mini|Hochzeitspaar im Standesamt (Märchenvilla Eberswalde, 2005) mini|Vornehme Hochzeitsgesellschaft (Gemälde von Wolfgang Heimbach, 1637)
Die Eheschließung – auch Hochzeit, Heirat, Vermählung und Trauung – umfasst in Abhängigkeit von den jeweiligen religiösen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft vielfältige soziale und privatrechtliche Verträge, religiöse und weltliche Riten, Zeremonien und Hochzeitsbräuche sowie begleitende Feiern zu Beginn einer Ehe. Eine Eheschließung begründet umfangreiche soziale und ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Partnern und ihren Familien, Abstammungsgruppen oder Clans. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die gegenseitige Fürsorge sowie die Legitimität möglicher innerhalb der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in vielen Kulturen bedingt die Ehe deren Geburtsrechte. Die Hochzeit kann als Übergangsritus für das Brautpaar betrachtet werden. Bei Hochzeitsfeiern findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (wie Mitgift, Brautpreis, Brautgabe, Brautbuch, Brautdienst, Morgengabe).
Wortgeschichte Die Wörter Braut und Bräutigam sowie Heirat finden sich schon im Althochdeutschen belegt, Vermählung und Hochzeit (in der heutigen Bedeutung) erst im Frühneuhochdeutschen. Im 21. Jahrhundert entstand schließlich die Begrifflichkeit „Verpartnerung“ (zu einer Eingetragenen Partnerschaft).Kluge. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von Elmar Seebold. 25., durchgesehene und erweiterte Auflage. De Gruyter, Berlin/Boston 2011, je unter den genannten Stichwörtern.
Braut ist ein gemeingermanisches Wort. Bräutigam ist eine ursprüngliche Zusammensetzung aus althochdeutsch brūt ‚Braut‘ und dem heute ausgestorbenen althochdeutschen gomo ‚Mann‘ und bedeutet damit eigentlich „Brautmann“. Im Wort Heirat, dessen ursprüngliche Bedeutung ‚Hausstand‘ war, steckt im vorderen Teil des Worts germanisch heiwa-, heiwōn ‚Haushalt, Familie‘, im hinteren Teil Rat im Sinne von ‚Besorgnis‘, doch möglicherweise liegt auch eine sekundäre Anlehnung an Rat vor. Vermählung ist vom Verb vermählen abgeleitet, das seinerseits auf ein älteres (ge)mahelen, (ge)mehelen zurückgeht, das ‚versprechen‘ bedeutete. Hochzeit hat seine heutige Bedeutung seit dem 15. Jahrhundert; das Wort, das aus althochdeutsch diu hōha gezīt ‚hohes Fest‘ zusammengewachsen ist, hatte ursprünglich eine allgemeinere Bedeutung. Trauung ist eine Ableitung von trauen, was mittelhochdeutsch unter anderem ‚jemanden jemandem anvertrauen‘ und von hier ausgehend ‚ehelich verloben‘ bedeutete. Das ältere Wort für ‚Hochzeit‘, das sich heute noch in deutschen Mundarten und in den skandinavischen Sprachen (zum Beispiel schwedisch bröllop) findet, war Brautlauf (althochdeutsch brūt[h]louft), womit vermutlich die ‚Heimführung der Braut‘ gemeint war. Das im Wort Verpartnerung enthaltene Partner ist eine im 19. Jahrhundert vollzogene Entlehnung aus dem Neuenglischen, die über altfranzösisch parconier auf lateinisch partiōnārius ‚Teilhaber‘, zu pars ‚Teil‘, zurückgeht.
Geschichte Antike In Griechenland und Rom wurde die Ehe als eine hauptsächlich zivilrechtliche Angelegenheit angesehen. Ein Register, in dem Eheschließungen eingetragen wurden, gab es nicht. Ehen wurden zwischen Familien bzw. deren Oberhäuptern (pater familias) ausgehandelt. Die Frau ging in den Haushalt des Bräutigams über und bekam – als durchaus bedingtes Geschenk an die Familie des Bräutigams – eine Mitgift, die unter anderem ihr Auskommen sichern und sicherstellen sollte, dass sie dort gut behandelt wurde.
mini|Altgriechische Darstellung eines Hochzeitswagens Im attischem Recht wurden zwei Formen der Eheschließung unterschieden: die gewöhnliche Verheiratung einer jungen Frau (ἐγγύησις, engýēsis) und die Verheiratung einer Witwe, die, um der Familie das Erbe zu erhalten, einen Verwandten des Verstorbenen heiraten sollte (ἐπιδικασία, epidikasia). Die Eheschließung bestand aus einer Abfolge von mehrheitlich rein weltlichen Zeremonien: Jeder rechtsgültigen Ehe musste eine feierliche Verlobung vorangehen, bei der auch über die Mitgift (προίξ, proíx; φερνή, phernḗ) verhandelt wurde. Vor der Vermählung, die meist im Ehemonat Gamelion stattfand, wurden den Schutzgöttern der Ehe – besonders Zeus, Hera und Artemis – Opfer dargebracht, danach mussten sowohl Braut als auch Bräutigam sich einem rituellen Brautbad (λoυτρoφóρoϛ, loutrophoros) unterziehen. Am eigentlichen Hochzeitstage wurde im Elternhaus der Braut ein Hochzeitsmahl (θοίνη γαμική, thoínē gamikḗ) ausgerichtet. Bei Einbruch der Dunkelheit führte der Bräutigam die Braut dann auf einem von Pferden gezogenen Wagen heim, dem eine Prozession der Freunde und Familien folgte; in anderen Darstellungen bewegte sich der ganze Festzug zu Fuß. Im Hause der Schwiegereltern wurde die Braut von der Schwiegermutter empfangen, erhielt symbolträchtige Speisen und entschleierte sich im Thalamos des Hauses erstmals vor ihrem neuen Gatten. Die beiden folgenden Tage waren für die Entgegennahme von Hochzeitsgeschenken bestimmt.
Rom mini|hochkant|Zeitgenössische Darstellung einer römischen Trauzeremonie
Im Römischen Reich war eine Eheschließung nur dann mit einem Vertrag verbunden, wenn eine Mitgift übergeben werden sollte. Auch eine Zeremonie war nicht zwingend vorgeschrieben. Wenn sie aber stattfand, ging der Eheschließung wie in Griechenland eine Verlobung voran, bei der Geschenke ausgetauscht und die Mitgift vereinbart wurden. Der Vertrag wurde mit einem formellen Kuss (osculum) besiegelt. Aulus Gellius erwähnt im 2. Jahrhundert in seinem einzigen überlieferten Werk Noctes Atticae den Brauch, dass die Braut vom Bräutigam einen Verlobungsring empfängt.
Am Tage der eigentlichen Eheschließung wurde der Ehevertrag unterzeichnet. Das Protokoll für die begleitenden Feierlichkeiten war an die griechische Tradition angelehnt und sah unter anderem ebenfalls eine Prozession (Heimführung bzw. Heimholung der Braut, domum deductio) und ein großes Festmahl vor. Römische Bräute trugen eine weiße Tunika recta und eine komplizierte Frisur aus aufgesteckten Zöpfen (Tutulus). Darüber lag ein möglicherweise gelborangefarbener oder roter Schleier (flammeum, auch: maforte, mavorte), der Tunika und Kopf, nicht aber das Gesicht bedeckte. Bei Catull heißt es: „Komm’, die Blüte des lieblichen Majorans um die Stirn’, in der Linken den strahlenden Hochzeitsschleier, den weißen Fuß in der gold’nen Sandale“.
Judentum: Biblische und Talmudische Zeit Im Judentum ist der Zweck der Ehe – Gefährtenschaft des Paares – sowohl im Talmud als auch in der Tora (, ) festgeschrieben. Die Vorgehensweise für eine Heirat ist in der Mischna festgelegt, die zur Tora gehört. Als mündliche Überlieferung war die Mischna vermutlich bereits vor dem babylonischen Exil (597–539 v. Chr.) entstanden; ihre heutige Schriftform erhielt sie im frühen 3. nachchristlichen Jahrhundert.
Verlobung Die Eheschließung gliedert sich nach der Mischna in zwei Stufen: Verlobung und Heirat. Am Vorabend der Verlobung unterzogen sich Mann und Frau unabhängig voneinander einem rituellen Bad (Mikwe). Die Verlobung (qidduschin, erusin), deren Einzelheiten im Traktat Qidduschin geregelt sind, war eine in erster Linie rechtliche Transaktion, durch welche die Braut mit ihrem Einverständnis für ihren Bräutigam „bereitgestellt“ und dem Verbot von Ehebruch und verschiedenen weiteren Handlungen (arayot, entsprechend ; mamzerut, entsprechend u. a.) unterworfen wurde. Dem Wortlaut des Traktats entsprechend kann die Verlobung auf dreierlei Weisen erfolgen: durch ein Geldgeschenk an die Frau, durch eine schriftliche Absichtserklärung an die Frau oder durch sexuellen Verkehr; die letztere Möglichkeit wurde durch die Rabbiner später verworfen. Erst in nachtalmudischer Zeit wurde es üblich, dass der Mann der Frau bei der Verlobung anstelle des Geldes einen unverzierten goldenen Hochzeitsring gab; in einigen Regionen, etwa in Jemen und in Aleppo, steht im Zentrum der Verlobung noch heute die Übergabe einer symbolischen Münze. Von der Talmudischen Zeit (324–638 n. Chr.) bis ins Hochmittelalter wurde im Rahmen der Verlobung auch der Ehevertrag (ketubba) unterschrieben und verlesen, in dem die Pflichten des Mannes sowie die finanzielle Absicherung der Frau im Falle einer Scheidung oder Witwenschaft geregelt waren.
Heirat Nach der Verlobung sollte der Mann sich etwa ein Jahr lang entweder dem Torastudium widmen oder die wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Unterhalt seiner künftigen Familie schaffen; die Braut sollte ihre Aussteuer anfertigen. Erst danach folgte die Heirat (nisu'in, nissuin), nach der das Brautpaar auch sexuelle Beziehungen aufnehmen durfte. Die Liturgie begann mit den „Sieben Segnungen“ (sheva brachot, Traktat Ktubbot), die in der Talmudischen Zeit für Braut und Bräutigam getrennt vorgenommen wurden. Die Verwendung der Chuppa, des noch heute gebräuchlichen Traubaldachins, ist im Traktat Gittin zwar erwähnt, fand in den jüdischen Trauritus aber frühestens im Mittelalter Eingang. Auch die Anwesenheit und Mitwirkung eines Rabbis war vor dem 14. Jahrhundert nicht erforderlich. Einige Elemente der jüdischen Trauliturgie sind dagegen sehr alt, darunter der Brauch, dass der Bräutigam das Gesicht der Braut mit einem Schleier bedeckt (bedeken, hinuma; , Traktat Ktubbot 17b), und das Zerbrechen eines Weinglases (Traktat Brachot 5:2), das die Brautleute auch auf dem Höhepunkt ihres persönlichen Glücks an die Zerstörung des Jerusalemer Tempels (586 v. Chr.) gemahnen soll.
Wie in Griechenland und Rom war auch im Judentum eine Brautprozession üblich; wenn der Bräutigam die Braut in der Nacht heimführte, erleuchteten die Teilnehmer den Festzug mit Öllampen und Fackeln. Das christliche Neue Testament belegt diese Praxis der Prozession mit dem Gleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen () und ergänzt, dass das Hochzeitsfest endete, wenn der Bräutigam die Festgesellschaft verließ., ,
Germanen mini|Hochzeit bei den Germanen (Jean-Pierre Saint-Ours, 1787)
Muntehe
Bei den germanischen Völkern bildete die Muntehe die normale Form der Eheschließung. Die Ehe wurde zwischen dem Bräutigam und dem Muntwalt der Braut (z. B. dem Vater) vereinbart. Um die personalrechtlichen Gewaltverhältnisse der Familie über die Braut (Muntgewalt), die im germanischen Recht eine große Rolle spielten, abzulösen, gab der Bräutigam einen Muntschatz (dos). Wie in vielen Teilen der antiken Welt gliederte die Eheschließung sich auch bei den Germanen in Verlobung (desponsatio) und Trauung (traditio puellae). Voraus ging die Brautwerbung.
Im Zentrum der Verlobung stand der Abschluss eines rechtsförmlichen Vertrages, mit dem der Muntwalt sich verpflichtete, dem Bräutigam die Braut samt der Muntgewalt zu übertragen; der Bräutigam leistete vom Muntschatz mindestens eine Anzahlung; die Braut verpflichtete sich zur Treue gegenüber dem Verlobten.
Die Trauung fand im Kreise der Verwandten statt und bestand aus einer Reihe von rechtsförmlichen Handlungen (Kniesetzung, Fußtritt, Handergreifung).Einzelheiten über diese Bräuche z. B. in: Für das öffentliche Sichtbarwerden der Eheschließung sorgte anschließend die Heimführung der Braut im feierlichen Zug von Brautmännern und Brautjungfern in das Haus des Bräutigams. Den Abschluss bildete ein festliches Gelage (Brautbier).
Eine Heirat nach germanischer Tradition wird im Nibelungenlied (ca. 1230) erwähnt, wo Siegfried Kriemhild „nach der Sitte“ heiratet, indem er sie in den Arm nimmt und küsst.
Weitere Eheformen