mini|Blick auf die United Nations Plaza und das Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York City mini|Palais des Nations in Genf mini|UNO-City in Wien

Die Vereinten Nationen (kurz VN; , kurz UN; auch Organisation der Vereinten Nationen (OVN) oder UNO (von ); , kurz ONU) sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 193 Staaten und als globale internationale Organisation ein uneingeschränkt anerkanntes Völkerrechtssubjekt.

Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind gemäß ihrer Charta die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Im Vordergrund stehen außerdem Unterstützung im wirtschaftlichen, sozialen, humanitären und ökologischen Gebiet (siehe auch die Millennium-Entwicklungsziele der UNO).

Die Vereinten Nationen selbst sowie viele ihrer Unterorganisationen haben für ihre Verdienste den Friedensnobelpreis erhalten; zusammengenommen sind sie die am häufigsten so Ausgezeichneten.

Gründungsgeschichte

Ihre Wurzeln haben die Vereinten Nationen in den Haager Friedenskonferenzen und im Völkerbund, der nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet wurde, den Frieden in der Welt dauerhaft zu sichern. Allerdings erhielt der Völkerbund durch mangelndes Beitrittsinteresse (so waren etwa die USA aus innenpolitischen Gründen kein Mitglied im VölkerbundThomas J. Knock: To End All Wars: Woodrow Wilson and the Quest for a New World Order. Princeton University Press, 1995, ISBN 0-691-00150-2, S. 263.) nicht den nötigen Einfluss, um seine Ziele durchsetzen zu können, und war mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges praktisch gescheitert.

US-Präsident Franklin D. Roosevelt unternahm nach dem Scheitern des Völkerbundes noch während des Zweiten Weltkrieges einen zweiten Versuch, eine Organisation zur Sicherung des Friedens zu schaffen, und erarbeitete zusammen mit dem britischen Premierminister Winston Churchill die Atlantik-Charta. Am 1. Januar 1942 beriefen sich 26 Staaten in der Deklaration der Vereinten Nationen auf die Prinzipien der Atlantik-Charta.

Durch die Mitarbeit der Sowjetunion und der Republik China an der neuen Friedensordnung kam es am 30. Oktober 1943 zur Moskauer Deklaration der Vier Mächte, die auf eine schnellstmögliche Schaffung einer allgemeinen, auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit aller friedliebenden Staaten aufbauenden Organisation zur Aufrechterhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit zielte. Bei der Konferenz von Dumbarton Oaks wurde weiter über die Gründung der UN beraten.

Nach Einbeziehung Frankreichs in den Kreis der hauptverantwortlichen Mächte konnte die Charta der Vereinten Nationen 1945 auf der Konferenz von Jalta fertiggestellt werden. Sie wurde am 26. Juni 1945 auf der Konferenz von San Francisco von 50 Staaten unterzeichnet. Als erster Staat ratifizierten die Vereinigten Staaten die Charta und boten den Vereinten Nationen als Sitz New York an. Polen unterzeichnete die Charta erst später, zählt aber zu den 51 Gründungsmitgliedern. Die Charta trat am 24. Oktober 1945 in Kraft, nachdem die Republik China, Frankreich, die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Mehrheit der Gründungsstaaten die Charta ratifiziert hatten.

Aufgaben und Ziele Nach Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen sind die Hauptaufgaben der UNO: die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit die Entwicklung besserer, freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen die internationale Zusammenarbeit, Lösung globaler Probleme und Förderung der Menschenrechte ein Mittelpunkt zu sein, an dem die Nationen diese Ziele gemeinsam verhandeln.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Menschenrechtspakte und -abkommen

Am 10. Dezember 1948 wurde die Charta um die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ergänzt. Darin verkündeten erstmals alle Staaten gemeinsam grundlegende Menschenrechte, die für jeden Menschen gleichermaßen gelten. Auch wenn diese Erklärung keinen bindenden Charakter für die Mitgliedstaaten hat, ist sie ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte und ein wichtiges Rechtsdokument für internationale Politik.

1966 wurden dann von der Vollversammlung der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – nunmehr als rechtsverbindliche Dokumente – angenommen. Auf sie folgten diverse weitere für die jeweiligen Unterzeichnerstaaten bindende Menschenrechtsabkommen.

Millennium-Entwicklungsziele

2001 wurden von der UNO, der Weltbank, dem IWF und dem Development Assistance Committee der OECD die sogenannten „Millennium-Entwicklungsziele“ postuliert. Dies sind folgende acht Entwicklungsziele, die bis zum Jahre 2015 erreicht werden sollten und deren oberstes Ziel die globale Zukunftssicherung ist: Bekämpfung von extremer Armut und Hunger Primärschulbildung für alle Gleichstellung der Geschlechter / Stärkung der Rolle der Frauen Senkung der Kindersterblichkeit Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mütter Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen schweren Krankheiten Ökologische Nachhaltigkeit Aufbau einer globalen Partnerschaft für Entwicklung.

Agenda 2030

mini|17 Ziele der Agenda 2030 Das Nachfolgeprojekt der Millenniumsziele ist die Agenda 2030. Synonyme sind:

17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, Sustainable Development Goals, SDGs, Transforming our World: The 2030 Agenda for Sustainable Development, Transformation unserer Welt: Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung Globale Nachhaltigkeitsagenda, Post-2015-Entwicklungsagenda, Globale Ziele der UNO

Die 17 Ziele und deren Unterziele spiegeln die wesentlichen globalen Probleme wider. Die Zielsetzungen sind von existenzieller Bedeutung für die gesamte Menschheit, Frieden und Gerechtigkeit, Beseitigung von Hunger und extremer Armut sowie Klima- und Umweltschutz.

Das Ziel Nr. 16 (Frieden) ist eine wichtige Voraussetzung für die anderen Ziele, aber Kriege und politische Spannungen nehmen wieder zu. Der UN-Generalsekretär hat sich deshalb in seinem Bericht Our Common Agenda 2021 für eine Neue Agenda für den Frieden ausgesprochen.

Friedenssicherung/Friedenserzwingung mini|Soldaten der Friedenstruppen der Vereinten Nationen im Grenzgebiet von Eritrea und Äthiopien mini|Bolivianischer „Blauhelm“-Soldat bei einer Übung in Chile mini|Friedensnobelpreis 2001 für die Vereinten Nationen – Urkunde in der Lobby des UN-Hauptquartiers in New York City

Die Friedenssicherung ist eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen. Sie sind der Vermeidung und Beendigung internationaler Konflikte zentral verpflichtet. Der hohe Stellenwert wird dadurch deutlich, dass bereits im ersten Artikel der UN-Charta das Ziel formuliert wird,

Die Vereinten Nationen haben durch die freiwillige Einbindung ihrer Mitgliedstaaten ein System kollektiver Sicherheit geschaffen. Kern dieses kollektiven Sicherheitssystems ist das allgemeine Gewaltverbot:

Trotz des allgemeinen Gewaltverbots schließt die Charta die Gewaltanwendung nicht völlig aus. Sie ist neben dem individuellen Selbstverteidigungsrecht jedes Landes auf den Sicherheitsrat konzentriert: kollektive Maßnahmen gegen Friedensstörer unter Beachtung des Kapitels VII, wie wirtschaftliche, kommunikative und sonstige nichtmilitärische Sanktionen bis erforderlichenfalls hin zur Gewaltanwendung. Der Sicherheitsrat wird dadurch zum Träger des „Gewaltmonopols“. Bevor der Sicherheitsrat entsprechende Maßnahmen beschließen kann, muss er zunächst eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung feststellen. Sollte dies der Fall sein, so hat er grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Er kann sowohl Empfehlungen an die UN-Mitglieder als auch Zwangsmaßnahmen gegenüber dem Friedensstörer selbst sowie gegenüber allen anderen Mitgliedstaaten aussprechen.

Bei Zwangsmaßnahmen sind sowohl nichtmilitärische Sanktionen als auch ein direktes militärisches Eingreifen durch die UN selbst oder durch entsprechend mandatierte Mitglieder möglich. Das Aufstellen von Truppen unter dem direkten Kommando der UN ist in der Charta zwar vorgesehen, kam jedoch nie zustande. Zu den nichtmilitärischen Sanktionen gehören die .

Eine Skulptur auf der Visitor’s Plaza vor dem UN-Gebäude in New York versinnbildlicht das Ziel der Friedenssicherung durch die Darstellung eines Revolvers mit zugeknotetem Lauf. Die Skulptur wurde vom schwedischen Künstler Carl Fredrik Reuterswärd geschaffen und trägt den Namen Non-Violence („Gewaltlosigkeit“). Sie ist ein Geschenk der Regierung Luxemburgs an die Organisation.

„Blauhelme“/„Grünhelme“

Die Blauhelme sind die Friedenssoldaten der UN. Sie waren als Mittel der passiven „Friedenssicherung“ nicht in der Charta vorgesehen. Doch Dag Hammarskjöld und Lester Pearson entwarfen die Idee der Friedenssoldaten in Krisensituationen. Blauhelmsoldaten tragen zur leichteren Erkennbarkeit neben der Uniform ihres Landes entweder einen blauen Helm oder ein blaues Barett mit einem UN-Abzeichen. Die getragenen Waffen sollen aber nur der Selbstverteidigung dienen. Ein Mandat zur Entsendung von Blauhelmen kann nur der UN-Sicherheitsrat erteilen, doch die Regierung jedes Landes darf selbst entscheiden, ob sie Soldaten zu einem solchen Einsatz entsendet. Bis 1990 haben die UN bereits 500.000 Soldaten und Zivilpersonen zu Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens eingesetzt – nicht aber zur Friedensherstellung.

Bei friedenserzwingenden Einsätzen gemäß Kapitel VII der UN-Charta findet keine abweichende Kennzeichnung der Soldaten von ihren nationalen Uniformen statt. In der Geschichte der Vereinten Nationen gab es bisher zwei friedenserzwingende Missionen:

Koreakrieg von 1950 bis 1953 Zweiter Golfkrieg um Kuwait 1990

Beim Kosovokrieg von 1999 autorisierte der UN-Sicherheitsrat einzelne Militäraktionen von NATO-Staaten. Beim Krieg in Afghanistan ab 2001 autorisierte der Sicherheitsrat den Aufbau der ISAF-Schutztruppe.

Organe Gemäß Artikel 7 der UN-Charta setzen sich die Vereinten Nationen aus sechs Hauptorganen zusammen, die für die Entscheidungsprozesse maßgeblich sind. Neben den Hauptorganen gehören eine Reihe von Nebenorganen und Sonderorganisationen zum System der Vereinten Nationen, die mit der Wahrnehmung spezifischer Aufgaben befasst sind.

Hauptorgane UN-Generalversammlung UN-Sekretariat Internationaler Gerichtshof Versammlung aller UN-Mitgliedstaaten(pro Staat eine Stimme) Verwaltungsorgan der UNO(Vorsitzender ist der UN-Generalsekretär) Universelles völkerrechtliches Gericht(Sitz in Den Haag) 260px|UN-Generalversammlung 260px|Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York City 260px|Internationaler Gerichtshof Forum für internationale Diplomatie, zentraler Ort für Debatten über weltpolitische Fragen kann unverbindliche Empfehlungen an Staaten oder Vorschläge an den UNSC aussprechen (kein Parlament!) entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder verabschiedet den Etat wählt die nichtständigen Mitglieder des UNSC, alle Mitglieder des ECOSOC, auf Vorschlag des UNSC den UN-Generalsekretär sowie die 15 Richter des IGH unterstützt die anderen UN-Organe administrativ, z. B. bei der Organisation von Konferenzen, beim Verfassen von Studien bzw. Berichten und der Aufstellung eines Haushaltsplans hat neben seinem Hauptsitz in New York City drei Außenstellen in Genf, Nairobi und Wien Der Vorsitzende – der UN-Generalsekretär – wird von der UN-Generalversammlung auf fünf Jahre gewählt und ist der wichtigste Repräsentant der UNO entscheidet Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, die seine Gerichtsbarkeit anerkennen, und erstattet Rechtsgutachten Die 15 Richter werden von der UN-Generalversammlung auf neun Jahre gewählt. Sie fällen ihre Urteile mit relativer Stimmenmehrheit