Sexualisierte Gewalt und sexualisierter Machtmissbrauch beschreiben Handlungen mit sexuellem Bezug ohne Einwilligung beziehungsweise Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen. Sie sind insbesondere Delikten wie zum Beispiel sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Kindern übergeordnet. Sexualisierte Gewalt wird dabei der physischen Gewalt (zum Beispiel Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen) und der psychischen Gewalt nebengeordnet.Gewalt gegen Männer in Deutschland. Pilotstudie, Juli 2004 (PDF; 7,4 MB) S. 20, 62, 113 und 153.
Die Grenzen zwischen Gewalt und Machtmissbrauch sind hierbei fließend. Zu den Folgen dieser Art von Gewalt zählen seelische Traumata und verschiedene psychosomatische Symptome bei den Opfern. Die Definitionen in der Psychotherapie sind oft nicht deckungsgleich mit den Straftatbeständen; viele feministisch orientierte Gruppen und Organisationen beanspruchen z. B. eine Definitionsmacht für Betroffene.Christa Oppenheimer: (PDF; 167 kB), S. 9.
Definition Dem Begriff liegt keine einheitliche Definition zu Grunde. Einem weiten Verständnis nach ist sexualisierte Gewalt dann gegeben, „wenn ein Mensch an einem anderen Menschen gegen dessen Willen mit sexuellen Handlungen eigene Bedürfnisse befriedigt“. Im deutschsprachigen Raum hat sich die Formulierung sexualisierte Gewalt als Oberbegriff für Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung etabliert. In Abgrenzung zur enger gefassten Bezeichnung sexuelle Gewalt drückt sexualisierte Gewalt jegliche unerwünschte sexuelle Handlung und Grenzüberschreitungen aus, bei denen eine Person in ihrer sexuellen Selbstbestimmung und Unversehrtheit beeinträchtigt wird. Diese Form von Gewalt kann sich in verbalen, nonverbalen oder physischen Formen manifestieren und zielt darauf ab, die persönliche Integrität und Autonomie im sexuellen Bereich zu verletzen oder zu missachten. Der Terminus unterstreicht das missbräuchliche Ausnutzen von Macht, die verschiedene Ausdrucksformen im Zusammenhang mit Sexualität annehmen kann. Dabei steht nicht die sexuelle Begierde im Vordergrund, sondern die Befriedigung, die mit der Grenzüberschreitung sowie der oftmals auferlegten Geheimhaltung der straftätigen Person einhergeht.
Kritik an der Bezeichnung Am Begriff der „sexualisierten“ Gewalt, der seit den 2000er-Jahren vermehrt anstelle von sexueller Gewalt verwendet wird, gibt es Kritik aus politisch-psychologischer Sicht. So liege ihm die Annahme zugrunde, dass Sexualität nur als Mittel zur Gewaltausübung instrumentell eingesetzt werde, diese Gewalt aber eigentlich nichts mit Sexualität zu tun habe, da kein Konsens zwischen den Beteiligten besteht. Diese Reduktion der Tätermotive „auf reine Machtausübung unter instrumenteller Zuhilfenahme von Sexualität“ stellt dem Sozialwissenschaftler Marco Roock zufolge ein Problem dar, „weil durch diese Argumentation letztlich narzisstisch-phallozentrische Männerphantasien – wenn auch ungewollt – gestützt werden“. Zudem würde „die strikte Trennung von Sexualität und Gewalt zu einer harmonischen Verklärung von Sexualität“ führen.Marco Roock: „Der Mann, der immer kann?“ Kritische Anmerkungen zum Begriff der sexualisierten Gewalt aus politisch-psychologischer Perspektive. In: Gender. Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft. Band 4, Nr. 2, 2012, S. 116–128. Ähnlich argumentiert Rolf Pohl, Professor für Sozialpsychologie, dass die Annahme, es gebe „nur sexualisierte und nicht auch sexuelle Gewalt […], dass es den Tätern also allein um Macht geht und nicht auch um sexuelle Lust“, einen „Männlichkeitswahn“ unterstütze, in der Art, „als habe der Mann seine Sexualität so unter Kontrolle, dass er sie jederzeit an- und ausknipsen und notfalls sogar auf Befehl einsetzen kann“.
Kritik gab es auch an einer ursprünglich vorgesehenen Übernahme der Bezeichnung in das deutsche Strafgesetzbuch. Nach übereinstimmend ablehnenden Stellungnahmen der Sachverständigen stoppte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine ursprünglich im Gesetzesentwurf vorgesehene Gesetzesänderung, durch die die Bezeichnung sexueller Missbrauch durch sexualisierte Gewalt ersetzt worden wäre. Nach Ansicht der Sachverständigen, denen sich der Rechtsausschuss anschloss, könnte durch die Bezeichnung sexualisierte Gewalt das Missverständnis entstehen, „dass die Strafbarkeit sexueller Handlungen mit Kindern immer mit einer Gewaltanwendung des Täters einhergehen müsse“. Zudem entspreche die Bezeichnung sexueller Missbrauch der international verwendeten Terminologie. Bei anderen Sexualdelikten gelte Entsprechendes. S. 23 f.
Der Jurist und frühere Bundesrichter Thomas Fischer lehnt die Bezeichnungen „sexuelle Gewalt“ und „sexualisierte Gewalt“ im Zusammenhang mit Sexualdelikten gegen Kinder ab, da zu diesen auch Kommunikationsdelikte gezählt werden, die keine Gewalt im allgemein üblichen Sinn enthalten. Er beanstandet begriffliche Unschärfe und fehlende Differenzierung von Missbrauch, Zwang, Gewalt, Drohung, Nötigung oder Übergriff. Darüber hinaus kritisiert er einen dem Framing dienenden Gebrauch als „Aufmerksamkeits- und Empörungsauslöser“.
Häufigkeit und Trends mini|Die Prävalenz sexueller Übergriffe bei Personen im Alter von 16 bis 59 Jahren schwankt im Laufe der Zeit, England und Wales, jährliche Schätzungen.
Bei sexuellen Übergriffen sind polizeiliche Kriminalstatistiken grundsätzlich weder geeignet, die tatsächliche Häufigkeit noch Trends darzustellen. Hauptprobleme sind die geringe Anzeigerate und Verbesserungen der polizeilichen Erfassungsmethoden. Die zunehmende Anzeigerate in den vergangenen Jahren könne so bereits große Verzerrungen in den Polizeistatistiken ergeben. Beispielsweise wird bei Vergewaltigung weniger als jeder sechste Fall angezeigt. Sehr viel aussagekräftiger sind Viktimisierungsstudien. Um einen Trend darstellen zu können, muss dieselbe Untersuchung mit einer ausreichend großen Zahl von Befragten regelmäßig wiederholt werden.
Für die Crime Survey for England and Wales werden seit 2005 „Sexual offences“ erfasst. Interviewer besuchen jährlich zehntausende Haushalte und befragen ein zufällig ausgewähltes Haushaltsmitglied, ob es in den vergangenen 12 Monaten Opfer eines Delikts wurde. Zu sexuellen Übergriffen werden so Daten von Personen zwischen 16 und 59 Jahren erfasst. Es zeigt sich kein klarer Trend. Eventuell kann von einem Rückgang von 2005 bis 2014 und ein Anstieg seither gesprochen werden. 2005 gaben 2,6 % an, Opfer gewesen zu sein, 2014 1,5 % und 2024 wieder 2,6 %. Ein orientierender Vergleich über Grenzen hinweg, in diesem Fall mit England und Wales, ist legitim und üblich. Die Länder West- und Nordeuropas sind in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht vergleichbar. Daher ähneln sich auch ihre kriminologischen Entwicklungen.
Auch Viktimisierungsstudien bilden die Wirklichkeit nicht genau ab. Ein Opfer muss bereit sein, dem fremden Interviewer zu berichten. Bei schambesetzten Taten, wie sexuelle Übergriffe, ist diese Bereitschaft geringer. Eine zunehmende Enttabuisierung führt zu mehr Berichten.
Ein weiterer verzerrender Faktor ist die gesellschaftliche Bewertung von Handlungen. Über die Jahrzehnte verschob sich diese für viele Arten sexuellen Fehlverhaltens. Was früher oft mit einer Täter-Opfer-Umkehr abgewehrt oder als unverschämtes Verhalten des Täters bewertet wurde, wird heute als kriminell angesehen und angezeigt. Dadurch steigt die Anzeigebereitschaft. Außerdem wird in der westlichen Welt ein langsamer Rückgang der Fälle verzeichnet.
In Deutschland gab es ab 2016 einen enormen Anstieg von Anzeigen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Dieser Sprung hat, neben dem gesellschaftlichen Wandel, hauptsächlich folgende gesetzgeberische Änderungen als Ursache: die Neufassung des § 177 StGB „Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“ im Jahr 2016, der mehr Delikte als Straftat definiert, und der gleichzeitig neu geschaffene § 184i StGB (Sexuelle Belästigung) sowie die Zunahme von „Verbreitung pornographischer Inhalte“.
Bei Sexualmord gab es keinen Anstieg, sondern eine Reduzierung von über 50 Fällen Ende der 1980er Jahre auf durchschnittlich unter 10 zwischen 2016 und 2024. Änderungen bei Tötungsdelikten wird auch als Index für Änderungen des Gewaltlevels einer Gesellschaft verwendet.Global Study on Homicide 2019 (Vienna, 2019), Homicide trends, patterns and criminal justice response / Booklet 2. https://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/global-study-on-homicide.html Das legt nahe, dass, entgegen dem Trend bei Anzeigen, sexuelle Gewalt in Deutschland abgenommen hat.
Bei sexualisierter Gewalt gegenüber Frauen sind 99 Prozent der Täter männlich. Auch bei sexualisierter Gewalt gegenüber MännernVgl. auch Amalendu Misra: The Landscape of Silence. Sexual Violence against Men in War. 2015. werden Männer häufiger als Täter benannt. Es ist allgemein anerkannt, dass es weibliche und männliche Opfer im Kindes-, Jugendlichen- und Erwachsenenleben gibt, sowie männliche Täter und weibliche Täterinnen.
Formen Sexuelle Belästigung ist eine der häufigsten Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen. Zu den Formen sexualisierter Gewalterfahrung in Kindheit, Jugend und Erwachsenenalter zählen beispielsweise: Sexuelles Belästigen und Bedrängen, dazu zählt ungewolltes Berühren, bestimmte Arten von Küssen oder Auf-den-Schoß-Nehmen Drängen oder Erzwingen von Geschlechtsverkehr oder sexuellen Handlungen Drängen oder Zwingen zum Anschauen von oder Mitwirken in pornografischen Handlungen in Fotografie, Film oder Internetchat Drohungen für den Fall, dass sich das Opfer nicht auf sexuelle Handlungen einlässt Verheiratung minderjähriger Frauen Studien zeigen, dass sexuelle Gewalt gegen Jungen und Männer auch nicht vernachlässigt werden darf. Etwa zeigt eine spanische Studie, dass auch 14 % aller Männer im Laufe ihres Lebens sexualisierte Gewalt widerfährt.
Oftmals gehören wiederholte Vorfälle von sexualisierter Gewalt (Reviktimisierung) zum Alltag von Betroffenen – eine Studie von 2023 zeigt, dass 52 % der von Gewalt betroffenen Frauen wiederholt sexualisierte Gewalt erfahren.
Schockstarre als Reaktion auf sexuelle Übergriffe Schockstarre (tonische Immobilität) ist eine Reaktion des vegetativen Nervensystems, die in einer Überwältigungssituation einsetzen kann, wenn Flucht oder Kampf als aussichtslose Optionen erlebt werden. Während der Erstarrung sind die Muskeln kurzzeitig gelähmt und die Wahrnehmung verändert (dissoziativer Stupor). Definiert ist die tonische Immobilität als Zustand völliger Bewegungsunfähigkeit, in dem eine Person nicht mehr ansprechbar ist und sich weder bewegen noch sprechen kann. Bei Tieren ist eine ähnliche Verhaltensweise als Schreckstarre oder Totstellreflex bekannt.
In der modernen Wissenschaft wird immer besser verstanden, wann, wie und warum die Schockstarre eintritt. In einer Studie des schwedischen Karolinska-Instituts gaben 70 % von 298 vergewaltigten Frauen an, während des Übergriffs eine tonische Immobilität erlebt zu haben. Allerdings ist das öffentliche Bewusstsein für die Häufigkeit tonischer Bewegungslosigkeit im Kontext sexualisierter Gewalt begrenzt, was negative Folgen für die Prävention, Bestrafung und Verarbeitung sexueller Gewalt hat. So bleibt vielfach unberücksichtigt, dass sexualisierte Übergriffe auch ohne Gewaltausübung eine Schockstarre auslösen können.
Tonische Immobilität während einer traumatischen Erfahrung ist ein wesentlicher Risikofaktor für eine spätere posttraumatische Belastungsstörung (PTBS).
Sexualisierte Gewalt bei Kriegen und Genoziden Mehr dazu unter Sexuelle Gewalt als Kriegsmittel.