mini|hochkant=1|Oberlandesgericht Stuttgart, Fassade an der Olgastraße 2 (Ausschnitt) mit Skulptur von Christoph Freimann (2016)

Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines der zwei Oberlandesgerichte des Landes Baden-Württemberg. Der Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichtes umfasst ungefähr den früher württembergischen Teil des Landes. Das Oberlandesgericht ist als Berufungs- und Beschwerdeinstanz zuständig für Zivil- und Familiensachen, als Revisions- und Beschwerdeinstanz in Strafsachen sowie als Beschwerdeinstanz für Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Präsident ist seit 2023 Andreas Singer.

Gericht Das Oberlandesgericht Stuttgart und das Oberlandesgericht Karlsruhe sind die beiden obersten Landesgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg. Sie sind dem Bundesgerichtshof untergeordnet. mini|Karte des Oberlandesgerichtsbezirkes Stuttgart in Baden-Württemberg

Der Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichtes Stuttgart, das seinen Sitz in Stuttgart hat, entspricht größtenteils den ehemals hauptsächlich württembergisches Gebiet umfassenden Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen.Hinzu kommen die Amtsgerichte Oberndorf am Neckar, Rottweil, Spaichingen und Tuttlingen im Regierungsbezirk Freiburg und die Amtsgerichte Calw, Freudenstadt, Horb am Neckar und Nagold im Regierungsbezirk Karlsruhe. Die Amtsgerichte Tauberbischofsheim und Wertheim im Regierungsbezirk Stuttgart und das Amtsgericht Überlingen im Regierungsbezirk Tübingen gehören hingegen zum Oberlandesgericht Karlsruhe. Zu dem Gerichtsbezirk gehören die acht Landgerichte Ellwangen, Hechingen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen und Ulm mit den ihnen nachgeordneten Amtsgerichten. Im Bezirk des Oberlandesgerichtes sind 9674 Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte zugelassen (Stand: 1. Januar 2023).

Für Strafsachen, die in der Gerichtsbarkeit des Bundes liegen, ist das Oberlandesgericht Stuttgart für das gesamte Land Baden-Württemberg zuständig.#OLG.

Das Oberlandesgericht ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vor allem zuständig als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Familiensachen, als Revisions- und Beschwerdeinstanz in Strafsachen sowie als Beschwerdeinstanz für Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Seit 2015 gibt es auch einen Staatsschutzsenat. Der Dienstvorstand des Oberlandesgerichtes ist eine Präsidentin oder ein Präsident. Das von allen Richtern des Gerichtes gewählte Präsidium legt jährlich im Voraus im Geschäftsverteilungsplan die Zuweisung der anstehenden Verfahren an einen der Senate fest.#OLG.

Gebäude mini|hochkant=1.2|Plan des Stuttgarter Justizviertels

Das Oberlandesgericht befindet sich im Stuttgarter Justizviertel an der Olgastraße 2 und der Ulrichstraße 10.

Das Stuttgarter Justizviertel (oder Gerichtsviertel) mit dem Oberlandesgericht und dem Landgericht befindet sich in dem Geviert zwischen Olgastraße und Urbanstraße bzw. Ulrichstraße und Archivstraße. Hier befand sich das Justizgebäude, das 1879 errichtet und 1944 zerstört wurde (siehe Geschichte, Kaiserreich und Weimarer Republik). In ihm waren das Oberlandesgericht und das Landgericht gemeinsam untergebracht.

Nach dem Zweiten Weltkrieg musste sich das Oberlandesgericht mit anderen Stuttgarter Gerichten in die erhalten gebliebenen Bauten in der Ulrichstraße, Archivstraße und Olgastraße behelfsmäßig teilen. Von 1950 bis 1953 wurde für das Oberlandesgericht das neunstöckige Hochhaus an der Ecke Urbanstraße 18 und Archivstraße („Turm der Gerechtigkeit“) erbaut und für das Landgericht von 1954 bis 1956 der sechsstöckige Langbau an der Urbanstraße 20. 1982 bezog das Oberlandesgericht einen Neubau an der Olgastraße 2 und Ulrichstraße 10 und überließ das Hochhaus dem Landgericht. Das neue Gebäude enthält außer den Räumen des Oberlandesgerichts:Oberlandesgericht Stuttgart.

18 Gerichtssäle, die von Oberlandesgericht und Landgericht gemeinsam genutzt werden, die Verwaltungsabteilung, den Verfassungsgerichtshof, den Anwaltsgerichtshof und den Dienstgerichtshof für Richter.

Die Bibliothek des Oberlandesgerichtes ist in dem 2001 eröffneten Gebäude Archivstraße 15B an der Ecke zur Olgastraße untergebracht. Zum Oberlandesgericht Stuttgart gehört auch das Mehrzweckgebäude des Oberlandesgerichtes auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt in Stuttgart-Stammheim, in dem Verfahren mit besonderer Gefährdungslage stattfinden.

Kunst am Bau Auf dem Vorplatz des Landgerichtes Stuttgart, das auf der anderen Seite des Justizviertels liegt, befinden sich drei Kunstwerke, die sich auf beide Gerichte beziehen (siehe Landgericht Stuttgart, Kunst am Bau).

1953 wurde der Bau des Hochhauses vollendet. Rechts von dem heute zugemauerten Haupteingang wurde an der Fassade das Hochrelief „Der Schwur“ angebracht (das Hochhaus beherbergte bis 1982 das Oberlandesgericht). 1956 wurde das Langhaus des Landgerichtes fertiggestellt. In der Mitte des Vorplatzes zwischen Langhaus und Hochhaus wurde im gleichen Jahr die Verfassungssäule errichtet. Im Jahr 1994, fast ein halbes Jahrhundert nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, wurde das sogenannte Mahnmal eingeweiht, ein unscheinbares Inschriftenband, das an die NS-Verbrechen des Oberlandesgerichts, des Landgerichtes und des Sondergerichts Stuttgart erinnern sollte.

„12 Kanten“ mini|hochkant=1.2| „12 Kanten“ von Christoph Freimann (siehe auch #Titelbild)

Vor dem Gebäude des Oberlandesgerichtes an der Olgastraße 2 ruht auf einem runden, konischen Betonsockel, der schief aus dem Boden herauswächst, die abstrakte Skulptur „12 Kanten“ des Stuttgarter Bildhauers Christoph Freimann. Die 1981 geschaffene Skulptur wurde 1982, nach der Errichtung des Neubaus des Oberlandesgerichts, auf dem Eingangsplatz installiert, an dessen Gestaltung der Künstler beteiligt war. 12 L-förmige Winkeleisen unterschiedlicher Länge, Stärke und Schenkelbreite, die durch Zerlegung eines Quadergerüsts entstanden sein könnten, sind wie Mikadostäbe kreuz und quer über- und untereinander geschichtet. Die rote Lackierung der Winkeleisen bildet einen von dem Künstler gewollten Kontrast zu der dunkelgrünen Fassade des Gebäudes. Die Wahl der Farbe, „ein feuriges Signalrot, steigert den expressivwiderspenstigen Charakter seiner Werke, den Ausdruck gespeicherter Energie, die Wirkung freizügiger Ordnung.“ kunst-konzepte-realisation.de

Christoph Freimann trat 1977 zum ersten Mal mit seinem Thema der „12 Kanten“, das er seitdem vielfach variiert hat, an die Öffentlichkeit. Die Skulptur befindet sich heute im Stadtgarten und besteht aus den unlackierten Kanten eines gedachten Quaders, dessen Teile scheinbar wahllos auf der Wiese herumstehen und -liegen.

„Die Auseinandersetzung“ mini|hochkant=1.2|„Auseinandersetzung“ von Karl-Henning Seemann, Düsseldorfer Abguss

Im begrünten Innenhof des Oberlandesgerichtes befindet sich an der Ulrichstraße 10 die zweiteilige Bronzeskulptur „Die Auseinandersetzung“ des Löchgauer Bildhauers Karl-Henning Seemann. Die 1975 bis 1976 entstandene Plastik zeichnet drastisch zwei lebensgroße Männerfiguren, einen hageren, schwächlichen Hungerleider und einen halbnackten Kraftprotz, der jenem bedrohlich auf die Pelle rückt. Die beiden Gestalten scheinen einen Gôgen-Witz zu illustrieren, bei dem zwei Tübinger, ein derber Weinbauer (Gôg) und ein vergeistigter Professor, in heftigen Streit geraten:

Von der Skulptur „Die Auseinandersetzung“ sind noch in mehreren anderen deutschen Städten Abgüsse aufgestellt, so in Braunschweig, Düsseldorf, Tübingen und Weikersheim.

Geschichte Die Geschichte des Oberlandesgerichtes Stuttgart geht bis in das Jahr 1460 zurück. Unter den Württemberger Grafen und Herzögen bestand von 1460 bis 1805 das Württembergische Hofgericht, dem unter Friedrich II. das Oberappellationstribunal und unter Wilhelm I. das Obertribunal folgten. Nach der Gründung des Deutschen Reichs wurde 1879 das Oberlandesgericht Stuttgart eingesetzt, das in dieser Form bis heute Bestand hat.

Württembergisches Hofgericht Das im Jahre 1460 erstmals urkundlich erwähnte Württembergische Hofgericht war ein Appellationsgericht der württembergischen Grafen und Herzöge. Das Gericht hatte ursprünglich keinen festen Sitz, sondern tagte an dem Ort, an dem der Landesherr gerade Hof hielt. Im Tübinger Vertrag verfügte Herzog Ulrich von Württemberg im Jahr 1514 einen festen Gerichtssitz in Tübingen, wo das Gericht seine Sitzungen im Rathaus abhielt. Auf der Grundlage der 1514 neu gefassten und später mehrmals reformierten Hofgerichtsordnung war es bis 1806 als Appellationsgericht für die württembergischen Lande tätig.#Knapp 1928, #Stilz 2004, #OLG, Geschichte.

Oberappellationstribunal Durch den Reichsdeputationshauptschluss wurde Württemberg 1803 zum Kurfürstentum erhoben. Damit war das Privileg verbunden, dass gegen Urteile der württembergischen Gerichte nicht mehr an das Reichskammergericht appelliert werden konnte. Im Gegenzug benötigte das Kurfürstentum ein eigenes oberstes Rechtsmittelgericht. Herzog Friedrich II. ordnete deshalb 1805 an, das Oberhofgericht als ständiges Gericht zu konstituieren und in die Residenzstadt Stuttgart zu verlegen. Die Zuständigkeit des so geschaffenen Oberappellationstribunals wurden nach der Erhöhung Württembergs zum Königreich 1806 neu geregelt. Sie beschränkte sich auf Zivilsachen, in Strafsachen war keine Berufung möglich. Die beschlossene Verlegung des Gerichtssitzes von Tübingen nach Stuttgart unterblieb jedoch zunächst.#Stilz 2004, #OLG, Geschichte.

Obertribunal 1817 wurde das württembergische Justizwesen unter König Wilhelm I. erneut reformiert und das Obertribunal mit Sitz in Stuttgart konstituiert. Das bisherige Oberappellationstribunal wurde durch einen Zivilsenat ersetzt und um einen Strafsenat als Appellationsinstanz in Strafsachen erweitert. Zeitweise war das Obertribunal durch Staatsvertrag auch für die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen zuständig. Dieser Zustand endete 1850 mit dem Anschluss dieser Staaten an Preußen.#Stilz 2004, #OLG, Geschichte, #Henssler 1979, S. 28.

Kaiserreich und Weimarer Republik Am 1. Oktober 1879 traten die Reichsjustizgesetze in Kraft, darunter das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 und das württembergische Ausführungsgesetz vom 24. Januar 1879, die unter anderem den Aufbau des Gerichtswesens regelten. Im Rahmen dieser Reformen wurde das bisherige Obertribunal durch das Oberlandesgericht Stuttgart abgelöst. Der Gerichtsbezirk umfasste die württembergischen Landgerichtsbezirke Ellwangen, Hall, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen und Ulm.#Stilz 2004, #OLG, Geschichte, #Henssler 1979, S. 28–31.