miniatur|Karen Brain im Training auf Odette

Als Behindertenreitsport bezeichnet man das Reiten als Sport für Menschen mit Behinderung oder das Reiten mit Handicap. Entsprechend der englischen Bezeichnung Para-Equestrian hat sich auch die Bezeichnung Para-Dressursport etabliert. auf der Internetseite des Deutschen Kuratoriums für Therapeutisches Reiten (DKThR)

Behindertenreitsport ist nicht mit Reittherapie / Therapeutischem Reiten gleichzusetzen. Der Einsatz des Pferdes für Menschen mit Behinderung ist in der Geschichte seit über 2000 Jahren zurückzuverfolgen.C.Klüwer, Die spezifischen Wirkungen des Pferdes S. 5–11, Sonderhefte des DKThR, 2005

Freizeit- und Breitensport Hier steht, genau wie Leistungssport auch, die sinnvolle Freizeitgestaltung mit dem Tier im Vordergrund, verbunden mit der sozialen Integration und dem Ausgleich behinderungsbedingter Bewegungsarmut. Die Art und Weise, wie am Reitsport teilgenommen wird, hängt von der Art der Behinderung ab. Viele körperlich eingeschränkte Reiter können mit dem üblichen Equipment am Reitsport teilnehmen, größtenteils wird aber mit kompensatorischen Hilfsmitteln geritten, z. B. mit speziellen Zügeln, modifizierten Sätteln (Pauschen, Halteriemchen u. a.), unter Umständen auch mit dem Damensattel. Eventuell beschäftigt sich die gehandicapte Person mit dem Pferd ohne zu reiten, z. B. mit Bodenarbeit. Ein medizinisches Attest oder eine Klassifizierung ist hierfür nicht notwendig.

Leistungssport miniatur|Reitet mit zwei Gerten als Hilfsmittel: Grace Bowman (damals Grade II), hier mit Kirby Park Joy bei den Sommer-Paralympics 2012

Grundsätzlich kann jeder, entsprechend seinem Talent, seiner Ausdauer usw. am Leistungssport teilnehmen.Gundula Lüdtke, Bundestrainerin der Schweizer Para-Reiter, Brandenburgischer Präventions- und Rehabilitationsverein e. V. D-16818 RadenslebenFranz-Martin Stankus, ehem. Bundestrainer der Deutschen Parareiter, D-23730 Altenkrempe/Sibstin Im Leistungssport nehmen behinderte Reiter/Fahrer sowohl an Regelturnieren gemeinsam mit Nichtbehinderten, als auch an speziellen Turnieren für Menschen mit Behinderung teil. In Deutschland ist für den Pferdesport das DKThR (Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten) in Warendorf zuständig. Hier arbeitet man zusammen mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) – für internationale Turniere – mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS).

Die Grundlage ist ein Sportgesundheitspass. Hierfür muss der Hausarzt, der den Betreffenden kennt, bestätigen, dass Sportfähigkeit vorhanden ist (Attest). Fällt der Bescheid positiv aus, wird der Reiter von der Deutschen Mannschaftsärztin oder einem anderen deutschen oder auswärtigen Klassifizierer (I.P.E.C. = Internationales Paralympisches Komitee für Reiterei), das sind speziell fortgebildete Ärzte oder Sportphysiotherapeuten, klassifiziert, also in eine Wettkampfklasse (Grade Ia bis IV)inside.fei.org: (englisch) eingeteilt.

Die Wettkampfklasse (seit 8 Jahren nach I.P.E.C-Regeln) wird genauso eingetragen wie nachfolgende Untersuchungen, die in regelmäßigen Abständen bestätigen müssen, dass ein Zustand der gleiche geblieben ist, diese können dann auch durch den Hausarzt erfolgen, oder das sich etwas geändert hat, dann muss ein Klassifizierer aufgesucht werden.

Mit der Klassifizierung (Graden) soll sichergestellt werden, dass vergleichbare Einschränkungen zu vergleichbaren Leistungen führen. Sie erfolgt nach funktionellen Gesichtspunkten, direkt auf das Reiten bezogen. Die Ursache der Funktionseinschränkung ist dabei nahezu unwichtig. Das heißt, ob eine Bewegung nicht oder nur wenig ausgeführt werden kann, ist wichtig. Nicht wichtig ist, ob die Ursache ein durch Rheuma verstelltes Gelenk, eine Lähmung der Muskeln an dieser Extremität oder ein Fehlen der Gliedmaße nach Amputation (oder angeborenes Fehlen) ist. Eine Einstufung ist aber erst bei einer um mehr als 15 Prozent gegenüber Regelreitern reduzierten Funktion denkbar. Daher ist eine Behinderung der Fußfunktion (versteifte Fußgelenke) möglicherweise keine ausreichende Begründung für eine Einstufung in die Reitwettkampfklasse. Würde der Betreffende jedoch Leichtathletik machen, wäre er sehr wohl als behindert im Sinne einer I.P.C. (Internationales Paralympisches Komitee)-Wettkampfordnung einzustufen.

Die Methodik entspricht der Bewertung des Körpers nach: Muskelkraft Gelenkbeweglichkeit Koordination.

Der Reiter muss in die Prüfung einwilligen. Möchte er das nicht oder lässt er bestimmte Prüfungen nicht zu, ist er auch nicht zum Wettkampf zugelassen. Zu jedem Athleten in der entsprechenden Wettkampfklasse (Grade) gibt es auch ein entsprechendes Beeinträchtigungsprofil. Hiernach kann ein Gesunder folgende Punkte erzielen:

80 (für linken Arm), 40 (für Nackenbewegung), 80 (für rechten Arm) 70 (für linkes Bein), 60 (für Rumpf/Becken), 70 (für rechtes Bein)

Beschreibung miniatur|Julie Higgins bei den Sommer-Paralympics 2000, Siegerin im Wettbewerb des damaligen Grade III

Die Anforderungen bei der Ausführung der geforderten Elemente, in den Lektionen, unterscheiden sich bei speziellen Behindertenturnieren nicht von den Regelturnieren. Hier zählt die Scala der Ausbildung (Takt, Losgelassenheit, Anlehnung, Schwung, Geraderichten, Versammlung) genauso wie in der Regelreiterei. Startet ein behinderter Reiter auf einem Turnier, unterliegt er der gleichen Beurteilung wie ein Regelreiter.

In den Küren ist es in allen Startklassen möglich, höhere Dressur-Lektionen zu zeigen. Eine Besonderheit im Behindertensportreiten auf internationaler Ebene gab es bis zu den Paralympics 2000 in Sydney, indem die Teilnehmer auf zugelosten Pferden des jeweiligen Gastgeberlandes starteten. Dies waren Wettkampfbedingungen, die auf Regelturnieren gar nicht denkbar wären.

Seit den Europameisterschaften 2002 in Portugal starten die Reiter nun mit ihren eigenen Pferden. Die Kosten für die Anschaffung, die Ausbildung, den Transport, den Unterhalt usw. dieser hochwertigen Pferde sind von den nationalen Verbänden kaum aufzubringen. Nur das Engagement, die Ausdauer von Reitern und Trainern, die Unterstützung durch die Verbände und Sponsoren, macht es den Reitern möglich, an internationalen Wettkämpfen teilzunehmen und auch den Nachwuchs dorthin zu bringen.

Im Gegensatz zu anderen Nationen wie z. B. im Vereinigten Königreich, sind die Para-Dressurreiter im deutschsprachigen Raum durchweg Amateure, die allesamt berufstätig sind.

Liste der Grades Zum 1. Januar 2017 wurde die Benennung aller Wettkampfklassen (Grades) geändert. Aus dem bisherigen Grade Ia wurde der neue Grade I, aus dem Grade Ib der Grade II. Dementsprechend verschoben sich alle anderen Nummerierungen der Wettkampfklassen um eins nach oben.

Zudem wurde zum selben Datum die Aufgaben der Wettkampfklassen überarbeitet und im Anspruch erhöht. Die Dressurrichterin und deutsche Equipechefin Britta Bando beurteilte die neuen Aufgaben: , Uta Helkenberg / Deutsche Reiterliche Vereinigung, 28. Februar 2017, abgerufen am 12. März 2017

Legende zu den Abbildungen Datei:Legende Grade.jpg

Normal function or minimal disadvantage = normale Funktion oder geringe Beeinträchtigung Paresis Parese (unvollständige Lähmung der Muskulatur) Absence of Limbs = fehlende Gliedmaßen Incoordinate = Koordinationsstörung Severely incoordinate = schwere Koordinationsstörung Deformity = Deformation Wheelchair user = Rollstuhlbenutzer

Grade I Grade I (vormals Ia) bezeichnet die Wettkampfklasse der am schwersten behinderten Reiter. Die Athleten sind hauptsächlich Rollstuhlbenutzer. Hier sind Schritt- und Schritt-Trab-Aufgaben vorgesehen. Datei:Grade1a.jpg Datei:Teil2.jpg

Profil 1: alle 4 Gliedmaßen nahezu gebrauchsuntüchtig; Benutzung eines elektrischen Rollstuhls oder muss in normalem Rollstuhl geschoben werden; hat gewöhnlich nur sehr schwache Rumpfsteuerungsfähigkeit

Profil 2: alle 4 Gliedmaßen nahezu gebrauchsuntüchtig; kann die Ellbogen beugen um Rollstuhl zu fahren; braucht für längere Stecken evtl. elektrischen Rollstuhl; schwache Rumpfsteuerungsfähigkeit

Profil 3: Rollstuhlfahrer mit sehr geringer Balance und Unfähigkeit Dinge zu greifen bzw. loszulassen, schwache Rumpfsteuerungsfähigkeit

Profil 5: Rollstuhlfahrer mit Gliedmaßenkontrollschwierigkeiten bei der Ausübung aller Aktivitäten; oft mäßige Rumpfsteuerungsfähigkeit

Für 1–6: Handgriff oder Halsriemen, Gummibänder am Bügel, Riemen vom Steigbügelriemen oder Steigbügel zum Gurt, Zügel mit Schlaufen, erhöhte Pausche und/oder Hinterzwiesel vom Körper weg, braucht nur mit Kopf grüßen, 1 oder 2 Gerten, Stimmenbenutzung, Sitzflächenbezug, keine Steigbügel, Devonshire boots Andersen-Steigbügel, kann auch einhändig reiten

Profil 7: Rollstuhlfahrer der nur einen Arm gut benutzen kann; hat evtl. elektrischen Rollstuhl, wenn normaler Rollstuhl nicht bewegt werden kann; Rumpfsteuerungsschwierigkeiten Wie oben, und verbindende Zügelquerstrebe, reitet einhändig

Profil 12: alle 4 Gliedmaßen ernsthaft beeinträchtigt; kann laufen; ausreichende bis mäßige Rumpfsteuerungsfähigkeit 12b: ernsthafte Deformationen oder Schwächen in allen 4 Gliedmaßen Hangriff, Gummibänder am Bügel, Riemen vom Steigbügelriemen oder Steigbügel zum Gurt, Zügel mit Schlaufen, verbindende Zügelquerstrebe, 1 oder 2 Gerten braucht nur mit Kopf grüßen, Stimmenbenutzung, Sitzflächenbezug, keine Steigbügel, Devonshire boots. Andersen~Steigbügel

Profil 13: kann laufen; kann 3 Gliedmaßen nur geringfügig benutzen; benutzt gewöhnlich einen Stock mithilfe der guten Hand; Rumpfsteuerungsfähigkeit variiert, oft ausreichend bis mäßig Handgriff, Gummibänder am Bügel, Riemen vom Steigbügelriemen oder Steigbügel zum Gurt, Zügel mit Schlaufen, erhöhte Pausche und/oder Hinterzwiesel vom Körper weg, 1 oder 2 Gerten, braucht nur mit Kopf grüßen, Stimmenbenutzung, Sitzflächenbezug, keine Steigbügel, Devonshire boots, Andersen-Steigbügel, reitet einhändig

Grade II Im Grade II (bis zum Jahr 2016 Grade Ib) gibt es Schritt-Trab-Aufgaben. Datei:Grade1b.jpg

Profil 4: alle 4 Gliedmaßen nahezu gebrauchsuntüchtig, aber gute Rumpfsteuerungsfähigkeit; gewöhnlich in der Lage einen Rollstuhl zu fahren; gebraucht hauptsächlich das Gesäß, um die Bewegungen des Pferdes zu kontrollieren

Profil 6: Rollstuhlfahrer mit schwacher Rumpfsteuerungsfähigkeit und etwas schwachen Händen oder mangelnder Armkontrolle

Profil 9: Rollstuhlfahrer, der beide Arme gut benutzen kann; nur Rumpfsteuerungsfähigkeit im oberen Bereich; kann Becken nicht kippen

Profil 10: Rollstuhlfahrer, der Rumpf und Arme gut benutzen kann; aber nicht in der Lage, die Hüfte zur Unterstützung von Rumpfbewegungen zu benutzen; Rumpfsteuerungsschwierigkeiten Handgriff, Gummibänder am Bügel, Riemen vom Steigbügelriemen oder Steigbügel zum Gurt, erhöhte Pausche und/oder Hinterzwiesel vom Körper weg, 1 oder 2 Gerten, braucht nur mit Kopf zu grüßen, Stimmbenutzung, Sitzflächenbezug, keine Steigbügel, Devonshire boots, Andersen-Steigbügel 10a: ernsthafte Balanceprobleme; unfähig sich außerhalb ihrer Grundunterstützung zu bewegen

Profil 11: Rollstuhlfahrer mit guter Rumpf- und Armkontrolle und etwas Hüftkontrolle; kann Becken gut kippen, evtl. fehlende Beine 11a: keine Prothesen und Stumpf ist weniger als 10 cm lang Gummibänder am Bügel, Riemen vom Steigbügelriemen oder Steigbügel zum Gurt, erhöhte Pausche und/oder Hinterzwiesel vom Körper weg, 1 oder 2 Gerten, braucht nur mit Kopf zu grüßen, Stimmbenutzung, Sitzflächenbezug, keine Steigbügel, Devonshire boots, Andersen-Steigbügel

Profil 12: alle 4 Gliedmaßen ernsthaft beeinträchtigt; kann laufen; ausreichende bis mäßige Rumpfsteuerungsfähigkeit 12b: ernsthafte Deformationen oder Schwächen in allen 4 Gliedmaßen Handgriff, Gummibänder am Bügel, Riemen vom Steigbügelriemen oder Steigbügel zum Gurt, Zügel mit Schlaufen, verbindende Zügelquerstrebe, 1 oder 2 Gerten, braucht nur mit Kopf zu grüßen, Stimmbenutzung, Sitzflächenbezug, keine Steigbügel, Devonshire boots, Andersen-Steigbügel

Grade III