mini|Kommandoflagge des Chefs der Ordnungspolizei
Ab 1936 bildete die Ordnungspolizei (OrPo, auch Orpo) das organisatorische Dach der uniformierten Polizeikräfte im Deutschen Reich. Von 1936 bis 1943 wurde sie vom General der Polizei Kurt Daluege geleitet, ihm vorgesetzt war Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern Heinrich Himmler. Ab Sommer 1943 leitete der General der Polizei und Waffen-SS Alfred Wünnenberg das Hauptamt Ordnungspolizei. Angehörige der Ordnungspolizei waren an Kriegsverbrechen beteiligt; sie wurden von Zivilverwaltungen und von der Sicherheitspolizei beim Holocaust, Völkermord an den Sinti und Roma und bei Krankenmorden als Vollzugspolizei eingesetzt.
Polizei des nationalsozialistischen Deutschlands mini|Wachtmeister der Ordnungspolizei bei der Kontrolle von Juden auf einem Markt in Lublin (Mai 1941)
Als Folge der Reichstagswahl 1933 wurden die Hoheitsrechte der Länder auf das Reich übertragen („Gesetz über den Neuaufbau des Reichs“).RGBl. 1934 I S. 75. Bereits im Februar 1934 verfügte der für die innere Verwaltung zuständige Minister im Reichsministerium des Innern, Wilhelm Frick, dass die Länder bei allen organisatorischen und administrativen Agenden die Genehmigung aus Berlin einholen müssen.RGBl. 1934 I S. 81 Die organisatorische Zentralisierung erfolgte mit dem „Erlass zur Einsetzung eines Chefs der Deutschen Polizei im Reichsminsterium des Innern“ vom 17. Juni 1936, das einen „Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern“ etablierte (Punkt I). Als Chef der Gesamtpolizei wurde der „stellvertretende Chef der Geheimen Staatspolizei Preußens, Reichsführer SS Heinrich Himmler, ernannt“ (Punkt II), seine Dienstbezeichnung mit „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern“ vorgegeben (Punkt III). Er konnte an Sitzungen des Reichskabinetts teilnehmen, „soweit sein Geschäftsbereich berührt wird.“RGBl. 1934 I S. 487 Himmler unterteilte noch 1936 die zentralisierte Polizei in zwei Großbereiche: die uniformierte „Ordnungspolizei“ und die politische „Sicherheitspolizei“ mit jeweils einem Hauptamt im Ministerium des Innern.Der Ausführungserlass Himmlers zur Schaffung der zwei Hauptämter datiert vom 26. Juni 1936, Erl.d.RMdI. v. 25.6.1936 – Z HB 139/110 bzw. Geschäftsverteilung und Geschäftsverkehr des Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern RdErl. des RFSSuChdDtPol.im RMdI. vom 26. Juni 1936 O/S Nr. 3/36 Diese Zweiteilung der Polizei war 1919 bereits in der Weimarer Republik eingerichtet, dann aber 1920 von der alliierten Verwaltung verboten worden.
Die uniformierte Polizei – Schutzpolizei, Gendarmerie, Gemeindepolizei, Küstenpolizei, Feuerpolizei – war organisatorisch im Hauptamt Ordnungspolizei zusammengefasst; es hatte seinen Sitz beim Reichsministerium des Innern (Berlin, Unter den Linden) und bestand bis zum Kriegsende 1945. Die Leitung der Ordnungspolizei wurde gemäß Durchführungserlass 1936 General der Polizei Kurt Daluege übertragen, im September 1943 folgte ihm der General der Polizei Alfred Wünnenberg.
Im Hauptamt Sicherheitspolizei waren die Kriminalpolizei (Kripo) und die Geheimer Staatspolizei (Gestapo) zusammengefasst. Die Leitung des Hauptamtes Sicherheitspolizei übertrug Himmler SS-Gruppenführer Reinhard Heydrich, der seit 1933 in seinem Auftrag bereits aus den politischen Polizeien der Länder den SS-Sicherheitsdienst (SD) aufgebaut hatte und auch nach 1936 in Personalunion weiter Chef des im Hauptamt SS angesiedelten SD blieb. Die Sicherheitspolizei war für die Verfolgung politischer und ideologischer Delikte im Reich zuständig und wurde nach dem Überfall auf Polen Ende September 1939 auch organisatorisch mit dem SD im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) vereint.
Ursprünglich war geplant, die gesamte Polizei unter dem Dach der SS bzw. des SD zu verschmelzen und damit zu einem verlängerten Arm der Partei zu machen. Das gelang bis zum Kriegsende jedoch nur unvollständig – bei der Sicherheitspolizei mehr als bei der Ordnungspolizei. Da jedoch Leitungsposten und Karriereschritte nur nach einem Beitritt zur SS möglich waren, verstärkte sich die Kontrolle der NSDAP über die innere Sicherheit in Deutschland laufend und erfüllte vor allem ab Kriegsbeginn ein Wesensmerkmal der totalitären Staatsorganisation. So waren während des Zweiten Weltkrieges ungefähr die Hälfte der Offiziere der Ordnungspolizei Mitglied der NSDAP. 1941 waren 54 Prozent der Offiziere Parteiangehörige und 30 Prozent gehörten der SS an.Philippe Müller: Polizisten oder „Polizeisoldaten“. Planung und Einsatz der Ordnungspolizei während des Dritten Reiches. Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt a. M. 2019, S. 55f.
Aufgaben der Ordnungspolizei Personalstärke der Ordnungspolizei Nach der Abgabe von 50.000 Mann der „Landespolizei“ zum Aufbau der Wehrmacht strukturierte Himmler als Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern die gesamte Polizei zentralisiert um. Der Zugang zu allen Polizeisparten war nur mehr über die „Schutzpolizei des Reiches“ möglich, der Ersatz wurde nunmehr aus „vierjährig gedienten Angehörigen der SS-Verfügungstruppe und vierjährig gedienten Soldaten der Wehrmacht sowie aus Soldaten der Wehrmacht genommen, die die aktive Dienstpflicht erfüllt haben.“Vorläufige Durchführungsbestimmung zum Deutschen Polizeibeamtengesetz vom 26.7.1937 - RGBl. 1937 S. 858 Konkret verlangt wurde die Zugehörigkeit zur NSDAP und/oder einer ihrer Gliederungen oder die Bescheinigung der politischen Zuverlässigkeit „durch ein Zeugnis der zuständigen Kreisleitung der NSDAP“. Die Bewerber mussten bei der Antragstellung eine „Verpflichtung zum Eintritt in die Allgemeine SS“ abgeben.Werbeschrift „Willst du zur Polizei?“, herausgegeben vom Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, Seite 16, 18 Alle Neuzugänge ab 1937 erfüllten diese Kriterien.
Im Jahr 1938 verfügte die Ordnungspolizei über 62.000 Polizisten, von denen 9.000 in je 108 Mann starke Polizeihundertschaften zusammengefasst waren. In zehn deutschen Großstädten wurde aus drei Hundertschaften eine Polizeiausbildungsabteilung geformt. Bei Kriegsbeginn zählte die Ordnungspolizei bereits 121.000 Mann (einschließlich Feuerschutzpolizei), hinzu kam ein seit 1937 aufgebauter Ersatz 91.500 Hilfspolizisten (Verstärkter Polizeischutz/VPS), die nach dem Polenüberfall in Polizeiservisten/Polizeireserve umbenannt wurden.Georg Tessin: Die Stäbe und Truppeneinheiten der Ordnungspolizei im 2. WK in: Neufeldt, Huck, Tessin, Zur Geschichte der Ordnungspolizei 1936–1945, Schriftenreihe des Bundesarchivs 3, Teil II, Koblenz 1957, Seite 13
Nach dem Erfolg in Polen befahl Hitler die Aufstellung von SS-Divisionen und einer Polizeidivision, die der Wehrmacht unterstellt wurden.Rudolf ABSOLON, Schriften des Bundesarchivs, Die Wehrmacht im Dritten Reich, Band V, 1988, Seite 384 Weltkriegsveteranen und bereits von der Wehrmacht Geschulte wurden als Führungspersonal (Offiziere, Mannschaftsführer) abgeordnet, die einfache Mannschaft stellten ab 1940 über 10.000 Rekruten aus dem 26.000-Mann-Ersatz aus ungedienten Wehrpflichtigen.Georg Tessin: Die Stäbe und Truppeneinheiten der Ordnungspolizei im 2. WK in: Neufeldt, Huck, Tessin, Zur Geschichte der Ordnungspolizei 1936–1945, Schriftenreihe des Bundesarchivs 3, Teil II, Koblenz 1957, Seite 15. Die frontverwendete Polizeidivision wurde 1942 Teil der Waffen-SS und 1943 als 4. SS-Pol.Pz.Gren.Div. neu aufgestellt.Georg Tessin: Die Stäbe und Truppeneinheiten der Ordnungspolizei im 2. WK in: Neufeldt, Huck, Tessin, Zur Geschichte der Ordnungspolizei 1936–1945, Schriftenreihe des Bundesarchivs 3, Teil II, Koblenz 1957, Seite 24. Zwei Polizeiregimenter aus Danzig wurden ebenso der Wehrmacht überstellt. Weitere ca. 8000 Mann verlor die Ordnungspolizei an die Feldgendarmerie.
Um den im geplanten Expansionskrieg erwarteten Personalbedarf im auswärtigen Polizeibereich abzudecken, stellte die Ordnungspolizei ab 1937 einen Verstärkten Polizeischutz (VPS) mit ungedienten Männern der Jahrgänge 1901 bis 1909 auf. Dieses Reservepersonal wurde an Wochenenden und zum Teil nur rudimentär polizeilich und truppenmäßig ausgebildet;Derselbe, Seite 12 bei Kriegsbeginn war dieses Ersatzpersonal auf fast 50 % der uniformierten Polizei angewachsen. Ab Kriegsbeginn wurden diese bereits etwas älteren Männer per Notdienstverordnung nach und nach eingezogen. Sie ersetzten die für Einsätze in Polizeibataillonen und in auswärtigen Schutzpolizei- und Gendarmerie-Dienststellen verwendeten Polizei- und Gendarmeriebeamten in den Revieren und bei Wachdiensten. (Ab 1943 wurden auch Männer bis 60 zur Polizeireserve ausgehoben.) Über eine breite Anwerbeaktion („Willst du zur Schutzpolizei?“ – Oktober/November 1939) und in Abstimmung mit der Wehrmacht konnten im Laufe des Jahres 1940 weitere 26.000 ungediente Wehrpflichtige der Jahrgänge 1909–1912 und 1918–1920 in Polizeikasernen einberufen werden,Verordnung über die Einstellung von ungedienten Wehrpflichtigen in die Schutzpolizei des Reichs v. 31. 10.1939, RGBl. I S. 2137 sie sollten die kriegsbedingt ausbleibenden jährlichen Neurekrutierungen kompensieren.Tessin, Seite 14f. Weitere 6000 noch nicht eingebürgerte Volksdeutsche wurden als Hilfspolizisten aufgenommen. Um die Jahresmitte 1940 hatte die Ordnungspolizei bereits eine Gesamtstärke von 244.500 Mann erreicht.
Militärisch organisierte, bewaffnete Einheiten der Ordnungspolizei Noch 1939 wurden aus den Hundertschaften 21 Polizei-Bataillone mit je ca. 500 Mann gebildet, von denen 13 der Wehrmacht zugeteilt wurden, um hinter den Linien versprengte polnische Soldaten festzunehmen. Weitere Polizei-Bataillone wurden aufgestellt und je nach Kriegsverlauf in besetzten Ländern stationiert. Die Mannschaften bestanden zum erheblichen Maß aus eingezogenen Hilfspolizisten des VPS, sie wurden ab Dezember 1939 als Polizeireservisten bezeichnet – daher der Name Reserve-Polizeibataillone.Christopher Browning: Ganz normale Männer. Das Reserve-Polizei-Bataillon 101 und die 'Endlösung' in Polen, Reinbek 1993, S. 23–27 Ab Herbst 1940 konnten die ersten Polizeibataillone mit einer Mannschaft aus Rekruten des 26.000-Mann-Ersatzes aufgestellt werden, bis Herbst 1941 waren es 25 Wachtmeisterbataillone (Nr. 301-25, ältere Jahrgänge) und 6 Anwärterbataillone (Nr. 251–256 jüngere Jahrgänge). Die Polizeibataillone blieben vom Frontdienst freigestellt, sie sollten im Hinterland der eroberten Gebiete die Sicherungstruppen der Wehrmacht entlasten. Die meisten Ordnungspolizisten kamen zumindest temporär und je nach Eignung zum auswärtigen Einsatz: als Führer/Unterführer in Polizeibataillonen oder durch Zuteilung an eine Dienststelle in besetzen/eroberten Gebieten. Der Krieg bot vielen einen raschen Aufstieg.
Im Juli 1942 wurden alle damals bestehenden Polizeibataillone in 28 motorisierte Polizei-Regimenter zusammengefasst.Zur Geschichte der Ordnungspolizei 1936 1945, Koblenz 1947, Teil 2: Georg Tessin, die Stäbe und Truppeneinheiten der Ordnungspolizei, Seite 30/31 Alle Polizeiregimenter erhielten im März 1943 einen nominellen SS-Zusatz in ihrer Bezeichnung, sie blieben aber weiter Teil der Ordnungspolizei.Tessin, Seite 30, 31
Allgemeine Polizeiaufgaben mini|Ordnungspolizei führt eine Razzia in Krakau durch
Als allgemeine Polizei hatte die Ordnungspolizei im Wesentlichen die Aufgabe, durch unmittelbare Vollzugsmaßnahmen für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Die Schutzpolizei war für die Sicherheit in den Städten, die Gendarmerie für die Sicherheit auf dem Land zuständig, die Hundertschaften der motorisierten Gendarmerie überwachten den Verkehr auf Autobahnen und überörtlichen Schnellstraßen.