Die Handelskammer Gotha war von 1897 bis 1923 eine Handelskammer mit Sitz in Gotha.
Geschichte Im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha entstand erst relativ spät, nämlich 1895 die erste Handelskammer, die Handelskammer Coburg. Auch für den Gothaer Landesteil sollte gemäß Gesetz Nr. 13 vom 13. Juli 1896, betreffend die Errichtung einer Handelskammer für das Herzogthum GothaGothaische Gesetzessammlung 1896, S. 55, Digitalisat. eine Kammer geschaffen werden. Dies wurde mit der Verordnung, betreffen die Wahlen zur Handelskammer für das Herzogthum Gotha vom 30. März 1897Gothaische Gesetzessammlung 1897, S. 7., Digitalisat. umgesetzt. Die Kammer hatte den Status einer juristischen Person und bestand aus 16 Mitgliedern. Die Wahl erfolgte durch die Kaufleute des Herzogtums. Wahlbezirke waren die Amtsgerichtsbezirke.
Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs schlossen sich die thüringischen Staaten zum Land Thüringen zusammen. 1923 wurden die 11 bestehenden Handelskammern in Thüringen, darunter die Handelskammer Gotha, aufgehoben und drei neue Industrie- und Handelskammern gebildet. Das Gebiet der Handelskammer Gotha kam zur Mittelthüringischen Industrie- und Handelskammer in Weimar.Gesetz über die Industrie- und Handelskammern vom 10. Februar 1923, GS Thüringen 1923, Seite 98–102 (IHKG Thüringen 1923), Digitalisat.
Einzelnachweise
Kategorie:Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha Kategorie:Organisation (Gotha) Gotha Kategorie:Gegründet 1897 Kategorie:Aufgelöst 1923