Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, abgekürzt OLG Frankfurt, ist das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bundesland Hessen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt ist zugleich Mittelbehörde der Landesverwaltung und für mehr als 1200 Richter, über 3000 Beamte sowie rund 2800 Angestellte zuständig, die in der gesamten hessischen Justiz arbeiten.
Gerichtssitz und -bezirk Das Oberlandesgericht hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Außenstellen sind in Darmstadt und Kassel angesiedelt. Der Gerichtsbezirk umfasst das Bundesland Hessen.
Im Bezirk des Oberlandesgerichtes sind 21.186 Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte zugelassen (Stand: 1. Januar 2023).
Geschichte Bis 1879 Frankfurt am Main hat als Gerichtsstandort eine lange Tradition. Zur Zeit der ersten urkundlichen Erwähnung im Jahr 794 unterhielten die fränkischen Könige hier einen Hof („villa“) im Mittelpunkt eines Fiskalbezirks. Anfang des 9. Jahrhunderts entstand die Königspfalz Frankfurt („palatium“), die zeitweise den Hauptsitz des ostfränkischen Reiches bildete. Die Staufer ließen ab der Mitte des 12. Jahrhunderts den burgartigen Saalhof („des riches sal“) errichten, wo sie entweder selbst zu Gericht saßen oder die Rechtsprechung ihren Vögten („advocati“) überließen. Ab 1189 ist ein Reichsschultheiß („sculterus imperii“) nachgewiesen, dem der Vorsitz des königlichen Gerichtes zukam und der seinen Amtssitz im Saalhof hatte. Von den umliegenden Gerichten wurde das Frankfurter Gericht häufig als Oberhof angerufen. Die älteste urkundlich belegte Entscheidung des Frankfurter Oberhofs stammt aus dem Jahr 1225.
Gegen Ende des Mittelalters ging die Bedeutung des Oberhofs zurück. Die einzelnen Landesherren übertrugen die Rechtsprechung den in ihren Territorien gelegenen Gerichten, so dass die Zuständigkeit der Frankfurter Gerichte sich auf das Gebiet der freien Reichsstadt beschränkte, als Messegerichtsstand aber überregionale Bedeutung behielt.
1509 erfasste der Stadtsyndicus Adam Schönwetter von Heimbach das Frankfurter Stadtrecht erstmals systematisch in der Frankfurter Reformation. Nach ihrer Erweiterung und Neufassung 1578 durch Johann Fichard blieb sie bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 gültig, teilweise als Partikularrecht noch bis 1900. Oberstes Gericht der Reichsstadt Frankfurt war das Schöffengericht aus Mitgliedern des Rates der Stadt. Die Freie Stadt Frankfurt erhielt 1816 mit ihrer Verfassung, der Konstitutionsergänzungsakte, auch eine neue Gerichtsordnung. Das Appellations- und Kriminalgericht mit seinen sechs Appellationsgerichtsräten wurde von der Schöffen- und der Senatorenbank im Senat der Freien Stadt Frankfurt gewählt. Oberstes Justizkollegium war das Oberappellationsgericht in Lübeck.
Auch nach der Annexion Frankfurts durch Preußen 1866 blieb die Gerichtsorganisation in Frankfurt zunächst im Wesentlichen erhalten. Lediglich anstelle des Oberappellationsgerichtes trat das Preußische Obertribunal als oberste Instanz.
1879 bis 1933 Nach der Reichsgründung wurde durch das Gerichtsverfassungsgesetz 1879 die Gerichtsorganisation im Deutschen Reich vereinheitlicht. Durch königlich preußisches Gesetz vom 4. März 1878 wurden die Appellationsgerichte zu Oberlandesgerichten; im heutigen Bezirk des OLG Frankfurt errichtete das Königreich Preußen das Oberlandesgericht Frankfurt und das Oberlandesgericht Kassel. Im Großherzogtum Hessen wurde mittels Verordnung vom 18. Mai 1879 das Oberlandesgericht Darmstadt errichtet.
Das Oberlandesgericht Frankfurt war für die Landgerichtsbezirke Frankfurt, Wiesbaden, Limburg, Hechingen und Neuwied mit insgesamt 52 Amtsgerichten zuständig. Untergebracht war es zunächst im Haus König von England in der Fahrgasse. 1889 siedelte es in den neu errichteten Justizpalast und 1917 in das Gerichtsgebäude B um.
Durch Staatsvertrag zwischen Württemberg und Preußen ging die Zuständigkeit für den Landgerichtsbezirk Hechingen im Jahr 1922 auf das Oberlandesgericht Stuttgart über. 1932/33 wurden die Amtsgerichtsbezirke Preußens neu gegliedert, dabei verlor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auch die Zuständigkeit für den Landgerichtsbezirk Neuwied.
1933 bis 1945 Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurde auch die Leitung des Gerichtes auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums gleichgeschaltet und Personaländerungen angeordnet. Chefpräsident Bernhard Hempen wurde zwangsversetzt, das NSDAP-Mitglied Otto Stadelmann sein Nachfolger. Die nichtarischen Oberlandesgerichtsräte Wilhelm Alexander Dreyer (1882–1938) und Karl Weigert (1884–1942) wurden zum 31. Dezember 1935 in den Ruhestand versetzt.Alexander Dreyer galt, obwohl evangelischen Bekenntnisses aufgrund seiner Herkunft als Nichtarier. Er wurde nach den Novemberpogromen 1938 verhaftet und kam am 25. November 1938 im KZ Buchenwald unter ungeklärten Umständen ums Leben. Karl Weigert entzog sich zusammen mit seiner Ehefrau Elisabeth und seiner Schwiegermutter Elisabeth Süss der bevorstehenden Deportation im September 1942 in Frankfurt durch gemeinsamen Suizid. Im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk wurden weitere 34 Richter aus dem Dienst entfernt.
Am 31. März 1933 eröffnete Roland Freisler das im gleichen Gebäude angesiedelte Sondergericht Frankfurt am Main,Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung. Vom 31. März 1933Verordnung der Reichsregierung über die Bildung von Sondergerichten. Vom 21. März 1933 das bis März 1945 fast 1700 politische Verfahren gegen 2204 Personen, so genannte „Volksschädlinge“ durchführte.Gerd Weckbecker: Zwischen Freispruch und Todesstrafe. Die Rechtsprechung der nationalsozialistischen Sondergerichte Frankfurt/Main und Bromberg, Nomos, Baden-Baden, 1998, ISBN 3-7890-5145-4 Mehr als 250 zum Tode Verurteilte wurden zwischen 1934 und 1945 im Zuchthaus Preungesheim hingerichtet.
Mit dem Dritten Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 24. Januar 1935 wurde auch das Oberlandesgericht Frankfurt mit Wirkung vom 1. April 1935 dem Reichsministerium der Justiz übertragen, aus dem preußischen Oberlandesgericht wurde ein Reichsgericht und damit Zweig der weisungsabhängigen Reichsverwaltung. Mit der 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz 1938 verloren alle noch verbliebenen jüdischen Rechtsanwälte des Gerichtsbezirks ihre Zulassung, darunter zahlreiche namhafte Juristen.
Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges 1939 wurde die Arbeit des Gerichtes unter dem neuen Präsidenten Arthur Ungewitter, NSDAP-Mitglied wie Stadelmann, unverändert fortgesetzt. 1943 und 1944 gingen Teile des Gerichtsgebäudes bei den Luftangriffen auf Frankfurt am Main verloren, viele Prozessakten wurden vernichtet.
Seit 1945 Am 29. März 1945 besetzten amerikanische Truppen Frankfurt. Die Gerichtstätigkeit in Hessen wurde mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 durch die alliierte Militärregierung eingestellt, das Oberlandesgericht als Reichsgericht, wie auch alle anderen untergeordneten Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wurde am gleichen Tag geschlossen und aufgelöst. Im Laufe des Jahres 1945 und 1946 nahmen die die früheren Amts- und Landgerichte in Groß-Hessen die Arbeit auf. Das Oberlandesgericht wurde mit einem Festakt im Schwurgerichtssaal am 8. März 1946 eröffnet. Der amerikanische Militärgouverneur James R. Newman führte als erster Redner aus, dass man 90 % der Richter und 95 % der Staatsanwälte wegen ihrer Vergangenheit im NS-Regime habe disqualifizieren müssen. In der gleichen Veranstaltung wurde Senatspräsident Walter Moehrs als neuer Präsident in sein Amt eingeführt.
Doch erst mit einer Verordnung des Groß-Hessischen Staatsministeriums vom 23. Mai 1946Verordnung des Groß-Hessischen Staatsministeriums vom 23. Mai 1946; Gesetz- und Verordnungsblatt Groß-Hessen 1946, S. 137. wurde das Oberlandesgericht Frankfurt am Main rechtlich abgesichert, das für das gesamte Gebiet Groß-Hessens und damit des späteren neuen Bundeslandes Hessen zuständig war; das umfasste die Landgerichtsbezirke Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden sowie ab 1949 den Landgerichtsbezirk Fulda mit zusammen 58 Amtsgerichten. Das neue Oberlandesgericht wurde nicht Nachfolger des Vorgängergerichts, da das neu gebildete Groß-Hessen nicht in der Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches stand und die Identität der Gerichte von der Gebietskörperschaft abhängt, der sie angehören.Eduard Zimmer: Die Geschichte des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Kramer, Frankfurt am Main, 1976, S. 92
An die Tradition der ehemals selbständigen Oberlandesgerichte Kassel und Oberlandesgericht Darmstadt erinnern die Außensenate, die in diesen Städten nach wie vor bestehen. Das Oberappellationsgericht Kassel als Vorgänger des Oberlandesgericht Kassel wurde durch den Kurhessischen Verfassungskonflikt 1850 bekannt, der zu einer Bundesintervention führte und das Bewusstsein für die richterliche Unabhängigkeit in Deutschland schärfte.
Hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bei seiner Gründung im Jahr 1946 vierzehn Richterstellen (zwei Zivilsenate, ein Strafsenat), so sind es derzeit 140 Richter in 50 Senaten, davon 20 Richterstellen in Darmstadt und 17 in Kassel. Insgesamt sind beim Oberlandesgericht heute rund 550 Bedienstete tätig. Gemessen an der Zahl der richterlichen Stellen ist es nach den Oberlandesgerichten Hamm, München und Düsseldorf das viertgrößte Oberlandesgericht in Deutschland und als Mittelbehörde zuständig für neun Landgerichte und 41 Amtsgerichte in Hessen.
Von 1998 bis 2006 hatte Brigitte Tilmann als erste Frau das Präsidentenamt am OLG Frankfurt inne. Der Frauenanteil in der Richterschaft beträgt 49 % (Stand 2021).
Gerichtsgebäude König von England mini|hochkant|„König von England“, der erste Sitz des Oberlandesgerichtes (1889) Die Stadt Frankfurt hatte dem Land Preußen per Stadtverordnetenbeschluss vom 26. Mai 1877 zugesagt, für den Fall, dass Frankfurt Sitz des Oberlandesgerichtes werden würde, die Kosten der provisorischen Unterkunft in den ersten fünf Jahren zu zahlen. Mit Schreiben vom 25. Juni 1877 benannte Appellationsgerichtshofspräsident Vierhaus im Auftrag der preußischen Regierung den Raumbedarf: zwei Sitzungssäle mit angeschlossenen Beratungszimmern, drei Präsidialzimmer, drei Zimmer für die Sekretäre, drei Kanzleizimmer sowie Zimmer für Registratur, Bibliothek, Anwaltszimmer, Staatsanwaltszimmer und Botenzimmer. Die Oberlandesgerichtsräte selbst arbeiteten zu Hause und benötigten keine Räume.
Die Stadt Frankfurt bot mit Schreiben vom 1. November 1878 als vorläufigen Sitz das Haus „König von England“ in der Fahrgasse 94 an. Das Gebäude sei repräsentativ genug, es habe bei Kaiserkrönungen auswärtigen Gesandten als Quartier gedient. Für 9930,04 Mark wurde das Haus umgebaut und am 15. September 1879 übergeben.
Nachdem das Oberlandesgericht am 1. Juli 1889 ausgezogen war, wurde das Haus im Januar 1891 abgebrochen.
Der Justizpalast mini|Justizpalast 1889 Der „König von England“ war von Anfang an als Provisorium gedacht gewesen. Stadt und Land führten in der Folgezeit langwierige Verhandlungen über eine endgültige Lösung. Die Verhandlungen waren schwierig, da sie neben den Gebäuden für die drei Frankfurter Gerichte auch ein neues Polizei- und ein neues Gerichtsgebäude umfassten. Am 26. Juni 1882 wurde ein Vertrag zwischen Land und Stadt geschlossen, der vorsah, dass auf dem Klapperfeld ein gemeinsames Gebäude für alle drei Gerichte gebaut werden sollte. Zuvor wurde die bisherige Zentralfeuerwehrstation, die sich dort befand, in die Karmeliter-Kaserne verlegt.