mini|hochkant|Wappen mit dem Pfälzer Löwen Der Kreis Pfalz (bis 1837 als Rheinkreis bezeichnet) war 1816–1918 das linksrheinische Territorium des Königreichs Bayern beziehungsweise von 1919 bis 1946 des Freistaats Bayern.

Das Gebiet hatte bis zu den französischen Revolutionskriegen zur Kurpfalz und anderen Territorien innerhalb des Heiligen Römischen Reiches gehört und war dann mit dem Linken Rheinufer an Frankreich gefallen. Nach der Niederlage Napoleon Bonapartes hatte es 1814 zunächst unter einer provisorischen gemeinsamen österreichisch-bayerischen Verwaltung gestanden. Auf dem Wiener Kongress 1815 war es dem Kaisertum Österreich zugesprochen worden. Österreich trat es 1816 mit dem Vertrag von München an Bayern ab. Hauptstadt wurde Speyer, die größten Städte waren Ludwigshafen und Kaiserslautern. 1837 wurde der Rheinkreis in Pfalz umbenannt.Königl. allerhöchste Verordnung, die Eintheilung des Königreichs Bayern betreffend, von 29. November 1837. In: Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, 58/1837 (Online). Gebräuchlich war auch die Bezeichnung Rheinpfalz.Friedrich Wilhelm Hermann Wagener: Staats- und Gesellschafts-Lexikon, F. Heinicke, 1867, S. 140 (Online). Vielfach wurde von Rheinbayern, Bayerischer Pfalz oder Bayern jenseits des Rheins (aus bayerischer Perspektive) gesprochen.

Das Gebiet blieb, mit Ausnahme des 1920 abgetrennten Teils, der ungefähr dem heutigen Saarpfalz-Kreis entspricht, bis zur Gründung des Landes Rheinland-Pfalz am 30. August 1946 bayerisch. Seit 1909 gab es als inoffizielle Flagge der Region die schwarz-goldene Pfalzfahne, die ab 1915 verboten war. Dieses Verbot blieb bis zum Ausscheiden der Pfalz aus dem bayerischen Staatsverband 1946 in Kraft.

Geographie Der Rheinkreis deckte sich weitgehend mit der heutigen Region Pfalz, die westlich des Rheins den Südteil von Rheinland-Pfalz bildet, umfasste jedoch darüber hinaus die Landkreise Homburg und St. Ingbert. Diese wurden 1920 nach dem Ende des Ersten Weltkriegs in das Saargebiet eingegliedert und 1974 zum Saarpfalz-Kreis zusammengelegt. Nach dem Zweiten Weltkrieg endete die Zugehörigkeit zu Bayern mit der Gründung des Landes Rheinland-Pfalz am 30. August 1946. Das Bistum Speyer als Teil der Kirchenprovinz Bamberg und die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) existieren auch heute noch im Wesentlichen in den historischen Grenzen des Rheinkreises.

Geschichte Vorgeschichte mini|Bayerischer Rheinkreis 1830 mini|Das Gebiet der Pfalz als bayerischer Kreis (um 1900)

Das Gebiet des 1816 entstandenen Rheinkreises war vor 1792 aufgeteilt in insgesamt 45 zum Teil sehr kleine weltliche und geistliche Territorien. Die größten waren die Kurpfalz, Pfalz-Zweibrücken und das Hochstift Speyer.Adalbert Heib: Beamtenverzeichniß und Statistik des Königlich Bayerischen Regierungs-Bezirkes der Pfalz, Speyer, Kranzbühler, 1863, S. 58 ff. (Online). Zwischen der Kurpfalz, Pfalz-Zweibrücken und Bayern hatten jahrhundertelang dynastische Verbindungen über die Wittelsbacher bestanden, die sich jedoch häufiger feindlich als freundlich gestaltet hatten. 1777 wurden jedoch Bayern und die Kurpfalz durch Erbfall unter Kurfürst Karl Theodor zu Kurpfalz-Bayern vereint, erbberechtigt war nun Karl II. August, der Herzog von Pfalz-Zweibrücken, und nach seinem Tod sein jüngerer Bruder Maximilian Joseph.

Das linke Rheinufer war ab 1794 von französischen Revolutionstruppen besetzt. Mit dem Frieden von Campo Formio (1797) annektierte Frankreich das Gebiet und führte 1798 sein Verwaltungssystem ein. Der spätere Rheinkreis umfasste wesentliche Teile des Départements Donnersberg sowie kleinere Teile des Saardépartements und des Départements Niederrhein.

Nach der Niederlage Napoleons bei der Völkerschlacht bei Leipzig (1813) und der Einnahme des linken Rheinufers durch die Alliierten im Januar 1814 wurde die Region ab dem 2. Februar 1814 zunächst unter die provisorische Verwaltung des Generalgouvernements Mittelrhein (Sitz zunächst Trier, später Koblenz und Mainz) und ab dem 16. Juni 1814 unter die Verwaltung der „k. k. östreichischen und k. bairischen gemeinschaftliche Landes-Administrations-Kommission“ (Sitz Worms) gestellt.Friedrich Wilhelm Adolf Schlickeysen: Repertorium der Gesetze und Verordnungen für die königl. preußischen Rheinprovinzen. Leistenschneider, Trier 1830, S. 8 ff. (Online).Stefan Schaupp: Freiheitsbäume – Freiheitsträume: Die Geschichte der Pfalz von 1816 bis 1945. Landeskunde für Neugierige. G. Braun Buchverlag, Leinfelden-Echterdingen 2011, S. 14.

Regierungsbezirk Pfalz im Königreich Bayern Entstehung In dem auf dem Wiener Kongress (1815) geschlossenen Hauptvertrag vom 9. Juni 1815 wurde in Artikel 51 festgelegt, dass (unter anderem) auf dem linken Rheinufer die vormaligen Departements der Saar und des Donnersbergs, soweit im selben Vertrag nicht anders verfügt wird, „mit voller Souveränetät und Eigenthumsrechte unter die Herrschaft Sr. Maj. des Kaisers von Oesterreich“ kommen.Haupt-Vertrag des zu Wien versammelten Congresses der europäischen Mächte, Fürsten und freien Städte, nebst 17 besondern Verträgen, Artikel 51, S. 101 (Digitalisat). Die gemeinschaftliche österreichisch-bayerische Verwaltung wurde vorerst beibehalten.

Am 14. April 1816 wurde zwischen Österreich und Bayern ein Vertrag geschlossen, in dem verschiedene Gebietsveränderungen vereinbart wurden. Nach Artikel 2 des Vertrages trat Kaiser Franz I. von Österreich an König Maximilian I. von Bayern neben verschiedenen rechtsrheinischen Gebieten auf dem linken Rheinufer die wie folgt beschriebenen Gebiete ab:Münchener Vertrag vom 14. April 1816 in G. M. Kletke: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern … von 1806 bis einschließlich 1858, Regensburg, Pustet, 1860, S. 310 (Online).

In dem Departement des Donnerberges: die Bezirke von Zweibrücken, Kaiserslautern und Speier; letztere mit Ausnahme der Cantone Worms und Pfeddersheim; den Canton Kirchheim-Bolanden, im Bezirke von Alzei. In dem Saar-Departement: die Cantone Waldmohr, Blieskastel und Kusel, letzteren mit Ausnahme einiger Orte auf der Straße von St. Wendel nach Baumholder, welche durch eine weitere, im Einverständnisse mit der zu Frankfurt versammelten Bevollmächtigten der verbündeten Mächte zu berichtigende Gebiets-Ausgleichung compensirt werden sollen. In dem Departement Niederrhein: Canton, Stadt und Festung Landau, diese letztere als Bundesfestung in Gemäßheit der Bestimmungen vom 3. November 1815; die Cantone Bergzabern, Langenkandel und den ganzen Antheil des Departements Niederrhein am linken Lauter-Ufer, welcher in dem Pariser Tractat vom 20. November 1815 abgetreten worden ist.

Als Termin der Besitznahme wurde der 1. Mai 1816 vereinbart.

Der badisch-bayerische Grenzstreit über die rechtsrheinische Pfalz wurde 1818 auf dem Aachener Kongress zugunsten Badens entschieden. 1817 war jedoch durch einen Vertrag zwischen Bayern und Baden die Rheinbegradigung beschlossen worden.

Gliederung und Verwaltung mini|Die Hauptstadt Speyer um 1900

Entsprechend der damaligen bayerischen Verwaltungsstruktur erhielt das Gebiet den Namen „Rheinkreis“, Speyer wurde Hauptstadt. Von der vorherigen französischen Verwaltungsstruktur wurde die Untergliederung des Gebietes in Kantone, Bürgermeistereien und Gemeinden beibehalten. Die Kantone dienten dabei als Bezirke der unteren Verwaltung und der Gerichtsbarkeit, die zunächst als Friedens-, 1854–1879 als Land- und seitdem als Amtsgerichtsbezirke bezeichnet wurden.Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 125, 606 ff. 1852 wurden in diesen Gerichtsbezirken als Selbstverwaltungsbehörden sogenannte Distriktsgemeinden eingerichtet, die nach 1919 durch eine Selbstverwaltung der gesamten Bezirksämter (s. u.) ersetzt wurden.Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. München 1983, S. 96.

Auf nächsthöherer Ebene bestand zunächst eine Einteilung in vier Kreisdirektionen (Frankenthal, Kaiserslautern, Landau und Zweibrücken). Diese Behörden waren aus den französischen Unterpräfekturen der Arrondissements hervorgegangen,Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. München 1983, S. 43. wobei jedoch Frankenthal den Behördensitz von Speyer, das bereits Hauptstadt des Rheinkreises geworden war, übernahm,Rainer Scharf: Staatsdiener auf Außenposten. Die höheren Beamten der inneren Verwaltung der Pfalz 1870–1918 (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte, 129). München 2001, S. 82. während die Kreisdirektion in Landau nach der bayerischen Inbesitznahme neu eingerichtet wurde.Johann von Birnbaum: Geschichte der Stadt und Bundesfestung Landau, mit dazugehörigen Belegen. 2. Auflage. Kaiserslautern 1830, S. 418. 1818 erfolgte durch Zusammenfassung jeweils mehrerer Kantone eine neue Gliederung in zwölf Verwaltungsbezirke. Diese erhielten die Bezeichnung Landkommissariate (1862 in Bezirksämter und 1939 in Landkreise umbenannt).Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. München 1983, S. 43, 97–98.

Der bayerische König Maximilian I. Joseph verfügte am 24. September 1816 die neuerliche Einberufung des Generalrats des Départements Donnersberg, und zwar unter dem neuen Namen „Landrath“. Seine 20 Mitglieder, die der König jeweils für drei Jahre nominierte, entstammten den höheren Gesellschaftsschichten. Sie betrieben keine Interessenpolitik, sondern engagierten sich nachhaltig für das Gemeinwohl. Der Landrath des Rheinkreises bzw. später der Pfalz nutzte regelmäßig sein ihm zustehendes Recht, auf die pfälzischen Belange hinzuweisen. Damit setzte er sich intensiv für die Entwicklung und Förderung der Pfalz und ihrer Einrichtungen ein. Zum ersten Regierungspräsidenten bestimmte König Maximilian den Hofrat Franz Xaver von Zwackh, auf dessen Namen die volkstümliche pfälzische Bezeichnung „Zwockel“ für die bayerischen Beamten zurückgeht.

Rechtliche Stellung Innerhalb des Königreichs Bayern genoss die Pfalz eine rechtliche und administrative Sonderstellung, da die bayerische Regierung wesentliche Errungenschaften der französischen Zeit beibehielt. So blieb in der Pfalz die Grundherrschaft aufgehoben (was im rechtsrheinischen Bayern erst 1848 geschah), die Trennung von Verwaltung und Justiz war bis auf die unterste Ebene (Landkommissariate und Landgerichte) durchgesetzt und die völlige Gewerbefreiheit in Kraft. Überdies galt der Code civil bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Jahr 1900 als Zivilrecht der Pfalz. Der Historiker Heiner Haan beschreibt die Beziehung zwischen dem rechtsrheinischen Bayern und der sonderberechtigten Pfalz als ein Verhältnis von „Hauptstaat und Nebenstaat“. In Zusammenhang mit der Freisinger Bischofskonferenz gehört die Pfalz (Bistum Speyer) kirchenrechtlich weiterhin zu Bayern.

Demokratiebewegung und Auswanderung mini|Das Hambacher Schloss, 1832 Schauplatz des Hambacher Festes

Unter dem Einfluss der französischen Julirevolution von 1830 kam es 1832 auf dem Hambacher Schloss beim damaligen Neustadt an der Haardt zu einer großen Freiheitskundgebung, die als Hambacher Fest in die Geschichte einging. Die Forderungen nach politischen Mitspracherechten gingen weiter, als die bayerische Verfassung von 1818 vorsah. Es handelte sich aber um keine ursprünglich auf die Pfalz, sondern auf Deutschland und die deutsche Nation bezogene Veranstaltung.

Zum 29. November 1837 wurde der Rheinkreis durch eine „Königlich allerhöchste Verordnung“ in „Pfalz“ umbenannt.Historisch-geographisches Informationssystem HGIS Germany (1820–1914). Dieser Name hatte bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs Bestand. Daneben waren auch die Bezeichnungen „Rheinpfalz“ oder „Rheinbayern“ gebräuchlich.