mini|rechts|Rathaus von Münster (um 1800), ab 1320 in dieser Form erbaut von Erbmännerfamilien
Die Erbmänner waren der Adel, das Patriziat in der Stadt Münster und im Hochstift Münster. Im Erbmännerstreit verteidigten die Erbmännerfamilien, von denen nicht wenige ritterbürtig waren, erfolgreich ihre rechtliche Gleichstellung mit dem Landadel.
Bedeutung der Erbmännerfamilien mini|Wappentafel Everwin von Droste zu Möllenbeck und erbmännische Vorfahren Die Schicht der Erbmänner hatte sich – anfangs parallel zur Stifts-MinisterialitätRudolfine Freiin von Oer: Die Münsterischen Erbmänner. In: Helmut Richtering (Red.): Dreihundert Jahre Stiftung Rudolph von der Tinnen. 1688–1988. Stiftung von der Tinnen, Münster 1988, S. 1–14 (). – schon im 12. Jahrhundert im Gefolge der Bischöfe von Münster gebildet und über Jahrhunderte als „Bürger erster Klasse“ bei der Stadtverteidigung und als Ratsmitglieder hervorgetan. Was eine Familie qualifizierte, zu den Erbmännern zu gehören, wurde im 14. Jahrhundert in einem Statut vorgegeben: guter Leumund, Erfahrung und Abkömmlichkeit, Verwandtschaft und Vermögen, Gottesfurcht, Weisheit und Beredsamkeit.Franz-Josef Jakobi: Geschichte der Stadt Münster. 3. Auflage. Münster 1994, S. 137. Spätestens seit dem 15. Jahrhundert galten sie gemeinhin als adelig, auch wenn nicht alle ein Adelsprädikat im Namen führten. Die ab dem 15. Jahrhundert im Volksmund „Erbmänner“ Genannten stellten die Mitglieder des Schöffenkollegiums, den späteren Stadtrat, die Bürgermeister und den Stadtrichter. Der aus einem ursprünglich edelfreien Geschlecht stammende Alhard I. von Deckenbrock war darüber hinaus Freigraf in der Umgebung von Münster. Die Erbmänner bildeten einen exklusiven Kreis von Patriziern im Reich. Es ist kein Fall belegt, in dem eine Familie aus der münsterschen Bürgerschaft in den Kreis der Erbmänner nachträglich aufgenommen worden wäre. Einziger „Neuzugang“ im 14. Jahrhundert war die Familie von Drolshagen, die bis dahin der hessischen Ritterschaft angehörte. Bedeutende Erbmännerfamilien sind die noch blühenden Bischopinck, Deckenbrock/Droste zu Hülshoff, Kerckerinck, beziehungsweise waren die erloschenen von der Tinnen, von der Wieck, Clevorn, Cleyhorst, Schenckin(g)ck, Steveninck, Travelmann, Bock und Warendorp. Ferner zählten die Belholt, Bocholt, Dusaes, Emesbroke, Grael, Jüdefeld, Kerkring-Tilbeck, Kneiling, Medefort, Pieck (Peick), Rode, Swarte, Voghet, u. a. zu den Erbmännern. Nach den meisten Erbmännerfamilien sind in Münster Straßen benannt. Obwohl die Ratslisten aus dem Mittelalter durch das Täuferreich Münster vernichtet wurden, ergibt sich aus anderen Quellen, dass (jeweils mindestens) als bedeutendste Erbmännerfamilien bis ca. 1520 z. B. die Kerckerinck vierundzwanzig Ratsherren stellten, die Bischopinck siebzehn, die Schenckinck dreizehn, die Wieck zwölf und die Deckenbrock/Droste elf Ratsherren. Unter den Bürgermeistern stammten bis 1520 (jeweils mindestens) dreizehn aus der Familie Bischopinck, zehn aus der Familie Kerckerinck, sieben aus der Familie Wieck und fünf aus der Familie Deckenbrock/Droste. Auch die Warendorp stellten zwischen 1354 und 1532 mindestens zehn Ratsherren, darunter mehrere Bürgermeister. Hinrich Warendorp (1380/81–1418) z. B. war 39 Jahre lang Ratsherr, Johann von Warendorp, 31-mal zwischen 1379 und 1418 Bürgermeister.Mirko Crabus: Die Ratsherren der Stadt Münster im Mittelalter. In: Westfälische Zeitschrift für Geschichte 166, 2016. Die Erbmänner heirateten fast nur untereinander, was später zu ihrem Niedergang beitrug. Ehen mit Angehörigen der Familien des Stiftsadels, auch mit Dynastengeschlechtern,Joseph Prinz: Mimigernaford – Münster. Die Entstehungsgeschichte einer Stadt. In: Veröffentlichungen der Historischen Kommission Westfalens, Reihe 22: Geschichtliche Arbeiten zur westfälischen Landesforschung, Bd. 4, Münster 1960, S. 129, Fn. 75 vermutet als Ehefrau des perfectus urbis Wulfard II. (Bischopink) eine Edle von Meinhövel.Der Ritter Ludwig von Münster (westfälisches Adelsgeschlecht) heiratete Adelheid von Deckenbrock, eine Tochter des Ritters Johann III. von Deckenbrock (* vor 1295 † 1349), Münsteraner Erbmann, Bürgermeister, Droste des Domkapitels und Vorfahr der Droste zu Hülshoff. Aus dem hochfreien Adelsgeschlecht Münster stammte auch die Schwiegermutter seines Nachfahren Johann VI. Droste zu Hülshoff. Siehe Wilderich von Droste zu Hülshoff: 900 Jahre Droste zu Hülshoff. 2., erweiterte Auflage. Verlag LPV Hortense von Gelmini, Horben 2022, ISBN 978-3-936509-19-9, S. 35, 73. kamen ebenfalls vor, Eheschließungen mit „gemeinen“ Bürgern jedoch nicht.
Erbmänner als Hansekaufleute mini|hochkant=.8|Der Danziger Hansekaufmann Georg Giese im Kontor Stalhof (London), Gemälde von Hans Holbein dem Jüngeren Im Rahmen der Hanse waren Erbmänner im Fernhandel aktiv und erwarben auf diese Weise großen Reichtum. Viele von ihnen, besonders aus den Familien Warendorp, Kerkring-Tilbeck und Travelmann spielten während des Mittelalters bis in die Neuzeit in der gesamten Hanse, insbesondere auch als Patriziat und Bürgermeister von Lübeck, der „geborenen Königin der Hanse“,Helmut Lahrkamp: Das Patriziat in Münster. In: Deutsches Patriziat 1430–1740 (= Büdinger Vorträge 1965; Schriften zur Problematik der deutschen Führungsschichten in der Neuzeit, Band 3 der Gesamtreihe, im Auftrag der Ranke-Gesellschaft, Vereinigung für Geschichte im öffentlichen Leben). Hrsg. von Hellmuth Rössler, C. A. Starke Verlag, Limburg/Lahn 1968, S. 195–207, hier S. 204 (Fußnotenteil): „6a. Der starke westfälische Untergrund des Bürgertums von Lübeck ist noch einwandfrei erkennbar. An münsterschen Erbmännernamen sind zu erwähnen: die Kerkring (des Stammes Tilbeck), die Klever (Clevorn), Travelmann und Warendorp, die am Stadtregiment zahlreich beteiligt waren und auch zu der seit 1359 bestehenden Junkergesellschaft (oder Zirkelkompagnie) gehörten; vgl. Fr. v. Klocke, Westfalen und der deutsche Osten, Münster 1940, S. 49 ff. Ich verweise auf C. Wehrmann, Das Lübeckische Patriziat, in: Zeitschrift d. Ver. für Lübeckische Gesch. und Altertumskunde 5, 1913, S. 293 bis 392 sowie G. Fink, Die Frage des lübeckischen Patriziates im Lichte der Forschung, ebd. 29, 1938, S. 257–279.“Karl Pagel: Die Hanse. Oldenburg i. O. 1942., S. 131, 29.2. eine bedeutende Rolle. Auch Mitglieder der Familien Bischopinck, Steveninck und Deckenbrock/Droste zu Hülshoff wirkten für die Stadt Münster in Hansekontoren, z. B. im Londoner Stalhof.Mirko Crabus: Die Ratsherren der Stadt Münster im Mittelalter. In: Westfälische Zeitschrift für Geschichte 166, 2016. Nur ihre Repräsentanten vertraten Münster als „Vorort“ der westfälischen Hanse mit ihren anderen Städten auf den Hansetagen. Sie müssen zur „Kaufmannsoligarchie der hansischen Frühzeit“ gerechnet werden. Das Motto der Münsteraner Kaufmannschaft auf dem Kamin im Krameramtshaus Ehr is Dwang gnog stammt nicht von den Gildekaufleuten, welche erst ab dem 16. Jahrhundert in den Stadtrat einzogen, sondern wird vom Erbmann Everwin von Droste zu Hülshoff überliefert.Wilderich von Droste zu Hülshoff: 900 Jahre Droste zu Hülshoff. 2., erweiterte Auflage. Verlag LPV Hortense von Gelmini, Horben 2022, ISBN 978-3-936509-19-9.
Vermögen und Besitzungen mini|rechts|Haus Stapel, erbaut von den Erbmännerfamilien Kerckerinck und Droste zu Hülshoff Bereits im 11. Jahrhundert besaßen die edelfreien Deckenbrock/Droste zu Hülshoff u. a. ihren gleichnamigen Oberhof (Mark) in Everswinkel. Auch ihr in der Stadt erworbenes Vermögen legten die Erbmänner in Grundbesitz und Renten an. Im 13. Jahrhundert erwarb die Familie Kerckerinck Haus Stapel. Im 14. Jahrhundert waren die adeligen Häuser Brock, Kaldenhof, Lütkenbeck, Markenbeck, Ruhr, Stevern, Vögeding und Wilkinghege erbmännischer Besitz. Die Häuser bzw. Güter Alvinghoff, Amelsbüren, Haus Borg (Rinkerode), Haus Bevern, Brückhausen, Ebbeling, Burg Hülshoff, Haskenau, Maser, Nysing, Rike, Kerkernitz, Cleyhorst, Bischopink, Aldebrandink, Schevenik, Tilbeck, Wyk Sentmaring, Soest, Sunger, Getter, Handorf, Osthoff bei Dülmen, Hacklenburg, Enckinckmühle, Telgte, Uhlenbrock und Möllenbeck u. a. kamen später hinzu. Fast alle erbmännischen Wasserburgen lagen nur einen Halbtagesritt von Münster entfernt. Die Besitzgeschichte der Erbmänner ist sehr schlecht erforscht. Der tatsächliche Immobilienbesitz war sicherlich weit größer und übertraf in manchen Fällen den von Familien der Ritterschaft. Aber gerade ihr Reichtum wurde den Erbmännern durch die Ritterschaft vorgehalten, weil er aus der Beteiligung am Fernhandel stammte, einer Erwerbstätigkeit, die später als mit der adeligen Ehre nicht vereinbar galt. Auch für den Landadel war der Erwerb von Immobilien in der Stadt Münster so attraktiv, dass der Bischof als Landesherr ihm im 15. Jahrhundert den Erwerb des Bürgerrechts untersagte. So hatten die Erbmänner auch in der Stadt Münster repräsentative feste Häuser, die Erbmännerhöfe. Diese unterschieden sich – auch durch Vorgärten – architektonisch von den Häusern der Kaufleute, Handwerker und sonstigen Bürger und dienten deshalb während der Verhandlungen zum Westfälischen Frieden den Gesandten als Quartiere. So wohnte damals z. B. im ehemals dem Erbmännergeschlecht von Schenckinck gehörigen Stadthof der Gesandte Frankreichs, Abel Servien, in dem der Droste zu Hülshoff am Alten Steinweg 30 der Gesandte des Hauses Österreich, Georg Ulrich von Wolkenstein-Rodeneck und im Hof des „Junkers“ Bernd Warendorp – ebenfalls am Alten Steinweg – der Gesandte des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg und Herzogs von Jülich-Berg. Zur Zeit der Friedensverhandlungen existierten noch etliche Adelshöfe, die von Erbmännerfamilien erbaut und bis ins 17. Jahrhundert oft noch in deren Besitz waren.Karl-Heinz Kirchhoff: Die Erbmänner und ihre Höfe in Münster. In: Westfälische Zeitschrift. 116, 1966, , S. 3–26. Ihr Aussehen beschrieb der Gesandte des Hl. Stuhls und spätere Papst Alexander VII., Fabio Chigi:
Ständische Stellung mini|hochkant|Heinrich I. von Droste zu Hülshoff (1500–1570), Reiterrelief Burg Hülshoff