mini|Der seit 2018 amtierende Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (bis 2016 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen) ist ein gesetzlich verankertes öffentliches Amt zur politischen Geltendmachung der Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber der deutschen Bundesregierung. Der oder die Beauftragte soll ressortübergreifend das zentrale Anliegen von Gleichberechtigung gem. Abs. 3 Satz 2 GG auf Bundesebene gewährleisten.

Aufgabe und Befugnisse Das Ehrenamt wurde 1980 im Hinblick auf das Internationale Jahr der Behinderten von dem damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt geschaffen und ist seit dem Jahr 2002 gesetzlich geregelt.Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April 2002, 1468, 1471.BT-Drs. 14/7420 S. 20. Organisatorisch gehört das Amt seit seiner Errichtung zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Der Beauftragte wird von der Bundesregierung für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt ( Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes).

Er wirkt darauf hin, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Außerdem setzt sich die beauftragte Person dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von Frauen mit Behinderungen und Männern mit Behinderungen berücksichtigt und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden ( Abs. 1 BGG). Die Bundesministerien beteiligen die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Integration von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren ( Abs. 2 BGG). Alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Bereich des Bundes sind verpflichtet, die beauftragte Person bei der Erfüllung der Aufgabe zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren ( Abs. 3 BGG).BT-Drs. 14/7420, S. 30 f.

Die Zusammenarbeit der Bundesministerien mit dem Beauftragten ist ergänzend in § 21 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien geregelt.Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. Abgerufen am 6. März 2026.

Der Beauftragte steht auch als Ansprechpartner für Betroffene zur Verfügung und betreibt Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung des Integrationsgedankens.Steffi Menzenbach, Jan Kersten, Arne Thomas: Bundesbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Infobrief vom 7. Oktober 2008, S. 20.

Organisation Der beauftragten Person steht ein mit hauptamtlichen Mitarbeitern besetzter Arbeitsstab zur Seite, der sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt ( Abs. 2 BGG). Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde 1990 der Vorsitzende vom Blinden- und Sehschwachenverband der DDR, Gerhard Polzin, in diesen Arbeitsstab aufgenommen.bundesstiftung-aufarbeitung.de, abgerufen am 6. Februar 2022

Der Amtssitz des Beauftragten befindet sich im Kleisthaus in der Bundeshauptstadt Berlin.

Amtsinhaber Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Nr. Name (Lebensdaten) Amtszeit Partei 1 Hermann Buschfort (1928–2003) 1981–1982 SPD 2 Otto Regenspurger (1939–2003) 1982 In: bundestag.de–1998 CSU 3 Karl Hermann Haack (* 1940) 1998–2005 SPD 4 Karin Evers-Meyer (* 1949) 2005–2009 SPD 5 Hubert Hüppe (* 1956) 2010–2013 CDU 6 Verena Bentele (* 1982) 2014–2018 SPD 7 Jürgen Dusel (* 1965) seit 9. Mai 2018 SPD

Die blinde Verena Bentele war die erste Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, die selbst eine Behinderung hat.Angelika Finkenwirth: Verena Bentele. Blind – na und?! zeit.de, 7. April 2017 Der aktuelle Amtsinhaber Jürgen Dusel ist von Geburt an stark sehbehindert.

Weblinks Website des Behindertenbeauftragten

Einzelnachweise

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