Waldgirmes ist ein Ortsteil der Gemeinde Lahnau im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis. Die Ersterwähnung ist um 771 im Lorscher Codex, damit hat Waldgirmes eine über 1200-jährige Geschichte. Spuren schon weit früherer Besiedlung finden sich bereits im Forum, einer planmäßigen römischen Stadtgründung in der Germania Magna, die aber nach wenigen Jahren wieder aufgegeben wurde. Zwischen den Spuren römischer Bebauung aus der Zeit des Kaisers Augustus wurden Teile einer vergoldeten Reiterstatue des Kaisers aus Bronze gefunden („Pferdekopf von Waldgirmes“).

Geographische Lage Lahnau-Waldgirmes liegt im Lahntal zwischen Wetzlar-Naunheim und Lahnau-Dorlar, etwa einen Kilometer nördlich der Lahn und der Autobahnanschlussstelle Wetzlar-Ost zur A 45.

Geschichte Ortsgeschichte Aus dem Umkreis von Waldgirmes sind Funde aus der Bandkeramikerzeit (4600–3800 v. Chr.) und der Schnurkeramikerzeit (etwa 2500 v. Chr.) bekannt. Ferner ist aus der Zeit um 300 v. Chr. auch ein keltisches Gräberfeld bekannt.

Bei Waldgirmes befand sich eine römische Stadt in Gründungsphase, die wahrscheinlich nach der Schlacht im Teutoburger Wald aufgegeben wurde. Der offizielle Name der römischen Siedlung ist nicht bekannt.

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Waldgirmes erfolgte am 17. Juni 771 unter dem Namen Germitzer im Lorscher Codex.

Im 8., 9. und 10. Jahrhundert gehörte Waldgirmes zur Grafschaft an der mittleren Lahn, als erster Graf ist ein gewisser Heimo im 8. Jahrhundert bezeugt.

1104 fiel Waldgirmes mit der westlichen Hälfte der Grafschaft Gleiberg an Graf Otto von Gleiberg, nach seiner Heirat mit der Erbin der Grafschaft Solms nannte er sich fortan Otto von Solms und vereinigte seine vorherigen Besitzungen mit der Grafschaft Solms. Bei der Aufteilung der Grafschaft 1255 unter die Brüder Heinrich und Marquard fiel Waldgirmes an Marquard, der sich nach seinem neuen Stammsitz als Graf von Solms-Königsberg bezeichnete. 1310 wurde südlich an Waldgirmes vorbei eine Straße von Wetzlar über Niedergirmes durch Naunheim zum Dorlarer Lahnübergang gebaut, welche die Klöster Altenberg und Dorlar verbinden sollte. 1350 verkaufte der letzte Vertreter der Linie Solms-Königsberg seinen Besitz an den Landgrafen Heinrich II. von Hessen, genannt „der Eiserne“. Erst 1629/1631 wurde dieser Vertrag allerdings durch Kaiser Ferdinand II. auch genehmigt. In der Zwischenzeit waren die Einwohner verpflichtet an zwei Herren den Zehnt zu entrichten.

Vor 1585 fand eine Teilung der „Rodheimer Mark“ statt, zu der auch Waldgirmes gehörte. Betroffen war hiervon auch eine Markwaldung am Königstuhl, die Spitzenberg, Hämuskopf oder Himberg genannt wurde. Hieraus resultierte ein Streit zwischen den Ortschaften Heuchelheim, Kinzenbach, Atzbach, Dorlar und Waldgirmes, der bis zum Abschluss eines Teilungsvertrages am 11. August 1773 andauerte.

mini|Historische Kirche

Im Dreißigjährigen Krieg wurden das protestantische Waldgirmes wie auch die Nachbarorte schwer getroffen. Unter anderem wurde Waldgirmes zum Kriegsende durch schwedische Truppen geplündert und hierbei die Kirche angezündet.

Seit 1816 gehörte Waldgirmes zum Kreis Gießen im Großherzogtum Hessen (‑Darmstadt). 1866 wurde Waldgirmes nach dem für die österreichische Seite (zu der auch das Großherzogtum Hessen zählte) verlorenen preußisch-österreichischen Krieg preußisch und 1867 in den Kreis Biedenkopf eingegliedert, danach gehörte es bis zur Bildung der Stadt Lahn 1977 zum Kreis Wetzlar.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Waldgirmes:

Hessische Gebietsreform (1970–1977) Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde Waldgirmes am 1. Januar 1977 kraft Landesgesetz zum Stadtteil der neugeschaffenen Großstadt Lahn. Nach deren Auflösung infolge heftiger Proteste der Bevölkerung wurden die drei Stadtteile des bisherigen Stadtbezirks Lahntal, nämlich Waldgirmes, Dorlar und Atzbach, am 1. August 1979 in der Gemeinde Lahnau zusammengefasst.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Waldgirmes angehört(e):

771: Fränkisches Reich, Lahngau (in pago Logenehein in Germizer marca) vor 1357: Heiliges Römisches Reich, Grafen von Solms ab 1357: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen und Hohensolms gemeinschaftlich, Amt Königsberg ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg und Hohensolms gemeinschaftlich, Amt KönigsbergDie Zugehörigkeit des Amtes Königsberg anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1627: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, und Hohensolms gemeinschaftlich, Amt Königsberg ab 1629: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (durch Abteilungsvertrag), Amt Königsberg 1787: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Königsberg ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Oberhessen, Amt Königsberg ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Königsberg ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk GießenTrennung zwischen Justiz (Stadtgericht Gießen) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen ab 1867: Königreich Preußen,Infolge des Deutschen Krieges. Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Biedenkopf (übergangsweise Hinterlandkreis) ab 1871: Deutsches Reich, Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Biedenkopf ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Biedenkopf ab 1932: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wetzlar ab 1944: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Nassau, Kreis Wetzlar ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wetzlar ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wetzlar ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wetzlar ab 1968: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Wetzlar ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Stadt Lahn ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Gemeinde Lahnau ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Gemeinde Lahnau

Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Waldgirmes das „Amt Königsberg“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. „Stadtgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1866 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Waldgirmes zuständig war.

Nach der Abtretung des nordwestlichen Teil des Landkreises Gießen und mit ihm Waldgirmes an Preußen, infolge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen wurde Waldgirmes vom Stadtgericht Gießen abgetrennt.Art. 14 des Friedensvertrages zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreiche Preußen vom 3. September 1866 (Hess. Reg. Bl. S. 406–407) Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Herzogtum Nassau und den vormals zum Großherzogtum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094–1103) Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Landgerichts in Amtsgericht Gladenbach und die Zulegung von Waldgirmes zu diesem Gericht. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Dillenburg und das Appellationsgericht Wiesbaden.Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen, mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 218–220) Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes 1877 kam es mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 zum Wechsel des Amtsgerichts in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Marburg.Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275–283) Mit Wirkung zum 1. Oktober 1902 wurden Naunheim vom Amtsgerichtsbezirk Gladenbach getrennt und dem Amtsgericht Wetzlar zugelegt.Gesetz, betreffend die Abänderung von Amtsgerichtsbezirken vom 22. Juni 1902 (PrGS 1902, S. 227–228) In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Limburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Bevölkerung Einwohnerentwicklung

• 1791: 602 Einwohner • 1800: 604 Einwohner • 1806: 683 Einwohner, 143 Häuser • 1829: 754 Einwohner, 142 Häuser

Historische Religionszugehörigkeit 1885: 883 evangelische, keine katholischen, 12 Christen anderer Konfession und 32 Juden 1961: 2244 evangelische (= 82,50 %), 457 katholische (= 16,80 %) Einwohner

Wappen Am 12. Juni 1970 wurde der Gemeinde Waldgirmes im damaligen Landkreis Wetzlar ein Wappen mit folgender Blasonierung verliehen: In Rot eine silberne Eiche, belegt mit blauem Schild, darin ein silberner Hammer und Schlägel.

Kultur und Sehenswürdigkeiten Museen

Waldgirmes verfügt über ein Heimatmuseum mit 470 m² Ausstellungsfläche in den Gebäuden und einer Hoffläche von 400 m². Zu sehen sind dort 3.700 Exponate. Das klassizistische Hauptgebäude wurde 1840/1841 als Schulhaus mit Lehrerwohnung erbaut. Zum Museum gehören ferner zwei Scheunen. Gegründet wurde es 1971 auf Initiative von Hedwig Schmidt (* 8. Dezember 1914; † 25. Mai 1980). 1977 erhielt das Museum zunächst die Räumlichkeiten der ehemaligen Lehrerwohnung. Getragen wird es von einem ebenfalls durch Hedwig Schmidt 1977 gegründeten Verein mit derzeit 230 Mitgliedern. Der Verein gibt auch Jahrbücher heraus.

Wirtschaft und Infrastruktur Bildung

In dem Ortsteil liegt die Grundschule an der Lahnaue für Grundschüler der Ortsteile Waldgirmes, Dorlar und Atzbach (ehemals Grundschule Waldgirmes). In dem Gebäude der Grundschule finden auch Schulungen und Lehrgänge der Kreisvolkshochschule Lahn-Dill-Kreis in Wetzlar statt.

Literatur

Weblinks

Geschichte der Ortsteile. In: Webauftritt der Gemeinde Lahnau.

Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen

Einzelnachweise

Kategorie:Ort im Lahn-Dill-Kreis