Die Banca d’Italia () ist die italienische Zentralbank. Sie wurde 1893 als Aktiengesellschaft gegründet, 1936 in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und 1981 von der Regierung unabhängig. Sie ist Mitglied des Europäischen Systems der Zentralbanken.

Neben ihren Aufgaben als Notenbank übt die Banca d’Italia auch die Bankenaufsicht in Italien aus. Darüber hinaus berät sie die nationalen Verfassungsorgane in finanzpolitischen Angelegenheiten und ist im Bereich Wirtschaftswissenschaft tätig.

Der Hauptsitz der Banca d’Italia befindet sich im Palazzo Koch in Rom. Amtierender Gouverneur ist seit dem 1. November 2023 Fabio Panetta.

Geschichte Gründung der Banca d’Italia

Im Jahre 1861 erfolgte die Vereinigung Italiens, dennoch blieb das Königreich wirtschaftlich hinter den führenden europäischen Ländern. Das Bankensystem bestand aus kleinen individuellen Banken, wenigen öffentlichen Institutionen und einigen Notenbanken, wodurch der Notenumlauf sehr spärlich war.

Im Jahre 1862 wurde durch das Pepoli-Gesetz die einheitliche Währung, die italienische Lira, beschlossen. Dennoch herrschte ein zersplitterter Geldumlauf. Der Grund dafür war, dass die meisten Notenbanken ihr altes Recht, selbst Banknoten im Königreich Italien auszustellen, aufrechterhalten wollten.

Nach der Annexion von Rom im Jahre 1870 stieg die Anzahl dieser Banken auf sechs an. Zu diesen gehörten:

Banca Romana (vorher: Banca degli Stati pontifici) im Norden Banca Nazionale nel Regno d’Italia (entstanden durch die Fusion der Banca di Genova & Banca di Torino) Zentral gelegen die Banca Nazionale Toscana, die Banca Toscana di Credito im Süden Banco di Napoli sowie Banco di SiciliaRichard Dalla Volta: The Italian Banking Crisis. In: The Journal of Political Economy. Band. 2, Nr. 1, Dezember 1893, S. 2–3.

Die beiden letzteren waren öffentliche, die anderen vier waren Privatbanken. Diese Institutionen gaben die Lira-Banknoten aus, welche die Konvertierbarkeit besaßen. Die Banken standen in direkter Konkurrenz zueinander und wurden vom Staat überwacht. Im Jahre 1866 verlor die Lira an Konvertibilität, was zu einem sehr hohen Banknotenumlauf führte.

Erst im Jahre 1874 wurde das Gesetz der einheitlichen Banknotenausgabe verabschiedetRichard Dalla Volta: The Italian Banking Crisis. In: The Journal of Political Economy. Band. 2, Nr. 1, Dezember 1893, S. 3–5., diese neuen Regelungen ermächtigten die sechs Institutionen zur Ausgabe der Banknoten und schufen damit ein identifiziertes, legalisiertes und geregeltes Oligopol.

Im Jahre 1881 wurde die Konvertibilität der italienischen Lira wieder erlangt, aber erst 1883 in der Praxis umgesetzt. Das markierte den Beginn einer kurzlebigen Illusion. Die Euphorie führte dazu, dass sich die Wirtschaft überhitzte. Auf diese Situation reagierte die unvorbereitete Politik mit falschen Maßnahmen.Richard Dalla Volta: The Italian Banking Crisis. In: The Journal of Political Economy. Band. 2, Nr. 1, Dezember 1893, S. 5–6. Dies hatte wiederum die Konsequenz, dass die Lira im Jahre 1887 ihre Konvertierbarkeit wieder verlor. Es folgte ein BauboomRichard Dalla Volta: The Italian Banking Crisis. In: The Journal of Political Economy. Band. 2, Nr. 1, Dezember 1893, S. 17., der teilweise durch ausländisches Kapital Unterstützung fand und durch die neue nationale Hauptstadt Rom ausgelöst wurde.Richard Dalla Volta: The Italian Banking Crisis. In: The Journal of Political Economy. Band. 2, Nr. 1, Dezember 1893, S. 7–8.

Das Ergebnis war eine Überexpansion, eine wachsende Spekulationsblase. Auf diese folgten andere Krisen wie die mit einer Devisenkurskrise verbundene Bankenkrise in den frühen 1890er Jahren. Diese erlebte ihren Höhepunkt im Dezember 1892, als skandalöse Situationen der Notenbanken aufgedeckt wurden – allen voran unseriöse Geschäfte der Staatsbank Banca RomanaRichard Dalla Volta: The Italian Banking Crisis. In: The Journal of Political Economy. Band. 2, Nr. 1, Dezember 1893, S. 2 und 12., welche die Regierung bis dahin geheim hielt. Trotz der extrem schwierigen Lage und politischen Auseinandersetzungen fand 1893 eine Reorganisation des Bankwesens statt. Das war auch das Geburtsjahr der Banca d’Italia, welche durch die Fusion der Banca Nazionale nel Regno, Banca Nazionale Toscana, Banca Toscana Credito und der Liquidation der Banca Romana als Aktiengesellschaft entstand.Richard Dalla Volta: The Italian Banking Crisis. In: The Journal of Political Economy. Band. 2, Nr. 1, Dezember 1893, S. 18.

Von der Gründung 1893 bis zum Bankgesetz 1936 Die erste Periode in der Geschichte der Bank beläuft sich von ihrer Entstehung im Jahr 1893 bis zu ihrer Umwandlung im Jahr 1936 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts.

Das Bankgesetz 1893 und die Giolitti-Ära Das Bankgesetz Nr. 449 vom 10. August 1893 lieferte den Grundbaustein zur Entstehung der Banca d’Italia. Diese neue Regelung definierte den Banknotenumlauf neu, das heißt, es besagte, dass 40 Prozent der ausgegebenen Noten von den Goldreserven der Institution abgedeckt werden mussten, und setzte somit eine Grenze für ihre Ausgaben. Dadurch wurden Bedingungen geschaffen, um die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit der Emissionsbanken wiederherzustellen.

Zugleich begann der Prozess des Übergangs zu einer Notenbank und es wurden Regelungen eingeführt, die das Interesse der Öffentlichkeit vor die der Aktionäre stellten, unter anderem die Zustimmung der Regierung über die Ernennung eines neuen Generaldirektors der Bank und für die Änderung des Diskontsatzes.

Während der Amtszeit des Giuseppe Marchiori als Generaldirektor der Banca d’Italia (von 1894 bis 1900) wurde die öffentliche Stellung der Bank durch diesen bekräftigt und die privaten Interessen der Gesellschafter stets ausgegrenzt. Dennoch blieb die Institution eine private Gesellschaft, welche die Ausgabe der Banknoten im Rahmen einer Konzession durchführte. Der Leitungswechsel im Jahre 1900 durch Bonaldo Stringher trug einen großen Beitrag zur Entwicklung der Bank bei.

Während der Giolitti-Ära war die Banca d’Italia aufgrund eines günstigen ökonomischen Wirtschaftsklimas und durch die Unterstützung der wirtschaftlichen Aktivitäten in der Lage, die Finanz- und Wechselkursstabilität in Einklang zu bringen. Somit erreichte im Jahr 1902 die italienische Lira ihre alte Parität gegenüber dem Gold. Aufgrund der Erfahrung aus vorangegangenen Krisen wurde die Konvertierbarkeit der Banknoten nicht offiziell bekannt gegeben. Im Jahr 1906 führte die Bank eine angemessene Konvertierung der unkündbaren Staatsanleihen durch und bestätigte damit ihre Funktion als Bankier, Berater der Regierung und die des Schatzmeisters.

Parallel mit dem wirtschaftlichen Aufschwung und der Industrialisierung änderte sich auch das Kreditsystem der Institute. Der Ausgangspunkt für die Änderung im Kreditwesen war der Misserfolg der zwei größten Industriebanken von Italien, der zu einer Bankkrise von 1893 bis 1894 geführt hatte. Infolgedessen ging der Großteil der Kreditgeschäfte von den drei überlebenden Notenbanken, der Banca d’Italia, der Banco di Napoli und der Banco di Sicilia, auf die damals kürzlich gegründeten Mischbanken Banco di Roma, Banca Commerciale Italiana und Credito Italiano über. Im Jahre 1907 intervenierte die Banca d’Italia wirksam und verhinderte dadurch eine schwerwiegende Finanzkrise. Dadurch stärkte sie ihre Position als „lender of last resort“ und festigte damit ihren Ruf. Ende 1907 wurde ein Gesetz zur Flexibilisierung des Geldumlaufs verabschiedet. Damit stieg die Notwendigkeit einer Bankaufsicht immer mehr an.

Vor Beginn des Ersten Weltkrieges besaß die Banca d’Italia eine zentrale Stellung innerhalb des nationalen Finanzsystems, dank der Wichtigkeit ihrer Kredite für die Wirtschaft, ihrer Tätigkeiten um finanzielle Stabilität zu garantieren, Konsolidierung der Goldreserven und Hilfeleistungen für das Finanzministerium bei der Verwaltung der öffentlichen Schulden.bancaditalia.it:

Der Erste Weltkrieg und die Konsolidierung der öffentlichen Rolle der Banca d’Italia Während des Ersten Weltkrieges war die Banca d’Italia eine wichtige Hilfe für das Finanzministerium. Sie half mit direkten Krediten aus, führte Kriegsanleihen durch und verwaltete Finanzgeschäfte mit dem Ausland. Dabei wurde die Verbindung zwischen der Lira und dem Gold getrennt und eine Monopolstellung für Devisen erschaffen.

Mit dem Ende des Krieges traten Probleme bei der Umstellung auf die Friedenswirtschaft auf, da sich die meisten Industriebereiche und mit ihnen die Kreditinstitute, von denen sie bis dahin finanziert wurden in einer Krise befanden. Es folgten zahlreiche Bankpleiten. Aufgrund dessen führte die Bank von Italien, mit der Zustimmung der Regierung massive Rettungsmaßnahmen aus. Das Devisenmonopol wurde beendet, aber eine Rückkehr zur Geldnormalität war zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Um zum alten System zurückzukommen, nahm Italien einen konservativen Stand zugunsten des klassischen Goldstandards wieder an. Um dies zu erreichen, entschied sich die damalige faschistische Regierung die Lira im Jahr 1926, während einer inflationären Situation, abzuwerten, was zu einer Deflation der Wirtschaft geführt hatte. Als Teil des monetären Stabilisierungsplanes und der Rückkehr zum Goldstandard wurde diese Reform innerhalb von drei Jahren vorgenommen.

Damit erlangte die Banca d’Italia eine Monopolstellung bei der Banknotenausgabe, verwaltete das clearing house und war der zentrale Knoten eines modernen Zahlungssystems und wurde mit der Kontrollfunktion ausgestattet (Bankaufsicht). Des Weiteren führte die Regierung ein Gesetz zum Schutz der Spareinlagen und spezielle Auflagen für die Banken, wie den Mindestkapitalbedarf, ein.

Die oben genannte Reform wurde in den Jahren 1927–1928 mit der Festsetzung einer neuen Goldparität für die Lira und durch die Wiederherstellung der Konvertierbarkeit in Gold oder in Fremdwährung (Devisen) vollendet. Mit dem Gesetz verpflichteten sich die Institute, eine Gold- oder Hartwährungsreserve (Valuta) von mindestens 40 Prozent des Geldumlaufs und die Redefinition der Beziehungen mit dem Finanzministerium aufrechtzuerhalten. Durch die Reform wurde der grundlegende Charakter der Bank als öffentliche Institution bekräftigt.

Im Jahr 1928 wurde eine neue Satzung genehmigt, wodurch das Governing Board-Direcrorate die damalige Leitung der Banca d’Italia ersetzte. Dieses kollegiale Gremium setzt sich aus einem Gouverneur, Generaldirektor und aus drei stellvertretenden Direktoren zusammen. Der Gouverneur übernimmt die Leitung der Bank und genehmigt auf Vorschlag des Vorstandes den Diskontsatz, dieser Satz ist von der Zustimmung der Regierung abhängig.

Die Weltwirtschaftskrise und das Bankrecht 1936 Nach dem Tod von Bonaldo Stringher übernahm am 10. Januar 1931, während der Weltwirtschaftskrise, Vincenzo Azzolini das Amt des Gouverneurs der Banca d’Italia.

Aufgrund der Krise kam es zur Abwertung der meisten Währungen, was gleichermaßen zu einer weiteren Aufwertung der Lira führte. Der deflationäre Effekt der italienischen Politik hatte schwerwiegende Auswirkungen auf das Wirtschafts- und Finanzsystem Italiens. Der Staat und die Zentralbank arbeiteten Hand in Hand um die großen Geschäftsbanken vor dem Zusammenbruch zu bewahren, deren Vermögen aus abgewerteten Beteiligungen bestand.

Die italienische Bank besaß illiquides Vermögen, mit dem sie außerstande war, finanzielle Operationen durchzuführen. Um dem entgegenzuwirken, wurde zunächst das Istituto Mobiliare Italiano (IMI), um mittel- und langfristige Finanzierungen zu sichern, und anschließend das Institut für industriellen Wiederaufbau (Istituto per la Ricostruzione Industriale)(IRI), welches Anleihen von angeschlagenen Banken kaufte und diese überwachte, gegründet.