Die mittellateinische Redewendung wird sprachlich (hauptsächlich in der Rechtswissenschaft, Theologie oder in der Mathematik) mit den Bedeutungen: „vom Stärkeren her“ „erst recht“ „umso mehr“ bzw. „umso weniger“ „nach dem stärker überzeugenden Grunde“ verwendet, um einen Beweis einer Behauptung durch eine schon bewiesene stärkere Behauptung auszudrücken. Ein logischer Schluss nach dieser Methode wird auch als „Erst-recht-Schluss“ bezeichnet (Beispiel: Wenn es verboten ist, zu zweit auf einem Fahrrad zu fahren, ist es erst recht verboten, zu dritt auf einem Fahrrad zu fahren). Für den „Erst-recht-Schluss“ unterscheidet man
: Schluss vom Größeren auf das Kleinere : Schluss vom Kleineren auf das Größere
Das wird meist zur Bekräftigung von Behauptungen eingesetzt, manchmal auch um einen logischen Schluss vorzutäuschen, wo keiner vorliegt ().
Zum Begriff Das Argumentum a fortiori ist ein kontroverses Thema der philosophischen Relativismusdebatten, weil eine wichtige argumentativ-hermeneutische Schlussform im Talmud, kal va-chomer (hebräisch: קל וחומר), darauf bezogen wird. Während Autoren wie Daube, der die These von der grundlegend gleichen Schlussform von Argumentum a fortiori und Kal va-homer 1949 wissenschaftlich etablierte,David Daube: Rabbinic Methods of Interpretation and Hellenistic Rhetoric. In: Hebrew Union College Annual. Bd. 22, 1949, , S. 239–265, Digitalisat (PDF; 4,98 MB). und Dov GabbayMichael Abraham, Dov M. Gabbay, Uri Schild: Analysis of the Talmudic Argumentum A Fortiori Inference Rule (Kal Vachomer) using Matrix Abduction. In: Studia Logica. Bd. 92, Nr. 3, August 2009, , S. 281–364, . die kulturelle Invarianz von Vernunft verteidigen, nutzt die u. a. von Eilberg-Schwartz vertretene relativistische Gegenposition das Verhältnis der beiden Schlüsse um in dieser Rationalitätsdebatte für die kulturell-bedingte Geltungsbeschränkung der Logik zu argumentieren.Naomi Janowitz, Andrew J. Lazarus: Rabbinic Methods of Inference and the Rationality Debate. In: The Journal of Religion. Bd. 72, Nr. 4, Oktober 1992, , S. 491–511.
Literatur Thomas Kyrill Grabenhorst: Das argumentum a fortiori. Eine Pilot-Studie anhand der Praxis von Entscheidungsbegründungen (= Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft. Bd. 1026). Lang, Frankfurt am Main [u. a.] 1990, ISBN 3-631-43261-5 (zugleich: Frankfurt am Main, Universität, Dissertation, 1990). Egon Schneider (Begr.), Friedrich E. Schnapp: Logik für Juristen. Die Grundlagen der Denklehre und der Rechtsanwendung. 6., neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Vahlen, München 2006, ISBN 3-8006-2997-6, S. 158 ff.
Belege
Kategorie:Juristische Methodenlehre Kategorie:Lateinische Phrase Kategorie:Rechtssprache
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