Nebenstelle bezeichnet:
bei Telefonanlagen die Telefonanschlüsse der einzelnen Mitarbeiter, siehe Nebenstelle (Telefonanlage) bei größeren Unternehmen eine örtliche oder fachlich spezialisierte Geschäftsstelle bzw. Niederlassung, im Einzelnen: Filiale, vom Sitz eines Unternehmens örtlich getrennte, rechtlich und wirtschaftlich unselbstständige Verkaufsstelle Zweigniederlassung, vom Sitz eines Unternehmens örtlich getrennte, rechtlich und wirtschaftlich unselbstständige Betriebsstätte, die mit eigenen Kompetenzen ausgestattet und einer (Haupt)niederlassung zugeordnet ist
Siehe auch: