Werbig ist ein Ortsteil der Gemeinde Niederer Fläming im Landkreis Teltow-Fläming im Land Brandenburg.

Geografische Lage Das Straßendorf liegt 23 km südlich der Kreisstadt Luckenwalde. Die Bebauung entlang der Dorfstraße ist durch typische Vierseithöfe geprägt. Allerdings wurden die meisten Scheunen, als hintere Begrenzung der Höfe, abgerissen und die Fassaden der Häuser zur Straßenseite nach modernen Gesichtspunkten (Verputz, Fenster, Türen etc.) saniert, so dass äußerlich wenig im Originalzustand zu erkennen ist. Von einst fünf Teichen ist heute nur noch einer erhalten. Die Nachbarorte sind Lichterfelde im Nordosten, Reinsdorf im Südosten, Gräfendorf im Süden und Borgisdorf im Westen. Die Bundesstraße 102 führt von Nordwesten kommend in südöstlicher Richtung durch den Ort.Werbig, Brandenburgviewer, abgerufen am 1. März 2026. Im Nordwesten liegt die wüste Feldmark Bransdorf, im Südosten bis Anfang des 18. Jahrhunderts ein Anteil der bis dahin wüsten Feldmark Reinsdorf.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 527.

Geschichte und Etymologie Etymologie Die ältesten bekannten Nennungen stammen aus dem frühen 14. Jahrhundert, wobei der Ort in mehreren Schriftquellen aus dem Bestand des Staatsarchivs Magdeburg überliefert ist. Zu den frühesten Formen gehören de villa Werbigk sowie de villa quoque Werbeke im Jahr 1225. Für das Jahr 1307 ist die Form werbeke bezeugt. Eine weitere Nennung stammt aus dem Jahr 1388 mit der Schreibweise Werbig. Für das Jahr 1516 ist die Variante Werbick überliefert, während 1534 erneut die Form Werbeke begegnet. Eine späte Nennung aus dem Jahr 1768 führt den Ort schließlich als Werbig. Der Name verweist auf die Herkunft der flämischen Siedler: Werbig, auf Platt Werwick, hat seinen Namen von der flämischen Stadt Wervik.

Landesherrschaft Die übergeordnete Landeshoheit lag bis 1566 beim Erzbischof von Magdeburg, zwischen 1566 und 1635 beim Administrator von Magdeburg, anschließend von 1635 bis 1656 beim Kurfürsten von Sachsen. Von 1657 bis 1746 gehörte das Gebiet zum Herzogtum Sachsen-Weißenfels, ehe es ab 1746 bis 1806 erneut unter kurfürstlicher, ab 1806 bis 1815 unter königlicher Herrschaft Sachsens stand.

Grundherrschaft Das Dorf war zunächst bis 1221 im Besitz des Domkapitels zu Magdeburg und kam von 1221 bis 1307 in den Besitz des Klosters Zinna, bevor es 1307 bis 1388 an die Herren von der Dahme gelangte. Diese verzichteten teils bereits 1386 zugunsten des Erzbischofs auf Rechte. Von 1388 bis 1390 stand das Dorf unmittelbar im Besitz des Erzstifts, ging aber 1390–1405 nochmals an die Herren von der Dahme zurück. 1405–1817 unterstand es dem Amt Jüterbog, danach bis 1872 dem Amt Zinna, jeweils „über das Dorf mit allem Recht und Patronat“. Daneben bestanden zahlreiche kleinere Lehns und Heberechte einzelner Familien oder Bürger. Vor 1383 bis nach 1396 besaßen die Herren bzw. Brüder von Gorey Rechte; ihnen folgten vor 1414 Brambalg, Bürger zu Wittenberg, während ab dem Jahr 1414 dem Geleitsmann Hoppe zu Jüterbog Anwartschaft eingeräumt wurde. Vor 1466 bis nach 1514 lagen entsprechende Rechte bei der Familie Hoppe, Bürgern zu Jüterbog, bis 1535 beim Kammerdiener von Hietzhaim. 1535 verfügten die von Falkenhagen über Hebungen von drei Wispel Roggen, Gerste und Hafer ohne sechs Scheffel und Geld sowie über einen Kossätenhof. 1383 werden Hebungen von einem Erben mit zwei Hufen (zwölf Scheffel Roggen, acht Scheffel Hafer, vier Scheffel Gerste) und von einer Dorfhufe (neun Scheffel Roggen, neun Scheffel Hafer, drei Scheffel Gerste) erwähnt. Nach 1478 fiel dieser Komplex an den Landesherrn bzw. das Amt. Bis vor 1383 waren auch die von Ihlow im Ort begütert; der Schulze von Werbig verfügte 1383 über eine Hufe, deren Besitz später wohl im Schulzengut aufging. Die von Zeuden, Richter bzw. Bürger zu Jüterbog, hielten nach 1383 insgesamt 3½ Hufen mit allem Recht, bevor auch diese an den Landesherrn übergingen. Die Römer, Bürger zu Jüterbog, besaßen bis nach 1386 Hebungen von zwei Hufen (ein Malter Roggen, ein Malter Hafer, Geld). Zugleich erhielt die Familie Markendorf bis nach 1386 Geldhebungen als Afterlehen der Herren von der Dahme, bevor diese ebenfalls eingezogen wurden. Die von Ottersleben besaßen bis 1388 ein Afterlehen über acht Hufen im Dorf Werbig; 1388 wurde der Familie Dobernsch die Anwartschaft darauf eingeräumt. Auch diese Rechte gingen anschließend an den Landesherrn bzw. das Amt. Die von Ottersleben hielten bis 1389 vier Hufen, die 1389 an die von Richenheim gelangten. Danach fielen sie ebenfalls an die landesherrliche Verwaltung. Vor 1414 wurden der Wittenberger Bürger Möhring als Inhaber von Heberechten über zwei Hufen genannt (1 Wispel Roggen, 16 Scheffel Hafer, 8 Scheffel Gerste, Geld). Vor 1473 besaß eine Frau von Zeuden, die Anwartschaft, die zugleich den von Schlieben, Domherrn zu Magdeburg eingeräumt worden war. Auch diese Rechte gingen später an den Landesherrn. Im Jahr 1446 hielten die von Thümen Hebungen aus der Mühle (sechs Scheffel Roggen). Später folgten erneut landesherrliche Einziehungen. Ein weiterer komplexer Lehnsverband bestand bei den von Gliechow, danach bis nach 1414 bei Brambalg, Bürger zu Wittenberg. Die Anwartschaft lag beim Wickemann zu Blankenberg. Vor 1466 bis 1494 gehörten die Rechte der Familie Wergzahna (Bürger zu Jüterbog und später zu Neustadt Brandenburg); von 1494 bis 1505 den von Thüna und 1505 bis vor 1524 dem Kanzleischreiber Freudemann. Diese umfassten Hebungen von sieben Hufen, die unterschiedlich hohe Roggen, Hafer und Gerstenabgaben, den Fleischzehnten sowie Geld auf dem Krug leisteten. Später wurden auch Ober und Untergericht sowie das Patronat darauf bezogen, bis die Rechte an die Landesherrschaft fielen. Von vor 1467 bis 1482 besaßen die Künecke, Bürger zu Jüterbog, entsprechende Hebungen; zwischen 1482 und 1514 die Familie Heintz, danach bis 1534 die von Öhna und von 1534 bis nach 1546 die Familie Brand. Die vier Hufen leisteten je sechs Scheffel Roggen und sechs Scheffel Hafer. Auch diese Rechte gelangten später an das Amt. Ein weiterer Lehnsstrang betrifft die von Aken zu Berlin, die bis 1464 Inhaber waren. 1464–1467 folgten von der Zauche, wobei das Kopialbuch und die Urkunde divergieren: Nach letzterer ließ von der Zauche die Lehen erst 1474 dem Erzbischof auf, nachdem er an Kerwitz, Bürger zu Jüterbog, verkauft hatte.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 528. Die Familie Wilmersdorf wurde jedoch Lehnsfolger des Kerwitz und blieb von 1467 bis nach 1808 im Besitz der Hebrecht, zuletzt in Petrikau und Landau bei Odessa. Dazu gehörten Abgaben von einer Hufe des Krügers (zwölf Scheffel Roggen, acht Scheffel Hafer, acht Scheffel Gerste und Geld) sowie einer halben Hufe (sechs Scheffel Roggen, vier Scheffel Hafer, zwei Scheffel Gerste und Geld). In den Jahren 1538–1687 waren die von Klitzing im Besitz eines Hofes, der 25 Jahre wüst gelegen hatte, anschließend 1687 bis nach 1689 die von Lüttichau. Danach fiel auch dieses Gut an den Landesherrn bzw. das Amt zurück.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 529.

Frühzeit bis 15. Jahrhundert Werbig geht auf slawische Siedlungen zurück und wurde nach Angaben des Amtes Dahme/Mark bereits im 5. Jahrhundert genannt.Werbig, Webseite des Amtes Dahme/Mark, abgerufen am 1. März 2026. Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte im Jahr 1225 als Dorf (villa), ebenso 1307 und 1383 sowie 1388 als Dorf. Für die Jahre 1492/1496 ist Werbig als Amtsdorf bezeugt; zudem wird in den Quellen ein Krüger erwähnt.

16. Jahrhundert Für die Zeit um 1500 sind für Werbig Abgaben von 7 ½ Schock 8 ½ Groschen zur Anlage überliefert. Im Jahr 1516 hatte das Dorf 15 Gulden zur Steuer zu leisten. 1534 wurden 23 Gulden 20 Groschen 6 Denare zum 50. Pfennig genannt. Ein Brand zerstörte das Dorf 1558 fast vollständig. 1562 verfügte Werbig über 20 Hauswirte, ebenso 1584, zusätzlich mit einem Pfarrer. Für das Jahr 1562 sind für Werbig zwei Pfarrhufen bezeugt. Der Pfarrer verfügte über zwei Hufen, erhielt die 30. Mandel vom Getreidezehnten, den dritten Teil vom Fleischzehnten sowie acht Rauchhühner von den Hufnern. Der Küster hatte zwei Gehren; zusätzlich standen ihm 14 Scheffel 1 Viertel Roggen von der Gemeinde, 28 Brote von den Hufnern, fünf Brote von den Kossäten, ein Stücklein Acker („die Plathe“), mit ein Scheffel Roggen besät, ein Garten, mit ein Scheffel Gerste besät, sowie zwei Eier auf Ostern von jedem Hufner und Kossäten zu. Zudem erhielt er sechs Scheffel aus der Mühle.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 531. Im Jahr 1586 betrugen die Abgaben 12 Taler 29 Groschen 10 Denare zum 70. Pfennig.

17. Jahrhundert Um 1600 verfügte Werbig über 22 Hauswirte. 1606 wurden 14 Bauern und vier Kossäten genannt, 1609 lebten im Dorf 20 Untertanen. Um 1625 bestanden 14 Hufner und vier Kossäten, ebenso 1627. Für 1637 sind zwölf Hufner überliefert; 1638 lebten zehn Untertanen, während vier Untertanen und vier Kossäten verstorben waren.

Im Jahr 1648 besaß der Schulze drei freie Lehnhufen und zwei wüste Hufen zu Reinsdorf (ganz verwachsen). Ein Bauer hatte vier Hufen (davon eine wüste Hufe zu Bransdorf und eine wüste Hufe zu Reinsdorf, beide ganz verwachsen). Der Krüger verfügte über drei Hufen (davon zwei wüste Hufen zu Bransdorf und zwei wüste Hufen zu Reinsdorf, alle verwachsen). Ein Bauer hatte fünf Hufen (mit zwei wüsten Hufen zu Reinsdorf und einer wüsten Hufe zu Bransdorf), ein anderer Bauer vier Hufen (mit zwei wüsten Hufen), ein weiterer Bauer vier Hufen (mit zwei wüsten Hufen), ein Bauer fünf Hufen (mit drei wüsten Hufen), ein weiterer Bauer drei Hufen (mit einer wüsten Hufe zu Bransdorf) und ein Bauer mit zwei Hufen sowie zwei wüsten Hufen zu Bransdorf und zwei wüste Hufen zu Reinsdorf. Weitere Angaben nennen einen Bauern mit fünf Hufen (drei sind wüst), zwei wüste Bauernhöfe zu je vier Hufen (mit je zwei wüsten Hufen zu Reinsdorf), einen wüsten Hof mit fünf Hufen (drei wüst) und einen wüsten Hof mit vier Hufen (zwei wüst). Insgesamt bestanden fünf Kossätenhöfe, davon zwei wüst; einer besaß eine wüste Hufe zu Reinsdorf, die verwachsen war. Ein anderer Kossät besaß zwei Kossätenhöfe, ein weiterer ein Häuslein auf dem Kirchhof. 1638 macht die Pest auch vor Werbig nicht halt. Nach dem Westfälischen Frieden kam die Gegend um Jüterbog mit Werbig zu Kursachsen.