Das Abitur in Sachsen wird in der Regel mit der erfolgreichen Abiturprüfung am Ende der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium oder einem Beruflichen Gymnasium erworben.

Eintritt in die gymnasiale Oberstufe Voraussetzungen am Gymnasium Die gymnasiale Oberstufe (auch Sekundarstufe II genannt) umfasst in Sachsen drei Jahre, die Einführungsphase in der 10. Klasse und die Qualifikationsphase in den Jahrgangsstufen 11 und 12. Der Eintritt in diese Stufe ist nur möglich, wenn die Klassenstufe 10 des Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen wurde. Schüler mit einem Realschulabschluss, die von einer Oberschule an das Gymnasium wechseln, müssen die Klassenstufe 10 am Gymnasium zusätzlich absolvieren. Die künftigen Schüler der Sekundarstufe II sollen somit auf die Veränderungen gegenüber dem bisherigen Unterrichts- und Bewertungssystem vorbereitet werden.

Voraussetzungen am Beruflichen Gymnasium Ein berufliches Gymnasium ist ein Gymnasium der Aufbauform, es umfasst die gymnasiale Oberstufe mit der Klasse 11 und den Jahrgangsstufen 12 und 13. In die Klasse 11 des Beruflichen Gymnasiums können aufgenommen werden: Schüler, die die Klasse 10 einer Oberschule oder einer vergleichbaren allgemeinbildenden Schule besucht haben und dort den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss mit mindestens dreimal der Note 2 in den Fächern Deutsch, Mathematik, der fortzuführenden Fremdsprache, Physik, Chemie und Biologie erreicht haben. Die übrigen genannten Fächer sollen mindestens die Note 3 aufweisen. Die Durchschnittsnote aller Fächer darf in der Regel nicht schlechter als 2,5 sein; Schüler von allgemeinbildenden Gymnasien mit dem Versetzungszeugnis von Klasse 10 nach Klasse 11 des Gymnasiums oder dem Nachweis des Realschulabschlusses; Schüler mit einem Realschul- oder gleichwertigen Abschluss, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wenn ihr Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis für den Realschulabschluss mindestens 3,0 beträgt, wobei in den Fächern Deutsch, Mathematik und fortzuführende Fremdsprache keine Note schlechter als 3,0 sein darf und sie im Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens die Durchschnittsnote 2,5 erreicht haben.

Schüler, die die Notenanforderungen nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können auch dann in Berufliche Gymnasien aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem fachlich orientierten Eignungsgespräch festgestellt wird. In diesem regelmäßig 20-minütigen Gespräch soll der Schüler grundlegendes Verständnis in den für die gewählte Richtung des Beruflichen Gymnasiums maßgeblichen Fachinhalten nachweisen.

Die Schüler dürfen bei Schuljahresbeginn der Klasse 11 das 18. Lebensjahr, bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben. Bei Vorliegen besonderer vom Schüler nicht zu vertretender Umstände, insbesondere längerer Krankheit, kann der Schulleiter Ausnahmen zulassen.

Unterschiede der Ober- zur Mittelstufe Im Vergleich zu den Klassen 5 bis 10 gibt es einige grundlegende Unterschiede: Anstelle von Klassen gibt es nun Kursgruppen (meist kurz als „Kurse“ bezeichnet), die von Fach zu Fach unterschiedlich zusammengesetzt sein können. Der Unterricht wird zudem in Leistungs- und Grundkursen erteilt. Hierbei erwerben die Schüler in den Grundkursen grundlegende inhaltliche und methodische Kenntnisse und Fähigkeiten; die Leistungskurse tragen intensiverem Fragen und Verstehen Rechnung. Die Aufgaben des Klassenleiters der Klassenstufen 11 bis 12 übernimmt der Tutor, der meist einer der Leistungskurslehrer ist. Er berät die Schüler in Absprache mit den zuständigen Fachlehrern in allen Angelegenheiten des jeweiligen Schulfaches und bei der Wahl der Abiturprüfungsfächer. Die Jahrgangsstufen 11 und 12 gliedern sich in vier Kurshalbjahre: 11/I, 11/II, 12/I und 12/II. Dies hat vor allem eine besondere Bedeutung bei der Berechnung der Gesamtqualifikation. Der bisher verwandten 6-Noten-Skala werden Punkte zugeordnet. Da hierbei auch die Noten-Tendenzen Berücksichtigung finden, ist eine differenziertere Bewertung möglich.

Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Fächern im Pflichtbereich (Leistungskurse und Grundkurse) und im Wahlbereich (Ganztagsangebote und Arbeitsgemeinschaften). Das Angebot an Leistungs- und Grundkursen ist so angelegt, dass die Schüler an den verbindlichen Kursen teilnehmen und somit die Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erfüllen können.

Pflichtbereich Die Fächer des Pflichtbereichs sind in drei Aufgabenfelder unterteilt: Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Deutsch Fremdsprachen (spätestens ab Klasse 8 als Pflichtfach begonnen) Kunsterziehung Musik Englisch Latein/Französisch (Fremdsprache ab Klasse 6/7) Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft (oftmals kurz als GRW bezeichnet) Geografie Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Mathematik Biologie Chemie Physik

Die Fächer Sport und Religion bzw. Ethik sind als Pflichtfächer keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

Wahlbereich Im Wahlbereich können die Fächer Astronomie, Informatik, Philosophie, Fremdsprachen, die in der Sekundarstufe I als Arbeitsgemeinschaft geführt wurden sowie genehmigte fachübergreifende Grundkurse angeboten werden, wenn es die Möglichkeiten der betreffenden Schule zulassen.

Von dem Wahlbereich können in den Kursjahren 11 und 12 insgesamt maximal 5 auf die Wochenstunden angerechnet werden. Hiervon können nur die Grundkurse angerechnet werden, die Arbeitsgemeinschaften bleiben unberücksichtigt.

Es können auch zusätzliche Lernangebote in Form von Arbeitsgemeinschaften eingerichtet werden, wie z. B. Chor, Orchester, Darstellendes Spiel, Fremdsprache (in Jahrgangsstufe 11 beginnend), Sport, „Cambridge-Kurs“ (soll auf den Erwerb eines weltweit anerkannten Englisch-Sprachzertifikat hinführen)

Übersicht über die Wochenstundenanzahl Bitte auch die Hinweise unter der Tabelle beachten!

Bereich Aufgabenfeld Fächer Wochenstunden (Grundkurs) Wochenstunden (Leistungskurs) Pflicht sprachlich-künstlerisch-literarisch Deutsch 4 bzw. 34 5 Sorbisch 4 5 EnglischFranzösischLateinPolnischRussischSpanischTschechischSonstige 3 bzw. 2 5 MusikKunsterziehung 2 52 gesellschaftswissenschaftlich GeschichteGemeinschaftskunde/Re./Wi.Geografie 2 5—41 mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Mathematik 4 5 BiologieChemiePhysik 2 5 bzw. 42   Religion bzw. EthikSport 2 5352 WahlGrundkurs AstronomieInformatik 2 — Philosophie 2 Fachübergreifender Grundkurs 2 weitere fortgeführte Fremdsprache 2 Arbeitsgemeinschaft ChorOrchesterDarstellendes SpielSport 2 —

Bei Belegung zweier fortgeführter Fremdsprachen als Grundkurse wird die früher begonnene Fremdsprache (meistens Englisch) mit zwei, die später begonnene Fremdsprache mit drei Wochenstunden belegt. Bei Belegung des Leistungskursfaches fortgeführte Fremdsprache entfällt die Belegpflicht der mit zwei Wochenstunden veranschlagten Fremdsprache. Wird Kunst als Leistungskursfach belegt, so entfällt die Belegungspflicht des Grundkurses Kunst bzw. Musik. Das Abiturzeugnis enthält einen Vermerk darüber, dass das Zeugnis das Latinum bzw. Graecum bzw. Hebraicum einschließt, wenn der Schüler den Unterricht in einem der Fächer im erforderlichen Umfang als 1., 2. oder 3. Fremdsprache erfolgreich besucht hat. Das Latinum, Graecum bzw. Hebraicum kann auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft erworben werden. Die Voraussetzungen dafür sind mindestens drei Jahre Unterrichtszeit mit mindestens drei Wochenstunden sowie das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Ferner enthält das Abiturzeugnis einen Vermerk über die Noten in den abgewählten Pflichtfächern in Klasse 10. Weiterhin kann die Vorbereitung auf den Erwerb international anerkannter Sprachdiplome im Rahmen eines Wahlgrundkurses oder einer Arbeitsgemeinschaft erfolgen. In den Kursjahren 11 und 12 müssen jeweils 35 Wochenstunden eingebracht werden.

1 nur am Sächsischen Landesgymnasium St. Afra zu Meißen 2 nur an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung in der jeweiligen Vertiefungsrichtung 3 nur an Gymnasien in kirchlicher Trägerschaft

4 nur am Sorbischen Gymnasium Bautzen

Kurswahl

Leistungskurse Jeder Schüler wählt aus dem Angebot seiner Schule zwei Fächer aus dem Pflichtbereich zu seinen Leistungskursen. Dabei sind die folgenden Kombinationen möglich:

Deutsch – fortgeführte Fremdsprache Deutsch – Chemie oder Physik oder Biologie Deutsch – Geschichte oder Kunst

Mathematik – fortgeführte Fremdsprache Mathematik – Chemie oder Physik oder Biologie Mathematik – Geschichte oder Kunst

Die Leistungskurse Chemie bzw. Kunst müssen durch die Sächsische Bildungsagentur genehmigt werden. Um das Leistungskursfach Kunst belegen zu dürfen, muss der Schüler nach SOGYA einen Eignungsnachweis erbringen.

(anstelle von Deutsch kann am Sorbischen Gymnasium in Bautzen auch Sorbisch gewählt werden)

„Fortgeführte Fremdsprache“ bedeutet 1., 2. oder 3. Fremdsprache (ab Klassenstufe 8). Schüler von Gymnasien mit einer vertieften Ausbildung müssen zusätzlich zu oben genannten Leistungskursfachkombinationen einen dritten Leistungskurs belegen. Die Einrichtung von Leistungskursen im Fach Musik ist nur am Dr.-Wilhelm-André-Gymnasium Chemnitz bei Genehmigung durch die Sächsische Bildungsagentur möglich (gemäß SOGYA), darüber hinaus an Schulen mit vertiefter musischer Ausbildung (gemäß SOGYA). Das Leistungskursfach Biologie wird an Schulen mit vertiefter mathematisch-naturwissenschaftlicher Ausbildung (gemäß SOGYA) eingerichtet. Das Leistungskursfach Sport wird an Schulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung (gemäß SOGYA) eingerichtet. Das Leistungskursfach Evangelische Religion bzw. das -fach Katholische Religion wird an Schulen in kirchlicher Trägerschaft eingerichtet.

Für das Landesgymnasium St. Afra zu Meißen ( SOGYA), für Gymnasien in Trägerschaft einer evangelischen Landeskirche oder eines katholischen Bistums, die als Ersatzschule staatlich anerkannt sind oder gleichgestellt, und das Sorbische Gymnasium Bautzen ( SOGYA) gelten besondere Regelungen. Des Weiteren gibt es Ausnahmen für die sächsischen Sportgymnasien.

Grundkurse

Sachsens Kultusministerium hat eine Sonderrolle in Deutschland beschlossen, indem auch die Grundkurse in Naturwissenschaften und Fremdsprachen nur zweistündig sind, sodass eine große Zahl zustande kommt. So ist es möglich, alle drei klassischen Naturwissenschaften zu belegen. In den Gesellschaftswissenschaften sind mehrere Fächer Pflicht, die KMK schreibt nur Geschichte vor. Begründet wird diese Entscheidung mit der Nachfrage der Hochschulen und Industrie nach allseitig ausgebildeten Naturwissenschaftlern. Der Abiturdurchschnitt und die Chancen sächsischer Schüler auf ein Studium in zulassungsbeschränkten Fächern könnten sich dadurch potenziell verschlechtern. Eine Benachteiligung gegenüber anderen Bundesländern wird in Kauf genommen. Durch kleinere Umstrukturierungen bemüht sich Sachsen ähnlich wie andere Bundesländer, das Abitur deutschlandweit einheitlicher zu gestalten ohne dabei an Qualität zu verlieren.

Sofern nicht schon als Leistungskurs belegt, sind folgende Fächer verpflichtend in allen Kurshalbjahren (als von 11/I bis 12/II) zu belegen: Deutsch Mathematik eine fortgeführte Fremdsprache oder die in Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache – mit drei Wochenstunden eine weitere fortgeführte Fremdsprache – mit zwei Wochenstunden Physik Chemie Biologie Geschichte Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft (G/R/W) Geographie Kunsterziehung oder Musik Ethik oder Religion Sport