mini|Uniklinik Tübingen mini|Heidelberg, Chirurgie (2023) mini|Freiburg, HNO-Augen-Klinik (2021) mini|Ulm, Innere Med. Kreuz N22 (2011)

Ein Universitätsklinikum (kurz: Uniklinik) oder Universitätskrankenhaus, in der Schweiz Universitätsspital, ist im Allgemeinen ein Krankenhaus, das an die medizinische Fakultät einer Universität angegliedert ist. Neben der medizinischen Behandlung dient es daher auch der Forschung und Lehre im Bereich der Medizin.

Universitätskliniken nach Ländern mini|Uniklinik Aachen mini|Versorgungsgänge mit AWT-Anlage (2024) Deutschland

Allgemeines 1717 wurde durch J. Juncker in Halle an der Saale das Krankenhaus der Franckeschen Stiftungen für den klinischen Unterricht (Collegium clinicum Halense) genutzt. Die Charité in Berlin wurde 1710 gegründet, jedoch erst 1727 zum „Lazareth und Hospital“ für das 1724 gegründete, staatliche „Collegium medico-chirurgicum“. Die älteste Medizinische Fakultät besteht seit 1386 in Heidelberg.

In der Bundesrepublik Deutschland befinden sich Universitätskliniken in der Regel in der Trägerschaft des betreffenden Bundeslandes mit Anbindung der entsprechenden Universität über einen spezifischen Kooperationsvertrag. Das Universitätsklinikum ist dabei heute meist in Form einer juristischen Person, in deren Aufsichtsrat sich Universitäts- und Landesvertreter sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft befinden. Eine Sonderstellung nehmen die nichtlandeseigenen Universitätskliniken an der Ruhr-Universität Bochum sowie analog das Universitätsklinikum OWL, das in städtischer Hand befindliche Universitätsklinikum Mannheim, das 2006 privatisierte Universitätsklinikum Gießen und Marburg sowie die Kliniken der ebenfalls nicht-staatlichen Universität Witten/Herdecke, ein.

Die drei jüngsten der Anfang des Jahres 2025 insgesamt nun 37 deutschen Universitätsklinika sind das Universitätsklinikum Augsburg, das zu Beginn des Januar 2019 in die Trägerschaft des Freistaates Bayern übertragen wurde, sowie das nordrhein-westfälische Universitätsklinikum OWL (UK OWL) mit Start des dortigen Lehrbetriebs im Jahr 2021 und die zum 1. Juli 2024 in Brandenburg gegründete Medizinische Universität Lausitz (MUL-CT). Alle drei Neugründungen haben u. a. den Hintergrund der drei Bundesländer, die ärztliche Versorgung in den dortigen Gebieten weiter zu erhöhen sowie damit zusätzliche Ausbildungsstätten für Ärzte in Deutschland schaffen zu wollen und so einem Ärztemangel entgegenzuwirken. Zudem verfolgen auch im Jahr 2025 die Stadt und das Klinikum Oldenburg weiterhin das Ziel, in nächster Zukunft vom Bundesland Niedersachsen als Universitätsklinikum anerkannt und als solches auch von dort gefördert zu werden.

Die Finanzierung deutscher Universitätsklinika Die Finanzierung der deutschen Universitätsklinika lässt sich mit Stand 2024 in folgende 5 Säulen einteilen: Finanzierung im Rahmen der Krankenhausbehandlungen, für Details vgl. „aktuelle Krankenhausfinanzierung“ Finanzierung für den Hochschulbereich „F&L“ (Forschung und Lehre), d. h. des medizinischen Dekanats/Fachbereichs der jeweiligen Hochschule, durch das jeweilige Bundesland: Im Falle der deutschen Universitätsklinika ist bis auf einige Ausnahmen das jeweilige Bundesland auch selbst der Krankenhausträger, in der Regel als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Dementsprechend erhalten diese Krankenhäuser zweckgebundene Mittel seitens der Bundesländer, die die Betriebskosten der Forschung und Lehre (F&L) gegenfinanzieren. Für die nordrhein-westfälischen Uniklinika als Beispiel gibt es für diese Konstellation insbesondere die NRW-spezifische „Rechtsverordnung für die Universitätskliniken Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster (Universitätsklinikum-Verordnung – UKVO)“ mit „§ 9 Finanzierung, Gewährträgerschaft“, in Bayern das Bayerisches Universitätsklinikagesetz. Finanzierung aus Drittmitteln, d. h. Mittel für die Forschung von externen Mittelgebern wie z. B. der DFG. Finanzierung auf Basis wirtschaftlicher Tätigkeit: Hierzu zählen u. a. die Einnahmen aus Bewirtschaftung des Parkraums auf dem Gelände der Uniklinik, Einnahmen aus Vermietung von klinikumseigenen Personalwohnungen, Einnahmen aus Vermietung von klinikumseigenen Büros und Räumen für dort eingemietete Einzelhandelsgeschäfte, Krankenkassenzweigstellen, Besuchercafeterien u. ä. und Einnahmen aus eigenen Betriebskindergärten. Hierzu zählen auch Erlöse eines Universitätsklinikums aus eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen bzw. Gesellschaften, wie beispielsweise einer Translations-Gesellschaft oder an Medizinischen Versorgungszentren (MVZs). Sonstiges: Z.B. kann ein gewisser Umfang an finanzieller Unterstützung auch durch Spenden direkt an eine Universitätsklinik oder an gemeinnützige Förderverbände oder gemeinnützige Gesellschaften, die eng an die jeweilige Universitätsklinik angebunden sind, erzielt werden. Ein ähnlicher Weg ist die Einrichtung von gemeinnützigen Stiftungen für Universitätsmedizin, wie sie u. a. für das UK Aachen, das UK Essen, das UK Mainz sowie das UK Münster bestehen. Des Weiteren kann ein gewisser Umfang an finanzieller Unterstützung z. B. auch durch Sponsoring erzielt werden, welches dann allerdings deutlich als dementsprechendes zu kennzeichnen ist, um auch jeglichen Anschein von Vorteilsnahme auszuschließen. Den Universitätsklinika in Deutschland stehen für Investitionen auf Antrag hin je nach entsprechendem Bescheid auch Investitionsmittel aus der DFG-Förderung zur Verfügung. Zudem bestand bis 2007 für Universitätsklinika auch die Möglichkeit, Investitionsmittel aus dem früheren Hochschulbauförderungsgesetz zu erhalten. Mit Auslaufen dieses Gesetzes ist diese „alte“ Gemeinschaftsaufgabe des Bundes in Art. 143c und in Art. 91b Absatz 1 und 3 des Grundgesetzes (GG) neu geregelt.

In der Regel geben die jährlichen, allgemein verfügbaren und oft auch über das Internet zugänglichen Geschäftsberichte der Universitätsklinika näheren Aufschluss auf die Höhe der jeweiligen verschiedenen Erlösherkünfte des Unternehmens.

Verbände deutscher Universitätsklinika

Die deutschen Universitätsklinika sind gesetzlich verankert Pflichtmitglieder in den jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaften und damit auch in deren Dachorganisation der DKG. Darüber hinaus mit Stand April 2025 hat sich bereits seit vielen Jahren eine große Mehrheit der deutschen Universitätskliniken auf freiwilliger Basis im Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) zusammengeschlossen und für die Leitungen der Bereiche der Pflege innerhalb der universitären Medizin existiert der "Verband der Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands" (VPU). Die medizinischen Dekanate sind zusammengeschlossen im Verband des "Medizinischen Fakultätentags".

Des Weiteren sind auch u. a. folgende Kooperationen vorhanden: Die deutschen Universitätskliniken haben sich in der im Jahr 2017 gegründeten "Medizininformatik-Initiative" (MII) zusammengeschlossen, u. a. um Forschungs- und Versorgungsdaten standortübergreifend untereinander sowie mit weiteren Partnern zu verknüpfen. Über das Deutsche Forschungsdatenportal für Gesundheit (FDPG) stehen seit 2023 Daten der MII auch Forschern außerhalb der Medizininformatik-Initiative zur Verfügung. Verschiedene Universitätskliniken kooperieren zudem über die Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e. V. (TMF) miteinander. Nach eigenen Angaben setzt sich dieser Verein für Forschung, Vernetzung und Digitalisierung in der Medizin ein. Er sieht sich demnach als Dachorganisation der medizinischen Verbundforschung in Deutschland, im Rahmen derer Spitzenforscherforscher Wissen austauschen, gemeinsam Ideen und Konzepte entwickeln und so die Zukunft der medizinischen Forschung im digitalen Zeitalter gestalten. Ende des Jahres 2024 stellte S.C. Semler als damaliger Geschäftsführer der TMF und gleichzeitiger Leiter der MII-Koordinationsstelle öffentlich fest, dass eine Integration und Verzahnung der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung mit dem NUM laufe, man sei „mitten dabei“.

Daneben gibt es auch noch freiwillige Zusammenschlüsse innerhalb eines Bundeslandes wie der „Arbeitgeberverband der Universitätskliniken Nordrhein-Westfalen e. V.“ (AdUK NRW) in NRW und in BW die „Universitätsmedizin in Baden-Württemberg“. Ein Teil der Uniklinika auch von außerhalb NRW sind dem KHZV Rheinland e. V. angeschlossen und dafür in der „Arbeitsgemeinschaft der Universitätskliniken des Landes NRW“.

NUM - Netzwerk Universitätsmedizin Zunehmend gewinnt das NUM an Bedeutung: Im April 2020 entstand ad hoc in der COVID-19-Pandemiesituation das zunächst für fünf Jahre geförderte "Netzwerk Universitätsmedizin" (NUM) als vom BMBF gefördertes Kooperationsprojekt der deutschen Universitätskliniken, um die klinische COVID-19-Forschung der Universitätsmedizin zu koordinieren. Im April 2025 belief sich die Förderung auf bislang 390 Millionen Euro und das NUM wird weitere fünf Jahre vom BMBF gefördert. Stand 2026 ist festzustellen, dass das NUM die Zusammenarbeit der deutschen Universitätsmedizin in der klinischen Forschung maßgeblich verändert hat, u. a. da die deutschen Universitätskliniken nun auf Basis von vielfältigsten zusammengeführten Daten aus Patienbebehandlungen und -Diagnostik aller Mitgliedshäuser in zahlreichen interdisziplinären Forschungsprojekten zusammenarbeiten. Im Juli 2026 wird bekannt, dass das NUM verstetigt wird und in die Rechtsform einer eigenständigen gGmbH überführt wird.

Krankenversorgung Der Bereich der Krankenversorgung (KV) ist bei den deutschen Universitätsklinika häufig sehr ausgeprägt und umfangreich. Meistens ist einem Universitätsklinikum dabei von Seiten der Krankenhausplanung eines jeden Bundeslandes die dort jeweils höchste Versorgungsstufe zugewiesen. Somit werden Universitätsklinika oft als "Krankenhäuser der Maximalversorgung" bezeichnet. Der Ende des Jahres 2024 durch das KHVVG dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) neu hinzugefügte KHG veranschaulicht zudem, dass der deutsche Gesetzgeber anerkennt und nun zukünftig ab dem Jahr 2027 auch explizit fördern und auf Kosten der Krankenhaus-Kostenträger und somit vor allem auf Kosten von GKV und PKV finanziell unterstützen möchte, dass die Universitätskliniken u. a. übergeordnete bzw. übergreifende Koordinierungs- und Vernetzungs-Aufgaben in der stationären und ambulanten Krankenhausversorgung wahrnehmen.

Struktur