Kriegsgefangene des Zweiten Weltkriegs waren die Kriegsgefangenen der kriegführenden Staaten im Zweiten Weltkrieg.
Der Zweite Weltkrieg begann mit dem deutschen Überfall auf Polen am 1. September 1939 und endete in Europa am 8. Mai 1945 mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht. Am 15. August 1945 endete der Pazifikkrieg mit der Kapitulation Japans, die am 2. September 1945 formell unterzeichnet wurde.
Von rund 100 Mio. Soldaten, die weltweit im Zweiten Weltkrieg gegeneinander kämpften, gerieten etwa 35 Mio. in Gefangenschaft, von denen insgesamt 5 Mio. diese nicht überlebten.Günter Bischof, Stefan Karner, Barbara Stelzl-Marx (Hrsg.): Kriegsgefangene des Zweiten Weltkrieges. Gefangennahme, Lagerleben, Rückkehr. R. Oldenbourg-Verlag, Wien 2005.
Völkerrechtsstatus „Kriegsgefangen“ stellt einen völkerrechtlichen Status dar, der Gefangene schützen soll. Der Personenkreis umfasst Kombattanten der feindlichen Streitkräfte, aber auch Ärzte, Sanitäter und Geistliche, soweit sie ihnen angehören. Geregelt und vertraglich vereinbart wurde dieser Schutz in den Haager Abkommen (1899/1907), dem Genfer Protokoll (1925) und den Genfer Konventionen (seit 1864).
In Europa unterschied sich die Situation auf dem östlichen Kriegsschauplatz von der auf dem westlichen dadurch, dass bei der Kriegführung die Einhaltung der Haager Landkriegsordnung und der beiden Genfer Konventionen über die Behandlung der Kriegsgefangenen und der Verwundeten vom Deutschen Reich und von der Sowjetunion nicht angestrebt wurde. Die „sowjetischen Vorschriften über die Behandlung der Kriegsgefangenen“ entsprachen allerdings in vielen Punkten dem Kriegsvölkerrecht, obwohl die Sowjetunion im Unterschied zum Deutschen Reich weder der Genfer Konvention über die Kriegsgefangenen noch der Haager Landkriegsordnung beigetreten war.Rüdiger Overmans, Andreas Hilger, Pavel Polian: Rotarmisten in deutscher Hand. Dokumente zu Gefangenschaft, Repatriierung und Rehabilitierung sowjetischer Soldaten des Zweiten Weltkrieges. Schöningh, Paderborn 2012, S. 15; siehe weiterhin Rüdiger Overmans: Die Kriegsgefangenenpolitik des Deutschen Reiches 1939 bis 1945. In: Die Deutsche Kriegsgesellschaft 1939–1945. Zweiter Halbband: Ausbeutung, Deutungen, Ausgrenzung (= Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg. Band 9/2). Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes herausgegeben von Jörg Echternkamp. Deutsche Verlagsanstalt, München 2005, S. 729–875, hier S. 799–804.
Nach Art. 75 der Genfer Konvention von 1929 hatte „die Heimschaffung der Kriegsgefangenen binnen kürzester Frist nach Friedensschluss zu erfolgen“.Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929, RIS, abgerufen am 6. Oktober 2016. Mit dem formaljuristischen Einwand, der Kriegszustand bestehe auch nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht fort, wurde über den 8. Mai 1945 hinaus eine große Anzahl deutscher Kriegsgefangener in alliiertem Gewahrsam festgehalten.Arthur L. Smith jr.: Die deutschen Kriegsgefangenen und Frankreich 1945–1949. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. 1984, S. 103–121. Zudem erlegte die Kontrollratsproklamation Nr. 2 vom 20. September 1945 den deutschen Behörden auf, alle von den Alliierten Vertretern vorgeschriebenen Maßnahmen für Rückerstattung, Wiedereinsetzung, Wiederherstellung, Reparation, Wiederaufbau, Unterstützung und Rehabilitierung durchzuführen. Dazu gehörte auch, Transportmittel, Anlagen, Ausrüstungen und Material aller Art, Arbeitskräfte, Personal und fachmännische und andere Dienste zum Gebrauch innerhalb und außerhalb Deutschlands zur Verfügung zu stellen.Abschnitt VI, Nr. 19a. der Proklamation Nr. 2 vom 20. September 1945 (In: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Nummer 1 vom 29. Oktober 1945, S. 4, Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek: ) Schon auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 hatten die Großmächte beschlossen, dass Kriegsgefangene nach einem Waffenstillstand zu Arbeitsleistungen verpflichtet werden könnten und dass Reparationen von Deutschland nicht nur in Form von Sachlieferungen, sondern auch durch den Einsatz deutscher Arbeitskräfte zu fordern wären.Kriegsgefangene als Sklaven. In: Die Zeit, 24. März 1949.
Auf der Moskauer Konferenz hatten die alliierten Außenminister im April 1947 beschlossen, alle deutschen Kriegsgefangenen bis Ende 1948 zu entlassen, worauf die Sowjetunion zahlreiche Kriegsgefangene als Kriegsverbrecher verklagte und zu langjährigen Haftstrafen verurteilte,Reinhart Maurach: Die Kriegsverbrecherprozesse gegen deutsche Gefangene in der Sowjetunion. Hamburg 1950. so dass die letzten Gefangenen erst 1955 mit der Heimkehr der Zehntausend nach Deutschland zurückkehrten. Seit 1950 vertrat die Zentrale Rechtsschutzstelle die Interessen der weiterhin in alliiertem Gewahrsam befindlichen Deutschen.
Formal nicht unter die Genfer Konventionen fielen die Disarmed Enemy Forces, die die Westmächte bei Kriegsende gefangen nahmen.Kriegs- und völkerrechtliche Grundlagen. Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz, abgerufen am 21. April 2023.
Hilfe durch Dritte Nicht am Krieg beteiligte Staaten und internationale Organisationen leisteten nach den Regeln des Kriegsvölkerrechts Hilfe, um das Schicksal der Kriegsgefangenen zu erleichtern. Zu den Hilfeleistungen gehörten: Interessenvertretung durch eine Schutzmacht Betreuung durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz Austausch von Kriegsgefangenen und Verwundeten Vermittlung der Kriegsgefangenenpost
Soldaten der Achsenmächte in alliiertem Gewahrsam mini|Italiener in britischer Kriegsgefangenschaft auf einem Marsch im heutigen Libyen (1941) mini|Alliiertes Rheinwiesenlager mit deutschen Gefangenen bei Sinzig (Rheinland-Pfalz), 1945 mini|Gefangenenmeldung für deutsche Kriegsgefangene in Gefangenschaft der USA (Vorderseite der Postkarte) mini|Pflege verwundeter Kriegsgefangener durch Krankenschwester der U.S.-Armee, 168 Station Hospital in Warrington (England), 1944Barbara Brooks Tomblin: G. I. Nightingales: The Army Nurse Corps in World War II. University Press of Kentucky, Lexington 2003, S. 124.
Kriegsgefangene der Achse im Gewahrsam der Westmächte Etwa 3.630.000 Soldaten der Wehrmacht befanden sich in britischen Lagern in Großbritannien, Deutschland, Italien, Kanada, Malta, Madagaskar und anderen Ländern. Darunter waren auch 58.600 Österreicher.
Ungefähr 3.100.000 deutsche Kriegsgefangene befanden sich in US-amerikanischen Lagern, davon rund 371.000Matthias Reiss: „Die Schwarzen waren unsere Freunde.“ Deutsche Kriegsgefangene in amerikanischem Gewahrsam 1942–1946, Schöningh, 2001, S. 48 in den USA. 135.000 wurden 1943 in Tunesien gefangen genommen, 10.000 in Italien und 182.000 im Jahr 1944 bei der Invasion der Normandie.Reiß, S. 48. Jeder Kriegsgefangene erhielt sofort nach seiner Gefangennahme sowie bei jedem Adresswechsel eine Postkarte, auf der er seinen Angehörigen Angaben über seinen Gesundheitszustand machen sowie seine gegenwärtige Anschrift und Gefangenennummer mitteilen konnte (siehe Abbildungen). Die Gefangenen wurden auf zahlreiche Lager verteilt. „Fraternisation“ war nicht erwünscht; in den Südstaaten wurden die Männer in der Landwirtschaft eingesetzt, wo sie zum Teil mit Afroamerikanern konkurrierten, die häufig Arbeiten unter schlechten Arbeitsbedingungen, mit niedrigem Prestige und geringer Entlohnung leisteten. Viele Kriegsgefangene entwickelten zu den US-Bewachern ein „fast freundschaftliches“ Verhältnis;Reiß, S. 316. die Farmer bedankten sich häufig mit kleinen Zuwendungen oder Einladungen zum Essen;Reiß, S. 119. viele blieben nach der Repatriierung in brieflichem Kontakt zu den Farmern und erhielten auch Paketsendungen.Reiß, S. 322. Die Verpflegung in den Lagern war anfangs besser als vorher in der Wehrmacht und auch besser als für die US-Zivilbevölkerung;Reiß, S. 321. nach Kriegsende von Juli bis August 1945 wurden die Rationen drastisch reduziert, Zigaretten und Alkohol waren nicht erhältlich,Reiß, S. 155. wurden dann aber wieder erhöht. Die Deutschen erhielten amerikanische Armeekleidung mit der Kennzeichnung „POW“ (prisoner of war); sie hatten aber auch das Recht, ihre Uniform, Rangabzeichen und Orden zu tragen.Reiß, S. 144. Sie konnten Sportveranstaltungen organisieren, Theater- und Musikgruppen bilden.Reiß, S. 165. Viele waren mit Vorbehalten „gegen das angeblich kulturlose und oberflächliche Amerika“ gekommenReiß, S. 321. und machten nun auch andere Erfahrungen. Die US-Behörden begannen eine reeducation und ein kleiner Teil von Freiwilligen genoss spezielle Schulungen, um nach der Rückkehr als „Vorhut des neuen, demokratischen Deutschland“ am Aufbau des Landes teilnehmen zu können.Reiß, S. 282. Nach Kriegsende wurden viele der Deutschen zu potentiellen Konkurrenten der demilitarisierten US-Veteranen auf dem Arbeitsmarkt und wurden darum schnell repatriiert.Reiß, S. 99.
1943 hatten die USA und Großbritannien beschlossen, jeweils die Hälfte der Gefangenen zu übernehmen. Ab Ende 1944 stieg die Zahl der gefangenen deutschen Soldaten derart an, dass ihr Transport in die USA bzw. nach Großbritannien nicht mehr möglich war. Auch die vereinbarte Verteilung auf die USA und Großbritannien wurde aufgegeben. Die Gefangenen wurden in schnell errichteten Lagern, oft unter fast unzumutbaren Bedingungen untergebracht – zuerst in Frankreich und später in Deutschland, hier vor allem in den amerikanischen Rheinwiesenlagern. Man muss hier einfügen, dass sowohl die Amerikaner als auch die Briten einen großen Teil ihrer Gefangenen (auch aus Norwegen) an die Franzosen abgaben.
Die USA begannen ab Mitte Mai 1945 mit der Entlassung von Kriegsgefangenen, überstellten jedoch wegen des Arbeitskräftebedarfs auch 740.000 Gefangene an Frankreich, 123.000 an Großbritannien, 14.000 an die Niederlande, 30.000 an Belgien und 5.000 an Luxemburg. Zur Wiedergutmachung wurden Gefangene auch an Polen und die Tschechoslowakei übergeben. Frankreich zwang etwa 50.000 deutsche Kriegsgefangene zur hochriskanten Zwangsarbeit als Minenräumer.Georg Bönisch: Zwangsarbeit als Minenräumer: Rudi war total durchlöchert. In: Der Spiegel. 35/2008. Online auf bei einestages auf Spiegel Online, 27. August 2008. General George S. Patton schrieb: „I am also opposed to sending PW’s to work as slaves in foreign lands [in particular, to France] where many will be starved to death.“George Smith Patton/Martin Blumenson: The Patton Papers: 1940–1945. S. 750. Im Frühjahr 1946 wurde dem IKRK schließlich erlaubt, Besuche abzuhalten und den Kriegsgefangenen in der amerikanischen Zone begrenzte Mengen an Nahrungsmitteln zukommen zu lassen.Staff, 2. Februar 2005.
Während der Moskauer Konferenz im März und April 1947 befanden sich in Großbritannien 435.295, in Frankreich 641.483 und in den USA 14.000 Gefangene. Die Konferenz einigte sich darauf, bis zum 31. Dezember 1948 alle Gefangenen nach Deutschland zu entlassen. Für deutsche Kriegsgefangene in Frankreich bestand die Möglichkeit, für ein Jahr als freier Zivilarbeiter weiter zu arbeiten, z. B. in der Landwirtschaft.Liebe unerwünscht. dreiteiliger Dokumentationsfilm: 1. Kriegsgefangener in Frankreich. Gezeigt in: Phoenix am 20. Februar 2010, von 20:15–21:00 Uhr.
Zunächst hatten sich die Franzosen geweigert, Kriegsgefangene zu entlassen. Daraufhin erklärten die Amerikaner, es wären doch eigentlich „ihre“ Gefangenen. Sie gestatteten eine „gesplittete“ Entlassung bis Ende 1948, wiesen aber gleichzeitig darauf hin, dass seitens eines Unterausschusses des amerikanischen Kongresses 1947 geraten wurde, „jegliche Marshall-Plan-Hilfe für Frankreich zurückzuhalten, bis diese Nation beginnen würde, deutsche Kriegsgefangene gegen Displaced Persons auszutauschen“De-Gruyter-Verlag, Berlin: "Die unterschiedliche Politik der Alliierten und die deutschen Veteranen", Anmerkung 61, S. 95 .
Deutsche Soldaten in sowjetischem Gewahrsam mini|hochkant|Deutsche Kriegsgefangene nach der Schlacht von Stalingrad (Februar 1943)