miniatur|Hans Luther (etwa 1925), Fotografie von Alexander Binder Hans Luther () (* 10. März 1879 in Berlin; † 11. Mai 1962 in Düsseldorf) war ein deutscher Politiker, Verwaltungsjurist und Finanzfachmann. In der Weimarer Republik amtierte er vom 20. Januar 1925 bis zum 18. Mai 1926 als Kanzler des Deutschen Reichs. Er war in dieser Zeit parteilos, stand aber der Deutschen Volkspartei (DVP) nahe, der er 1927 auch beitrat.

Zuvor war er Oberbürgermeister der Stadt Essen (1918–1922), Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft (1922–1923) sowie Finanzen (1923–1925). Nach seiner Kanzlerschaft war Luther von 1930 bis 1933 Reichsbankpräsident und von 1933 bis 1937 Botschafter des Deutschen Reichs in den Vereinigten Staaten.

Herkunft Hans Luther stammte aus einer mittelständischen Unternehmerfamilie.Peter Krüger: Luther, Hans, Politiker. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml (Hrsg.): Biographisches Lexikon zur Weimarer Republik. C. H. Beck, München 1988, S. 214. Er war ein Nachfahre von Jacob Luther, einem Bruder Martin Luthers, und war der älteste Sohn des Kaufmanns Otto Luther (1848–1912), der Ältester der Berliner Kaufmannschaft und dort auch Handelsrichter war, und seiner Frau Wilhelmine geb. Hübner (1850–1935). Sein jüngerer Bruder Friedrich Luther (* 1888) war Psychologe.

Leben Studium Hans Luther besuchte das humanistische Leibniz-Gymnasium in Berlin, an dem er 1897 das Abitur ablegte,Die deutschen Kanzler. Von Bismarck bis Schmidt. athenäum 1985, S. 296, ISBN 3-7610-8382-3 Er studierte Jura in Kiel und Genf sowie an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Seine akademischen Lehrer waren Otto von Gierke, Franz von Liszt, Heinrich Brunner, Gustav Schmoller und besonders Hugo Preuß. In Berlin wurde er 1904 mit einer Arbeit über Thronstreitigkeiten und Bundesrat zum Dr. iur. promoviert.Eintrag in der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität, abgerufen am 31. Mai 2023. Er war Mitglied in den Akademischen Turnbünden ATV Ditmarsia Kiel und ATV Kurmark Berlin.Altherrenbund des ATB (Hrsg.): 100 Jahre Akademischer Turnbund 1883–1983. Melsungen 1983, S. 194–196.

Familie mini|Das Grab von Hans Luther und seiner zweiten Ehefrau Gertrud, geborene Mautz, auf dem Stoffeler Friedhof in Düsseldorf Hans Luther heiratete 1907 seine erste Ehefrau Gertrud geb. Wolff (1880–1924), mit der er drei Töchter hatte. In zweiter Ehe heiratete er 1953 die ebenfalls verwitwete Gertrud Sioli geb. Mautz.

Kommunalpolitik

Nach dem Referendariat und dem 1906 bestandenen Assessorexamen schlug Luther zunächst eine Laufbahn in der preußischen Kommunalverwaltung ein. Nach kurzer Zeit als Assessor beim Magistrat der Stadt Charlottenburg wurde er 1907 Stadtrat in Magdeburg. In dieser Funktion verantwortete er eine Ausdehnung der städtischen Klein- und Schrebergärten auf das Zehnfache sowie den „Wasserprozess“ gegen die Kali-Industrie wegen der von ihr verursachten Verunreinigung des Trinkwassers. 1913 war er Geschäftsführer des preußischen, bald darauf des Deutschen Städtetages.

Von 1918 bis 1922 war er Oberbürgermeister von Essen. Während seiner Amtszeit in Essen gründete Luther im Jahr 1919 zusammen mit dem Bauingenieur und Technischen Redakteur Heinrich Reisner, sowie dem Chemiker Franz Fischer und dem Bankier Wilhelm von Waldthausen die noch heute bestehende „Gesellschaft für Wissenschaft und Leben im rheinisch-westfälischen Industriegebiet“ als neue „Dachgesellschaft für die wissenschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Bestrebungen“, von der Jahre später die Initiative für die Gründung des Hauses der Technik in Essen ausging. 1920 gehörte er auch dem Provinziallandtag der Rheinprovinz an.

Reichsminister Von Dezember 1922 bis Oktober 1923 war er als Parteiloser, der der nationalliberalen Deutschen Volkspartei (DVP) nahestand, Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in den Kabinetten Cuno und Stresemann I. Anschließend war er in den Kabinetten Stresemann II (6. Oktober bis 30. November 1923), Marx I (bis 26. Mai 1924) und Marx II (bis 15. Januar 1925) Reichsfinanzminister. In dieser Funktion trug er zur Währungskonsolidierung nach der Zeit der Hyperinflation bei. Dies gelang auch dadurch, dass er die Einsetzung Hjalmar Schachts als Reichswährungskommissar erwirkte, der später als Nachfolger von Rudolf Havenstein Reichsbankpräsident wurde.

Reichskanzler mini|Reichskabinett Luther I 1925

Ab Januar 1925 führte Luther als Reichskanzler eine bürgerliche Koalitionsregierung (Kabinett Luther I) an, der neben Zentrum, BVP und DVP erstmals die rechtsnationale DNVP angehörte. Diese lehnte die Weimarer Republik zwar grundsätzlich ab, hatte sich aber Mitte der 1920er-Jahre vorübergehend etwas gemäßigt und war zur Zusammenarbeit mit den staatstragenden bürgerlichen Parteien bereit. Luthers Regierung war eine Mischung aus einem Parteien- und einem Beamtenkabinett: Jede der vier Koalitionsfraktionen nominierte einen Minister, die übrigen waren hohe Beamte (die aber zumeist einer der Regierungsparteien angehörten oder nahestanden). Zudem blieb auf Bitten Luthers der Reichswehrminister Otto Geßler im Amt, ein DDP-Mitglied, obwohl seine Partei nicht Teil der Koalition war. Außenminister blieb Gustav Stresemann (DVP). Zum Staatssekretär in der Reichskanzlei ernannte Luther Franz Kempner. Die stärkste im Reichstag vertretene Partei, die SPD, war dagegen in der Opposition. Als Reichskanzler versuchte Luther, die Rechte des Parlaments zugunsten der Regierung einzuschränken.

Kurz nach Beginn seiner Kanzlerschaft starb im Februar 1925 der erste Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD). Da es keinen Vizepräsidenten gab, übernahm Luther kurzzeitig die Funktion des interimistischen Staatsoberhaupts, bevor er diese nach zwei Wochen an den Präsidenten des Reichsgerichts Walter Simons übergab. Angesichts der negativen Haltung des westlichen Auslands gegen Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, den Kandidaten des rechten „Reichsblocks“ (einschließlich der DVP), versuchte Luther den parteilosen Simons von einer Kompromisskandidatur im zweiten Wahlgang zu überzeugen, zu dessen Gunsten sich sowohl Hindenburg als auch Wilhelm Marx vom demokratischen „Volksblock“ zurückziehen sollten. Simons lehnte dies jedoch ab, Hindenburg gewann die Wahl.

Die Koalition zerbrach nach der Unterzeichnung des Locarno-Pakts mit Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien im Oktober 1925 durch den Austritt der DNVP. Geschäftsführend übernahm Luther als Kanzler in dieser Zeit zusätzlich das vakante Amt des Finanzministers, ab November 1925 auch das des Justizministers. Vom 20. Januar 1926 bis zum 18. Mai 1926 war das Kabinett Luther II im Amt, eine bürgerliche Minderheitsregierung aus Zentrum, DVP, DDP und BVP.

Im achten Jahr der Weimarer Republik wurde das Fehlen einer nationalen Einheitlichkeit immer deutlicher. Reichspräsident von Hindenburg hatte daher das Ziel, wenigstens ein Minimum an Identifikation mit dem aus der Monarchie entstandenen Staatsgebilde zu schaffen. Zu diesem Zweck wandte er sich der Nationalflagge zu. Artikel 3 Weimarer Reichsverfassung lautete: (Siehe Gösch).

Somit gab es unterschiedliche Flaggen für die amtlichen Reichsvertretungen im Ausland und die deutschen Handelsschiffe. Um diese Dualität zu beenden, bat Hindenburg Luther eine entsprechende Flaggenverordnung zu erlassen, wonach die schwarz-rot-goldene Gösch zur See eingeführt werden sollte. Luther folgte diesem Wunsch und löste dadurch starke Proteste sowohl unter Politikern wie auch bei der übrigen Bevölkerung aus. Der Reichspräsident versuchte in diesen Konflikt beschwichtigend einzugreifen. Er verfasste am 9. Mai 1926 einen offenen Brief an Luther. Darin betonte er, Absicht der Änderung sei nur gewesen, im Ausland den bestehenden Flaggenstreit zu beenden. Nichts habe ihm ferner gelegen, als die durch die Verfassung bestimmten Nationalfarben zu beseitigen. Dieses Schreiben verschlimmerte Luthers Situation jedoch mehr, als es half. Nun wurde ihm noch zusätzlich der Vorwurf gemacht, er habe das Dokument verfassen lassen, um die politische Verantwortung zu verschieben. So bedrängt, taktierte der Kanzler unglücklich. Zunächst ließ er durchblicken, die Verordnung bleibe zwar existent, werde jedoch keine Anwendung finden. Als jedoch die DNVP insistierte, äußerte er sich genau gegenteilig. Da er nun alle politischen Lager brüskiert hatte, kam es im Parlament zu einem Misstrauensvotum, wodurch der Reichskanzler am 12. Mai 1926 stürzte.Franz von Papen: Vom Scheitern einer Demokratie. Hase & Koehler, Mainz 1968, S. 18 ff. Es folgte das Kabinett Marx III.

Rückzug aus der aktiven Politik Luther, der dieses Ereignis selbst bisweilen als „Fenstersturz“ bezeichnete, zog sich daraufhin aus der aktiven Politik zurück. Kurze Zeit später wurde er in den Verwaltungsrat der Reichsbahn-Gesellschaft berufen. Er selbst schätzte die Übertragung einer solch wichtigen Position als eine der Freundlichkeiten des Kabinetts Marx ein, mit denen es ihn beim Start in eine neue Karriere unterstützen wollte. Dementsprechend ist von seiner Tätigkeit auch nur erwähnenswert, dass er sich um die Abschaffung der dritten und vierten Klasse in Personenwagen bemühte. Allerdings war sein Engagement hier nur ansatzweise erfolgreich. Zwar wurde die vierte Klasse zum 7. Oktober 1928 abgeschafft, die dritte Klasse jedoch beibehalten.www.epoche2.de: Der Wegfall der 4. Wagenklasse zum Fahrplanwechsel am 7. Oktober 1928, abgerufen am 26. März 2015 Die Einführung des noch heute gültigen Zwei-Klassen-Systems erfolgte europaweit erst nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1956. Etwa zwei Jahre nach seinem Antritt musste er die Position wieder verlassen, da Preußen seinen Platz beanspruchte. Luther legte sein Amt jedoch erst nieder, nachdem er einen Prozess vor dem Staatsgerichtshof verloren hatte.Hans Luther: Vor dem Abgrund 1930–1933. Reichsbankpräsident in Krisenzeiten. Propyläen, Berlin 1964, S. 31 f.

Als „stilles“ Mitglied, das heißt ohne in parteipolitischen Ämtern hervorzutreten, trat er 1927 der DVP bei.Hans Luther in der Online-Version der Edition Akten der Reichskanzlei (Weimarer Republik).

In der Folgezeit übernahm er eine Reihe von Aufgaben in Aufsichtsräten und sonstigen Bereichen der Finanz- und industriellen Wirtschaft. Vor allem aber widmete er sich dem Bund zur Erneuerung des Reiches. Im Januar 1928 konstituiert, war Luther hier sowohl Gründungsmitglied als auch der erste Vorsitzende in der Geschichte des Bundes. In der Öffentlichkeit wurde diese Reichsreformvereinigung später häufig als „Lutherbund“ bezeichnet. Zentrales Ziel war es, die vorhandene Spaltung des Staatswesens zwischen dem Reich und Preußen zu überwinden. Es wurde unterstellt, Preußen verfolge in dem bestehenden nationalen Konstrukt eine hegemonialstaatliche Orientierung zum Schaden der gesamten Nation. Vorgeschlagen wurde eine umfassende Aufteilung und Entmachtung: Preußen sollte zwar um seiner historischen Bedeutung willen seinen Staatsbegriff und sein Staatseigentum behalten dürfen, aber in mehrere unabhängige Gebiete zerlegt werden, die den Titel Reichslandprovinzen erhalten sollten. Diese Gebilde hätten die realen staats- und verwaltungstechnischen Befugnisse ausgeübt.Vor dem Abgrund 1930–1933. Reichsbankpräsident in Krisenzeiten. Berlin 1964, S. 40 f.

Eine feste neue Arbeit, wie er es selbst bezeichnete, fand er erst, als er 1929 in die Gemeinschaftsdirektion der 1924 entstandenen Gemeinschaftsgruppe deutscher Hypotheken-Banken berufen wurde. Diese Position gab ihm die Möglichkeit, tiefen Einblick sowohl in die Struktur der Mitglieder als auch andere deutsche Institute zu nehmen.

Reichsbankpräsident miniatur|hochkant|Otto Geßler (links) und Hans Luther (rechts) (1925)