mini|hochkant=1.5| Karte der polnischen Gminy (Stand 2008) Eine [], im Plural Gminy, ist eine Verwaltungseinheit in Polen. Sie bildet die dritte Stufe der lokalen Selbstverwaltung. Sie steht unterhalb der Einheit (‚Landkreis‘ oder ‚Stadtkreis‘) und oberhalb der Einheit (‚Schulzenamt‘).
Der Begriff stammt vom deutschen Wort Gemeinde ab, dem es auch in der Verwaltungsstruktur nahekommt. Im Gegensatz zur deutschen Praxis wird sie allerdings nicht als eine eigentliche Ortsidentität, sondern lediglich als eine Verwaltungseinheit betrachtet, ähnlich der rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde. So werden bei den amtlichen Adressen- oder Geburtsortsangaben primär die Ortsnamen und nicht die der Gemeinden verwendet.
Im Jahr 2026 gab es in Polen 2479 , die drei unterschiedlichen Gemeindetypen zugeordnet werden.
Geschichte wurden 1972 als Ersatz für die kleineren gebildet.
Gmina miejska Eine (‚Stadtgemeinde‘, wörtlich: ‚städtische Gemeinde‘) besteht aus einer einzigen Stadt. Diese Stadt kann ebenfalls Sitz einer ‚Landgemeinde‘ im Umland sein. Aufgrund der rechtlichen Identität von Stadt und werden üblicherweise nur mit dem Namen der Stadt bezeichnet. In den Großstädten sowie historisch bedingt in einigen weiteren Stadtgemeinden nennt sich der Bürgermeister ‚Stadtpräsident‘, in kleineren Stadtgemeinden heißt er . Den Status einer hatten 2026 302 .
Gmina miejsko-wiejska Eine (‚Stadt-und-Land-Gemeinde‘, wörtlich: ‚städtisch-ländliche Gemeinde‘) besteht aus einer Stadt und mehreren Dörfern, die begrenzte Selbstverwaltungskompetenzen haben. Mit Ausnahme der Gemeinde Skalmierzyce ist diese Stadt auch Verwaltungssitz der . Meistens ist in diesem Fall die Stadt zu klein, um eine unabhängige ‚Stadtgemeinde‘ () zu bilden. Der Name der , der ein ‚Bürgermeister‘ vorsteht, leitet sich vom Namen des Verwaltungssitzes ab. Diesen Status hatten 2026 724 .
Gmina wiejska Eine (‚Landgemeinde‘, wörtlich: ‚ländliche Gemeinde‘) besteht ausschließlich aus Dörfern. Der Verwaltungssitz befindet sich in einigen Fällen in einer Stadt im Zentrum der , die als ‚Stadtgemeinde‘ aber nicht Bestandteil der ist. Wenn es keine Stadt innerhalb der Gemeinde gibt, so ist eines der größeren Dörfer Sitz der und des Gemeindevorstehers (von ‚Vogt‘). In diesem Fall ist die auch nach diesem Ort benannt. 2026 gab es in Polen 1453 dieser , davon 158 mit Verwaltungssitz außerhalb der , also in einer Stadt, die eine eigene Gemeinde und manchmal auch einen eigenen Stadtkreis bildet.
Selbstverwaltung der Gemeinden Die Bewohner jeder Gemeinde bilden eine Selbstverwaltungskörperschaft. Die Gemeinden besitzen eine Rechtspersönlichkeit.
Die Gemeinden erfüllen alle Aufgaben der territorialen Selbstverwaltung, die nicht anderen Gebietskörperschaften vorbehalten sind, u. a.: Raumordnung, Immobilienwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Wasserwirtschaft, Gemeindewege, Wasserleitung und -versorgung, lokaler Personenverkehr, Gesundheitsschutz, Sozialhilfe, Kultur, öffentliche Ordnung, Gemeindeförderung, grenzübergreifende Zusammenarbeit.
Die Exekutivorgane der Gemeinden sind der Gemeinderat sowie der Gemeindevorsteher (Bürgermeister oder Stadtpräsident).Verwaltungssystem in Polen
Finanzierung Zu den Einnahmen der Gemeinden werden eigene Einnahmen, allgemeine Subvention und Zweckzuwendungen aus dem Staatshaushalt gezählt. Als Steueraufkommen werden Einnahmen aus den örtlichen Steuern (wie Wald-, Grund-, Kraftfahrzeug-, Hunde-, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Steuer auf zivilrechtliche Handlungen, Gewerbesteuer bei natürlichen Personen) bezeichnet.
Siehe auch Liste der Gemeinden in Polen
Einzelnachweise
Kategorie:Verwaltungsgliederung Polens Kategorie:Kommunalpolitik (Polen)
Kategorie:LAU-Ebene