Wattenheim ist ein Ortsteil der Gemeinde Biblis im südhessischen Landkreis Bergstraße.

Geographische Lage Der Ort liegt in der Oberrheinischen Tiefebene an der Weschnitz kurz vor deren Mündung in den Rhein. Im Norden, im „Steiner Wald“, ebenfalls an der Weschnitz liegen die ausgegrabenen Reste der ehemaligen Burg Stein. Im Westen liegt der Bibliser Ortsteil Nordheim, im Osten liegt Biblis und im Süden der Lampertheimer Stadtteil Hofheim. Durch den Ort verläuft die Landesstraße 3261.

Geschichte Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Bereits in der Jungsteinzeit war, durch die klimatisch begünstigte Oberrheinische Tiefebene, das Gebiet um Wattenheim besiedelt, wie Bodenfunde belegen. Nach dem ersten namentlich bekannten Volksstamm, den Kelten, begannen um 40 n. Chr. die Römer mit der militärischen Besetzung rechtsrheinischer Gebiete. Um 260 überwanden die Alemannen den römischen Limes, drängten die Römer über den Rhein zurück und besiedelten das Gebiet. Nach 500 n. Chr. wurden diese wiederum von den Franken verdrängt, was durch fränkische Reihengräber bei Biblis, Wattenheim und Klein-Rohrheim belegt wird.

Die belegte Geschichte von Wattenheim beginnt mit der Burg Stein, als am 26. Mai 836 König Ludwig II., der Deutsche, dem Grafen Werner (Werinher) seine Güter in Biblis, Wattenheim und in dem Dorf Zullestein (die zur Burg Stein gehörige Siedlung) schenkte und dieser, die drei Dörfer 846 dem Kloster Lorsch überließ. Schon die Römer hatten im 4. Jahrhundert an gleicher Stelle einen Burgus (turmartiges Kleinkastell) mit Hafen am damaligen Rheinlauf angelegt. Der Platz geriet zeitweise in Vergessenheit, bis er 805 als Zullestein dem Kloster Lorsch als Königsgut geschenkt wurde. Im Jahr 995 wurde dann der Platz als „Ort Stein“ erwähnt, als Kaiser Otto III. auf Bitten des Lorscher Fürstabts Salmann dem Ort Stein das Marktrecht verlieh. Nach 1100 scheint der Hafen verlandet gewesen zu sein und der Bischof von Worms war Besitzer des Platzes, den er zu einer Burg ausbaute.

Das Dorf Zullestein ist heute ganz verschwunden und von der Burg sind nur die 1957 wiederentdeckten und ab 1970 ausgegrabenen Fundamentreste zu sehen.

Der Blütezeit des Klosters Lorsch folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 unterstellte Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und seinem Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform. Die Benediktiner widersetzten sich der angeordneten Reform und mussten deshalb die Abtei verlassen. Sie wurden durch Zisterzienser aus dem Kloster Eberbach und diese 1248 durch Prämonstratenser aus dem Kloster Allerheiligen ersetzt. Von diesem Zeitpunkt an wurde das Kloster als Propstei weitergeführt.

Unter der Herrschaft von Kurmainz verpfändeten die Erzbischöfe und das Mainzer Domkapitel mehrfach wiedereinlöslich Rechte in Wattenheim. So wurde 1305 „Dorf, Vogtei, Gericht etc. und ein Hofgut, das Burgberg genannte wurde“ für 1000 Pfund Heller an Heilmann Holtmünde. Diesem wird im selben Jahr auch die Fischerei in Wattenheim verpfändet. 1319 verpfändete Erzbischof Peter von Mainz das Dorf für 1000 Pfund Heller an Georg von Starkenburg. 1350 verpfänden Erzbischof Heinrich von Mainz und Kuno von Falkenstein die Fischerei für 500 Pfund Heller dem Ritter Dieter Kämmerer. 1354 und 1428 wurde das Dorf an die Familie Dalberg verpfändet, die das erbliche Amt des Kämmerers des Bischofs von Worms besaßen. In den Jahren 1465–1521 war Wattenheim als Zubehör des Amtes Gernsheim an die Grafen von Katzenelnbogen verpfändet.

Eine Kirche wurde in Wattenheim bereits bei der Schenkung von 846 erwähnt. Das Patronat und damit verbundene Rechte, sowie den Zehnten hatte das Kloster Lorsch als Lehen vergeben, und aus dem Jahr 1275 ist bekannt, dass die Brüder Werner und Hugo von Starkenburg ihre Rechte dem Dom zu Worms schenkten. Nach 1300 besitzen das Domkapitel Worms, das dortige Andreas- und das Paulusstift das Patronatsrecht gemeinsam.

Im Jahr 1300 vereinbaren das Domkapitel zu Worms und das Andreasstift zu Worms in Wattenheim, gemeinschaftlich einen Vikar einzusetzen. In der Folgezeit gelangten die Pfalzgrafen in den Besitz des Patronatsrechts und einen Teil des Zehnten, denn im Jahr 1450 erlaubte der Erzbischof Dietrich von Mainz die Inkorporation der Wattenheimer Pfarrkirche in das Kollegiatstift Zell. Das Stift Zell gehörte zum Kloster Hornbach, welches seit 1395 mit der Übernahme der Grafschaft Zweibrücken in Hoheitsbereich der Kurpfalz lag. Der Anlass, für die Schenkung der Pfarrei Wattenheim mit ihren Gefällen an das Stift Zell durch den Pfälzer Kurfürst Ludwig IV., war die Geburt des Thronfolgers Philipp. Auf einer Wallfahrt, an das dortige Grab des Heiligen Philipp von Zell, hatte er zusammen mit seiner Frau Margarethe von Savoyen, für die Geburt eines Stammhalters gebetet., abgerufen im Oktober 2019. Mit Einführung der Reformation in der Kurpfalz wird 1553 das Stift Zell aufgehoben und dessen Rechte und Gefälle an die Universität Heidelberg übertragen. Im selben Jahr lässt der Pfalzgraf in den Orten Nordheim und Wattenheim trotz Widerspruchs des Wormser Bischofs und des Erzstifts Mainz die Reformation einführen. Ein reformierter Pfarrer wohnte in Wattenheim und betreute Nordheim als Filiale. In der Zeit bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Kriegs 1618 wechseln die Pfälzer Kurfürsten mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Glaubensrichtung.

Während des Dreißigjährigen Kriegs (1618–1648) eroberten 1621 spanische Truppen der Katholischen Liga die Burg Stein und besetzten von hier aus die gesamte Bergstraße, dabei wurden Nordheim, Biblis und Wattenheim gebrandschatzt. 1631 zogen die Spanier sich vor den anrückenden schwedischen Truppen zurück, die seit 1630 in den Krieg eingegriffen hatten. Bei ihrem Rückzug an das westliche Rheinufer setzten sie die Burg in Brand und zerstörten die von ihnen errichtete Schiffsbrücke. Der Schreck dieses Krieges war aber für die Wattenheimer noch lange nicht vorbei. Nach der katastrophalen Niederlage der Evangelischen bei Nördlingen am 6. September 1634 zogen sich die schwedischen Truppen 1635 von der Bergstraße zurück. Letztlich veranlasste der katholische Sieg bei Nördlingen Frankreich, an der Seite der nun geschwächten Schweden in den Dreißigjährigen Krieg einzugreifen. Mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region um Wattenheim berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“.

Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges durch den Westfälischen Frieden 1648, einigen sich 1653 im „Regensburger Rezess“ der Pfälzer Kurfürst Karl Ludwig und der benachbarten Kurfürsten von Mainz, Johann Philipp von Schönborn, über eine Reihe strittiger Rechtspositionen. So wurde festgelegt, dass in Wattenheim wieder das katholische Bekenntnis eingesetzt und in Nordheim eine reformierte Kirchengemeinde mit Filialen in Hofheim und Bobstadt eingerichtet wurde. Als Folge musste der evangelische Pfarrer Wattenheim verlassen und siedelte nach Nordheim um, während die Bevölkerung wieder vollständig rekatholisiert wurde. Die 1623 zerstörte Kirche wurde erst 1658 wieder aufgebaut.

In den Jahren 1688–1697 wütete der von Frankreich zur Anerkennung seiner linksrheinischen Reunionen begonnene Pfälzische Erbfolgekrieg der das Gebiet zwischen Rhein und Bergstraße vielfältiger Zerstörung aussetzte und so die Wiederaufbaubemühungen nach dem Dreißigjährigen Krieg zunichtemachte. Im Jahr 1689 zerstören französische Truppen das Pfarrhaus in Wattenheim, das auch in der Folgezeit nicht wieder aufgebaut wurde. Erst der Frieden von Rijswijk 1697 beendete die Gefahr französischer Angriffe über den Fluss.

Im Jahr 1787 war die Verwaltung so organisiert, dass Wattenheim zum Amt Gernsheim des Oberamtes Starkenburg gehörte, das im „Unteren Erzstift“ des Kurfürstentums Mainz lag.

1787 wurde Wattenheim von mehreren Überschwemmungen heimgesucht. So brach am 17. Februar das Rheineis, was zur Folge hatte, dass in der Bibliser Gemarkung der Rheindamm siebenmal brach. Am 13. Juni, am 31. Juli und 19. September erneut Hochwasser, wobei Lampertheim, Bürstadt, Hofheim, Wattenheim, Nordheim, Biblis und Groß-Rohrheim überschwemmt wurden.

Vom 19. Jahrhundert bis heute Wattenheim wird hessisch Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachten Europa weitreichende Änderungen. Infolge der Napoleonischen Kriege wurde 1797 das Linkes Rheinufer und damit auch der linksrheinische Teil von Kurmainz annektiert. Nach erneuten Siegen Frankreichs wurde das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 neu geordnet und hörte mit der Niederlegung der Reichskrone am 6. August 1806 auf zu bestehen. Durch diese Neuordnung und Auflösung von Kurmainz kam das Amt Gernsheim und mit ihm Wattenheim zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die 1806 in dem ebenfalls auf Druck Napoleons gebildeten Großherzogtum Hessen aufging.

Als das Amt Gernsheim 1803 zu Hessen kam, wurde es vorerst als hessische Amtsvogtei weitergeführt, die ab 1806 zum neu gegründeten Großherzogtum Hessen gehörte. Bis 1821 war das Großherzogtum Hessen in Ämter eingeteilt. Das ehemals mainzische Amt Gernsheim wird 1821 im Band 22 der Neuesten Länder und Völkerkunde für alle Stände wie folgt beschrieben:

Die Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues berichte 1812 über Wattenheim:

Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen, daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt.

Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber noch bis 1848 bestehen.

1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wodurch Wattenheim zum Landratsbezirk Heppenheim kam. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. Die Bürgermeisterei in Wattenheim war eine von 12 im Landratsbezirk. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte, staatliche Schultheißen wurden nicht mehr eingesetzt.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Wattenheim:

1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde. Wattenheim wurde dem Kreis Bensheim zugeordnet. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 finden sich folgende Einträge: