Die Landkreisordnung (in manchen Ländern auch Kreisordnung) ist ein Landesgesetz, das
die Rechtsstellung der Landkreise ihre innere Organisation und die staatliche Aufsicht (Rechtsaufsicht bzw. Fachaufsicht) über sie regelt.
In den einzelnen Ländern der Bundesrepublik gibt es unterschiedliche Regelungsmodelle (Typen von Kreisverfassungen).
Die Landkreisordnung entspricht der Gemeindeordnung auf Ebene der Gemeinden.
Landkreisordnungen der Länder in Deutschland
Die Unterschiede der Verfassungstypen in den Ländern sind bedingt durch die dortigen Besatzungsmächte, die in den Ländern zum Teil nach dem Krieg ihre Vorstellungen von kommunalen Strukturen vorgegeben haben. Die Bezeichnungen und Bedeutungen der kommunalen Organe variieren entsprechend in den einzelnen Ländern deutlich.
+ Landkreisordnungen in den einzelnen LändernLandBezeichnung Abkürzung Verfassungstyp Baden-Württemberg Landkreisordnung für Baden-Württemberg LKrO BW Bayern Landkreisordnung für den Freistaat Bayern LKrO B Berlin In Berlin bestehen keine Landkreise. --- --- Brandenburg Landkreisordnung für das Land Brandenburg LKrO BR Bremen In Bremen bestehen keine Landkreise. --- --- Hessen Hessische Landkreisordnung HKO Hamburg In Hamburg bestehen keine Landkreise. --- --- Mecklenburg-Vorpommern Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern KV M-V Niedersachsen Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz NKomVG Nordrhein-Westfalen Kreisordnung Nordrhein-Westfalen KrO NRW Rheinland-Pfalz Landkreisordnung Rheinland-Pfalz LKO RLP Saarland Kommunalselbstverwaltungsgesetz KSVG Sachsen Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen Sachsen-AnhaltKommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt KVG LSA Schleswig-Holstein Kreisordnung für Schleswig-Holstein KrO SH Thüringen Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung ThürKO
Siehe auch Kreisordnung (Preußen) Kreisordnung für Lothringen
Weblinks Aktuelle Gemeinde- und Landkreisordnungen der Länder (Universität Osnabrück)
Kategorie:Kommunalrecht (Deutschland)