Namborn ist eine saarländische Gemeinde im Zentrum des Landkreises St. Wendel und liegt etwa 40 km nordöstlich von Saarbrücken an der B 41 und der Bahnlinie Saarbrücken–Bingen/Mainz. Bekanntestes Wahrzeichen der Gemeinde ist die Ruine der Liebenburg auf dem Schloßberg im Ortsteil Eisweiler. Der Verwaltungssitz befindet sich wegen der günstigen Verkehrsanbindung und der zentralen Lage im Ortsteil Hofeld-Mauschbach. Die Entfernung zum Bostalsee beträgt ca. 10 km und zur Kreisstadt St. Wendel ca. 7 km.

Geographie Lage Namborn befindet sich in waldreicher Mittelgebirgslandschaft zwischen den Flüssen Nahe und Blies im Naturpark Saar-Hunsrück. Höchste Erhebung ist der Friedenberg (Hirstein) mit 509 m; die tiefste Stelle befindet sich mit 298 m dort, wo der Todbach das Gemeindegebiet nach St. Wendel (Urweiler) verlässt. Anerkannte Naturdenkmäler finden sich in Baltersweiler (Wendalinushöhle), in Furschweiler (Linde), in Namborn (Felswand Allerbach) und in Roschberg (3 Eichen).

Gemeindegliederung Die Gemeinde Namborn umfasst folgende zehn Ortsteile: Baltersweiler, Eisweiler, Furschweiler, Gehweiler, Heisterberg, Hirstein, Hofeld-Mauschbach, Namborn, Pinsweiler und Roschberg.

Naturschutz Ein etwa 10 ha großes Areal Schlossberg im Ortsteil Eisweiler ist wegen Vorkommen mehrerer seltener Pflanzenarten seit Februar 1937 bzw. November 1957 als Naturschutzgebiet geschützt und ist damit das älteste Naturschutzgebiet des Saarlandes.Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schlossberg bei Hofeld“, Kreis St. Wendel vom 16. Februar 1937 Seit November 1983 gibt es mit dem Gebiet Weiherbruch und Rohrbachwiesen im Ortsteil Namborn gemeinsam mit der Nachbargemeinde Oberthal ein zweites Naturschutzgebiet mit einer Größe von 19,68 ha.Verordnung über das Naturschutzgebiet „Weiherbruch und Rohrbachwiesen“ vom 14. November 1983 Des Weiteren gehören Teile der Gemarkungen Heisterberg, Hirstein, Hofeld-Mauschbach, Namborn und Pinsweiler zum Landschaftsschutzgebiet des Landkreises St. Wendel.Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom 12. August 1976 und spätere Änderungen Das gesamte Gemeindegebiet liegt im Naturpark Saar-HunsrückVerordnung über den Naturpark Saar-Hunsrück vom 1. März 2007 Die Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am TodbachVerordnung betreffend die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets am Todbach im Bereich der Gemeinde Namborn und der Kreisstadt St. Wendel vom 5. November 2001 und die Wasserschutzgebietsverordnung „Rohrbacher Wiesen“Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemeinden Namborn und Oberthal (Wasserschutzgebietsverordnung „Rohrbacher Wiesen“) vom 8. Juli 2003 schützen weitere Teilbereiche.

Ebenso besteht seit Oktober 2016 das Landschaftsschutzgebiet „Grauer Dorn bei Baltersweiler“ – L 6508-304 – in einer Größe von 6,36 ha. Das Schutzgebiet liegt auf Flächen der Gemeinde Namborn, dort in den Gemarkungen Baltersweiler und Hofeld-Mauschbach sowie der Stadt St. Wendel, in der Gemarkung Bliesen.Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Grauer Dorn bei Baltersweiler vom 5. Oktober 2016 Neben der in der vorgenannten Verordnung enthaltenen Übersichtskarte gibt es hierzu noch eine „Detailkarte L 6508-304 – Grauer Dorn bei Baltersweiler“.

Geschichte Zahlreiche Bodenfunde aus der Kelten- bzw. Römerzeit, die in den Orten Baltersweiler, Eisweiler, Furschweiler, Bornerhof, Heisterberg, Hirstein, Namborn und Roschberg entdeckt bzw. teilweise freigelegt wurden, belegen eine frühe Besiedlung des Gemeindegebietes. Auch die 1220 urkundlich erstmals erwähnte und vermutlich um 1200 erbaute Liebenburg auf dem Schloßberg (Eisweiler) ist ein weiterer Beweis für die Bedeutung des Gebietes.

Seit dem frühen Mittelalter (um ca. 1300) bis zum 1. Juli 1952 ist die geschichtliche Entwicklung der zehn Ortsteile teilweise unterschiedlich verlaufen. Die acht Orte Baltersweiler, Eisweiler, Furschweiler, Gehweiler (teilweise), Heisterberg, Hofeld-Mauschbach, Pinsweiler und Roschberg gehörten bis 1794 zum Amt St. Wendel bzw. zeit- und teilweise zum Amt Liebenberg (Liebenburg) im Kurfürstentum Trier. Hirstein gehörte zunächst zur Grafschaft Veldenz, die im 15. Jahrhundert im Wege der Erbfolge an Pfalz-Zweibrücken übergegangen ist. Ebenso der Teil des Ortes Gehweiler oberhalb des Eichertsbaches. Namborn gehörte dagegen zum Amt Schaumburg im Herzogtum Lothringen, das im Jahre 1766 an das Königreich Frankreich fiel. Mit Vertrag vom 15. November 1786 wurde dieses Amt im Tauschwege an Pfalz-Zweibrücken übertragen. Der tatsächliche Übergang erfolgte erst im März 1787.

Durch die Französische Revolution und die folgende Besetzung des gesamten linken Rheinufers im Jahre 1794 sind das Kurfürstentum Trier und das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken untergegangen. Unter französischer Herrschaft wurden neue Verwaltungseinteilungen vorgenommen. Die zehn Ortsteile der Gemeinde Namborn waren folgenden Mairien (Bürgermeistereien) zugeordnet: a) Mairie Walhausen = Baltersweiler, Eisweiler, Furschweiler, Gehweiler, Heisterberg, Hirstein, Hofeld-Mauschbach und Pinsweiler sowie Asweiler, Eitzweiler, Gonnesweiler, Mosberg-Richweiler, Steinberg-Deckenhardt und Walhausen b) Mairie Oberkirchen = Roschberg sowie Grügelborn, Haupersweiler, Oberkirchen, Reitscheid und Leitersweiler c) Mairie Namborn = eigene Mairie im Moseldepartement Die Vereinigung des Moseldepartements mit Frankreich erfolgte am 14. Februar 1793; die Vereinigung des Saardepartements, zu dem u. a. die Mairien Walhausen und Oberkirchen gehörten, erfolgte am 9. Februar 1801 mit dem Abschluss des endgültigen Friedensvertrages. Mit diesem Vertrag wurde Frankreich das gesamte linksrheinische Gebiet überlassen.

Nach der Niederlage Napoleons in der Schlacht bei Leipzig im Oktober 1813 wurde mit Friedensvertrag vom 30. Mai 1814 Frankreich auf seine ehemaligen Grenzen zum 1. Januar 1792 zurückverwiesen. Gleichzeitig begann mit dem Wiener Kongress (18. September 1814 bis 9. Juni 1815) eine Neuordnung der Herrschaftsgebiete. In Artikel 49 und 50 der Wiener Schlussakte wurde das Königreich Preußen verpflichtet, bestimmte Teile der erhaltenen Gebiete u. a. an das Herzogtum Sachsen-Coburg und das Herzogtum Oldenburg abzutreten. In einer Übergangslösung wurden aus „Mairie Walhausen“ bzw. „Mairie Oberkirchen“ ohne Änderung der Zugehörigkeit der einzelnen Gemeinden nunmehr Bürgermeisterei Walhausen bzw. Bürgermeisterei Oberkirchen. Namborn wurde hierbei der Bürgermeisterei Tholey zugeordnet. Die Entlassung o.a. Gebiete an das Herzogtum Sachsen-Coburg Oldenburg wurde mit dem Königlich Preußischen Entlassungs-Patent vom 9. September 1816 ausgesprochen. Durch das Herzoglich Sachsen-Coburgische Besitzergreifungs-Patent vom 11. September 1816 kamen damit neun Orte (außer Hirstein) der heutigen Gemeinde zum Herzogtum Sachsen-Coburg. Mit dem Übergabe-/Übernahme-Protokoll vom 9. April 1817 in Frankfurt, dem Königlich Preußischen Entlassungs-Patent vom gleichen Tage und dem Patent über die Besitznahme des Fürstentums Birkenfeld vom 16. April 1817 kam dagegen der Ort Hirstein zum Herzogtum Oldenburg.

Mit der Bildung von drei Kantonen (St. Wendel, Baumholder und Grumbach) und 15 Bürgermeistereien unter Sachsen-Coburg durch Verordnung vom 11. Januar 1817 entstand u. a. erstmals die Bürgermeisterei Namborn, die folgende Orte umfasste: Namborn, Baltersweiler, Eisweiler, Furschweiler und Born (Bornerhof), Gehweiler, Heisterberg, Hofeld und Mauschbach sowie Pinsweiler. Roschberg kam zur Bürgermeisterei Oberkirchen. Gemäß Verordnung vom 6. März 1819 benannte Sachsen-Coburg das am 11. September 1816 in Besitz genommene Gebiet nunmehr als Fürstentum Lichtenberg (Sitz in St. Wendel). Im Rahmen der Vergrößerung mit nur noch sieben Bürgermeistereien gemäß Verordnung vom 22. September 1823 wurde zum 1. Oktober 1823 u. a. auch die Bürgermeistereien Namborn und Oberkirchen aufgelöst. Im Kanton St. Wendel entstanden dafür nur noch zwei Bürgermeistereien, und zwar die Bürgermeisterei St. Wendel, zu der nunmehr Roschberg (neben 16 anderen Orten) gehörte sowie die Bürgermeisterei Bliesen mit den Orten Bliesen, Oberthal, Güdesweiler, Gronig, Namborn, Eisweiler, Gehweiler, Heisterberg, Pinsweiler, Hofeld und Mauschbach, Baltersweiler, Furschweiler und Bornerhof, Alsweiler, Winterbach und Marpingen.

Durch Staatsvertrag vom 31. Mai 1834 trat das Herzogtum Sachsen-Coburg das Fürstentum Lichtenberg an das Königreich Preußen ab, das durch das Königlich Preußische Besitzergreifungs-Patent vom 15. August 1834 hiervon Besitz nahm. Mit Anordnung vom 25. März 1835 wurde bestimmt, dass mit dem 1. April 1835 das bisherige Fürstentum Lichtenberg dem Regierungsbezirk Trier der Rhein-Provinz einverleibt und nunmehr als Kreis St. Wendel geführt wird. Unter preußischer Regentschaft erfolgte zum 1. Januar 1836 wieder eine Neuordnung der Bürgermeistereien des Kantons St. Wendel in die drei Bürgermeistereien St. Wendel, Alsweiler und Oberkirchen. Nach der Verfügung vom 23. September 1836 gehörten zur Bürgermeisterei Oberkirchen folgende 17 Orte: Alsfassen und Breiten (bis 1843), Baltersweiler, Eisweiler, Furschweiler, Gehweiler, Grügelborn, Haupersweiler und Seitzweiler, Heisterberg, Hofeld, Leitersweiler, Mauschbach, Namborn, Oberkirchen, Pinsweiler, Reitscheid, Roschberg sowie Urweiler. Seit etwa Mitte des 19. Jahrhunderts wurde teilweise die Ortsbezeichnung „Hofeld-Mauschbach“ verwandt, die jedoch erst in den Personenstandsbüchern ab 16. Oktober 1947 ihren dauernden Niederschlag fand.

Der am 10. Januar 1920 in Kraft getretene Friedensvertrag vom 28. Juni 1919 hatte sowohl eine Verwaltungstrennung auf Kreisebene (Kreis St. Wendel-Süd und Kreis St. Wendel-Nord) als auch auf Bürgermeistereiebene (Oberkirchen-Süd und Oberkirchen-Nord) zur Folge (Saargebietsgrenze). Die endgültige Verwaltungstrennung auf Kreisebene erfolgte zum 23. März 1920 mit der Bildung des „Stammkreises“ St. Wendel (St. Wendel-Süd im Saargebiet) und des „Restkreises“ St. Wendel-Baumholder (St. Wendel-Nord in der Rheinprovinz). Bei der am 7. Mai 1920 vollzogenen Verwaltungstrennung der Bürgermeisterei Oberkirchen in Oberkirchen-Süd und Oberkirchen-Nord kamen Gehweiler und Roschberg neben Oberkirchen, Reitscheid, Grügelborn, Leitersweiler und Haupersweiler zu Oberkirchen-Nord. Zum 1. Januar 1921 wurde Roschberg wiederum Oberkirchen-Süd zugeteilt, so dass diese nunmehr die Orte Baltersweiler, Eisweiler, Furschweiler, Heisterberg, Hofeld-Mauschbach, Namborn, Pinsweiler, Roschberg sowie Urweiler umfasste. Mit Erlass der Regierungskommission des Saargebietes vom 7. Mai 1921 wurde die Bezeichnung Bürgermeisterei Oberkirchen-Süd in Bürgermeisterei Namborn (Sitz in St. Wendel) geändert. Die Einführung der Preußischen Amtsordnung im Saarland (ab 1. März 1935 Rückgliederung des Saarlandes) durch Verordnung vom 31. Juli 1935 wandelte zum 1. August 1935 nunmehr die Bezeichnung Bürgermeisterei Namborn in Amt Namborn um. Zum 1. April 1937 ist der oldenburgische Landesteil Birkenfeld (1817 bis 1918 Fürstentum Birkenfeld) auf das Land Preußen übergegangen und bildete mit dem Restkreis St. Wendel-Baumholder ab diesem Zeitpunkt den Landkreis Birkenfeld. Hirstein gehörte somit rd. 120 Jahre zum Fürstentum/Landesteil Birkenfeld (Oldenburg) in der Bürgermeisterei bzw. dem Amt Nohfelden. Gehweiler (ab 1920 Oberkirchen-Nord) kam zunächst zur Bürgermeisterei Oberkirchen (Sitz in Oberkirchen) bzw. Amt Oberkirchen, das zum 1. April 1939 mit dem Amt Burglichtenberg zum neuen Amt Freisen mit Sitz in Berschweiler (seit Sommer 1944 in Freisen) vereinigt wurde. Die Personenstandsbücher wurden vom 1. April 1939 bis 31. Juli 1946 beim Standesamt Berschweiler, jetzt Baumholder, geführt.