mini|hochkant=1.7|Karte zur Regenerationsbewegung in der Schweiz 1830–33
Die Regeneration (von ) ist eine Phase der Schweizer Geschichte. Als «Regenerationszeit» gilt die Zeit zwischen 1830 und 1848, das heisst zwischen dem Ende der Restauration (1815–1830) und dem Ende des Sonderbundskriegs von (1847/48). 1839–1844 kam es zu einer Reihe von konservativen Gegenbewegungen, auf die 1845–1847 eine Radikalisierung der Regenerationsbewegung folgte, als deren Kulmination die Bundesstaatsgründung 1848 gelten kann.
Die Restauration in der Schweiz
mini|hochkant|Der Berner Karl Ludwig von Haller legte in seinem Werk «Restauration der Staatswissenschaft» das restaurative Staatsideal dar und gab der Epoche der Restauration ihren Namen
Ähnlich wie in anderen Ländern Europas kam es auch in der Schweiz 1814/15 nicht zu einer völligen Wiederherstellung der Zustände vor der Revolutionszeit. Die Lange Tagsatzung vom 6. April bis 31. August 1815 setzte jedoch in allen Kantonen und auf eidgenössischer Ebene nach Möglichkeit das Staatsideal der Restaurationszeit durch. Die Prinzipien der Autorität und der Legitimität wie auch die Überzeugung, dass die alten Herrschafts- und Untertanenverhältnisse einer gottgewollten Ordnung entsprächen, bildeten das Fundament der neuen Staatsordnungen in den Kantonen. Der Staat war gemäss dem Ideal der Restaurationszeit nicht eine vom Volk in einem souveränen Akt geschaffene Institution (→Volkssouveränität), sondern stand aus eigener unbedingter Autorität über dem Volk. Freiheit wurde nicht als Ansammlung oder Katalog individueller Freiheits- bzw. Menschenrechte verstanden, sondern bestand in der Freiheit der Vorrechte im ständisch gegliederten Patrimonialstaat.
Konkret bedeutete die restaurative Staatsordnung in den alten Kantonen eine Rückkehr zur alten Rechtsungleichheit in den Landsgemeindekantonen (Uri, Schwyz, Ob-/Nidwalden, Zug, Glarus, beide Appenzell), zur Wiedereinsetzung der ländlichen bzw. städtischen Aristokratien und in den Städtekantonen (Bern, Zürich, Luzern, Solothurn, Freiburg, Schaffhausen, Genf) zur Herrschaft der Städte über die Landschaft. Dabei wurde die Vertretung der Landschaft jedoch nicht in allen Kantonen wie vor 1798 ganz abgeschafft, jedoch in den Kantonsparlamenten ein starkes Übergewicht städtischer Abgeordneter festgelegt. In Bern standen 99 Sitze der Landschaft 200 Sitzen für das städtische Patriziat gegenüber. In Zürich betrug das Verhältnis 82 Sitze der Landschaft gegenüber 130 Sitzen der Stadt. In Basel und Schaffhausen wurde hingegen die städtische Herrschaft weitgehend wiederhergestellt.
Die während der Revolution geschaffenen neuen Kantone Aargau, Thurgau, Waadt und St. Gallen blieben entgegen den Bestrebungen einiger konservativer Kreise bestehen. Auch die Untertanenverhältnisse wurden nicht wiederhergestellt, abgesehen von der prinzipiellen Rechtsungleichheit in einigen städtischen Kantonen und in Schwyz, wo faktisch die Bewohner ganzer Landschaften ihre politischen Rechte einbüssten. In den 1803 gegründeten Mediationskantonen wurden die Verfassungen so umgestaltet, dass durch einen hohen Zensus die Zahl der Aktivbürger stark reduziert wurde und dass durch indirekte Wahlverfahren, beispielsweise mit Bezirkslandsgemeinden, eine Verlängerung der Amtszeiten und eines Übergewichts der Regierungen (Kleiner Rat) gegenüber den Parlamenten (Grosser Rat), die Staatsgestaltung ein aristokratisches Gepräge erhielt. Trotzdem blieben in diesen Kantonen mehr freiheitliche Errungenschaften erhalten als in den alten Kantonen. Einen Spezialfall bildete der Kanton Neuenburg, in dem die Monarchie wiederhergestellt wurde.
Allgemein war die innenpolitische Situation durch eine ausgeprägte Austerität in der Verwaltung und im Auftreten der Kantone, durch Zensur, Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit durch Wiedereinführung des Zunftzwangs und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch die Abschaffung des Schweizer Bürgerrechts bzw. der Rückkehr zum Kantonsbürgerrecht gekennzeichnet. Durch die Aufhebung des gemeinsamen Marktes und der einheitlichen Währung wurde die Wirtschaft in die alte Kleinräumigkeit der Kantone zurückgeworfen. Im Alltag machte sich zudem die Wiederherstellung der kirchlichen Autorität stark bemerkbar; besonders in den katholischen Kantonen wurde dieser Prozess durch ein «Bündnis zwischen Obrigkeit und Altar» und die Berufung der Jesuiten verstärkt. Das Bildungswesen wurde erneut zu einer Domäne der Kirche. In den konfessionell einheitlichen Kantonen war die Religionsfreiheit wieder aufgehoben oder stark eingeschränkt, Ehen zwischen den Konfessionen verboten.
Liberale Gegenkräfte und Forderungen Die zentralen Forderungen der liberalen Bewegungen in der Schweiz waren Volkssouveränität, Aufhebung der Pressezensur, Trennung von Kirche und Staat, repräsentative Demokratie, Freiheit des Individuums und Rechtsgleichheit. Da die liberale Bewegung überwiegend von städtischen und ländlichen Eliten getragen war, neigte sie zu gewissen elitären Tendenzen. Sie lehnte etwa die Volksherrschaft durch direkte Demokratie ab und strebte Formen der repräsentativen Demokratie an, um das «ungebildete» Volk von den Staatsgeschäften fernzuhalten. Bewusst nahm man Einschränkungen in der Durchsetzung des Prinzips der Volkssouveränität in Kauf, um das Individuum gegen die «Pöbelherrschaft» zu schützen. Gleichzeitig waren die Liberalen jedoch bestrebt, die Bildung durch die Einführung von staatlichen Volksschulen, Kantonsschulen (Gymnasium) und Universitäten zu heben. Der Erfolg des Liberalismus bei den freiheitlich gesinnten Bevölkerungskreisen entsprach einerseits einem Bedürfnis nach Freiheit nach der politischen Unterdrückung durch die Restauration und besass andererseits grosse Anziehungskraft wegen seines idealistisch-optimistischen Fortschrittsglaubens und der Erwartungen materieller Besserstellung breiter Bevölkerungsschichten nach einer liberalen Reform.Spiess: Illustrierte Geschichte der Schweiz. Band 3, S. 135–137.
Verfassungen im liberalen Sinn entstanden zuerst im Kanton Tessin 1830,Claude Longchamp: Die perfekte Demokratie? Man sucht sie auch in der Schweiz vergeblich. Artikel vom 24. Januar 2020 auf der Webseite swissinfo.ch. Abgerufen am 28. August 2021. dies noch vor der Julirevolution von 1830 in Frankreich, und danach bis 1831 in den Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, St. Gallen, Aargau, Thurgau und Waadt sowie etwas verspätet in Basel-Landschaft und Glarus. Dadurch wurde in den betroffenen Kantonen das Regiment der Aristokratie bzw. des Patriziats der wenigen alteingesessenen Familien oder der Stadt über die Landschaft beendet. Ein wichtiger Aspekt der Regenerationszeit war auch die Bauernbefreiung: In den regenerierten Kantonen wurden Gesetze erlassen, welche die Bauernfamilien von ihrer gut 1000-jährigen erblichen Bindung an Grundherren befreiten. Dies geschah allerdings in Form eines Loskaufs-Rechts: Da der hörige Bauernstand zumeist materiell arm war, dauerte es so noch Jahrzehnte, bis die Vertragsfreiheit für alle Bauernfamilien Realität wurde.H. Büchi: Die Zehntenablösung im Kanton Solothurn ab 1831.
Auf nationaler Ebene setzte sich die liberale Bewegung für die Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes ohne kantonale Zollschranken und mit einheitlicher Währung sowie eine Bundesrevision im Sinne einer stärkeren politischen Zentralisierung ein.
Die Regenerationsbewegung teilte sich früh in die radikal-freisinnige und in die liberale Bewegung auf, aus denen dann 1894 die Freisinnig-Demokratische Partei und 1913 die Liberale Partei der Schweiz gegründet wurden.
Es ist ein Merkmal der liberalen Erneuerungsbewegung in der Schweiz, dass sie einerseits stark geprägt war durch den Einfluss liberaler Emigranten und Flüchtlinge aus Deutschland, Frankreich und Italien und andererseits durchaus eigenständig in Form und Entwicklung dastand. Obwohl die grosse Welle der liberalen Umstürze und Verfassungsrevisionen erst durch die Julirevolution in Paris angestossen wurde, wurzelte sie in langsameren Entwicklungen, die in einigen Kantonen bereits vor 1830 zu ersten liberalen Erfolgen führten.
Verlauf der liberalen Erneuerung mini|Darstellung der Volksversammlung von Uster am 22. November 1830 mini|Die Volksversammlung von Balsthal am 22. Dezember 1830 mini|Strassenkampf in Liestal zwischen Truppen der Stadt Basel und Verbänden der Landschaft 1831 mini|Karikatur auf die Basler Kantonsteilung 1833
Vorboten der liberalen Erneuerung waren bereits in den 1820er Jahren zu spüren. Trotz Zensur berichtete die Presse über die Freiheitskämpfe in Südamerika und Griechenland (→Griechische Revolution). 1826 erhielt die Presse in Zürich, Aargau und Luzern das Recht, Kritik an den parlamentarischen Verhandlungen und an der Geschäftsführung der Regierungen zu üben. Die Presse wurde damit zu einem wichtigen Vorkämpfer der liberalen Bewegung, besonders die Appenzeller Zeitung, die am 15. Juli 1828 gegründet wurde. Sie wurde zum Sprachrohr der führenden liberalen Politiker der Regenerationszeit: Ignaz Paul Vital Troxler, Thomas Bornhauser, Casimir Pfyffer und Gallus Jakob Baumgartner. Daneben vertraten die Neue Zürcher Zeitung von Paul Usteri und die Thurgauer Zeitung gemässigte liberale Positionen. In Luzern gelang es liberalen Politikern 1829, die Macht der Regierung zu beschränken, und auch in der Waadt erfolgte eine liberale Verfassungsrevision am 26. Mai 1830. Die Eigenständigkeit der liberalen Entwicklung in der Schweiz wurde noch kurz vor der Julirevolution in Frankreich durch den Sturz des konservativen Regiments im Kanton Tessin bestätigt.Kreis: Der Weg zur Gegenwart. S. 64. Das Tessiner Volk konnte noch am 4. Juli 1830 einen liberalen Verfassungsentwurf annehmen und in den anschliessenden Neuwahlen eine liberale Mehrheit in die Räte bestellen. Die Tagsatzung hob schliesslich unter Druck der Volksmeinung die Pressezensur auf.
Die Welle der liberalen Erneuerung, die als Folge der Julirevolution in Paris durch die Schweiz ging, erfasste zuerst den Kanton Thurgau. Dort war die Stimmung bereits durch den liberalen Pfarrer Thomas Bornhauser aufgeheizt worden. Zwei Volksversammlungen in Weinfelden im Oktober und November führten zur Einführung einer neuen Kantonsverfassung, in der die direkte Wahl der Abgeordneten durch das Volk sowie das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung verankert wurden. Die liberalen Bewegungen in den Kantonen Zürich (Ustertag, 22. November) und Aargau (Versammlung von Wohlenschwil, 7. November) folgten und setzten ebenfalls liberale Verfassungen durch. In Luzern kam es ebenfalls, trotz der Revision von 1829, zu einer neuen Volksbewegung aus radikalliberalen, demokratischen und bäuerlichen Gruppierungen, die sich in der Versammlung von Sursee (21. November) manifestierte. Nach einem gewaltsamen Zusammenstoss der Radikalliberalen unter Jakob Robert Steiger und der Bauernbewegung unter Josef Leu in Sempach am 24. Januar 1831 spaltete sich diese Volksbewegung wieder, und die Radikalliberalen drückten ihren Verfassungsentwurf im Alleingang durch. Schliesslich folgten die Kantone St. Gallen (Volksversammlungen zu Altstätten, 5. Dezember, und St. Gallenkappel, 10. Dezember) und Solothurn (Versammlung von Balsthal, 22. Dezember), wo Gallus Jakob Baumgartner und Joseph Munzinger die volle Anerkennung der Volkssouveränität durchsetzten.
Etwas verzögert reagierte die liberale Bewegung in anderen Kantonen. Während sie sich in Freiburg mit Schwerpunkten in Murten und Bulle gegen die Konservativen nicht durchsetzen konnte, machte sie sich in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Bern langsamer bemerkbar. In Bern waren die Städte Porrentruy und Burgdorf Hochburgen der Liberalen. Die Brüder Schnell aus Burgdorf, Stadtschreiber Johann Ludwig Schnell, Anwalt Karl Schnell und Hans Schnell, versammelten in Münsingen am 10. Januar 1831 15'000 Menschen und erreichten schliesslich von der aristokratischen Regierung die Aufstellung eines Verfassungsrates und die liberale Verfassungsrevision.