Die Geschichte der Euthanasie ist als Begriff in Deutschland stark durch die Zeit des Nationalsozialismus geprägt, deren Morde unter dem Vorwand der „Rassenhygiene“ ebenfalls als Euthanasie (altgriechisch εὐθανασίαDas Wort ist im klassischen Griechisch ein hapax legomenon, wurde aber im Lateinischen als Fremdwort (also auch mit griechischen Buchstaben geschrieben) verwendet. euthanasía „angenehmer Tod“; vgl. auch die Begriffe „Sterbehilfe“ und „Ars moriendi“) bezeichnet werden.
Etymologie und antikes Verständnis
Im antiken Griechenland – wie auch in anderen Kulturen – wurde zwischen zwei Arten des Todes unterschieden: einem Tod, der „an der Zeit“ ist, wie etwa auch der Schlaf (Hypnos), und einem vorzeitigen Tod (Thanatos, der „Zwillingsbruder“ von HypnosHelene Schadel: ΘΑΝΑΤΟΣ. Studien zu den Todesvorstellungen der antiken Philosophie und Medizin. Horst Wellm Verlag, Pattensen 1975, S. 22 f.), der die Menschen aus dem Leben reißt (ker). Der Begriff der „Euthanasie“ bezog sich ursprünglich auf den „thanatos“-Tod.Nach Drechsel 1993, S. 20
Das Wort euthanasia ist im klassischen Griechisch nur ein einziges Mal nachgewiesen. Über Menander wird berichtet, er habe das Wort εὐθάνατος (euthánatos, ein schöner Tod) gebraucht. „Guter Tod“ wird als „leichter Tod“, als Tod ohne vorhergehende lange Krankheit, auch als relativ schnell eintretender Tod charakterisiert. In der griechisch-römischen Antike bezog sich der Begriff nur auf die Art des Todes, jedoch nicht auf das Eingreifen von Menschen in den Sterbeverlauf. Für den griechischen Dichter Kratinos ist das Wort εὐθανάτως (euthanáthos, schön/leicht sterbend) überliefert zur Bezeichnung eines „guten Todes“ in Abgrenzung zu einem schweren Sterben. Das Verb εὐθανατεῖν (euthanathéin) bedeutet einen leichten Tod sterben, aber auch einen ruhmvollen (bzw. ehrenvollen) Tod sterben (entsprechend dem als Präfix verwendeten Adverb εὖ gut). Für Sokrates (ca. 469–399 v. Chr.) bedeutet Euthanasie die eng mit einer vernünftigen Lebensführung verknüpfte rechte Vorbereitung auf den Tod. Dagegen wurden Kindstötung und Sterbehilfe nicht als „Euthanasie“ bezeichnet. Der lateinisch schreibende Historiker Sueton berichtet in seiner Biographie des Kaisers Augustus, dieser habe jedes Mal, wenn er von jemandes schmerzlosem Tod gehört habe, eine ähnliche euthanasia für sich und die Seinen gewünscht.Sueton, Augustus 99
Wie Euthanasie in der Antike praktiziert wurde, kann die Medizingeschichte nicht mit Sicherheit bestätigen. Platon vertrat die Meinung, ärztliche Behandlung müsse eingestellt werden bei Kranken mit fehlender Lebenskraft, da solche Hilfe nichts nütze und dem Staat sogar schade.Platon, Politeia 407 d: Asklepios habe unheilbar Kranke nicht behandelt, „um ihnen (k)ein langes und übles Leben zu ermöglichen und, wie anzunehmen ist, weitere ebensolche Nachkommen zu zeugen.“ Zudem liest man im Hippokratischen Eid vom Verbot für Ärzte, tödliche Mittel zu verabreichen, was Rückschlüsse auf eine entsprechende Praxis zulässt. Bei Frauen, Kindern, Sklaven und Ausländern kann Euthanasie (in der Wortbedeutung des 20. Jahrhunderts) stattgefunden haben, da diese nicht wie Vollbürger gesehen und daher eher gesundheitlich vernachlässigt wurden.Bergdolt, K. (2004), Das Gewissen der Medizin. Ärztliche Moral von der Antike bis heute. Verlag C.H. Beck, München, S. 41
Neuzeit
Die Bedeutung im Sinne von Sterbehilfe deutet sich zum ersten Mal bei Francis Bacon (1561–1626) an. In seinem Werk Euthanasia medica greift er das antike Wort wieder auf und unterscheidet darin zwischen der euthanasia interior, der seelischen Vorbereitung auf den Tod, und der euthanasia exterior, die dem leidenden Menschen sein Lebensende leichter und schmerzloser bereiten soll, notfalls unter Inkaufnahme einer Verkürzung des Lebens. Die antike Bedeutung eines leichten Sterbens stand jedoch weiterhin im Vordergrund, wie man anhand von Zedlers Universallexikon (erschienen 1732–54) sehen kann: Euthanasia: ein gantz leichter und geringer Tod, welcher, ohne schmerzhafte Convulsiones geschieht. Das Wort kommt von ευ, bene wohl, und θανατος, mors, der Tod (Band 08, S. 1150)
Auf den Medizinhistoriker Karl Friedrich Heinrich Marx geht – mit Berufung auf Bacon als philosophischen Vordenker – die Begriffsfindung „Euthanasie“ im ursprünglichen Sinne eines Linderns des Sterbens zurück. Marx zufolge hat der Arzt die moralische Aufgabe, dem Sterbenden durch Zuspruch, Beistand und durch medikamentöse Milderung (ab dem 17. Jahrhundert auch euthanasia medicinalisMichael Stolberg: Die Geschichte der Palliativmedizin. Medizinische Sterbebegleitung von 1500 bis heute. 2011, S. 9, 16 f. und 46–48. genannt) seiner Leiden das Sterben zu erleichtern. Eine solche „Todeslinderung“ entsprach dem damaligen Zeitgeist, doch wurde sie von Marx erstmals in den ärztlichen Pflichtenkanon aufgenommen. Marx betonte ebenso die Trennung der theologischen Seelsorge am Kranken von der psychischen Hinwendung und (medikamentösen) Betreuung durch den Arzt.Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 4: M–Q. Winter, Heidelberg 2000, ISBN 3-8253-1118-X, S. 40–41.Christoph Hoffmann: Der Inhalt des Begriffes „Euthanasie“ im 19. Jahrhundert und seine Wandlung in der Zeit bis 1920. Berlin 1969.
Als Gegensatz zur Euthanasie finden sich im 18. und 19. Jahrhundert die Begriffe „Dysthanasia (medica)“ und „Kakothanasie“.Michael Stolberg (2011), S. 127–129.
19. und 20. Jahrhundert Am Ende des 19. Jh. kam es durch das Zusammenwirken von Vertretern eugenischer, rassenhygienischer sowie sozialdarwinistischer Sichtweisen mit Medizinern und Naturwissenschaftlern zu einem grundlegenden Wandel in Einordnung, Fragen und Verständnis der Euthanasie.
1836 verkündete z. B. Christoph Wilhelm Hufeland noch, dass es primäre Aufgabe eines Arztes sei, das Leben auch bei unheilbaren Krankheiten zu erhalten. Glaube sich der Arzt einmal berechtigt, über die Notwendigkeit eines Lebens zu entscheiden, reichten unwesentliche Beeinflussungen aus, um den Unwert eines Menschenlebens auch auf andere Fälle anzuwenden.
1859 ging Charles Darwin in seinem Werk Über die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampf um's Dasein bereits von der These aus, dass sich das plan- und richtungslose Variieren der Natur nur durch eine „natürliche“ Auslese in bestimmte Bahnen lenken lasse. Der Kampf ums Dasein (Begriff von Thomas Robert Malthus) sei wegen der hohen Zahlen von Nachkommen in der Natur unvermeidlich. Nur diejenigen Varianten von Individuen, welche den Anforderungen des Kampfes ums Dasein am besten gewachsen seien, könnten sich behaupten und sich auch besser und stärker fortpflanzen als die weniger gut angepassten. Darwin selbst hat allerdings nie zu einer gezielten Auslese durch z. B. eine „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ aufgerufen. Seine Ausführungen wurden jedoch als Grundlage für solche Argumentationen benutzt und missbraucht.
Ernst Haeckel (1834–1919) wandte Darwins Theorie auch auf den sozio-kulturellen Bereich an und formulierte eine „Einheitstheorie“ des Lebens, die er Monismus nannte. Er war der Auffassung, dass eine „künstliche“ Züchtung durchaus positive Folgen haben könne, und verwies in diesem Zusammenhang auf die Tötung behinderter Kinder im antiken Sparta und bei Indianern Nordamerikas. In seinem Werk Die Lebenswunder trat er explizit für eine „Euthanasie“ im Sinne einer gezielten Auslese bei Kindern ein.
Die Anhänger Haeckels gründeten 1906 den Monistenbund, der sich für eine Legalisierung der Tötung auf Verlangen einsetzte. So veröffentlichte auch Roland Gerkan 1913Roland Gerkan: Euthanasie. In: Das monistische Jahrhundert. Band 2, 1913, S. 169–174. einen Gesetzesentwurf, der ein „Recht auf Sterbehilfe (Euthanasie)“ vorsah, wenn auf Wunsch des Patienten ein Gerichtsarzt und zwei Spezialisten „die überwiegende Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Ausgangs“ bezeugen könnten.Michael Stolberg (2011), S. 161 f. (zitiert).
Mit Alexander Tille (1866–1912) trat einer der radikalsten Sozialdarwinisten in Erscheinung. Seiner Ansicht nach sollte eine Fortpflanzungsbegrenzung bei „Schwachen“ eingeführt werden und die „natürliche“ Auslese wiederhergestellt werden. Weiter trat er für „Sozial-Euthanasie“ durch ein Hinabsinkenlassen von Schwachen auf die soziale unterste Stufe ein, da dort die Sterblichkeitsrate besonders hoch sei. 1895 veröffentlichte er die Studie Von Darwin bis Nietzsche, in der er erstmals den Dualismus, die Gegenüberstellung eines „werthaften“ und eines „wertlosen“ Lebens, vertrat.
Für das von Tille propagierte Handeln prägte Alfred Ploetz ab 1895 den Ausdruck „Rassenhygiene“ (Synonym für Eugenik, einem Begriff von Francis Galton – national eugenics 1883). Für Ploetz hatte das „Rassewohl“ im sozialdarwinistischen Sinn eindeutigen Vorrang vor dem Einzelwohl.
Auf Mitleid beruht auch der Begriff „Euthanasia“ bei dem Schriftsteller Samuel D. Williams junior, der es 1870Samuel D. Williams: Euthanasia. In: Essays by members of the Birmingham Speculative Club. 1870, S. 210–237. als ärztliche Pflicht ansah, bei unheilbaren, schmerzhaften Krankheiten dem Patienten, so er dies wünschte, Narkosemittel wie Chloroform zu verabreichen, um dem Betreffenden einen „schnellen und schmerzlosen Tod“ zu ermöglichen. Auch weitere derartige Forderungen folgten und es wurde auch über „Mitleidstötungen“ um 1900 in den Medien berichtet.Michael Stolberg (2011), S. 159–161.
Alfred Erich Hoche und Karl Binding Der Freiburger Psychiater Alfred Hoche (1865–1943) und der Strafrechtler Karl Binding (1841–1920) veröffentlichten 1920 die gemeinsame Schrift Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Diese begründete die sogenannte Euthanasie und brachte diesen Begriff (wörtlich „schöner Tod“, damals im Sinn von „schmerzlosem Töten“) mit der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ in Verbindung.
Ausgangspunkt war Bindings Frage, ob Menschen nicht nur sich selbst, sondern unter Umständen auch andere Menschen töten dürften und falls ja, unter welchen Bedingungen. Er schloss damit an Adolf Jost an, der schon 1895 in seiner damals kaum beachteten Schrift Das Recht auf den Tod unheilbar Kranken und Geisteskranken einen „Rechtsanspruch“ auf den Tod zugebilligt hatte, ohne damit ihre Fremdtötung ausdrücklich zu bejahen. Für Jost hat der individuelle Anspruch hinter die Interessen der Gesellschaft zurückzutreten. Utilitaristische Interessen werden zum absoluten Maßstab. Zentrale Bedeutung für Josts Argumentation hat der Begriff Wert des Lebens. Dieser Wert setze sich aus zwei Faktoren zusammen: dem Wert des Lebens für den betreffenden Menschen selbst, also die Summe von Freude und Schmerz, die er zu erleben hat, und der Summe von Nutzen oder Schaden, die ein Individuum für seine Mitmenschen bringt. Aus der Perspektive der Gesellschaft gesehen, füge der unheilbar Kranke ihr materiellen Schaden zu. Zusammen mit dem „Mitleid“, das man mit dem Kranken haben müsse, sei sein Tod zu fordern. Dieses Mitleid sollte jedoch nicht nur zur Begründung der Tötung auf Verlangen dienen, sondern sollte auch die Tötung „Geisteskranker“ (ohne Einwilligung) legitimieren.
Binding schlug Kommissionen aus zwei Ärzten und einem Juristen vor, die verschiedenartig und verschieden schwer Behinderte als „geistig Tote“, „Ballastexistenzen“ oder „Defektmenschen“ einstufen sollten. Für die ersten beiden Kategorien bejahte er den Verlust des Lebensrechtes.
Auch Hoche vertrat, dass „unheilbarer Blödsinn“ ein Tötungsrecht begründe. Im Anschluss an Ignaz Kaup, der 1914 die gesellschaftlichen Kosten „ererbter Minderwertigkeit“ zu berechnen versucht hatte, versuchte er, eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen, und rechtfertigte zwar nicht die Tötung von eventuell heilbaren Kranken, aber die künftige gesetzliche Tötung von unheilbar geistig Behinderten mit den staatlichen Kosten ihrer Versorgung: