Stockhausen ist ein Ortsteil von Herbstein im mittelhessischen Vogelsbergkreis. Hier befindet sich der älteste Dorfkindergarten, der im ehemaligen Großherzogtum Hessen-Darmstadt eingerichtet wurde.
Geografische Lage mini|hochkant|Teilansicht auf Stockhausen mit Ev. Kirche über dem Dorf
Das Dorf Stockhausen liegt am Nord-Ost-Rand des Vogelsberges und erstreckt sich entlang des Flusslaufs der Altefeld in einer breiten Talmude, die sich in Richtung Osten in die Auenlandschaft öffnet. Der Ort liegt auf einer mittleren Höhe von 300 bis 350 Metern und wird von einer weichen bis stark hügeligen Wiesenlandschaft eingefasst. Stockhausen ist der größte Ortsteil der Stadt Herbstein. Erreichbar ist Stockhausen über die Landesstraße L 3139, die von Hosenfeld-Blankenau / Großenlüder-Müs (Landkreis Fulda) kommend durch den Ort in Richtung Schadges verläuft. Über die L 3139 und die Kreisstraßen K 87 und K 88 ist der Ort an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Schadges ist in 2 km (im Westen), Hosenfeld-Blankenau in 2 km (im Süd-Osten) zu erreichen, Großenlüder-Müs (im Osten) und Rudlos (im Nord-Osten) jeweils in 6 km. Lauterbach liegt 11 km, Fulda 22 km und Herbstein 9 km entfernt.
Geschichte Urgeschichte Von jahrtausendealter menschlicher Kultur zeugen Hügelgräber, die sich ringsum und in der Gemarkung zahlreich finden. Mehrere wurden geöffnet und man fand darin zwei Lanzenspitzen, eine Dolchklinge, zwei Spiralnadeln, eine Nadel, ein Diadem und einen Schlüssel.
Mittelalter Aus dem Jahr 1287 stammt die älteste urkundliche Erwähnung von Stockhausen.StA Marburg, R III. Stochusen wird der Ort genannt, als zur Gründung des Klosters Blankenau Güter und Einkünfte in Stockhausen gestiftet wurden. Der Ortsname leitet sich von nach der Rodung stehengebliebenen Wurzelstöcken und Baumstümpfen ab. 1324 heißt es in einer Urkunde des Archivs in Lauterbach: „in Kirchststoghußen“. Dies diente zur Differenzierung von Bedelsburg, urkundlich 1274 erstmals erwähnt: „... ville, que vulgari nomine Beiteler Stoghusen appellatur...“ (der Ort, der gewöhnlich Bettler-Stockhausen genannt wird).Michael Denner: Fuldische Urkunden V. S. 366. Das Wort „Beiteler“ lässt sich vom mhd. „betelaere“ (Bettler) herleiten. Der spätere Ortsname wird als Umdeutung des Ortsnamens von 1274 erklärt.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namensbuch. Dissertation Göppingen 1972, S. 362 f.
Alt ist hier der Sitz eines Hoch- oder Blutgerichts. 1428 erfolgte die Übernahme des Gerichts Stockhausen durch die Junker Riedesel. Stockhausen gehörte neben den großen Gerichten in Moos, Freiensteinau, Engelrod und Landenhausen zu den Gerichten der Riedesel, die erst 1680 zu Freiherrn ernannt wurden.Werner Troßbach: Bauernbewegungen im Wetterau-Vogelsberg-Gebiet 1648–1806. Dissertation Darmstadt und Marburg 1985. S. 365.
Neuzeit 1603 erfolgte die Gründung der Freischule und 1841 die des ersten Kindergartens im damaligen Großherzogtum Hessen. 1846 begann der Neubau der Kirche als Ersatz für ein älteres Gotteshaus.
1874 erfolgte die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Stockhausen, 1880 der Spar- und Darlehenskasse Stockhausen und 1894 des Gesangsvereins Germania als Männergesangverein. 1899 zerstörte ein Großbrand im Nord-Ostteil von Stockhausen 22 Wohn- und 33 Nebengebäude. 1899 kam es zur Gründung des Obst und Gartenbauvereins Stockhausen, 1900 des gemischten Chores Germania und 1920 des Sportvereins Stockhausen. 1946 war die Neugründung des Sportverein Stockhausen.
Hessische Gebietsreform (1970–1977) Zum 1. August 1972 erfolgte im Zuge der Gebietsreform in Hessen kraft Landesgesetz die Eingliederung in die Stadt Herbstein.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Stockhausen angehört(e):
vor 1803: Heiliges Römisches Reich, Gericht Stockhausen der Riedesel zu Eisenbach (Mannlehen des Fürstbistums Fulda) ab 1806: Großherzogtum Hessen (Souveränitätslande), Fürstentum Starkenburg, Gericht Stockhausen ab 1815: Großherzogtum Hessen (Souveränitätslande), Provinz Oberhessen, Amt Altenschlirf ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk HerbsteinTrennung zwischen Justiz (Landgericht Altenschlirf) und Verwaltung. ab 1825: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Lauterbach ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Kreis Lauterbach ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Lauterbach ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Lauterbach ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Lauterbach ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Stadt Herbstein ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Stadt Herbstein
Recht Materielles Recht In Stockhausen galten die Riedesel’schen Verordnungen als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit diese Verordnungen keine Bestimmungen enthielten. Dieses Sonderrecht behielt theoretisch seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, in der gerichtlichen Praxis wurden aber nur noch einzelne Bestimmungen angewandt. Das Partikularrecht wurde zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 29, Anm. 92 und S. 103, Anm. 14.
Gerichtsverfassung seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Stockhausen ab 1806 das „Riedeselsche Patrimonialgericht Altenschlirf“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Altenschlirf“ war daher von 1821 bis 1853 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Altenschlierf, das auch für Stockhausen zuständig war. 1853 erfolgte die Verlegung des Landgerichts nach Herbstein.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Herbstein und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Ab 1943 wurde das Amtsgericht Herbstein nur noch als Zweigstelle des Amtsgerichts Lauterbach betreiben, bevor es 1968 endgültig aufgelöst wurde und in dem Amtsgerichtsbereich von Lauterbach zugeschlagen wurde.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Marburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Einwohnerentwicklung Belegte Einwohnerzahlen bis 1970 sind: 1961: 749 evangelische und 125 katholische Einwohner
Wüstungen im Stockhäuser Grund Vorgeschichte Die Gemarkungen Stockhausen, Schlechtenwegen und Schadges gehören zum Teil noch zum Ostvorland des Vogelsberges, das zur Hälfte von den vorgelagerten Buntsandsteinböden gebildet wird. Im Tal von Stockhausen sind mit die besten Böden ermittelt worden. Eine verhältnismäßig lange Vegetationsdauer unterscheidet dieses Gebiet ebenfalls vom eigentlichen Vogelsberg. Während dort die Obstbäume fehlen, sind sie hier in der geschützten Lage reichlich zu finden. Auch die vorgeschichtlichen Funde zeigen, dass dieses Gebiet schon in der Vorzeit besiedelt war. Stockhausen ist dabei der weitaus am günstigsten gelegene Ort. Er war schon im Mittelalter der größte und lag daher im Interessenbereich sowohl des Klosters in Blankenau als auch der Junker in Eisenbach. Beide Parteien hatten dort, wie auch in Schadges, Besitz und als im Jahr 1465 die Fuldisch-Riedeselsche Fehde, auch Steinsche Fehde genannt, ausbrach, wurden beide Orte aus diesem Grunde für neutral erklärt. Über das übrige Land aber tobte der Kampf. Aus den späteren Klageschriften entnehmen wir, dass dabei die meisten Orte des Stockhäuser Gerichts zerstört wurden. Das Kloster Blankenau hatte im Gericht Stockhausen acht Dörfer und Wüstungen besessen: Niederndorf, Bedelsdorf, Gensdorf, Stockhausen, Schadges, Rixdorf (Rixfeld), Reichlos und Rippach. Die Wüstungen lagen noch 1534, seit dieser Fehde, unbewohnt. Der Propst zu Blankenau beschwerte sich in diesem Jahr über die Riedesel, denn diese Orte mussten dem Kloster Lehenschaft und Frondienst leisten, besonders die Waldschmieden zu Schadges und Stockhausen jährlich zwölf Scharen (Pflugscharen). Die Riedesel hätten das dem Kloster genommen und auf die Güter Kuh- und Weinfuhrgeld gelegt. Den Leuten, die die Wüstungen nach Wüstungsrecht innehatten, hätten sie befohlen, statt auf die rechten Wohnstätten nun in Stockhausen zu bauen. Die Wüstung Dankrode habe dem Kloster gehört, es habe sie an die Leute von Hainzell verliehen. Die Riedesel hätten aber nach dem bäurischen Aufruhr einen Vikar zu Blankenau, Michael Pfannschmidt, geschlagen, gefangen genommen, nach Eisenbach gebracht und dort gezwungen, die Wüstung ihren Untersassen zu Schlechtenwegen und Stockhausen zu leihen. Später hätten sie die Wüstung sogar selbst verliehen. Die Bewohner des Stockhäuser Grundes, die durch die Kriegsereignisse in das geschützte Hauptdorf geflüchtet waren, wurden gezwungen, dort zu bleiben und dort zu bauen. Die Riedesel brauchten sie vermutlich, um mit ihnen verlassene Hofstellen in Stockhausen zu besetzen. Die Blankenau zinsenden Dörfer blieben daher Wüstungen. Das Riedeselsche Stockhausen, das durch seine günstige Lage schon vorher der größte Ort war, ging nun als noch größerer Ort mit erweiterter Gemarkung aus dem Streit hervor. Da die aufgegebenen Orte landwirtschaftlich nicht ungünstig gelegen hatten, waren die Felder nirgends total verwüstet. Die beiden auf Schlechtenweger Gebiet liegenden Wüstungen Dankenrod und Rißbach reichen mit ihrer Flur in die Stockhäuser Gemarkung hinein und werden daher auch hier behandelt.
Dankenrod 1324 bestätigte Heinrich IV. Abt zu Fulda, dem Kloster Blankenau die diesem von seinen Vorgängern gemachten Schenkungen in Richolffs, Rixfeld, Burkhards, Salzschlirf, Kirchstockhausen, Gersdorf, Dangkerode, Borsa und Eichenau. 1337 verkaufte Werner von Blankenwald den geistlichen Frauen zu Blankenau eine Hufe in Dankerode, Rindesschenkel geheißen, und die „Hofstadt uffem Hagen“ für 25 Pfund Heller.