Die Bezirksdelegiertenkonferenz (Abkürzung: BDK) ist das höchste beschlussfassende Gremium auf Bezirksebene einer Partei, Organisation oder anderen Einrichtung. Beispiele dafür sind Schülervertretungen (BSV) oder Gewerkschaften. Auf einer BDK treffen gewählte Vertreterinnen und Vertreter (Delegierte) zusammen, um über grundsätzliche Angelegenheiten ihres Bezirks zu diskutieren, Vorstandswahlen durchzuführen und Anträge nach parlamentarischen Standards abzustimmen.
Beispiel: Bezirksdelegiertenkonferenz der Schülervertretung (BSV) Bei einer Bezirksschülervertretung (BSV), die sich aus Schülervertretern der Schulen einer Stadt oder eines Stadtkreises zusammensetzt, wird über Schülerangelegenheiten diskutiert und entschieden sowie Vorstand und Landesdelegierte für die Landesschülervertretungen (LSV) sowie Bezirksverbindungslehrer gewählt.
Die Bezirksdelegierten werden aus dem Schülerrat (SV-Sitzung) einer jeden Schule jährlich gewählt. Wie viele Delegierte eine Schule entsenden kann, regelt die Satzung der BSV, in der Regel pro angefangene 250 Schüler ein Delegierter. Werden aus dem Schülerrat keine Delegierten gewählt oder können diese nicht an der BDK teilnehmen, darf das Mandat von jedem Schüler der Schule übernommen werden.
Die Verteilung von Rederechten und die Ausführung von Abstimmungen folgt parlamentarischen Standards und wird durch eine Geschäftsordnung festgelegt. Änderungsanträge werden auf der folgenden BDK abgestimmt.
Die genaue Auslegung der Delegiertenzahl, der Mandatsvergabe und der Bildung der BSV ergibt sich aus der Satzung, die meistens auf der Vorlage der zuständigen LSV basiert.
Einzelnachweise
Kategorie:Schülervertretung