Der Begriff Verfassungsschutz bezeichnet im weiten Sinne alle Maßnahmen zur Festigung und Verteidigung der Verfassung gegen Aufstände und Revolutionen sowie andere verfassungsfeindliche Angriffe und verfassungsgefährdende Störungen. Er besteht aus repressiven Abwehrmaßnahmen gegen unmittelbar drohende oder bereits begonnene verfassungsfeindliche Tätigkeiten, andererseits aus präventiven Maßnahmen gegen künftige verfassungsfeindliche Angriffe. Unter Verfassungsschutz im engeren Sinne versteht man Maßnahmen zur Erforschung verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Verfassungsschutz ist ein Element der wehrhaften Demokratie. Sammel- und Überbegriff ist der Staatsschutz. In Deutschland existieren dazu als Inlandsnachrichtendienste das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und die Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV).

In Österreich wird der Begriff im administrativen Sinne verwendet, in der Schweiz ist Staatsschutz synonym.

Deutschland

Rechtsgrundlagen Verfassungsschutz ist in Deutschland der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes gemäß Nr. 10 b) Grundgesetz. Nach der jüngsten Rechtsprechung im NPD-Urteil 2017 des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sind dies die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit.Urteil des BVerfG vom 17. Januar 2017 zum NPD-Verbotsverfahren, BVerfGE 144, 20–367 (Leitsatz 3). Eine weitergehende Legaldefinition enthält Absatz 2 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG), welche auf dem Verbotsurteil der Sozialistischen Reichspartei des BVerfG beruht. Eine entsprechende Aufzählung findet sich bis auf die letzte Ziffer auch in Abs. 2 StGB für das politische Strafrecht.

Verfassungsschutzbehörden Verfassungsschutzbehörden im engeren Sinne sind: Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) mit nachgeordneten Dienststellen (zusammen Militärischer Abschirmdienst, MAD) als Verfassungsschutzbehörde für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) (nachrichtendienstlicher Verfassungsschutz) der Bundesländer

Verfassungsschutzbehörden im weiteren Sinne sind: andere Bundesbehörden oder Landesbehörden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung schützen (z. B. durch ein Vereinsverbot des Bundesministers des Innern und für Heimat bzw. des jeweiligen Landesinnenministers oder durch ein Parteiverbot des Bundesverfassungsgerichtes). die Bundeszentrale für politische Bildung und die entsprechenden Landeszentralen tragen zum „präventiven Verfassungsschutz“ bei, indem sie durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte fördern, das demokratische Bewusstsein festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit stärken.

Aufgaben Gemäß i. V. m. des BVerfSchG besteht die Aufgabe der Verfassungsbehörden in der Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (insbesondere Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit), den Bestand (Aufhebung der Freiheit von fremder Herrschaft, Beseitigung der staatlichen Einheit, Gebietsabtrennungen) oder die Sicherheit (erhebliche Funktionsbeeinträchtigung) des Bundes oder eines Landes, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten, Bestrebungen, die auswärtige Belange Deutschlands gefährden oder die gegen die Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. Des Weiteren wirken sie beim personellen und materiellen Geheimschutz mit.

Die Verfassungsschutzbehörden leisten die Vorfeldaufklärung. Die politische Ebene entscheidet dann über Folgemaßnahmen wie ein Vereinsverbot nach Vereinsgesetz oder ein Parteiverbot nach Abs. 2 GG i. V. m. Nummer 2 und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Neben der klassischen Verfassungsschutzarbeit beschäftigen sich die Verfassungsschutzbehörden in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, aber streng getrennt mit der Spionageabwehr und der Bekämpfung des inländischen wie internationalen Terrorismus.

Gliederung und Mitarbeiter Von den 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz sind elf als eine Abteilung des jeweiligen Innenministeriums und fünf als ein eigenständiges Landesamt organisiert.Bundesamt für Verfassungsschutz: Die Landesbehörden., abgerufen am 6. Februar 2026 Das Bundesamt für Verfassungsschutz verfügt mit 4.649 Beschäftigten zahlenmäßig über die meisten Mitarbeiter.Bundesministerium des Innern: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF), S. 17, veröffentlicht am 30. Juni 2026, abgerufen am 30. Juni 2026 Auf Landesebene besitzt Nordrhein-Westfalen mit 610 die höchste und Bremen mit 71 die niedrigste Anzahl an Mitarbeitern (Stand: 2025). Gemessen an Mitarbeitern pro 100.000 Einwohner ergibt sich indes ein anderes Bild: Hier kommt Hamburg mit 11,81 Beschäftigten auf das höchste Verhältnis und Nordrhein-Westfalen mit 3,39 auf den niedrigsten Anteil.

+Übersicht Verfassungsschutz in DeutschlandGebietEigenes AmtMitarbeiterBevölkerung (Mio., 2025)Mitarbeiter pro 100.000 EinwohnerMitarbeiter StandBfVJa4.649Bundesministerium des Innern: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF), S. 17, veröffentlicht am 30. Juni 2026, abgerufen am 30. Juni 202683,4675,572025MADJa1.5771,89Baden-WürttembergJa42111,2383,752025BayernJa617Bayerisches Innenministerium: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF; 7,0 MB), S. 19, abgerufen am 20. April 202613,2464,662025BerlinNein284Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF; 5,7 MB), S. 10, veröffentlicht am 2. Juni 2026, abgerufen am 2. Juni 20263,7017,672025BrandenburgNein149Innenministerium Brandenburg: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF), S. 25, veröffentlicht am 5. Juni 2026, abgerufen am 5. Juni 20262,5525,842025BremenNein71Innensenat Bremen: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF), S. 24, veröffentlicht am 29. Juni 2026, abgerufen am 29. Juni 20260,70710,052025HamburgJa220Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg: Verfassungsschutzbericht 2024 (PDF), S. 7, abgerufen am 19. Mai 20261,86911,812024HessenJa386,5Hessisches Innenministerium: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF; 8,2 MB), S. 16, veröffentlicht am 12. August 2026, abgerufen am 14. August 20266,7896,162025Mecklenburg-VorpommernNein128Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF), S. 15, veröffentlicht am 11. Juni 2026, abgerufen am 11. Juni 20261,5748,132025NiedersachsenNein365Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung: Daten und Fakten, abgerufen am 1. Juli 20268,0014,562025Nordrhein-WestfalenNein610Innenministerium NRW: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF), S. 14, abgerufen am 20. April 202617,9863,392025Rheinland-PfalzNein210Innenministerium Rheinland-Pfalz: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF), S. 23, veröffentlicht am 25. Juni 2026, abgerufen am 25. Juni 20264,1235,092026SaarlandNein101Innenministerium Saarland: Öffentlichkeitsarbeit, abgerufen am 8. Juni 20261,00710,032026SachsenJa220Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF; 5,2 MB), S. 8, veröffentlicht am 9. Juni 2026, abgerufen am 9. Juni 20264,0275,462025Sachsen-AnhaltNein123Innenministerium Sachsen-Anhalt: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF; 3,5 MB), S. 11, abgerufen am 2. Juni 20262,1205,802025Schleswig-HolsteinNein140Innenministerium Schleswig-Holstein: Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF; 3,4 MB), S. 202, veröffentlicht am 4. Juni 2026, abgerufen am 4. Juni 20262,9594,732025ThüringenNein105Innenministerium Thüringen: Verfassungsschutzbericht 2024 (PDF; 2,5 MB), abgerufen am 6. Februar 20262,0795,052024 Anmerkung: Die Vergleichbarkeit der Mitarbeiterzahl wird dadurch eingeschränkt, dass teilweise Planstellen angegeben werden, die nicht alle besetzt sind. Auch kann der Anteil der Teilzeitkräfte unterschiedlich sein. Die Tabelle kann insoweit nur eine Annäherung an die tatsächlichen Verhältnisse darstellen. Die Bevölkerungszahl wird mit Stand zum 31. Dezember 2025 angegeben.

Österreich In Österreich existieren als administrativer Verfassungsschutz: die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sowie die neun Landesämter Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) in den Bundesländern.

Schweiz

Literatur Deutschland Mathias Brodkorb: Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?: Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik. Sechs Fallstudien. Zu Klampen Verlag, Springe 2024. ISBN 978-3987370168. Thomas Grumke, Rudolf van Hüllen: Der Verfassungsschutz. Grundlagen, Gegenwart, Perspektiven. Verlag Barbara Budrich, Opladen 2016, ISBN 978-3-8474-0694-5 Cornelia Kerth, Martin Kutscha (Hrsg.): Was heißt hier eigentlich Verfassungsschutz? Ein Geheimdienst und seine Praxis, Papyrossa, Köln 2020, ISBN 978-3-89438-729-7. Claus Leggewie, Horst Meier: Nach dem Verfassungsschutz. Plädoyer für eine neue Sicherheitsarchitektur der Berliner Republik. Archiv der Jugendkulturen-Verlag, Berlin 2012. Horst Meier: Wozu eigentlich noch Verfassungsschutz? In: Merkur 777 (Februar 2014), S. 97–109. Dietrich Murswiek: Verfassungsschutz und Demokratie. Voraussetzungen und Grenzen für die Einwirkung der Verfassungsschutzbehörden auf die demokratische Willensbildung. Duncker & Humblot, Berlin 2020, ISBN 978-3-428-15922-2. Reinhard Scholzen, 2002: Hüter der Verfassung oder Schlapphüte? Die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Spannungsfeld zwischen steigenden Aufgaben und sinkenden Ressourcen. In: Die Polizei. 3, S. 70–75. Florian Weber, 2005: Verfassungsschutz als Demokratiefürsorge? Zur Theorie eines Verfassungswächters bei Fichte, Sieyès und Constant. In: Der Staat. 44, S. 112–137.

Weblinks

bmi.gv.at: Verfassungsschutzberichte Österreich Deutschlandfunk.de, Interview, 16. September 2018, Horst Meier im Gespräch mit Petra Ensminger: „Der Inlandsgeheimdienst gehört abgeschafft“ gesetze-im-internet.de: Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)

Einzelnachweise

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