fachapotheker oder die Tätigkeit als Amtstierarzt usw. nötig.
Sanitätsoffiziere werden abhängig von Dienstgrad und Dienststellung nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 13 bis B 9 besoldet. Sanitätsoffiziere erhalten einen Sold, der in etwa der Besoldung für die anderen (ranggleichen) Offiziere entspricht. Auffällig ist jedoch, dass an die drei rangniedrigsten Sanitätsoffizierdienstgrade (bis Oberfeldarzt und entsprechende Dienstgrade) meist ein höherer Sold als für andere ranggleiche Offiziersdienstgrade geknüpft ist.
Ausbildung