Sprechfunkzeugnis bezeichnet in der Luftfahrt eine Erlaubnis zur Abwicklung des Sprechfunks und der Benutzung von Funknavigationssystemen, siehe Sprechfunkzeugnis (Luftfahrt) in der Schifffahrt eine heute nicht mehr ausgegebene, aber weiterhin gültige Erlaubnis für die Abwicklung des Sprechfunks, siehe Funkbetriebszeugnis (Mobiler Seefunkdienst)