mini|Bosch FuG 8b mit FMS-fähigem Handapparat mini|hochkant|Funkmast mit 2-m- und 4-m-Rundstrahler mini|Alarmierunggeber (Funkmeldeempfänger und Sirenen) für den analogen BOS-Funk mini|Sirenen-Fernwirkempfänger MS200 mit geöffnetem Deckel mini|hochkant=0.5|Der Motorola Pageboy II Funkmeldeempfänger wurde im 4-Meter-Band häufig verwendet Der BOS-Funk ist ein nicht öffentlicher mobiler UKW-Landfunkdienst (nömL) in Deutschland und Österreich, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und der Bundeswehr verwendet wird. Er ist durch die BOS-Funkrichtlinie reglementiert, deren Neufassung am 2. Mai 2006 durch das Bundesministerium des Innern erlassen wurde.

Geschichte

Entwicklung und Tests Die Geschichte des Polizeifunks und Feuerwehrfunks begann in den Zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Berufsfeuerwehr Magdeburg führte 1924/1925 Versuche mit einer Feststation und einer mobilen Station durch. Da kommerzielle Geräte zu teuer waren, wurden die Funkgeräte von den Beamten selbst hergestellt. Einige Feuerwehrleute wurden in Morsetelegraphie ausgebildet. Am 13. August 1926 wurde der Feuerwehr eine Genehmigung durch die Reichspost erteilt, eine Funkanlage auf 180 Meter Wellenlänge zu betreiben. Eine ortsfeste Funkstation wurde auf der Feuerwache III installiert, ein Ingenieurfahrzeug mit einer beweglichen Funkstation ausgerüstet. Sinn des Funknetzes war es, Informationen vom Einsatzort an die Feuerwache zu übertragen, also Statusmeldungen. Die Rufzeichen lauteten K4FAA und K4FAB.Bei den Rufzeichen K4FAA und K4FAB handelte es sich um Deutsche Funkrufzeichen. Der Landeskenner von Deutschland war zum damaligen Zeitpunkt K und nicht D. Im Juni 1929 wurden die Funkrufzeichen in D4FAA und D4FAB geändert, um den Bestimmungen der Allgemeinen Vollzugsordnung zum Weltfunkvertrag 1927 zu entsprechen. Die Feuerwehr installierte auch Empfänger in den Wohnungen einiger Beamter. So konnte wachfreies Personal bei Großeinsätzen alarmiert werden. Die erste stille Alarmierung wurde bei der Feuerwehr Magdeburg eingeführt. Die Reichweite der Funkanlage betrug zirka 4 Kilometer.Paul Kalaß: Die Funkanlage der Feuerwehr Magdeburg in: Feuerschutz 9/1932, Seite 185 folgende Die deutsche Polizei baute nach dem Ersten Weltkrieg ebenfalls Funknetze auf. Sie arbeiteten auf Langwelle und dienten zur Kommunikation von Polizeileitstellen mit Berlin. Auch hier wurde Morsetelegraphie eingesetzt. Verkehr mit Fahrzeugen war nicht vorgesehen. Auch hier wurden vielfach Eigenbauten von Beamten oder aber Militärgeräte aus dem Ersten Weltkrieg eingesetzt. 1929 wurden die ersten Richtlinien für den Polizeifunkdienst erlassen; Fahrzeugfunk war aber vor dem Zweiten Weltkrieg bei der Polizei nicht verbreitet und es wurden nur vereinzelte Versuche unternommen.

Auch außerhalb Deutschlands beschäftigte man sich mit der Technik. Am 7. April 1928 führte die Polizei der amerikanischen Stadt Detroit Empfänger in ihren Streifenwagen ein. Im März 1933 führte das Bayonne Police Department im US-Bundesstaat New Jersey Sprechfunk in seinen Streifenwagen ein. Bereits 1923 hatte das Victoria Police Department in Australien mit Funkgeräten experimentiert. Diese waren aber so groß, dass sie den gesamten Rücksitz des Streifenwagens einnahmen.

Einführung mini|Bosch FuG 8a-Btm Bedienmodul auf FuG 8a Sende-/Empfängermodul In Deutschland begann die Einführung des BOS-Funks während des Zweiten Weltkrieges. Es wurde die Notwendigkeit erkannt, dass verschiedene Organisationen wie der Sicherheits- und Hilfsdienst kurz (SHD) mit den Nachrichtenzentralen der Polizei kommunizieren mussten. Im SHD arbeiteten verschiedene Organisationen wie Ordnungspolizei, Feuerwehr, Technische Nothilfe und Rotes Kreuz zusammen. Der SHD war primär für Rettung nach Luftangriffen geschaffen worden. Fahrzeuge von SHD und Feuerwehr mussten mit Funkgeräten ausgerüstet werden können. Das erste Funknetz entstand 1940 in Berlin und wurde von der Firma Lorenz errichtet. Zum Einsatz kamen amplitudenmodulierte Funkgeräte im 9-Meter-Band. Doch die Erfahrungen mit dem ersten BOS-Funk-Netz waren ernüchternd. Zu groß waren die Störungen in dicht bebauten Gebieten, welche durch Stromleitungen, Straßenbahnoberleitungen und Zündfunken von Fahrzeugen verursacht wurden. Deshalb wurde mit Hochdruck an einer besseren Lösung gearbeitet. Auf Anregung des Innenministeriums entwickelte das Unternehmen Telefunken das System Kastor als ortsfeste Funkanlagen und das System Pollux für Fahrzeuge. Im Gegensatz zu dem System Lorenz waren die Funkgeräte frequenzmoduliert. Das erste auf frequenzmodulierten Funkgeräten basierende Funknetz entstand 1943 in Hamburg. Das System Kastor in Hamburg bestand aus einem Sender mit einer Ausgangsleistung von 1 Kilowatt und einem Empfänger mit 5 μ Volt bei 20 dB Rauschabstand. Die Station wurde im Turm der Hamburger Nicolaikirche errichtet.A Hagen Fu G 7, vom Einkanal zum Vielkanal-UKW-Funksprechgerät TELEFUNKEN-ZEITUNG, Jahrgang 30, März 1957 Mit dem ersten funktionierenden BOS-Funk in Deutschland wurden auch die Eigenschaften eines solchen Netzes festgelegt (siehe FuG). Es musste im UKW-Funkbereich arbeiten, frequenzmoduliert sein, Gegensprechen erlauben und die Überleitung von Gesprächen ins Telefonnetz ermöglichen. Auch durfte ein Fahrzeugfunkgerät nur eine Antenne benötigen; deshalb war eine Frequenzweiche notwendig. Als Frequenzbereiche wurden 40 MHz, 80 MHz und 160 MHz vorgesehen. Mit der Zeit wurde die Sendeleistung der Feststationen von 1 Kilowatt auf 150 Watt und schließlich 15 Watt herabgesetzt. Der Frequenzabstand zwischen den Kanälen betrug ursprünglich 150 kHz, wurde aber auf 100 kHz, anschließend 50 kHz und schließlich auf die heutigen 20 kHz reduziert. Ursprünglich waren die Funkanlagen Einkanalgeräte, aber bald entstand die Forderung nach mehreren schaltbaren Kanälen, damit Fahrzeuge auch außerhalb ihres Funkverkehrskreises kommunizieren konnten. Im 4-Meter-Band wurden Geräte mit 4 schaltbaren Kanälen für Fahrzeuge eingeführt. Diese Forderung wurde später auf 8 Kanäle erhöht. 1952 gab das Bundesministerium des Innern in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundespost ein Pflichtenheft für Funknetze der Sicherheitsbehörden und Organisationen heraus. Es wurden die ersten verbindlichen Pflichtenhefte für Feststationen (80 D 217) und Fahrzeugstationen (80 D 2-5) für Funkgerätehersteller festgelegt. Design, Bedienung und Handhabung wurden verbindlich vorgeschrieben. Beide Geräte mussten über 8 schaltbare Kanäle verfügen, der Kanalabstand betrug 50 Kilohertz. Zwei Ruftöne wurden vorgeschrieben mit 1750 und 2135 Hertz. Auch wurden 50 Kanäle mit 100 Frequenzen festgelegt. Die ersten 50 Frequenzen wurden als Unterband, die folgenden als Oberband bezeichnet. Gegensprechen musste auf 2 Kanälen stattfinden. Deshalb standen 50 Kanäle für Gegensprechen, aber 100 Kanäle für Wechselsprechen zur Verfügung. Im Gegensprechen bildeten z. B. Kanal 0 und Kanal 50 ein Frequenzpaar. Die Richtlinie galt bald als überholt. Forderungen wurden laut nach Geräten, welche alle verfügbaren Kanäle schalten konnten. Man sah die Notwendigkeit, dass alle Organisationen wie Polizei, Feuerwehr, Rotes Kreuz, Bundesgrenzschutz und Zoll miteinander kommunizieren mussten. Mitte der 1950er Jahre entstand die Richtlinie FuG 7 für BOS-Funkgeräte. Die technische Lösung war ein Quarzmischer, was bedeutete, dass 100 Kanäle mit nur 10 Quarzen realisiert werden konnten. Das erste Gerät nach der Richtlinie war das Teleport III von Telefunken, welches 1954 auf dem Markt kam. Das Gerät erlaubte neben frequenzmoduliertem Sprechfunkverkehr auch Morsetelegraphie. Eine Morsetaste wurde mitgeliefert. 1967 wurde eine neue Richtlinie FuG 7b erarbeitet. Der Frequenzabstand wurde auf 20 kHz reduziert. Damit standen 240 Kanäle zur Verfügung, je 120 im Unterband und 120 im Oberband. Wie das FuG 7 musste auch das FuG 7b relaisfunktauglich sein. Das Errichten einer kleinen Relaisfunkstelle musste mit einem Gerät ohne Zusatzsteuerung möglich sein, gleichzeitiger Sende- und Empfangsbetrieb war vorgeschrieben. 1976 kam mit dem FuG 8 die nächste wesentliche Neuerung. Der neue Gerätestandard umfasste zwei Varianten. Während das FuG 8b Gegensprechen beherrschen musste, konnte das FuG 8a ohne eine Frequenzweiche ausgeliefert werden. Damit war zwar kein Gegensprechen mehr möglich und das Gerät konnte nicht als Relaisfunkstelle dienen, anderseits war das Gerät viel billiger. Bedingtes Gegensprechen war weiterhin möglich. Die Sende- und Empfangsfrequenz waren verschieden. Es konnte nicht mehr gleichzeitig gesendet und empfangen werden. Die Nutzung von Relaisfunkstellen war aber durchaus möglich durch die zwei getrennten Frequenzen. Als erstes FuG-8a-Funkgerät gilt das Telecar 100 von Telefunken. Eine wichtige Neuerung beim FuG 8 war das absetzbare Bedienteil, welches eine platzsparende Montage im Fahrzeug erlaubte. 1979 wurden die Richtlinien FuG 8a-1 und FuG-8b-1 herausgegeben. Es wurden zusätzliche Frequenzen definiert, die Kanäle 347 bis 399. Die Kanalanzahl erhöhte sich damit auf 306 (143 im Unterband und 163 im Oberband).

BOS-Funkrichtlinie Ziel der Reglementierung ist es, einen sicheren und störungsfreien Funkbetrieb aller Bedarfsträger der BOS zu gewährleisten. Hierzu werden den Bedarfsträgern

Bundespolizei und Bundeskriminalamt Polizeien der Länder Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Bundeszollverwaltung Bundeswehr kommunale Feuerwehren und Werkfeuerwehren Katastrophenschutzbehörden sowie Katastrophenschutzorganisationen nach jeweiligem Landesrecht Träger und Leistungserbringer des Rettungsdienstes weitere durch BMI und BMF mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben beauftragte Behörden und Dienststellen, z. B. das Bundesamt für Logistik und Mobilität

sogenannte „Frequenzzuweisungen“ für deren internen Sprechfunkbetrieb erteilt. Die Besonderheit des BOS-Funks besteht darin, dass diese Frequenzzuweisungen jeweils die Genehmigung enthalten, neben den zugewiesenen Frequenzen zum Zwecke der Zusammenarbeit mit anderen BOS auch deren Frequenzen zu nutzen.

Analoger BOS-Funk mini|Relaisstelle zur Reichweitenverbesserung im 4-m-Band; man beachte die Funkplanung für Kfz-Geräte mit 15 km, Handfunkgeräte FuG 13 können wegen geringer Sendeleistung nur bedingt verwendet werden.

Der BOS-Funk ist von der Anwendung her in drei Bereiche geteilt: Führungsebene (auch Leitstellenfunk) im 4-Meter-Band Einsatzstellenfunk im 2-Meter-Band Richtfunkstrecken im 70-cm-Band und 8-m-Band

Die Längenangaben bezeichnen dabei die Wellenlänge. In allen Bändern wird Frequenzmodulation (FM) eingesetzt.

Nicht jedes Funkgerät kann automatisch auch für den sog. Polizeifunk verwendet werden. Für den Behördeneinsatz werden bestimmte Forderungen an die Geräte gestellt, z. B. Bedienbarkeit mit Handschuhen etc. Für die Geräte ist eine Typprüfung durch den Gerätehersteller bei einer der zwei Prüfstellen in Deutschland vorgeschrieben: Polizei-Führungsakademie in Münster Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal

Die geprüften Behördengeräte erhalten je nach Verwendungszweck eine FuG-Nummer Führungsebene, Kfz: FuG 7, FuG 8 Führungsebene, Hand: FuG 13, FuG 13a, FuG 13b Einsatzstellenfunk, Kfz: FuG 9 Einsatzstellenfunk, Hand: FuG 10, FuG 10a, FuG 10b, FuG 11b

Zum „abhörsicheren“ Übertragen werden bei der Schutzpolizei Sprachverschleierer eingesetzt.

Bandlagen Innerhalb des 4-m- und 2-m-Bandes werden die Frequenzen nochmals in ein Unterband (UB) und ein Oberband (OB) unterteilt. Mit einem Abstand von 20 kHz werden Kanäle in diesen Bändern festgelegt, wobei jedem Kanal eine Frequenz im Unter- und Oberband zugewiesen wird. Man spricht dabei auch vom 20-kHz-Raster.

Verkehrsformen Die organisatorischen Gliederungen des Sprechfunkbetriebes werden als Verkehrsformen beschrieben. Meist in örtlichen Dienstanweisungen festgelegt finden sie sich in Funkplänen oder Funkskizzen wieder. Sie lösen die Erfordernisse beim Zusammenwirken verschiedener Funkstellen.

Es unterscheiden sich der