Als gerechter Preis () wird ein nach ethisch-normativen Kriterien ermittelter Preis bezeichnet, der beim Austausch von Gütern zugrunde gelegt wird. Die Frage der Preisgerechtigkeit ist Thema der Wirtschaftsethik und in ihrem Ursprung auf Aristoteles zurückzuführen. Zur Beurteilung, ob ein gerechter Preis vorliegt, muss geklärt werden, welcher Gerechtigkeitsmaßstab einem Urteil über den Preis zugrunde liegt, auf welche Weise der Preis ermittelt wurde und ob diese Preisermittlung dem gewählten Maßstab für die Gerechtigkeit entspricht.

Geht man vom Prinzip der Tauschgerechtigkeit () aus, steht die Frage der Äquivalenz im Vordergrund. Gerecht sind Preise, wenn sich Leistung und Gegenleistung entsprechen. Der Käufer muss alle Sachinformationen zum erworbenen Gut haben, und es darf keine Verzerrungen durch das Ausnutzen besonderer Konstellationen, zum Beispiel überhöhte Wasserpreise bei Dürre, vorliegen. Tauschgerechtigkeit orientiert sich am Leistungsprinzip. Dem voraus geht das Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit (iustitia distributiva), das sich an den Bedürfnissen orientiert. Danach sind Preise ungerecht, die einem Teil der Gesellschaft nicht zumindest eine angemessene Grundversorgung gewährleisten.

Aus juristischer Sicht sind Preise, die sittenwidrig sind, verboten. Hierzu zählt insbesondere der Wucher, also ein Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung unter Ausnutzung einer Notlage.

Probleme der Preisbeurteilung Ein Preis wird gebildet, wenn es zum Austausch von Gütern kommen soll. Dabei kann der Preis von irgendjemandem (politisch) festgelegt werden (Administrierter Preis) oder er ergibt sich auf dem Markt als Marktpreis durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Bei der Beurteilung eines Preises – unabhängig davon, ob politischer Preis oder Marktpreis – unterscheidet man den Gebrauchswert und den Tauschwert. Zwischen diesen beiden subjektiven Maßstäben besteht das so genannte Wertparadox. Ein Gut mit hohem Gebrauchswert, wie Wasser oder ein von einem Verwandten gemaltes Bild, kann bei hoher Verfügbarkeit einen sehr niedrigen Tauschwert haben. Andererseits können Güter mit einem niedrigen Gebrauchswert, beispielsweise Luxusgüter wie Diamanten, einen sehr hohen Tauschwert haben. Aus sozialer Sicht problematisch sind Güter, die zugleich einen sehr hohen Gebrauchswert und einen sehr hohen Tauschwert haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Nahrungsmittel oder Wohnraum so teuer sind, dass die armen Teile einer Bevölkerung sie sich nicht leisten können.

Um der Problematik der Preisbestimmung mit subjektiven Maßstäben zu entgehen, wurde in der Geschichte der Preistheorie vorgeschlagen, als objektiven Preis den Arbeitswert eines Gutes heranzuziehen (Arbeitswerttheorie bei Smith, Ricardo und Marx). Wenn in der gesamten Volkswirtschaft die gleichen Arbeitswerte zugrunde gelegt werden, kann danach Tauschgerechtigkeit erreicht werden. Aber auch die Ermittlung eines objektiven Preises hat ihrerseits Probleme. Zum einen wird unterstellt, dass die zu einem bestimmten Arbeitswert erzeugte Ware auch verkaufbar ist, also eine Nachfrage zum objektiven Wert überhaupt besteht. Ein objektiver Wert setzt zum anderen voraus, dass der Lohn jeglicher Arbeit in gleicher Weise bemessen wird, zum Beispiel nach der Arbeitszeit. Aufgrund persönlich unterschiedlicher Fähigkeiten ist aber die Arbeitsleistung pro Zeiteinheit nicht für jeden gleich. Außerdem spielen die Produktionsbedingungen eine wichtige Rolle. So führt die Erzeugung einer bestimmten Getreidemenge auf einem kargen Boden im Bergland oder in einer fruchtbaren Flussebene zu unterschiedlichem zeitlichen Arbeitsaufwand. Da das Produkt homogen ist, wird ein Käufer nicht bereit sein, den höheren Arbeitsaufwand durch einen höheren Preis zu honorieren.

Ein neuer Ansatz in der Preistheorie ergab sich durch eine Verschiebung der Fragestellung im ausgehenden 19. Jahrhundert. Thema war nicht mehr der „richtige“ Preis eines Gutes, sondern die Frage, bei welchem Preis Angebot und Nachfrage zur Deckung kommen. Dies führte zu der Überlegung, dass ein Käufer genau das Produkt kauft, das ihm den größten zusätzlichen Nutzen, den Grenznutzen bringt (Carl Menger, Walras, Jevons). Die Grenznutzentheorie folgt der Hypothese, dass bei knappen Gütern aufgrund der hohen Preise die Anbieter solange mehr produzieren, wie Nachfrage vorhanden ist. In der Folge verringert sich die Knappheit schrittweise und die Preise sinken allmählich solange, bis sich im Markt ein Preis einstellt, bei dem Angebot und Nachfrage gleich hoch sind und ein Marktgleichgewicht erreichen. Ein solches Gleichgewichtsmodell setzt strenge Anforderungen voraus: Vollkommene Konkurrenz, Markttransparenz und fehlende Transaktionskosten. Neuere Modelle der Industrieökonomik differenzieren nach Situationen des unvollkommenen Marktes (Monopol, Oligopol etc.), fragen aber weiterhin nach der Art und Weise, wie sich Preise im Markt bilden und verwenden das Konzept des Grenznutzens. Da es sich um reine Erklärungsmodelle für Preise handelt, kann mit diesen Konzepten die Frage nach der Gerechtigkeit von Preisen nicht beurteilt werden. Marktmacht, soziale Ungleichheit oder Preisdiskriminierung werden in ihren Auswirkungen dargestellt, aber nicht normativ bewertet.

Geschichte Aristoteles Die Unterscheidung von Tausch- und Verteilungsgerechtigkeit geht auf Aristoteles zurück. Grundlage des Tausches ist für ihn der Bedarf.NE V.8, 1133 Im Tausch herrscht zunächst Gerechtigkeit, wenn Leistung und Gegenleistung sich entsprechen. Allerdings ist darauf zu achten, dass bei der Bemessung der Leistung auf die gesellschaftlichen Verhältnisse Rücksicht genommen wird: „Wie also der Baumeister zum Schuster, in demselben Maße verhalten sich die Schuhe zum Haus oder zum Nahrungsmittel; wäre das nicht möglich, so gäbe es weder Tausch noch Gemeinschaft“NE V. 8, 1133 a Je nach gesellschaftlicher Stellung, kann also die Leistung unterschiedlich bewertet werden. Die iustitia distributiva (Verteilungsgerechtigkeit) muss für eine Ordnung sorgen, in der nach der iustitia commutativa (Tauschgerechtigkeit) gehandelt werden kann.

Christliche Lehre Albertus Magnus und Thomas Von Aquin In seiner Kommentierung zu Aristoteles betonte Albertus Magnus, dass zur Preisgerechtigkeit die Berücksichtigung der aufgewendeten Arbeit und des eingesetzten Materials gehört.Christian Hecker: Lohn- und Preisgerechtigkeit, Metropolis, Marburg 2008, 44 Auch Thomas von Aquin stützt sich auf Aristoteles. Er bestimmt den Wert eines Gutes als Marktpreis: „Der Wert der Dinge aber, die zum Nutzen des Menschen in Umlauf kommen, wird nach dem bezahlten Preis bemessen.“S.Th. II, II, q77, a1 re Er schränkt allerdings ein: „Teurer verkaufen oder billiger einkaufen, als eine Sache wert ist, ist also an sich ungerecht und unerlaubt.“ Insbesondere das Ausnutzen einer Notlage ist untersagt, weil der überhöhte Preis nicht auf eine Leistung des Verkäufers zurückzuführen ist. Andererseits hält Thomas im Gegensatz zu Aristoteles, der dies als Chrematistik ablehnte, maßvolle Gewinne aus dem Handel für zulässig. So darf der Preis auch eine Vergütung für den entgangenen Nutzen des Verkäufers sein.

Thomas Cajetan und Gabriel Biel

Während bei Aristoteles und Thomas noch wichtig war, dass der Preis nicht zu einer Veränderung der gesellschaftlichen Ordnung führen soll, findet sich bei Thomas Cajetan die Auffassung, dass ein Preis auch dann gerechtfertigt ist, wenn er mehr ausmacht, als dem Verkäufer zur Wahrung seiner Bedürfnisse nötig ist, weil dadurch ein Aufstieg in einen höheren Stand möglich wird.Christian Hecker: Lohn- und Preisgerechtigkeit, Metropolis, Marburg 2008, 56 Auch Gabriel Biel sah den Handel positiv. Für ihn war der gerechte Preis bestimmt vom Bedarf an einem Gut, von dessen Seltenheit und vom Aufwand zu seiner Produktion. Dabei sprach er dem Kaufmann auch einen Lohn als Aufschlag zu.Christian Hecker: Lohn- und Preisgerechtigkeit, Metropolis, Marburg 2008, 57

Schule von Salamanca

Die Juristen und Theologen der Schule von Salamanca betrachteten in ihren Überlegungen über das Vertragsrecht oft die Festsetzung eines gerechten Preises als Mittel, um die Tauschgerechtigkeit innerhalb des Vertragsverhältnisses zu verwirklichen.

Nach Diego de Covarrubias y Leyva sollte der gerechte Preis eines Gutes niemals in seiner Natur selbst oder in der Arbeit liegen, die für seine Produktion notwendig ist, sondern in der allgemeinen Wertschätzung der Menschen (communis aestimatio hominum). Die Vertragsparteien, obwohl sie in ihrem Willen frei sind, müssen sich daher disziplinieren, um den Nutzen, den der Vertrag für die andere Partei haben wird, nicht zu berücksichtigen, um die Ausbeutung der Bedürfnisse und Leidenschaften anderer zu vermeiden. Aus diesem Grund widersetzen sich die Mitglieder der Schule von Salamanca manchmal den Marktpreisen, die in Fällen von Monopolen oder für Grundbedarfsgüter zugunsten von Preisen aufgegeben werden müssen, die von den öffentlichen Behörden festgelegt werden, die sich mehr um das Gemeinwohl kümmern.

Ebenso betrachtet die Schule von Salamanca, dass es einen gewissen Spielraum in der Idee des gerechten Preises gab, im Gegensatz zur mittelalterlichen scholastischen Tradition. So betrachtet Pedro de Oñate diesen Begriff als abhängig von menschlichen Bedürfnissen und Kenntnissen und lehnt daher die Idee eines gerechten objektiven Preises ab, der von Gott bestimmt wurde.

Im Falle einer Verletzung des gerechten Preises betrachteten die Kanonisten den unverdienten Gewinn als Diebstahl, der durch den Siebenten Gebot verboten und somit eine Quelle der Sünde war. Nur die Rückgabe, die vom Beichtvater unter Androhung der Absolution verweigert wurde, konnte das Gleichgewicht des Vertrages wieder herstellen.

Martin Luther Im Gegensatz zur Auffassung der Schule von Salamanca sprach sich Martin Luther für einen „objektiven“ Preis aus, der sich nach Arbeit, Kosten, Mühe und Risiko bestimmt. Allerdings sah er das Problem, einen angemessenen Wert hierfür zu finden: „Es ist ja nicht möglich, so genau festzulegen, wieviel du mit solcher Mühe und Arbeit verdient hast. Es genügt, daß du mit gutem Gewissen danach trachtest, das rechte Maß zu treffen, obwohl es doch eine Eigenart des Handels ist, daß man das unmöglich schafft.“Martin Luther: Christ und Gesellschaft, Berlin 1982, 244, zitiert nach Christian Hecker: Lohn- und Preisgerechtigkeit, Metropolis, Marburg 2008, 62

Hobbes Zum Bruch mit der Tradition, im Preis sowohl subjektive als auch objektive Maßstäbe zur Geltung zu bringen, kam es bei Thomas Hobbes. Sein Gesellschaftsmodell beruht auf der Vertragskonzeption, die auch für die Preisfindung maßgeblich ist: „Der Wert aller Gegenstände eines Vertrags bemißt sich nach dem Verlangen der Vertragspartner, und deshalb ist der gerechte Wert der, den sie zu zahlen bereit sind“.Thomas Hobbes: Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates, Suhrkamp, 7. Aufl. Frankfurt 1996, 115 Die Verteilungsgerechtigkeit findet hier keinen Eingang mehr. Der Preis ist ausschließlich subjektiv bestimmt. Dies gilt auch für die menschliche Leistung: „Die Geltung oder der Wert eines Menschen ist wie der aller anderen Dinge sein Preis. Das heißt, er richtet sich danach, wieviel man für die Benützung seiner Macht bezahlen würde, und ist deshalb nicht absolut, sondern von dem Bedarf und der Einschätzung eines anderen abhängig. […]Denn mag jemand, wie es die meisten Leute tun, sich selbst den höchsten Wert beimessen, so ist doch sein wahrer Wert nicht höher, als er von anderen geschätzt wird“. Für Hobbes ist Arbeit ein Gut wie jedes andere, dessen Preis sich auf dem Markt ermittelt, wobei der Preis sich nach der Wertschätzung (Gebrauchswert) der Nachfrage richtet.

Adam Smith