mini|Wappen Werdenberg-Sigmaringen, Wappenbuch des St. Galler Abtes Ulrich Rösch. 15. Jahrhundert mini|Wappen der Herren von Zimmern im Ingeram-Codex von 1459 Die Werdenbergfehde, wie hier beschrieben, bezeichnet die Auseinandersetzung zwischen dem in Sigmaringen sitzenden Zweig der Familie Werdenberg und ihren unmittelbaren, in Meßkirch sitzenden Nachbarn, den Zimmern. Andere Familienzweige im Rheintal waren in andere Auseinandersetzungen verwickelt, die im dortigen Kontext auch als Werdenberger Fehde bezeichnet werden. Die Werdenberger und die Zimmern wurde in den Machtkampf der bayrischen Herzöge mit dem Haus Habsburg verwickelt. Um 1488 nahm der Streit eine staatspolitische Dimension an.

Reichspolitischer Hintergrund mini|Karte des Herrschaftsgebiets der Grafen von Werdenberg und von Montfort im 14. Jahrhundert Albrecht IV., Herzog von Bayern-München, versuchte, die Macht von Bayern innerhalb des Reiches zu vergrößern. Auch auf Kosten der Habsburger wollte er die schwäbischen Besitzungen und das Herzogtum Tirol an sich bringen. Albrecht IV. nutzte dabei die Schwäche des Erzherzog Siegmund von Tirol aus, der wegen eines kostspieligen Angriffskriegs gegen die Republik Venedig in Geldnot geraten war.

Albrecht IV. hatte sich die Herrschaft nach Absterben des letzten Abensbergers als Erbe angeeignet. Diese widerrechtliche Erwerbung der Herrschaft Abensberg sollte durch die Heirat mit der aus dem Haus Habsburg stammenden Kunigunde von Österreich, der Tochter Kaiser Friedrich III., legitimiert werden. Da es sich aber um ein Reichslehen handelte, das in einem solchen Fall ans Reich zurückfallen würde, sollte ihm Kaiser Friedrich die Herrschaft als Mitgift für seine Tochter überschreiben. Kunigunde hielt sich seit der Eroberung Wiens durch Matthias Corvinus unter dem Schutz ihres Onkels Siegmund von Tirol in Innsbruck auf. Fridrich III. selbst war auf Reisen, um zusammen mit seinem Sohn Maximilian I. dem Herzog von Burgund, die Unruhen in Flandern niederzuschlagen.

Fridrich III. willigte zunächst in dieses Konstrukt ein. Als Albrecht IV. sich 1486 auch noch die bankrotte Freie Reichsstadt Regensburg einverleibte, zog er seine Einwilligung zur Eheschließung wieder zurück. Bevor diese Absage in Innsbruck öffentlich bekannt wurde, fanden am 2. Januar 1487 die Festlichkeiten bereits statt und wurden mit für damalige Verhältnisse großer Eile vollzogen. Hochzeit, Heimführung und Beilager waren nach damaligem Gebrauch Teile der Zeremonie, die oft Monate und Jahre auseinander liegen konnten. Darüber hinaus willigte Kunigunde nicht in einen Erbverzicht ein, wie dies sonst von Töchtern des Hauses Habsburg bei ihrer Vermählung erwartet wurde.

Siegmund von Tirol überschrieb im selben Jahr, im Falle seines Todes ohne legitimen Erben, seine ganzen Ländereien an Albrecht IV. Am 27. Mai 1487 verpfändete er seine Ländereien mit Ausnahme der Besitzungen im Rheintal an Albrecht IV. Am 12. Juli 1487 verkaufte er für die geringe Summe von 50.000 Gulden seine Besitzungen im Elsass, dem Sundgau, Breisgau, die Besitzungen im Schwarzwald, Waldshut, Säckingen, Rheinfelden, Laufenburg, die Stadt Villingen und die obere und untere Herrschaft Hohenberg an Albrecht IV. Herzog von Bayern-München. Kaiser Friedrich III. annullierte auf dem Reichstag zu Nürnberg am 24. Juli 1487 den Verkauf und forderte die Bevölkerung der betroffenen Gebiete auf, einer bayerischen Besetzung Widerstand zu leisten. Er erwirkte am 6. Oktober 1487 einen Haftbefehl gegen alle Räte von Herzog Siegmund von Tirol, die als die „Bösen Räte“ für diese Entwicklung verantwortlich gemacht wurden.

Die Rolle des Schwäbischen Bundes mini|Karte des Heiliges Römisches Reich um 1400 1488 wurde auf dem Reichstag in Esslingen am Neckar der Schwäbische Bund (auch Bund im Lande Schwaben) auf Veranlassung Kaiser Friedrichs III. als Zusammenschluss der schwäbischen Reichsstände gegründet. Erster Bundeshauptmann war von 1488 bis 1492 Haug von Werdenberg. Der Schwäbische Bund war ein Instrument der Reichsreform und sollte den Landfrieden sichern. Eigentlich wäre zu erwarten gewesen, das die Werdenbergfehde damit zu einem Abschluss gebracht würde. Sowohl Friedrich III., als auch Maximilian I. waren jedoch eher daran interessiert den Schwäbischen Bund für ihre dynastischen Interessen zu nutzen, mit dem Ziel der Eindämmung der bayrischen und eidgenössischen Expansionsbestrebungen. Ein Beispiel ist Rottweil als Zugewandter Ort der Alten Eidgenossenschaft. Hierzu war es nötig potentielle Unterstützer der Bayern und der Eidgenossen in die Schranken zu weisen. Das Schicksal der von Zimmern diente schlussendlich als abschreckendes Beispiel.

Nachwirkungen Die Nachwirkungen dies Konfliktes entluden sich in der Folge im Schwabenkrieg 1499.

Verlauf der Fehde Hier wird ausführlich die Auseinandersetzung mit den Zimmern dargestellt, da diese Fehde großen Einfluss auf die Reichspolitik Friedrichs III. und Maximilians I. hatte, besonders im Zusammenhang mit der Gründung des Schwäbischen Bundes, der Reichsreformpolitik und der Geschichte der Schweizer Eidgenossenschaft. Die Fehde wurde von den interessierten Parteien bei der Durchsetzung ihrer Interessen instrumentalisiert und erlangt dadurch mehr als nur regionalpolitische Bedeutung.

Der Auslöser Die Werdenbergfehde begann ein als kleiner Streit unter Nachbarn des Niederen Adels. Er wurde in der traditionellen Weise geführt. Überfälle auf Hab und Gut des Nachbarn, mit den entsprechenden Zerstörungen und der Gefangennahme der gegnerischen Leibeigenen, waren im Spätmittelalter an der Tagesordnung (Raubrittertum). Diese unterlagen nicht der Niederen Gerichtsbarkeit im Heiligen Römischen Reich und wurden von einem Schiedsgericht mit Standesgenossen geregelt. Die beiden Familien Werdenberg und Zimmern waren durch Heirat miteinander verbunden, als unmittelbare Nachbarn jedoch in ihrem territorialen Wachstum untereinander zerstritten. Insbesondere gilt das auch für die Linie Werdenberg-Trochtelfingen-Heiligenberg. Ursprünglich waren Jagdrechte im Bereich des heutigen Wildparks Josefslust umstritten. Der kurzzeitige Erwerb von Krauchenwies durch die Zimmern, sowie der von den Werdenbergern erzwungene Rückverkauf, prägten den Streit.

Die Rolle der Zimmern und der Werdenberger Johannes Werner von Zimmern (der Ältere) war einer der „Bösen Räte“. Er war es, der die Heiratserlaubnis für Kunigunde in den Niederlanden eingeholt hatte. Haug von Werdenberg war zur selben Zeit als kaiserlicher Rat zunächst bei Friedrich III. und später bei Maximilian I. tätig. Er dürfte diesen Konflikt genutzt haben, um seine Ziele bzw. die seiner Familie zu fördern.

Der Bann gegen Johannes Werner von Zimmern d. Ä. Am 8. Januar 1488, auf einem weiteren Reichstag in Esslingen, wurde der Bann gegen die Räte ausgesprochen, d. h. ihr Eigentum wurde eingezogen, sie wurden des Landes verwiesen. Noch vor Veröffentlichung des Banns schien Johannes Werner die weiteren Implikationen zu begreifen. Vor dem kaiserlichen Hofgericht in Rottweil übertrug er am Dienstag vor Mariä Geburt (8. September) 1487 seine beiden Herrschaften Meßkirch und Oberndorf an seine vier Söhne und vier Töchter. Da diese noch nicht mündig waren, übertrug er das Sorgerecht für Meßkirch auf seinen Onkel Gottfried, für Oberndorf auf Eberhard den Älteren von Württemberg. Bewegliches Gut brachte man zunächst auf den Wildenstein.

Die Werdenberger und die Zimmerischen Besitzungen Meßkirch mini|Das Schloss Meßkirch der Grafen von Zimmern reicht in seinen Ursprüngen in die Jahre um 1400 zurück Mit dem Bann übertrug Kaiser Friedrich III. die Herrschaft Meßkirch an die Brüder Georg, Ulrich und Haug von Werdenberg. Diese holten umgehend die Huldigung der Bürger ein. Diese versuchten Johannes Werner zu überzeugen, nicht gewaltsam gegen die Werdenberger vorzugehen. Sie versuchten auch, entsprechende Garantien von den Werdenbergern einzuholen. Sie versicherten sich auch der Unbehelligkeit Margarethas von Öttingen, der Frau Johannes Werners, und ihrer acht Kinder in Meßkirch. Johannes Werner schickte seinen Bruder Gottfried nach Sigmaringen, um das Argument vorzutragen, die Besetzung sei illegal, da es sich nicht um Johannes Werners Eigentum handele, sondern um das seiner Kinder. Die Werdenberger versichern Gottfried, mit höchstem Mandat des Kaisers zu handeln und nur das Gut der Kinder bis zu ihrer Mündigkeit vor den Feinden Habsburgs zu schützen. Sie überzeugen Gottfried, zusammen mit den Kindern dem Schwäbischen Bund beizutreten. Bereits am 26. Juni 1487 war auf dem Reichstag in Nürnberg der Aufruf an die schwäbischen Fürsten und Städte erfolgt, einen Schwäbischen Bund zu gründen. Stoßrichtung: Bayern und die Eidgenossenschaft. Dieser wurde am 14. Februar 1488 auf dem Reichstag in Esslingen verkündet. Johannes Werner musste den Schwäbischen Bund als Exekutivorgan, dem er selbst als Geächteter nicht beitreten konnte, als feindliche Institution sehen, zumal dem Bund mit Haug von Werdenberg sein größter Feind vorstand. Darum floh er in die Eidgenossenschaft.

Die Werdenberger festigen ihre Position mini|Ruine Herrenzimmern in Oberndorf am Neckar Die Werdenberger, allen voran Haug, setzten alles daran, ihre Position zu festigen. Sie hatten dem Kaiser 8000 Gulden geliehen, die sie zurückforderten. Sie gaben ihm zu verstehen, dass sie ersatzweise auch die Übertragung der Herrschaft Meßkirch als Rückzahlung akzeptierten, welche Haug auch erhielt. Haug holte in Meßkirch eine erneute Huldigung ein, und entgegen seinem vorausgegangenen Versprechen suchte er Margarete von Zimmern zum Verlassen des Schlosses und Meßkirchs auf, doch sie weigerte sich. In der Nacht kam Haug erneut, und als er die Türen verschlossen vorfand, ließ er sie von seinen Soldaten gewaltsam öffnen. Während Margarete noch an Haug appellierte, warfen seine Soldaten bereits die Möbel und Kleidung aus dem Fenster. Margarete wurde über den Friedhof und Hintergassen zum Haus Gottfrieds von Zimmern gebracht. Dort verblieb sie für sechs Monate, aber nachdem sie 1489 von Plänen gehört hatte, die Werdenberger planten, ihre Söhne in ein Kloster zu bringen, schmuggelte sie die beiden ältesten, Veit Werner und Johannes Werner, in Mädchenkleidung zunächst auf den Wildenstein, von dort zu Kurfürst Philipp in die Pfalzgrafschaft bei Rhein nach Heidelberg. Mit ihren anderen Kindern ging sie zunächst nach Seedorf in Gottfrieds Herrschaft, am Ende des Jahres zog sie mit den Kindern zu ihrem Mann in die Schweiz.

Oberndorf Haug richtete in der Folge sein Augenmerk auf Oberndorf. Er bot 2000 Gulden für die Pfandschaft, die ihm am 10. Oktober 1492 verliehen wurde. Eberhard von Württemberg musste sich fügen, vielleicht wollte er auch seine spätere Erhebung zum Herzog nicht gefährden.

Wildenstein Zuletzt versuchte Haug auch noch, den Wildenstein zu erobern. Dieser war aber wohlverschlossen und wehrhaft besetzt. Bevor aber Haug einen zweiten Versuch unternehmen konnte, verkaufte Johannes Werner den Wildenstein an Endress von Sonnenberg mit der Maßgabe eines ausdrücklichen Rückkaufsrechtes.

Johannes Werner von Zimmerns weiterer Lebensweg Flucht Das „Fluchtverhalten“ Johannes Werners trug natürlich auch dazu bei, den Verdacht gegen ihn zu verstärken. Aber wohin hätte er sich wenden sollen? Er ging zunächst nach München an den Hof Herzog Albrechts und versuchte durch Vermittlung verbliebener Freunde, auf den diversen Reichstagen Gehör beim Kaiser zu finden.

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