Die Mordnacht von Zürich – auch als «Zürcher Mordnacht» oder «Mord von Zürich» bekannt – war im Grunde kein Einzelereignis, sondern eine Fehde in den Jahren 1336 bis 1350 respektive 1355, die im Zusammenhang mit der Brun’schen Zunftverfassung und den Schweizer Habsburgerkriegen betrachtet werden muss.

Beteiligt waren auf der einen Seite im Jahr 1336 aus der Stadt Zürich verbannte Ratsmitglieder (Notabel respektive Constaffel), die Exil gewährende habsburgische Stadt Rapperswil und Verbündete, auf der anderen Seite die Stadt Zürich und verbündete Adelsgeschlechter.

Der Konflikt hatte langjährige Scharmützel zur Folge, die in der Nacht vom 23. auf den 24. Februar 1350 zur Mordnacht von Zürich, zur Inhaftierung von Graf Johann II. von Habsburg-Laufenburg und zur Zerstörung von Rapperswil sowie zur Besetzung Rapperswiler Besitzungen durch Zürcher Truppen führten.

Aus den Wirren um die Brun’sche Zunftverfassung ging das Haus Habsburg als Sieger hervor. Seine Vormachtstellung in der Nordschweiz wurde gefestigt, und die Kontrolle über die Rapperswiler Besitzungen verblieb bis 1458 bei Habsburg. Bürgermeister Rudolf Brun gelang es durch geschicktes Taktieren, die Niederlage Zürichs zumindest in einen persönlichen Sieg umzuwandeln. 1356 schloss Zürich mit Habsburg einen Bund, der die Brun’sche Zunftverfassung («1. Geschworener Brief») von 1336 garantierte.

Ausgangslage (Zusammenfassung) Zunftrevolution in Zürich (Juni 1336)

Die Handwerker blieben in der Stadt Zürich des 14. Jahrhunderts weitgehend ohne politische Rechte und Schutz, obwohl sie zunehmend am wirtschaftlichen Aufschwung der Stadt beteiligt waren. Im nicht zweifelsfrei gesicherten Richtebrief des Jahres 1281 oder 1291Gregor A. Rutz: Rapperswiler im Zürcher Gemeinderat …? Zollikon. hatte der Stadtrat aus Angehörigen der «Burger» – die im Rat von Zürich vertretenen Kaufleute, vornehmen Handwerkergeschlechter und die Stadtadligen (Ministeriale) – die Bildung von Handwerksvereinigungen (Zünften) explizit untersagt «dass nieman(d) werben noch tuon (gründen) sol enhein (keine) zunft noch meisterschaft mit eiden mit worten noch mit werchen». Auf Verletzung des Gebots standen harte Strafen: Hausabbruch, hohe Busse und Verbannung. Erlaubt soll hingegen die Bildung von Innungen gewesen sein.

1335 führte der Rat eine Währungsreform durch, welche einseitig die Kapital besitzende Schicht, überwiegend Kaufleute, begünstigte. Die Beziehung zwischen Kaufleuten und Handwerkern war also belastet, und die Handwerkschaft der Stadt Zürich wollte nicht länger aus dem Stadtrat ausgeschlossen sein. Andererseits dominierten die «Notabel»«Notabel» definiert in diesem Zusammenhang die im Rat vertretenen Kaufleute und vornehmen Handwerkergeschlechter (Goldschmiede, Seidenfabrikanten, Geldwechsler). Die Definition des Wortes notabel ist gemäss DRW vornehm, ehrenwert, herausragend. – die im Rat vertretenen Kaufleute, die vornehmen Handwerkergeschlechter (Goldschmiede, Seidenfabrikanten, Tuchhändler, Geldwechsler, Salzleute) und die Stadtadligen – den ursprünglich zu aus gleichen Teilen zusammengesetzten Rat der Stadt Zürich, so dass vor 1336 «der regierende Rat der Stadt Zürich sich zu einem Drittel aus adligen Rittern und zu zwei Dritteln aus bürgerlichen Notabeln (Rentner, Wechsler, Kaufleute und Goldschmiede)» zusammensetzte, d. h. der politische Einfluss der Stadtadligen deutlich reduziert worden war. Des Weiteren versuchte der Rat, seine Oberhoheit auf die Grundherrschaften und Lehen des Stadtadels auszudehnen. Die Stadtzürcher Adligen verfolgten zudem eine den Kaufleuten entgegengesetzte Aussenpolitik. Indem Rudolf Brun wahrscheinlich geschickt diese Spannungen in der Führungsschicht nutzte, kam es in Zürich zur Zunftrevolution.

Der Aufstand der Handwerker und Adligen brach am 7. Juni 1336 mit einem Sturm auf das Rathaus aus; die Mehrheit der Räte konnte ihr Leben nur durch Flucht retten. Am 8. oder 16. Juni 1336: «Am 16. Juni trat im Hofe des Barfüsserklosters (heutiges Obmannamt) eine Bürgergemeinde zusammen. Sie beschwor den von Brun ausgearbeiteten «ersten geschworenen Brief», und bezeichnete Ritter Rudolf Brun als Bürgermeister.» versammelten sich die Aufständischen im Barfüsserkloster, wo ihr Anführer, Rudolf Brun, von der Volksversammlung zum Bürgermeister der Stadt ernannt wurde. Brun arbeitete die nach ihm benannte Brun’sche Zunftverfassung aus, den sogenannten «1. Geschworener Brief», die nach dem Vorbild des Schwörbrief der Stadt Strassburg aus dem Jahre 1334 gestaltet war.

Verbannung von 22 Räten und Flucht nach Rapperswil (Juli 1336) mini|hochkant|«Stadtbuch» von 1292 bis 1371

Das Stadtbuch von 1292 bis 1371 enthält unter dem 7. Juni 1336 eine Verordnung, wie künftig die Bürgermeisterwahl und die Anerkennung der Regierung durch die Bürgerschaft zu erfolgen habe. Auf der ersten Linie ist «jungher R. Bruno burgermeister» (Junker Rudolf Brun) zu lesen. Das 1636 erstellte Inhaltsverzeichnis des Stadtbuches spricht von den «zwölf Banditen von 1336», welche damals die Stadt verlassen mussten.Staatsarchiv des Kantons Zürich (Hrsg.): Kleine Zürcher Verfassungsgeschichte 1218–2000; Zürich 2000.

Von den 24 Ratsherren der Notabel (Kaufleute) verloren 22 ihren Ratssitz.Gerald Dörner: Kirche, Klerus und kirchliches Leben in Zürich von der Brunschen Revolution (1336) bis zur Reformation (1523). Königshausen & Neumann, Münster 1996. ISBN 3-8260-1192-9 Nicht zweifelsfrei geklärt ist, ob bereits die Verbannung der Mitglieder des bisherigen Rats oder ein Streit zwischen dem Ritter Götz Mülner und einigen Notabeln des bisherigen respektive Constafflern des Zunftrats die neue, fragile Koalition zwischen Stadtadel, Handwerkschaft und Kaufleuten gleich zu Beginn zusätzlich belastete.

Gesichert scheint, dass im Zeitraum 8. Juni bis 18. Juli 1336 vermutlich zwölf oder 22 Räte, von denen die Mehrheit aus dem Kaufmannspatriziat stammte, mit ihren Familien aus der Stadt Zürich verbannt wurden. Eine Quelle schreibt dazu: «Am 18. Juli schritt Brun zur Abrechnung mit den Mitgliedern des alten Rates. 22 von ihnen wurden ratsunfähig erklärt, davon zwölf auf Zeit aus der Stadt verbannt.»: «In Anlehnung an die bereits erwähnte Strassburger Ordnung wurden die Ritter, Edelleute, Rentner, Kaufleute, Tuchhändler, Geldwechsler, Goldschmiede und Salzleute in der Constaffel zusammengefasst.» Einige der Verbannten – insbesondere die Familie Bilgeri – waren Ministeriale der Grafen von Rapperswil. Die Mehrzahl der Verbannten flüchtete daher nach Rapperswil zu Graf Johann I. von Habsburg-Laufenburg, der sowohl bei der Stadt wie auch bei einzelnen der Verbannten verschuldet war und sich von deren Unterstützung vielleicht auch eine Tilgung seiner Schulden erhofft haben könnte.

Gegenregierung des «äusseren Zürich» in Rapperswil (1336–1350) Unter dem Schutz von Graf Johann I. von Habsburg-Laufenburg bildeten die Exilierten eine Gegenregierung des «äusseren Zürich» in Rapperswil und begannen Streifzüge durch das Untertanengebiet der Stadt Zürich mit dem Ziel, die neue Regierung von Zürich zu destabilisieren.

Gegen die in der Stadt zurückgebliebenen Gegner der neuen Stadtregierung wurde mehrmals vorgegangen, wie aus einer überdurchschnittlich hohen Zahl an (vermutlich politisch motivierten) Hinrichtungen und der Weisung geschlossen werden darf, dass die ehemaligen Räte und ihre Anhänger sich nicht zu Gesellschaften mit mehr als drei Personen zusammenfinden durften. Die Gegenregierung des «äusseren Zürich» warb während der Jahre ihres Exils in Rapperswil weiterhin Söldner an und plante mit der Hilfe ihrer Parteigänger in der Stadt den Umsturz des Brun’schen Regimes, berichtet die Zürcher Geschichtsschreibung.

Auch Zürich suchte Rückhalt bei Verbündeten und fand ihn mit Graf Kraft III. von Toggenburg. Graf Kraft III. war bestrebt, zwischen der Eidgenossenschaft und Habsburg eine profitable Mittelstellung einzunehmen, und stand mit Graf Johann I. wegen der Burg Grynau in Konflikt, die einen strategisch wichtigen Übergang über die Linth zwischen Zürich- und Walensee sicherte. Mit Unterstützung der Grafen von Toggenburg, der Schutzherren des Grossmünster-Stifts, zog Bürgermeister Brun mit einem kleinen Heer gegen Graf Johann I. In der Schlacht bei Grynau am 21. September 1337 besiegten die Zürcher Graf Johann I. von Habsburg-Laufenburg, der zusammen mit seinem Kontrahenten, Graf Kraft III. von Toggenburg, umkam. Dies provozierte wiederum das Eingreifen des habsburgischen Herzogs Albrecht II. von Österreich, der Zürich zwang, auf alle Eroberungen zu verzichten und den Verbannten ihr Vermögen auszuhändigen, was die Stadt Zürich ablehnte. Danach versuchte Brun, sich mit Landfriedens- und Hilfsbündnissen mit benachbarten Städten und Adelsgeschlechtern abzusichern, darunter 1340 mit Konstanz und St. Gallen, 1343 sogar kurzfristig mit Rapperswil, 1345 mit dem Bischof und der Stadt Basel sowie Schaffhausen, und schliesslich trat Zürich 1349 dem Schwäbischen Städtebund bei.

Auch dem mündig gewordenen Graf Johann II., der beim Tod seines Vaters noch minderjährig war, soll von den verbannten Räten die Tilgung aller Schulden und die Einlösung der an die Stadt Zürich verpfändeten Höfe Wollerau und Pfäffikon angeboten worden sein. Johann II. führte die Fehde vermutlich in der zweiten Hälfte der 1340er Jahre weiter und wurde wie sein Vater zum Führer der Koalition gegen das Brun’sche Regime. Historisch gesichert ist, dass er bei einem Überfall auf Pfäffikon zwischen Juli 1347 und Juni 1348 Abt Konrad II. von Gösgen gefangen nahm, ihn aber wieder freiliess. Das Klosterarchiv Einsiedeln geht auf diese Ereignisse ausführlicher ein: «Schlimmer waren die Vorgänge, die sich in Pfäffikon abspielten, wo Graf Johannes II. von Rapperswil in der Zeit zwischen dem 31. Juli 1347 und dem 26. Juni 1348 vereint mit den Bürgern von Rapperswil die Feste Pfäffikon überfiel, sie vollständig ausraubte und den Abt, der sich gerade dort aufhielt, mit sich gefangen fortführte. Die Ereignisse hängen jedenfalls zusammen mit den politischen Umwälzungen, die sich damals in Zürich abspielten. Dort hatte Brun 1336 eine Verfassungsänderung durchgeführt. Der damit unzufriedene Ritteradel floh zum Grafen von Habsburg-Rapperswil. In der Folge entbrannte ein richtiger Kleinkrieg. Abt Konrad, mit Brun jedenfalls gut bekannt – einer seiner Söhne hatte die Stiftspfarrei Rued (Kanton Aargau) inne – anerkannte mit anderen Herren die getroffenen Änderungen. Darum wohl lud der Abt den Hass des Rapperswiler auf sich. Graf Johann I. fiel am 21. September 1337 bei Grynau, sein Sohn Johannes II. aber führte die Fehde weiter und überfiel, wie gesagt, Pfäffikon, wobei ihm sogar der Abt in die Hände fiel. Wie lange Abt Konrad gefangen sass, ist nicht zu ermitteln; sicher war er am 26. Juni 1348 wieder frei und Pfäffikon wieder in seinen Händen, denn unter diesem Datum kam durch Vermittlung einiger Herren eine Aussöhnung zwischen dem Abt und dem Rapperswiler zustande. Der Schaden musste ersetzt werden, wofür Abt Johannes die Wege zur Aufhebung des Bannes ebnete, der offenbar verhängt worden war. Graf Johann II. und seine Brüder versprachen dafür, das Gotteshaus, seine Leute und Güter in ihren besondern Schutz nehmen zu wollen.»Klosterarchiv Einsiedeln, Professbuch Äbte, 23. Konrad II. von Gösgen

Mordnacht von Zürich (23./24. Februar 1350) Ablauf Die Zürcher Geschichtsschreibung überliefert, dass in der Nacht vom 23. zum 24. Februar 1350 ein Handstreich auf die Stadt vereinbart wurde, die «Mordnacht von Zürich». Die Verbündeten innerhalb der Stadtmauern sollten die «Äusseren» durch die Tore einlassen und dann gemeinsam Brun und seine Anhänger im Schlaf ermorden respektive «in der Nacht vom 23. auf den 24. Febr. 1350 versuchten die 1336 nach der Brun’schen Zunftrevolution aus der Stadt vertriebenen Adligen ‹nachtes bi slafender diet› [als alles Volk schlief] Zürich wieder unter ihre Kontrolle zu bringen».

mini|hochkant|Die Mordnacht von Zürich in der Tschachtlanchronik von 1470