mini|Stilles Mineralwasser aus der Glasflasche mini|Mineralwasser mit ausperlendem Kohlendioxid (CO2) mini|Video: Wie entsteht Mineralwasser?

Mineralwasser ist nach der deutschen Mineral- und Tafelwasserverordnung bzw. der österreichischen Mineralwasser- und Quellwasserverordnung ein Grundwasser mit besonderen Eigenschaften. Seine Inhaltsstoffe dürfen nur unwesentlich schwanken. Es muss aus unterirdischen Wasservorkommen stammen und von „ursprünglicher Reinheit“ sein. Mineralwasser wird direkt am Gewinnungsort – einer Quelle oder einem Brunnen – abgefüllt. Es ist das einzige Lebensmittel, das erst nach amtlicher Anerkennung in den Verkehr gebracht werden darf..

Historische Bezeichnung ohne gesetzliche Normierung ist Sauerwasser, das genau wie Sauerbrunnen auch gleichzeitig die Mineralquelle eines solchen Mineralwassers bezeichnet.Carl Günther Ludovici: Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschafften und Künste… J. H. Zedler, 1733, S. 348. Die deutsche Mineralwasserindustrie unterscheidet „klassische“ Mineralwässer (auch „Classic“-Wässer genannt)Stiftung Warentest: Mineralwasser im Test: Testergebnisse für 52 Classic- und Medium-Wässer. Artikel vom 27. Juni 2018 auf test.de mit viel Kohlensäure (ca. 7–8 g/l), „medium“ und „stille“ Wässer mit reduzierter Kohlensäure (4–5,5 g/l) und kohlensäurefreie Mineralwässer (weniger als 1 g/l).

Rechtliches Die nationalen Regelungen beruhen auf der EU-Richtlinie Richtlinie 2009/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR).Richtlinie 2009/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) Bei Unklarheiten oder Differenzen sind stets die europäischen Bestimmungen vorrangig gültiges Recht. Die Zusammensetzung des natürlichen Mineralwassers, die Temperatur in der Quelle und seine übrigen wesentlichen Merkmale müssen im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant bleiben. Natürliches Mineralwasser darf gemäß Art. 4 der EG-Richtlinie nur eingeschränkt behandelt werden. So dürfen unbeständige Inhaltsstoffe wie Eisen- oder Schwefelverbindungen mit physikalischen Verfahren entfernt werden (enteisentes und entschwefeltes Mineralwasser). Unter bestimmten Bedingungen ist es erlaubt, mittels Ozon verschiedene aus dem Gestein stammende Inhaltsstoffe zu entfernen. Einem natürlichen Mineralwasser darf – mit physikalischen Verfahren – Kohlensäure entzogen oder hinzugefügt werden. Des Weiteren dürfen unerwünschte Bestandteile wie zum Beispiel Mangan oder Arsen mit genehmigten Verfahren entfernt oder reduziert werden. Auch Fluorid darf durch den Einsatz aktivierten Aluminiumoxids entfernt werden ().

Rechtliches in Deutschland mini|hochkant|Mineralwasserkrug der Quelle in Niederselters aus dem 19. Jahrhundert

Mineral- und Tafelwasserverordnung Die rechtliche Grundlage von Mineralwasser ist die deutsche Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Mineral- und Tafelwasserverordnung - Min/TafelWV) (Ausfertigungsdatum: 01.08.1984); Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 VO vom 20. Juni 2023 ( vom 23. Juni 2023); Änderung in Kraft seit 24. Juni 2023. (letzte Fassung vom 20. Juni 2023). Diese schreibt strengere mikrobiologische Grenzwerte als beim Trinkwasser vor, die durch die Lebensmittelüberwachung kontrolliert werden. Sie gelten aber nur für den Ort der Abfüllung, nicht für den weiteren Weg bis zum Verbraucher, während die Anforderungen an Trinkwasser für den Ort der Entnahme gelten. Jede Quelle muss amtlich anerkannt sein, von diesen gibt es in Deutschland derzeit 833.Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Bekanntmachung der in der Bundesrepublik Deutschland amtlich anerkannten natürlichen Mineralwässer (Stand: 2. September 2025) Amtlich anerkannte Mineralwässer werden mit dem Namen und dem Ort der Quelle vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Heilwasser gilt nicht als Lebensmittel, sondern fällt unter das Arzneimittelgesetz.

Besteuerung Im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln wird Mineralwasser nicht mit lediglich 7 % Umsatzsteuer besteuert, sondern wie alle Getränke mit 19 %, da es laut Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände nicht in die Kategorie der Grundnahrungsmittel fällt. Diese Einordnung wurde vorgenommen, weil durch das Leitungswasser ein Substitut zum Mineralwasser vorhanden ist.

Verkehrsbezeichnung Verkehrsbezeichnung für natürliches Mineralwasser im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sind: natürliches Mineralwasser natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt Säuerling oder Sauerbrunnen

Mineralwasser mit einem natürlichen Kohlendioxidgehalt von mehr als 250 mg/l darf zusätzlich als Säuerling oder Sauerbrunnen bezeichnet werden. Die Bezeichnung Sprudel kann diese Benennung ersetzen, wenn das Mineralwasser im Wesentlichen unter natürlichem Kohlensäuredruck aus der Quelle hervorsprudelt. Oft ist die Bezeichnung „Sprudel“ auch Bestandteil des Quellnamens.

Stilles Mineralwasser ist ein natürliches Mineralwasser, das von Natur aus keine oder wenig Kohlensäure enthält. Die Kohlensäure kann auch später vollständig oder teilweise entzogen worden sein. Es wird teilweise in die grüne Brunnen-Einheitsflasche abgefüllt. Deklaration und Kohlensäuregehalt stiller Wässer sind gesetzlich nicht vorgegeben.

Mineral- und Heilwässer werden in drei Haupttypen klassifiziert:Hubert Schneemann, Gisela Wurm: Hagers Handbuch der pharmazeutischen Praxis. Folgebd. 1. Waren und Dienste. Springer 1995, S. 301.

Chlorid-Wässer: Natrium-Chlorid-Wässer Calcium-Chlorid-Wässer Magnesium-Chlorid-Wässer Sulfat-Wässer: Natrium-Sulfat-Wässer Calcium-Sulfat-Wässer Magnesium-Sulfat-Wässer (Bitterwässer) Eisen-Sulfat-Wässer Hydrogencarbonat-Wässer: Natrium-Hydrogencarbonat-Wässer Calcium-Hydrogencarbonat-Wässer Magnesium-Hydrogencarbonat-Wässer Ab einem Mineralstoffgehalt von mindestens 1.500 mg/l darf ein Mineralwasser den Hinweis „Mit hohem Gehalt an Mineralien“ tragen.

Sprudel, Sauerwasser und andere amtliche Einzelbezeichnungen Die Kennzeichnung von Mineralwasser ist in der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung geregelt., bei juris.

Kohlensäurehaltiges Mineralwasser wird auch als saurer Sprudel oder als Selterswasser (kurz Selters) bezeichnet. Selters darf in der Bundesrepublik Deutschland seit 1984 nicht mehr generisch verwendet werden, ist seitdem nur noch Markenname und lebt nur noch umgangssprachlich fort. In Deutschland darf rechtlich als Sprudel nur Mineralwasser bezeichnet werden und nur dann, wenn es unter Kohlendioxidzusatz abgefüllt wurde oder es sich um einen Sauerbrunnen handelt, bei dem das Wasser natürlicherweise einen so hohen Kohlensäuregehalt hat, dass es bei Druckentlastung sprudelt. Sauerbrunnen oder Säuerlinge sind Mineralwässer, die natürlicherweise mehr als 250 mg/l Kohlendioxid enthalten und keine weitere Behandlung erfahren haben; ausgenommen ist weiterer Kohlendioxidzusatz. bei juris.

Neben der Verkehrsbezeichnung und anderen Angaben laut Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sind nach für Mineralwasser folgende Angaben erforderlich:

Name der Quelle und Ort der Quellnutzung, ein Analysenauszug der wichtigsten Inhaltsstoffe, soweit zutreffend, Hinweise auf einen Entzug von Kohlensäure, eine Behandlung mit ozonangereicherter Luft, die Eignung für die Ernährung von Kindern oder einen hohen Fluoridgehalt.

Rechtliches in Österreich Die rechtliche Grundlage von Mineralwasser ist die österreichische Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über natürliche Mineralwässer und Quellwässer (Mineralwasser- und Quellwasserverordnung), BGBl. II Nr. 309/1999, geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 500/2004.Text der österreichischen Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über natürliche Mineralwässer und Quellwässer (Mineralwasser- und Quellwasserverordnung)

Natürliches Mineralwasser ist demnach Wasser, das seinen Ursprung in einem unterirdischen vor jeder Verunreinigung geschützten Wasservorkommen hat und wird aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen annähernd gleicher Charakteristik gewonnen. Es ist von ursprünglicher Reinheit und hat eine bestimmte Eigenart, die auf seinen Gehalt an Mineralstoffen, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen zurückzuführen ist, und weist gegebenenfalls bestimmte ernährungsphysiologische Wirkungen auf. Seine Zusammensetzung, Temperatur und übrigen wesentlichen Merkmale müssen im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant bleiben, sie dürfen insbesondere durch eventuelle Schwankungen in der Schüttung nicht verändert werden. Natürliches Mineralwasser darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen anerkannt ist.

Quellwasser ist Wasser, das seinen Ursprung in einem unterirdischen Wasservorkommen hat und wird aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen. Es ist von ursprünglicher Reinheit. Quellwasser muss zudem den Anforderungen der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TWV), BGBl. II Nr. 304/2001, in der jeweils geltenden Fassung, entsprechen.

Rechtliches für Europäische Union

Die Liste der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannten natürlichen Mineralwässer wird im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und kann über EUR-Lex abgefragt werden.LISTE DER VON DEN MITGLIEDSTAATEN, DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH (NORDIRLAND) UND DEN EWR-LÄNDERN ANERKANNTEN NATÜRLICHEN MINERALWÄSSER (zuletzt C/2026/730 vom 6. Februar 2026) (PDF-Datei)

Gesundheitliche Aspekte Eine Untersuchung zur ernährungsphysiologischen Bedeutung von Trinkwasser in Deutschland kam im Jahr 2009 zu dem Schluss, dass Trink- und Mineralwässer zur Mineralstoffbedarfsdeckung eines Menschen beitragen können, der Bedarf an Mineralstoffen jedoch überwiegend durch feste Nahrung gedeckt wird.Helmut Heseker: . Auf: Forum Trinkwasser, abgerufen am 20. November 2011 (archiviert). Bei einem gesunden Menschen und bei normaler Ernährung macht es deshalb keinen Unterschied, ob man seinen Flüssigkeitsbedarf durch Mineralwasser oder Leitungswasser deckt. In kalkhaltigen Regionen ist der Calcium-Gehalt des Trinkwassers signifikant höher als der eines durchschnittlichen Mineralwassers; so enthält Berliner Trinkwasser bis zu 150 mg Calcium pro Liter, manche Mineralwässer nur ein Zehntel davon.Berliner Wasserbetriebe. Bei Bluthochdruck sollte natriumarmes Mineralwasser getrunken werden.

Die Variationsbreite des Mineralstoffgehalts ist innerhalb der Gruppen größer, als der zwischen den Gruppen Leitungswasser und Mineralwasser. Weil der Endverbraucher keinen Einfluss auf die Herkunft des Leitungswassers hat, hängt diese Entscheidung demnach von regionalen Gegebenheiten ab, die man anhand der Veröffentlichung des regionalen Wasserversorgers und dem Analyse-Auszug auf der Wasserflasche treffen muss. Im Allgemeinen wird ein hoher Calcium- und Magnesium-Gehalt sowie ein niedriger Natrium-Gehalt als erstrebenswert angesehen.

Die Inhaltsstoffe aus Mineralwässern weisen eine ähnliche Bioverfügbarkeit auf wie die aus anderen Lebensmitteln: Calcium aus Mineralwasser weist eine ähnliche Resorbierbarkeit auf wie Calcium aus Milch (ca. 37 % bis 49 %). Die Resorptionsrate von Magnesium liegt bei rund 50 %.Birgit Becke: Die Bioverfügbarkeit der Mineralstoffe aus Mineral- und Heilwässern Informationszentrale Deutsches Mineralwasser (IDM), Bonn.