Grundlohn ist ein Begriff aus dem deutschen Einkommensteuerrecht.

Zum Grundlohn zählen steuerlich das monatliche Grundgehalt geldwerte Vorteile (beispielsweise ein Dienstwagen) Lohnzuschläge, die nicht nach § 3b EStG begünstigt sind Beiträge an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, wenn sie nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sind.

Alle anderen Vergütungsbestandteile wie zum Beispiel 13. Gehalt Weihnachtsgeld Urlaubsgeld Überstundenvergütungen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben bei der Grundlohndefinition ausgeklammert.

Siehe auch: Bedingungsloses Grundeinkommen Einkommensteuerrecht (Deutschland)

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