mini|180px|Titelseite der Constitutio Criminalis Theresiana Die Constitutio Criminalis Theresiana (auch Nemesis Theresiana oder nur Theresiana) war ein von der österreichischen Herrscherin Maria Theresia erlassenes Strafgesetzbuch. Das Buch begründete ein einheitliches Straf- und Strafprozessrecht in den Ländern Österreichs und Böhmens. In Ungarn galt das Gesetz dagegen nicht.
Die Constitutio Criminalis Theresiana war neben der angestrebten Vereinheitlichung des Strafrechts in Österreich auch ein Versuch Maria Theresias, die damals üblichen Foltermethoden verbindlich zu regeln und zu beschränken.
Geschichte Entworfen wurde das Buch 1768 in Wien, am 31. Dezember dieses Jahres wurde es, obwohl es von Staatsrat und Staatskanzlei wegen seiner Rückständigkeit abgelehnt worden war, in Kraft gesetzt. Die umstrittene Theresiana war jedoch nur bis 1787 gültig, da zu dem Zeitpunkt die Folter im Josephinischen Strafgesetz komplett abgeschafft wurde.
Inhalt Im Textteil des Gesetzbuches waren die Strafen und ihre genaue Durchführung festlegt. Dazu gehörten Todesstrafen wie die Hinrichtung durch Verbrennen, Schwert oder Strang ebenso wie Leibstrafen, z. B. durch Auspeitschen, Foltern oder Verstümmeln. Bei Frauen sah das Gesetz die Möglichkeit vor, die Todesstrafe durch Herausreißen der Brüste vor der eigentlichen Hinrichtung zu verschärfen (vgl. auch Brustreißer).
Das Buch enthält in zwei Anhängen, den „Beylagen“, Zeichnungen technischer Details und Konstruktionspläne von Folterinstrumenten. Auch die korrekte Durchführung der „legalen Torturen“ wird sehr genau beschrieben.
Geltungsbereich Der Geltungsbereich ist durch den Text gleich nach dem Großen Titel ersichtlich:
Text gemeinte Gebiete „Entbieten allen, und jeden in Unseren … … königlich-böheimischen,… Länder der Böhmischen Krone (Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien) … wie auch nieder- … Erzherzogtum Österreich … inner- … Innerösterreich (Herzogtum Steiermark, Herzogtum Kärnten, Herzogtum Krain, Markgrafschaft Istrien (noch ohne Westküste), Görz und Gradisca) … ober- … Gefürstete Grafschaft Tirol mit Vorarlberg … und vorder-österreichischen Erblanden … Vorderösterreich (schwäbische Gebiete: Oberamt Breisgau, Oberamt Offenburg, Oberamt Hohenberg, Oberamt Nellenburg, Oberamt Altdorf, Oberamt Tettnang, Oberamt Günzburg, Oberamt Winnweiler, Konstanz) … sich befindenden hoch- und niederen Gerichtsstellen, Stadt- und Landrichtern, Halsgerichten, Landgerichtsinhabern, und Verwaltern, auch überhaupt all-Unseren treugehorsamsten Unterthanen, und Innsassen, was Würde, Standes, oder Wesens dieselbe sind, Unsere Gnad, und fügen hiermit männiglich zu wissen: …“
Weblinks PDF mit einem Druck aus 1769 in Faksimile und Volltext bei Archive.org Digitalisat Straßburg Ernest von Kwiatkowski: Die Constitutio criminalis Theresiana. Ein Beitrag zur Theresianischen Reichs- und Rechts-Geschichte (1904).
Kategorie:Rechtsquelle der Frühen Neuzeit Kategorie:Rechtsquelle (18. Jahrhundert) Kategorie:Folter Kategorie:Historische Rechtsquelle (Österreich) Kategorie:Strafgesetzbuch Kategorie:Strafprozessgesetzbuch Kategorie:Strafrechtsgeschichte (Österreich) Kategorie:Maria Theresia