mini|hochkant=1.5|Die durch die EU-Erweiterung 2004 geschaffene EU-25

Bei der EU-Erweiterung 2004 traten am 1. Mai 2004 zehn Länder der Europäischen Union bei: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Dies war die fünfte und bisher größte Erweiterung der Europäischen Union. Die EU bestand danach aus 25 Mitgliedstaaten (Kurzbezeichnung „EU-25“), bis am 1. Januar 2007 mit der II. Osterweiterung auch Bulgarien und Rumänien aufgenommen wurden.

Die EU-Erweiterung 2004 war ebenso wie die nachfolgende Aufnahme von Bulgarien und Rumänien eine Erweiterung der EU nach Osten („EU-Osterweiterung“). Sie wurde durch den Fall des Eisernen Vorhangs und das Ende des Kalten Krieges möglich.

Die Europäische Kommission hatte am 9. Oktober 2002 empfohlen, die zehn Staaten aufzunehmen. Die Entscheidung zur Aufnahme fiel am 13. Dezember 2002 (Abschluss der Beitrittsverhandlungen) in Kopenhagen; das Europäische Parlament stimmte am 9. April 2003 zu. Der Beitrittsvertrag 2003 wurde am 16. April 2003 in Athen unterzeichnet.ABl. 2003, L 236/33 und C 277 E Volksabstimmungen fanden in neun der zehn Länder (alle außer Zypern) statt, sie gingen alle positiv aus. Damit konnte der Beitrittsvertrag am 1. Mai 2004 in Kraft treten.

Beitrittsgründe der Beitrittsstaaten Gründe für die neuen Mitglieder, vor allem für die Staaten Ostmitteleuropas, waren neben wirtschaftlichen Vorteilen auch ihre historischen und kulturellen Verbindungen zu den anderen Mitgliedern der Europäischen Union. Die Gebiete der Staaten des östlichen Mitteleuropas gehörten zu einem Teil früher zum Deutschen Reich oder zu Österreich-Ungarn und haben eine größtenteils evangelische oder katholische, jedoch keine orthodoxe Bevölkerung.

Geschichte Kopenhagener Kriterien Der Europäische Rat tagte im Juni 1993 und stellte die „Kopenhagener Kriterien“ auf. Anforderungen an die Beitrittsländer waren:

stabile Institutionen als Garantie für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten eine funktionierende Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten die Fähigkeit, alle Pflichten der Mitgliedschaft – das heißt das gesamte Recht der EU (den sogenannten „Acquis communautaire“) – zu übernehmen, und das Einverständnis mit den Zielen der Politischen Union sowie mit denen der Wirtschafts- und Währungsunion als das „Acquis-Kriterium“.

Europa- und Assoziierungsabkommen Anfang der 1990er Jahre, nach dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989/90 und dem Zerfall des Ostblocks, schloss die EU ein Europaabkommen mit den vielen mittel- und osteuropäischen Staaten mit dem Ziel der Liberalisierung des Handels, Richtlinien für den politischen Dialog, sowie Kooperationen zum Beispiel in den Bereichen Industrie, Umweltschutz und Verkehr. Diese Abkommen umfassen auch Bestimmungen und Erleichterungen über die Angleichung von Rechtsvorschriften an das EU-Recht.

Unterstützung der Beitrittsbemühungen Im Rahmen eines Finanzierungsprogramms stellte die EU in den Jahren 1990 bis 2000 insgesamt 10,6 Mrd. Euro zur Verfügung. Von 2000 bis 2003 standen als Heranführungshilfen für die zehn beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Länder jährlich 3,12 Mrd. Euro bereit. Die Mittel für Bulgarien und Rumänien wurden ab 2004 schrittweise erhöht, so dass die EU in den Jahren 2004 etwa 1,2 Mrd. Euro, 2005 etwa 1,3 Mrd. Euro und 2006 etwa 1,4 Mrd. Euro jährlich als Heranführungsbeihilfen für beide Beitrittsländer zusammen gewährte. Die Türkei erhielt von 2001 bis 2003 etwa 177 Mio. Euro jährlich. Der Europäische Rat beschloss im Dezember 2002 in Kopenhagen, die Finanzhilfen ab 2004 deutlich aufzustocken; die Türkei sollte 2004 – 250 Mio. Euro, 2005 – 300 Mio. Euro und 2006 – 500 Mio. Euro erhalten.

Beitrittsverhandlungen Der Europäische Rat am 12./13. Dezember 1997 in Luxemburg beschloss die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern (weshalb man diese 6 Staaten gelegentlich auch als Luxemburg-Gruppe bezeichnet). Am 10./11. Dezember 1999 wurden zusätzlich Verhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Litauen, der Slowakei, Malta und Rumänien („Helsinki-Gruppe“) begonnen. Die Verhandlungen konnten am 12./13. Dezember 2002 mit zehn der zwölf genannten Länder (alle Länder außer Rumänien und Bulgarien) abgeschlossen werden.Staatspräsident Rumäniens war damals Ion Iliescu

Ratifikation der Verträge mini|Litauische Briefmarke zur fünften Erweiterung

Der letzte verbleibende Schritt war die Ratifikation des Vertrages durch die bisherigen Mitglieder und durch jeden einzelnen der Beitrittsstaaten. Die meisten der bisherigen Mitgliedstaaten führten keine Referenden durch, sondern überließen diese Entscheidung den Parlamenten, wohingegen in allen Beitrittsstaaten bis auf Zypern Volksabstimmungen stattfanden. Die folgende Auflistung zeigt die Abstimmungsergebnisse: + Ergebnisse der Volksabstimmungen Datum Referendum Anteil Ja-Stimmen Wahl- beteiligung 54 % 91 % 90 % 60 % 83 % 46 % /11. Mai 2003 91 % 63 % /17. Mai 2003 94 % 52 % /8. Juni 2003 77 % 59 % /14. Juni 2003 77 % 55 % 67 % 64 % 67 % 72 %

Besonderheiten im Fall Zyperns Den Aufnahmeantrag sowie das Erreichen der Beitrittskriterien erfüllte die Republik Zypern mit ihrem heutigen De-facto-Territorium. Das 1974 völkerrechtswidrig von der Türkei besetzte und dann als Türkische Republik Nordzypern geführte Territorium gilt als besonderes EU-Gebiet, auf welchem EU-Recht zurzeit nicht durchgesetzt werden kann. Wiedervereinigungsversuche der beiden Teile oder ein Abzug türkischer Truppen scheiterten bisher (siehe Geschichte Zyperns).

Feste und Veranstaltungen zur Erweiterung 2004 Am 30. April 2004, 23:00 Uhr MESZ, wurden aufgrund der Zeitverschiebung die ersten vier Staaten (Estland, Lettland, Litauen und Zypern) in die Europäische Union aufgenommen, eine Stunde später, am 1. Mai 2004, um 0:00 Uhr, folgten die übrigen sechs Staaten Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Europaweit fanden am Vorabend der Erweiterung Festakte, Fernsehgalas und Partys statt (vor allem in den Hauptstädten der Beitrittsländer und an wichtigen Grenzübergängen).

Der damalige deutsche Bundespräsident Johannes Rau hielt eine Rede vor den beiden Häusern des polnischen Parlaments, dem Sejm und dem Senat. Die Ehre, als ausländischer Gast vor dem Parlament eine Rede zu halten, hatten bis dahin nur der frühere US-Präsident Bill Clinton, die britische Königin Elisabeth II. und Papst Johannes Paul II. Zu Beginn der Rede kam es zu einem Eklat:Polenbesuch: Köhlers Gang nach Warschau. Spiegel Online, 15. Juli 2004 Die nationalistische Liga Polnischer Familien (LPR) boykottierte den Auftritt Raus; bei der Begrüßung verließen deren Abgeordnete demonstrativ den Saal. Die LPR gehörte zu den schärfsten Gegnern des polnischen EU-Beitritts. Sie begründete ihren Boykott gegen Rau mit ihrem Protest gegen den EU-Beitritt Polens.„Was wir feiern sollen, ist ein Grund zur Trauer, nicht zur Freude, denn die Bedingungen wurden uns diktiert, vor allem von Deutschland“, sagte der Partei- und stellvertretende Fraktionschef Roman Giertych im Anschluss. Aleksander Kwaśniewski, der Staatspräsident Polens, lobte Rau: Er sei ein „hervorragender Deutscher und ein wunderbarer Europäer“ und habe eine „sehr gute, sehr wichtige, sehr kluge“ Rede gehalten. Mit Blick auf die wenig optimistische Stimmung in beiden Ländern sagte Rau: „Wirtschaftliche Sorgen bedrängen die Bürger. Alte und neue Ängste steigen auf.“ Man müsse dies ernst nehmen. Aber die epochale Bedeutung des Beitritts dürfe nicht dahinter verschwinden.

mini|Feuerwerk auf der Stadtbrücke zwischen Frankfurt (Oder) und Słubice An der deutsch-polnischen Grenze Frankfurt (Oder)/Słubice öffneten Außenminister Joschka Fischer und sein polnischer Amtskollege Włodzimierz Cimoszewicz symbolisch die Grenze an der Stadtbrücke über die Oder-Brücke, die beide Städte verbindet. Der am meisten genutzte Übergang zwischen den Ländern war abends vorerst gesperrt; es gab ein großes Feuerwerk entlang der Brücke. In Zittau, am deutsch-tschechisch-polnischen Dreiländereck, fand am Abend des 30. April 2004 ein Festakt der Sächsischen Staatsregierung statt, bei dem Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl eine Rede hielt. Im Laufe des 1. Mai wurde die Festveranstaltung fortgesetzt. Am Vormittag wurde von der deutsch-polnisch-tschechischen Delegation das Projekt der Verlängerung der Bundesstraße 178 über die Neiße nach Polen und nach Tschechien vorgestellt und symbolisch der erste Spatenstich vollzogen. Nach den Einträgen der Delegierten in die Goldenen Bücher der Grenzgemeinden Zittau, Bogatynia und Hrádek nad Nisou begann der eigentliche Festakt. Dabei hissten die Regierungschefs von Deutschland, Polen und Tschechien Gerhard Schröder, Leszek Miller und Vladimír Špidla gemeinsam die Europaflagge. Sie sprachen sich nach der Begrüßung durch den sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt in allen drei Sprachen für das vereinigte Europa aus. Die Schlussworte sprach der EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen. Gegen 14 Uhr reisten die Regierungsdelegationen zum offiziellen Empfang der neuen Mitgliedstaaten nach Dublin. Irland hatte im ersten Halbjahr 2004 die Ratspräsidentschaft inne.

In der seit dem 3. September 1947 geteilten Stadt Görz an der Grenze zwischen Italien und Slowenien (auf italienischer Seite Gorizia und auf slowenischer Seite Nova Gorica genannt) wurden die Grenzzäune am 1. Mai durch Rosenbüsche ersetzt. Bei der Feier zur EU-Erweiterung zählten EU-Kommissionspräsident Romano Prodi und der slowenische Regierungschef Anton Rop den Countdown. Die 15.000 Bewohner von Nova Gorica und die 37.000 Bewohner von Gorizia sind seitdem unter dem Dach der EU vereint.

Am Nachmittag des 1. Mai fand in der Residenz der irischen Präsidentin Mary McAleese vor den Toren Dublins die offizielle Erweiterungszeremonie statt. An diesem geschichtsträchtigen Tag für die Völker Europas entbieten wir den zehn Mitgliedstaaten, die dem Familienkreis der Europäischen Union beitreten, ein warmes Willkommen sagte die Präsidentin. Danach wurden unter den Klängen der Europahymne feierlich die Fahnen aller nun 25 EU-Staaten gehisst. Der Philharmonische Chor des irischen Rundfunks RTÉ intonierte die Hymne auf Deutsch. Der Regierungschef Irlands, Bertie Ahern, unterstrich die historische Bedeutung der Erweiterung. „Unsere Europäische Union ist wahrhaft einzigartig“, und begründete: „Die heutige Erweiterung ist das beste Zeugnis für den Erfolg der Europäischen Union.“ Die irische Ratspräsidentschaft tat viel, um die Bedeutung des Tages zu kommunizieren. Der Fall des Eisernen Vorhangs wurde dadurch endgültig vollzogen und die Teilung des Kontinents überwunden. Erneuerung und Zukunft waren die während der Feierlichkeiten dominierenden Hauptbegriffe. Als Symbol für die Zukunft überreichten 25 Kinder aus den EU-Staaten den Staats- und Regierungschefs ihre Flaggen. Gerhard Schröder (Bundeskanzler 1998–2005) erhielt die deutsche Fahne von einem Jungen , dessen Vater Ungar und dessen Mutter Deutsche ist. Dieser Junge ist ein Beispiel für die grenzüberschreitenden Biografien auf dem alten Kontinent. Er lebte zuvor in Deutschland und Belgien und nun in Irland, wo er ein französisches Lyzeum besucht. Er spricht Deutsch, Ungarisch, Englisch und Französisch. Unter ähnlich multikulturellen Bedingungen waren fast alle Kinder aufgewachsen, die die Flaggen überreichten.

Die Erweiterung wurde von Fernsehsendern in 34 Staaten im Rahmen einer Eurovisionssendung begleitet, in Deutschland übertrug das ZDF. Im Konzerthaus Berlin am Gendarmenmarkt waren geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft und Kultur. Die 10 neuen EU-Staaten wurden durch prominente Gäste und kurze Einspielfilme vorgestellt, es gab Live-Schaltungen nach Warschau mit musikalischen Beiträgen.