In der Schrift ( „Der Staat der Athener“) wird im historischen Überblick die Zeit im antiken Athen von Solon bis zur Herrschaft der Dreißig (Ende des 7. Jahrhunderts bis 403 v. Chr.) behandelt. Anschließend folgt eine detaillierte Beschreibung der Amtsträger und Institutionen. Das Werk ist eine der wichtigsten Quellen über die Geschichte und Verfassung Athens.
Es ist bis heute umstritten, wer der Autor der Schrift ist. In der Antike wurde sie in der Regel Aristoteles zugeschrieben. Zwar bestehen einige Übereinstimmungen mit der aristotelischen Politik, aber auch mehrere starke inhaltliche Unterschiede. In der Forschung wird daher oft eher ein Schüler des Aristoteles als Autor vermutet, der das Werk bald nach 330 v. Chr. verfasst haben dürfte.Vgl. zusammenfassend den Artikel Athenaion politeia. In: The Oxford Classical Dictionary. 4. Aufl. Oxford 2012, S. 195. Die Schrift muss noch vor dem Jahr 322 v. Chr. vollendet worden sein, als der Makedonenherrscher Antipatros die Athener zwang, wieder zur stärker oligarchisch orientierten Verfassung des Solon zurückzukehren.Zu den Umständen siehe Müller, Staat der Athener, Einleitung S. 24 f. Der antiken Überlieferung gemäß soll Aristoteles eine Sammlung von 158 Verfassungen angelegt oder geplant haben, die heute allerdings allesamt – bis auf die vorliegende athenische – verloren sind; lediglich Fragmente von 68 (oder 69) Verfassungen haben die Zeiten überdauert.Dreher, Staat der Athener, S. 5 und Chambers, Staat der Athener (1990), S. 93 f.
Überlieferungsgeschichte Die Athenaion politeia wurde erst relativ spät entdeckt. Im Jahre 1879 erwarb das Ägyptische Museum Berlin Papyrusfragmente mit Auszügen aus den Kapiteln 12, 13, 21 und 22.Zuerst veröffentlicht von Friedrich Blass: Neue Papyrusfragmente eines Historikers im ägyptischen Museum zu Berlin. In: Hermes. Band 15, 1880, S. 366–382 (Digitalisat), derselbe: Nachtrag zu Band XV S. 366 ff. In: Hermes. Band 16, 1881, S. 42–46 (Digitalisat). Als Fragmente aus der Athenaion politeia erkannt von Theodor Bergk: Aristoteles Politie der Athener. In: Rheinisches Museum für Philologie. Band 36, 1881, S. 87–115 (Digitalisat). Gegen Ende des 19. Jahrhunderts erwarb das British Museum mehrere Papyrusblätter (London, British Museum, Pap. 131), auf denen die Schrift fast vollständig erhalten war.Vgl. . Der Paläograph Frederic G. Kenyon gab 1891 die erste kritische Edition des Textes heraus und löste eine große Forschungsbewegung aus. Die Echtheit und Einheitlichkeit der Schrift wurde teilweise bestritten, ist aber inzwischen weitgehend akzeptiert. Kurz nach der Editio princeps von KenyonΑΘΗΝΑΙΩΝ ΠΟΛΙΤΕΙΑ. Aristotle on the constitution of Athens. British Museum 1891 (2. Auflage 1891). Übersetzung von Kenyon: Aristotle on the Athenian constitution. Translated with introduction and notes. Bell, London 1891 (online). verfassten führende Altertumswissenschaftler aus ganz Europa weitere Editionen und Monografien zu dem Werk, darunter John Edwin SandysAristotle’s constitution of Athens. Macmillan, London 1893 (online); 2. Auflage 1912 (online). in Cambridge, Georg KaibelStil und Text der ΠΟΛΙΤΕΙΑ ΑΘΗΝΑΙΩΝ. Weidmann, Berlin 1893 (online). und Bruno KeilDie solonische Verfassung in Aristoteles Verfassungsgeschichte Athens. Gaertner, Berlin 1892 (online). in Straßburg, Ulrich von Wilamowitz-MoellendorffAristoteles und Athen. 2 Bände. Weidmann, Berlin 1893 (Band 1, Band 2). in Göttingen und Valerian von Schoeffer in Sankt Petersburg.
Inhalt und Aufbau Der Verfasser setzt die Kenntnis der athenischen Geschichte beim Leser voraus und schildert lediglich die Entwicklung der Staatsverfassung. Obwohl im Urteil sehr zurückhaltend, bringt er doch an einigen Stellen sein Missfallen über die Exzesse sowohl der demokratischen als auch der oligarchischen Regierungsphasen zum Ausdruck oder weist auf eine seiner Meinung nach gute Regierungsführung hin. Durch sein differenziertes Urteil und seine Tätigkeit als Erzieher des Makedonenprinzen Alexanders saß Aristoteles im demokratisch regierten Athen damit zwischen zwei Stühlen; Armin Müller, Staat der Athener, S. 9–12, hier S. 17. Dem deskriptiven Konzept der Verfassungssammlung folgend, legt der Autor keine eigenen Konzepte zur Staatsordnung vor. Aristoteles formuliert sie in einer eigenen Schrift, der Politik; dazu Armin Müller, Staat der Athener, S. 37–40.
Historischer Teil (1–41): die athenische Verfassung von den Anfängen bis ca. 400 v. Chr. Staatsordnung vor Drakon (1–3) In den ersten drei Kapiteln wird die Staatsordnung vor Drakon beschrieben, also die Zeit, die bis ins 7. Jahrhundert v. Chr. reicht.Der überlieferte Text enthält keine Gliederung. Die Gliederung folgt Chambers, Staat der Athener, S. 82 und Dreher, Der Staat der Athener S. 10–13. Die damalige Staatsform war die Oligarchie, das bedeutet, dass die Herrschaft in Händen einer kleinen Gruppe lag, in diesem Fall der Adligen und Reichen. Es gab eine klare Trennung zwischen Vornehmen und den normalen Massen. Viele Arme lebten sogar in sklavischer Abhängigkeit. Die Ämterbesetzung war nach Herkunft und Reichtum geordnet. Die wichtigsten Ämter, die auch im weiteren Verlauf der Geschichte Verwendung finden, waren: Basileis, Polemarchen und die neun Archonten (zu diesem Zeitpunkt wurden sie noch auf Lebenszeit ausgeführt, später auf zehn Jahre). Während die Ämter des Basileus und des Polemarchos altüberkommen waren, war das des Archonten neu und diese mussten sich um neu hinzugekommene Aufgaben kümmern. Der Rat der Areopagiten hatte die Aufgabe, die Gesetze zu überwachen, und konnte bei Vergehen Strafen aussprechen. Er setzte sich aus ehemaligen Archonten zusammen und das Amt wurde auf Lebenszeit ausgeführt.
Staatsform unter Drakon (4) Unter Drakon wurde das geltende Recht kodifiziert, d. h. aus ungeschriebenem Gewohnheitsrecht wurden geschriebene Gesetze. Die politische Macht lag beim Adel und seit Drakon beim reichen Bürgertum, den Hopliten. Die Hopliten waren schwerbewaffnete Soldaten, wobei diese für ihre Bewaffnung (u. a. Schild, Lanze, Helm, Schwert, Brustpanzer und Beinschienen) selbst aufkommen mussten.
Die Hopliten wählten Archonten und Tamiai (Schatzmeister) aus denen, die ein schuldenfreies Leben und Eigentum von nicht weniger als 10 Minen besaßen, und Strategen (Generäle) und Hipparchen (Reiterführer) aus denen, die 100 Minen besaßen, ein schuldenfreies Leben führten sowie zwei eheliche Kinder über zehn Jahren und eine Ehefrau hatten. Der Rat bestand aus 401 Männern, die Mitglieder wurden erlost. Man durfte niemals dasselbe Amt zweimal innehaben, bevor man alle anderen durchlaufen hatte.
Staatsform unter Solon (5–12) Nach der Erhebung des Volkes gegen die Vornehmen erfolgte ein langer Bürgerkrieg. Solon, obwohl selbst der Oberschicht angehörig, wurde mit außerordentlichen Vollmachten eingesetzt, um den Bürgerkrieg zu beenden. In seinem Plädoyer für das Kriegsende beschuldigte er hauptsächlich die Reichen, ihre Ansprüche nicht zurückzuschrauben. Der Verfasser zitiert dabei aus Solons Gedichten, die dieser in der politischen Auseinandersetzung verwendete:
Er verbot Darlehen und fertigte Gesetze zum Schuldenerlass an. Der Verfasser lobt Solon, er sei ehrenvoll und das Wohlergehen der Polis stehe bei ihm im Vordergrund. Trotz Beschwerden von beiden Seiten ließ er sich nie von seinem Weg abbringen und stand stets zwischen den Parteien. Er richtete eine Verfassung ein und stellte viele neue Gesetze auf, manche älteren Gesetze verloren damit ihre Gültigkeit. Die Grundlage für die Neuordnung des Staatswesens war eine Vermögensschätzung, nach welcher er das Volk in Abhängigkeit von Eigentum an Ernteprodukten in vier Klassen unterteilte. Außerdem ordnete er das Land in vier Phylen (regionale Sippenverbände). Der Rat (gr. βουλή bulé), bestand aus 400 Männern (100 je Phyle aus den ersten drei Klassen) und hatte die Aufgabe, die Gesetze zu überwachen, Verbrecher zur Rechenschaft zu ziehen und Strafen gegen Demokratieumstürzler zu verhängen. Zudem führte er drei volksfreundliche Maßnahmen ein: Abschaffung von Schulden Jeder kann Vergeltung fordern Überweisung von Rechtsverfahren ans Gericht
Da aufgrund vieler unklarer Gesetze viele Prozesse geführt werden mussten, fiel dem Volk eine große Entscheidungsgewalt zu. Der Verfasser zitiert ausführlich aus Solons Gedichten, in denen dieser seine Haltung erläutert:
Solon, der sich durch seine überparteilichen Entscheidungen den Hass beider Parteien zugezogen hatte, ging auf eine zehnjährige Handels- und Bildungsreise. In seiner Abwesenheit herrschten zunächst zwar vier Jahre Frieden, doch dann (590/589 v. Chr.)Alle Datumsangaben nach Dreher, Staat der Athener, S. 42 ff. brach der Bürgerkrieg wieder aus, in dessen Verlauf zunächst kein Archont da war. Später jedoch wurde ein Archont, nachdem dieses Amt zuvor wieder eingeführt worden war, gewaltsam vertrieben. Daraufhin wurden zehn Archonten neu gewählt (fünf Adlige, drei Bauern, zwei Handwerker), die jedoch in Feindschaft zueinander standen, da sie aus den unterschiedlichsten Gründen unzufrieden waren. Zur damaligen Zeit gab es drei Parteien, die sich entsprechend ihrer Wohnsituation zusammensetzten: die Küstenbewohner, ihr Anführer war Megakles, standen für die mittlere Verfassung, die Bewohner der Ebene, ihr Anführer war Lykurg, standen für die Oligarchie, die Bewohner der Hügellandschaft, ihr Anführer war Peisistratos, standen zunächst für eine Volksherrschaft.
Ebendieser Peisistratos erhob sich gegen das Volk und besetzte die Akropolis (561-560). Als sogar Solon mit seiner Aufforderung an die Bürger, sich der Alleinherrschaft eines Mannes zu widersetzen, scheiterte, riss Peisistratos die Herrschaft an sich. Zwar wurde er nach der Vereinigung der beiden anderen Anführer vertrieben (556), kehrte aber zwölf Jahre später durch eine List des Megakles wieder zurück an die Macht. Weitere sieben Jahre später wurde er abermals von seinen Konkurrenten Lykurg und Megakles vertrieben (556-555).
Bürgerkrieg, Tyrannis unter Peisistratos und seinen Söhnen (13–19) Trotz der somit erlangten Tyrannis regierte Peisistratos das Gemeinwesen maßvoll und war insgesamt sehr menschenfreundlich. Er führte die Regierung alleine, die übrigen Bürger sollten sich nach seinen Worten ausschließlich um ihre privaten Angelegenheiten kümmern. Es herrschte Frieden und Ruhe, und durch die extensive Bewirtschaftung waren sogar die Einnahmen höher. Er starb im Jahre 528/527 v. Chr. Peisistratos hatte zwei Frauen und vier Söhne, von denen Hippias aufgrund seines Alters und seines politischen Talents die politische Macht übernahm, während der jüngere Hipparchos sich mehr künstlerischen Dingen widmete. Die Tyrannis wurde härter, nachdem ein Mordversuch des athenischen Liebespaares Harmodios und Aristogeiton am Panathenäenfest gescheitert war. Hipparchos hatte nämlich Harmodios begehrt, doch dieser wies ihn ab, worauf Hipparchos die Schwester des Harmodios öffentlich ihre Teilnahme am Festzug der Panathenäen versagte, indem er ihr die Jungfräulichkeit absprach. Die beiden Verschwörer planten darauf, Hipparchos umzubringen. Das Attentat schlug aber teilweise fehl, denn nur Hipparchos wurde getötet, während Hippias überlebte (514/513): In der Folge wurde dessen Herrschaft viel härter. Das Adelsgeschlecht der Alkmäoniden, das aus der Stadt verbannt worden war, konnte mithilfe der Spartaner wieder einziehen, die Tyrannis wurde gestürzt und das Volk übernahm sowohl Macht als auch die Akropolis (511/510).
Von Kleisthenes bis zum Ende der Perserkriege (20–22)